Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
80 kB
Erstellt
07.07.11, 19:00
Aktualisiert
07.07.11, 19:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 14.07.2011
öffentlich
TOP- Nr.:
89/2011
Abteilung:
Sachbearbeiter:
II
Herr Grießhaber
Aktenzeichen:
Datum:
16.06.2011
Beteiligung der Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft Hürtgenwald
mbH (GED) an der "Ruhehain Hürtgenwald GmbH"
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt:
1.) Die Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft Hürtgenwald mbH (GED) beteiligt
sich mit 50,1% an der „Ruhehain Hürtgenwald GmbH“. Dem vorliegenden Entwurf des
Gesellschaftsvertrags wird zugestimmt. Der Vertreter der Gemeinde Hürtgenwald in der GED wird
beauftragt, alles Erforderliche für diese Beteiligung zu veranlassen.
2.) Bürgermeister Axel Buch entsendet als Gesellschaftervertreter der GED den Geschäftsführer
der GED, Fachbereichsleiter Stefan Grießhaber, als Vertreter in die Gesellschafterversammlung
der „Ruhehain Hürtgenwald GmbH“.
3.) Fachbereichsleiter Stefan Grießhaber wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der
„Ruhehain Hürtgenwald GmbH“ Herrn Abteilungsleiter Ralf Görner als Geschäftsführer zu
bestellen sowie alles Erforderliche für die Gesellschaftsgründung zu veranlassen.
Finanzielle Auswirkungen ?
X
Nein
Ja
€
Auswirkungen bei der GED: Stammeinlage in Höhe von 12.525,00 Euro
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Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald hat mit Vorlage Nr. 92/2011 unter TOP 7.1 beschlossen, den
Ruhehain Hürtgenwald nach Vorlage der Baugenehmigung zu eröffnen. Nach Rücksprache mit
dem Wirtschaftsprüfer sowie der Kommunalaufsicht des Kreises Düren schlägt die Verwaltung
vor, den Ruhehain in Form einer GmbH zu betreiben. Würde der Ruhehain so wie die anderen
kommunalen Friedhöfe in gemeindlicher Regie organisiert und betrieben werden, würde er dem
Gebührenrecht unterliegen. Die anfallenden Kosten müssten auf die Anzahl der Bestattungen
herunter gerechnet werden und die Gebühr müsste dann kostendeckend erhoben werden. Da die
laufenden Kosten im Ruhehain nicht im Ansatz denen der kommunalen Friedhöfe entspricht,
würde eine Bestattung dort zu einem Bruchteil der Gebühren durchzuführen sein. Dies stünde
dann in einem groben Missverhältnis zu den Bestattungskosten auf den anderen Friedhöfen.
In Deutschland werden mittlerweile viele Urnenwälder in privater Trägerschaft unterhalten.
Marktführer ist die Firma Friedwald, die inzwischen über 40 Urnenwälder betreibt. Würde die
Gemeinde ihren Ruhehain im Rahmen des Gebührenrechts betreiben, verzichtet sie auf
erhebliche Einnahmen, wie sie am freien Markt erzielbar wären. Daher hat sich die Gemeinde
entschieden, ihren Ruhehain ebenfalls privatrechtlich zu betreiben. Diese wirtschaftliche
Betätigung ist bereits im Gesellschaftszweck der GED verankert und nach § 107 Abs. 2 GO NRW
rechtlich zulässig. Um den regionalen Bezug des Ruhehains zu verstärken und Fachleute mit in
die Verantwortung zu nehmen, wurden die in Hürtgenwald ansässigen Bestatter Ulrike und Jürgen
Breidenich, Vossenack, und Karl-Heinz Ruland, Gey, angesprochen. Beide sind interessiert und
bereit, den Ruhehain Hürtgenwald GmbH gemeinsam mit der GED zu betreiben und
entsprechende Gesellschaftsanteile zu übernehmen. Die GED hält mit 50,1% die Mehrheit an der
Betreibergesellschaft, die beiden Bestatter teilen sich die verbleibenden 49,9% je zur Hälfte auf.
Würde die GED den Urnenwald alleine betreiben oder alle Gesellschaftsanteile an der Ruhehain
Hürtgenwald GmbH halten, so ist nach der derzeitigen Rechtsprechung davon auszugehen, dass
sie dann auch Gebührenrecht anwenden müsste.
Im letzten Jahr hat sich Herr Abteilungsleiter Ralf Görner intensiv mit dem Ruhehain befasst und
die Inbetriebnahme vorangetrieben. Er hat sich fachlich sehr tief in die Thematik eingearbeitet und
soll nach dem Willen aller Gesellschafter die Aufgaben des Geschäftsführers übernehmen.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Wie bereits im Sachverhalt dargestellt, bietet der Betrieb des Ruhehains in Form einer GmbH für
die Gemeinde Hürtgenwald die meisten Vorteile. Mit zwei kompetenten privaten Partnern aus dem
Gemeindegebiet erhält die Gemeinde in der Betreibergesellschaft die optimale fachliche
Begleitung. Durch die marktüblichen Preise für Bestattungen in Urnenwäldern wird die GED und
damit auch die Gemeinde in die Lage versetzt, zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Die Gründung
einer GmbH in der dargelegten Weise stellt die ideale Gesellschaftsform dar und sollte so
beschlossen werden.
Der vorliegende Gesellschaftsvertrag (siehe Anlage) wurde mit allen zukünftigen Gesellschaftern
sowie der Kommunalaufsicht des Kreises Düren im Vorfeld abgestimmt. Wenn der Rat der
Gesellschaftsgründung zustimmt, soll der Gesellschaftsvertrag am 27. Juli 2011 notariell
beurkundet werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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