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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 91/2011)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
110 kB
Erstellt
05.07.11, 19:01
Aktualisiert
05.07.11, 19:01
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Inhalt der Datei

Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: Juni 2011 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für alle Verträge, die zwischen der Ruhehain Hürtgenwald GmbH, August-Scholl-Straße 5, 52393 Hürtgenwald und dem Kunden im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Urnengrabes im Ruhehain Hürtgenwald und eventuellen anderen von der Ruhehain Hürtgenwald GmbH zu erbringenden Leistungen abgeschlossen werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichungen hiervon gelten nur dann, wenn eine schriftliche Zustimmung der Ruhehain Hürtgenwald GmbH vorliegt. Beschreibung der Leistung 1. Die Ruhehain Hürtgenwald GmbH bietet dem Kunden im Ruhehain Hürtgenwald die Möglichkeit, ein Nutzungsrecht an einem Urnengrab zu erwerben. 2. Die Weiterveräußerung oder Übertragung eines erworbenen Nutzungsrechtes vom Kunden auf Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der Ruhehain Hürtgenwald GmbH. 3. Für eine Bestattung im Ruhehain Hürtgenwald ist es Voraussetzung, dass sich der Kunde für eine Einäscherung entscheidet. Daher sind andere Beisetzungsformen nicht zulässig. 4. Bei der Beisetzung im Ruhehain Hürtgenwald handelt es sich um eine Urnenbestattung, die ausschließlich von der Ruhehain Hürtgenwald GmbH oder einem von ihr beauftragten Dritten vorgenommen wird. 5. Die Bestattung beinhaltet nachfolgende Leistungen: Gestellung einer biologisch abbaubaren Urne, sowie deren Entgegennahme und Verwahrung bis zur Beisetzung, die Vorbereitung eines Urnengrabes sowie die Durchführung der Beisetzung, die Korrespondenz mit Bestattungsunternehmen, Behörden und Krematorien, Darüber hinausgehende Leistungen sind besonders zu vergüten. Weitere Leistungen Hat sich der Kunde für den Erwerb eines Nutzungsrechts an einem „Familien- oder Partnerbaum“ entschieden, steht ihm frei, bis zu 6 Personen als Bestattungsberechtigte an diesem Objekt anzumelden. Er kann auch bestimmen, ob dies auch noch nach seinem Tode möglich sein soll. Trifft der Kunde vor seinem Tod eine diesbezügliche Entscheidung nicht, so gilt als vereinbart, dass mit seinem Ableben keine weiteren Anmeldungen mehr vorgenommen werden können. Haftungsbestimmungen 1. Für Schäden am Baumbestand übernimmt die Ruhehain Hürtgenwald GmbH keine Haftung, soweit sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Es steht der Ruhehain Hürtgenwald GmbH frei, falls Beisetzungsobjekte im Ruhehain Hürtgenwald durch höhere Gewalt zerstört werden, eine Neubepflanzung vorzunehmen. Ein Anspruch des Kunden hierauf besteht aber nicht. Auch wird ein solcher Anspruch nicht durch Vornahme entsprechender Handlungen der Ruhehain Hürtgenwald GmbH begründet. Der Gemeinde Hürtgenwald als Eigentümer der Waldfläche bzw. der Ruhehain Hürtgenwald GmbH bleibt es vorbehalten, Baumpflegearbeiten aus verkehrssicherungstechnischen Gründen an einem Beisetzungsobjekt durchzuführen, ohne dass es hier der Zustimmung des Kunden bedarf. 2. Die Ruhehain Hürtgenwald GmbH macht den Kunden darauf aufmerksam, dass ausgewählte Bäume unter Umständen bzw. nach forstlichen Maßstäben die vertraglich vereinbarte Nutzungsdauer durch natürliches Absterben nicht erreichen werden. Eine Neubepflanzung durch die Ruhehain Hürtgenwald GmbH erfolgt in der Regel nicht, auch besteht hierauf kein Anspruch. 3. Bei dem Waldstück des Ruhehains Hürtgenwald handelt es sich um ein Waldgrundstück, das auf Dauer naturbelassen bleibt. Dazu gehört, dass weder Wege zum Betreten des Waldstückes angelegt noch Maßnahmen ergriffen werden, den jederzeitigen ungestörten Zugang zu den einzelnen Ruhestätten zu gewähren. Ein Winter- oder Räumdienst erfolgt nicht. Der Ruhehain unterscheidet sich wahrnehmbar nicht von der umliegenden Waldfläche. Ein Betreten des Ruhehains erfolgt nur im Rahmen des allgemeinen Betretungsrechtes nach dem Bundeswald- bzw. Landesforstgesetzes. Dem Kunden ist bekannt, dass hiermit die im Wald üblicherweise bestehenden Gefahren wie z.B. Bodenunebenheiten, Winterglätte, herabfallende Äste, umstürzende Bäume u.a. verbunden sind. Der Kunde verzichtet insoweit gegenüber der Ruhehain Hürtgenwald GmbH als Betreiber als auch gegenüber dem Eigentümer der Waldfläche, der Gemeinde Hürtgenwald, auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, es sei denn, die Schäden sind vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden. Der Haftungsverzicht gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, wenn die Verletzung durch schuldhafte Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des Waldeigentümers bzw. des Betreibers herbeigeführt wurde. 4. Bei besonderer Gefahrenlage, z.B. bei stürmischem Wetter (Windbruchgefahr), oder bei starkem Schneefall (Schneebruchgefahr) darf die Waldfläche des Ruhehains Hürtgenwald nicht betreten werden. Daher ist eine jederzeitige Benutzbarkeit des Ruhehains Hürtgenwald nicht gewährleistet. Datenschutz Die Ruhehain Hürtgenwald GmbH versichert einen verantwortungsbewussten und den Vorschriften des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - DSG NRW - ) entsprechenden Umgang mit den vom Kunden im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Verfügung gestellten personenbezogenen Informationen. Diese werden gemäß den hierfür geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Vertragsverhältnisses und zur Wahrung berechtigter eigener Geschäftsinteressen erhoben, insbesondere elektronisch gespeichert, verarbeitet und genutzt. Die erhobenen personenbezogenen Daten werden nur insoweit an Dritte übermittelt, als dies zur Vertragsdurchführung, zu Abrechnungszwecken oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erforderlich ist. Soweit der Kunde in die Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten eingewilligt hat, kann er diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der Ruhehain Hürtgenwald GmbH widerrufen. Schlussbestimmungen Gerichtsstand ist Düren. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen unverändert wirksam. Anspruch auf Tausch eines Nutzungsrechts 1. Der Kunde kann ein von ihm erworbenes Nutzungsrecht im Ruhehain Hürtgenwald an die Ruhehain Hürtgenwald GmbH zurück übertragen und sich ein anderes höherwertiges Beisetzungsobjekt auswählen. Hierzu muss die Ruhehain Hürtgenwald GmbH diesem Wunsch zustimmen und es darf noch keine Beisetzung an dem jeweiligen Objekt erfolgt sein. Eine Verpflichtung, einem Tausch zuzustimmen, besteht für die Ruhehain Hürtgenwald GmbH nicht. 2. Unter Anrechnung bereits geleisteter Zahlungen hat der Kunde den Differenzbetrag zur bisherigen Vergütung an die Ruhehain Hürtgenwald GmbH zu zahlen. 3. Für einen Tausch wird von der Ruhehain Hürtgenwald GmbH eine Tauschgebühr erhoben, deren Höhe sich aus der zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Preisliste ergibt. Die Tauschgebühr sowie der sich aus dem Tausch ergebende Differenzbetrag nach Ziffer 2. ist zur Zahlung fällig, sobald die Ruhehain Hürtgenwald GmbH dem Tausch schriftlich zugestimmt hat. 4. Der Kunde hat die Unterlagen des ursprünglich erworbenen Nutzungsrechts im Ruhehain Hürtgenwald nach Durchführung des Tauschs unverzüglich an die Ruhehain Hürtgenwald GmbH herauszugeben. Vertragsschluss Ein Vertrag zwischen der Ruhehain Hürtgenwald GmbH und dem Kunden kommt dadurch zustande, dass der Kunde von der Ruhehain Hürtgenwald GmbH ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages erhält, welches der Kunde der Ruhehain Hürtgenwald GmbH gegenüber innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Erhalt des Angebotes annimmt. Zur Wahrung der Annahmefrist ist der Eingang bei der Ruhehain Hürtgenwald GmbH maßgebend. Laufzeit des Vertrages Der Vertrag mit der Ruhehain Hürtgenwald GmbH hinsichtlich des Nutzungsrechts an einem Urnengrab im Ruhehain Hürtgenwald endet mit Ablauf der für die jeweilige Grabart gültigen, vereinbarten Nutzungsdauer. Für beide Parteien ist eine vorzeitige Vertragskündigung ausgeschlossen. Das Recht der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der Vertrag über eine Beisetzung im Ruhehain Hürtgenwald kann vom Kunden bis zur Beisetzung jederzeit gekündigt werden; es gelten insoweit die gesetzlichen Bestimmungen. Der Vertrag über die Einräumung eines Nutzungsrechts an einem Urnengrab im Ruhehain Hürtgenwald wird durch die Kündigung des Beisetzungsvertrages nicht berührt. Eine Beisetzung ist dann jedoch tatsächlich nicht möglich (s. Abs. 4 Satz 1 der Leistungsbeschreibung). Preise und Zahlungsbedingungen 1. Alle angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Eine aktuelle Preisübersicht ist über die Ruhehain Hürtgenwald GmbH erhältlich. 2. Unmittelbar mit Vertragsschluss ist die Zahlung des vereinbarten Preises fällig. Wenn die Zahlungsfälligkeit nach dem Kalender bestimmt ist, kommt der Kunde bereits durch Terminversäumung in Verzug. In einem solchen Fall kann die Ruhehain Hürtgenwald GmbH Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnen. Ist der Kunde Unternehmer sind acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz fällig. Weitere Verzugsschäden können von der Ruhehain Hürtgenwald GmbH geltend gemacht werden. 3. Der Kunde ist verpflichtet, den fälligen Zahlbetrag auf das Konto der Ruhehain Hürtgenwald GmbH bei der Sparkasse Düren, BLZ 39550110, Nr. xxxxxxxxxx, einzuzahlen bzw. zu überweisen.