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Beschlussvorlage (Beteiligung der Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft Hürtgenwald mbH (GED) an der "Ruhehain Hürtgenwald GmbH")

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
80 kB
Erstellt
07.07.11, 19:00
Aktualisiert
07.07.11, 19:00
Beschlussvorlage (Beteiligung der Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft Hürtgenwald mbH (GED) an der "Ruhehain Hürtgenwald GmbH") Beschlussvorlage (Beteiligung der Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft Hürtgenwald mbH (GED) an der "Ruhehain Hürtgenwald GmbH")

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 14.07.2011 öffentlich TOP- Nr.: 89/2011 Abteilung: Sachbearbeiter: II Herr Grießhaber Aktenzeichen: Datum: 16.06.2011 Beteiligung der Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft Hürtgenwald mbH (GED) an der "Ruhehain Hürtgenwald GmbH" Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt: 1.) Die Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft Hürtgenwald mbH (GED) beteiligt sich mit 50,1% an der „Ruhehain Hürtgenwald GmbH“. Dem vorliegenden Entwurf des Gesellschaftsvertrags wird zugestimmt. Der Vertreter der Gemeinde Hürtgenwald in der GED wird beauftragt, alles Erforderliche für diese Beteiligung zu veranlassen. 2.) Bürgermeister Axel Buch entsendet als Gesellschaftervertreter der GED den Geschäftsführer der GED, Fachbereichsleiter Stefan Grießhaber, als Vertreter in die Gesellschafterversammlung der „Ruhehain Hürtgenwald GmbH“. 3.) Fachbereichsleiter Stefan Grießhaber wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der „Ruhehain Hürtgenwald GmbH“ Herrn Abteilungsleiter Ralf Görner als Geschäftsführer zu bestellen sowie alles Erforderliche für die Gesellschaftsgründung zu veranlassen. Finanzielle Auswirkungen ? X Nein Ja € Auswirkungen bei der GED: Stammeinlage in Höhe von 12.525,00 Euro - Seite 1 von 2 - Sachverhalt: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald hat mit Vorlage Nr. 92/2011 unter TOP 7.1 beschlossen, den Ruhehain Hürtgenwald nach Vorlage der Baugenehmigung zu eröffnen. Nach Rücksprache mit dem Wirtschaftsprüfer sowie der Kommunalaufsicht des Kreises Düren schlägt die Verwaltung vor, den Ruhehain in Form einer GmbH zu betreiben. Würde der Ruhehain so wie die anderen kommunalen Friedhöfe in gemeindlicher Regie organisiert und betrieben werden, würde er dem Gebührenrecht unterliegen. Die anfallenden Kosten müssten auf die Anzahl der Bestattungen herunter gerechnet werden und die Gebühr müsste dann kostendeckend erhoben werden. Da die laufenden Kosten im Ruhehain nicht im Ansatz denen der kommunalen Friedhöfe entspricht, würde eine Bestattung dort zu einem Bruchteil der Gebühren durchzuführen sein. Dies stünde dann in einem groben Missverhältnis zu den Bestattungskosten auf den anderen Friedhöfen. In Deutschland werden mittlerweile viele Urnenwälder in privater Trägerschaft unterhalten. Marktführer ist die Firma Friedwald, die inzwischen über 40 Urnenwälder betreibt. Würde die Gemeinde ihren Ruhehain im Rahmen des Gebührenrechts betreiben, verzichtet sie auf erhebliche Einnahmen, wie sie am freien Markt erzielbar wären. Daher hat sich die Gemeinde entschieden, ihren Ruhehain ebenfalls privatrechtlich zu betreiben. Diese wirtschaftliche Betätigung ist bereits im Gesellschaftszweck der GED verankert und nach § 107 Abs. 2 GO NRW rechtlich zulässig. Um den regionalen Bezug des Ruhehains zu verstärken und Fachleute mit in die Verantwortung zu nehmen, wurden die in Hürtgenwald ansässigen Bestatter Ulrike und Jürgen Breidenich, Vossenack, und Karl-Heinz Ruland, Gey, angesprochen. Beide sind interessiert und bereit, den Ruhehain Hürtgenwald GmbH gemeinsam mit der GED zu betreiben und entsprechende Gesellschaftsanteile zu übernehmen. Die GED hält mit 50,1% die Mehrheit an der Betreibergesellschaft, die beiden Bestatter teilen sich die verbleibenden 49,9% je zur Hälfte auf. Würde die GED den Urnenwald alleine betreiben oder alle Gesellschaftsanteile an der Ruhehain Hürtgenwald GmbH halten, so ist nach der derzeitigen Rechtsprechung davon auszugehen, dass sie dann auch Gebührenrecht anwenden müsste. Im letzten Jahr hat sich Herr Abteilungsleiter Ralf Görner intensiv mit dem Ruhehain befasst und die Inbetriebnahme vorangetrieben. Er hat sich fachlich sehr tief in die Thematik eingearbeitet und soll nach dem Willen aller Gesellschafter die Aufgaben des Geschäftsführers übernehmen. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Wie bereits im Sachverhalt dargestellt, bietet der Betrieb des Ruhehains in Form einer GmbH für die Gemeinde Hürtgenwald die meisten Vorteile. Mit zwei kompetenten privaten Partnern aus dem Gemeindegebiet erhält die Gemeinde in der Betreibergesellschaft die optimale fachliche Begleitung. Durch die marktüblichen Preise für Bestattungen in Urnenwäldern wird die GED und damit auch die Gemeinde in die Lage versetzt, zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Die Gründung einer GmbH in der dargelegten Weise stellt die ideale Gesellschaftsform dar und sollte so beschlossen werden. Der vorliegende Gesellschaftsvertrag (siehe Anlage) wurde mit allen zukünftigen Gesellschaftern sowie der Kommunalaufsicht des Kreises Düren im Vorfeld abgestimmt. Wenn der Rat der Gesellschaftsgründung zustimmt, soll der Gesellschaftsvertrag am 27. Juli 2011 notariell beurkundet werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -