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Allgemeine Vorlage (TOP 7.1Errichtung eines Antennenträgers (60m Stahlgittermast) inkl. Technikfläche und Einfriedung im Bereich des Rosenthals auf einer Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Keldenich, Flur 6, Flurstück 46)

Daten

Kommune
Kall
Größe
88 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
01.12.17, 18:06
Aktualisiert
01.12.17, 18:06
Allgemeine Vorlage (TOP 7.1Errichtung eines Antennenträgers (60m Stahlgittermast) inkl. Technikfläche und Einfriedung im Bereich des Rosenthals auf einer Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Keldenich, Flur 6, Flurstück 46) Allgemeine Vorlage (TOP 7.1Errichtung eines Antennenträgers (60m Stahlgittermast) inkl. Technikfläche und Einfriedung im Bereich des Rosenthals auf einer Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Keldenich, Flur 6, Flurstück 46)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 280/2017 14.12.2017 Vorlage erstellt: 30.11.2017 Federführung: 2.1 An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Frau Keutgen Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Teamleiter/in Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter/in über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 7 Vorliegende Bauvorhaben und Bauanträge 7.1 Errichtung eines Antennenträgers (60m Stahlgittermast) inkl. Technikfläche und Einfriedung im Bereich des Rosenthals auf einer Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Keldenich, Flur 6, Flurstück 46 Beschlussvorschlag: Das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wird erklärt, wenn alle Voraussetzungen und Auflagen der Fachbehörden erfüllt werden und gewährleistet ist, dass die immissionsschutzrechtlichen Grenzwerte bzw. Sicherheitsabstände zur schutzwürdigen benachbarten Wohnbebauung eingehalten werden. Sachdarstellung: Die Antragstellerin beabsichtigt, einen Antennenträger (60 m Stahlgittermast) inkl. Technikfläche und Einfriedung auf einer Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Keldenich, Flur 6, Flurstück 46, gelegen im Bereich des Rosenthals bei Urft, zu errichten. Die Gemeinde Kall ist Eigentümerin der v. g. Grundstücksteilfläche. Planungsrechtlich liegt das Grundstück im Außenbereich und zwar außerhalb der Festsetzungen eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 BauGB und außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gem. § 34 BauGB. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.11.2017 – Punkt 3.1 der Niederschrift zur nichtöffentlichen Sitzung - hat die Verwaltung bereits mitgeteilt, dass die Antragstellerin beabsichtigt, zur Sicherstellung der Mobilfunkverbindung auf der Bahnstrecke Köln – Trier, im Bereich des Rosenthals einen zusätzlichen Mobilfunkmast zu errichten, um das zurzeit bestehende Funkloch für diesen Bahnstreckenteil zu beseitigen. Auf die diesbezüglich erstellte Sitzungsvorlage bzw. Niederschrift wird verwiesen. Vorlagen-Nr. 280/2017 Seite 2 Zwecks Prüfung aus immissionsschutzrechtlicher Sicht wird die Baugenehmigungsbehörde die Untere Immissionsschutzbehörde des Kreises Euskirchen am Verfahren beteiligen. Sollte die Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde bis zur Sitzung vorliegen, wird diese nachgereicht bzw. in der Sitzung entsprechend berichtet. Zur Erläuterung des Vorhabens ist ein Auszug des Lageplans mit Einzeichnung des Standortes des geplanten Mobilfunkmastes der Einladung beigefügt. Darüber hinaus werden die vorliegenden Antragsunterlagen im Fraktionszimmer (Zi. 15) zur Verfügung gestellt.