Daten
Kommune
Kall
Größe
88 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
01.12.17, 18:06
Aktualisiert
01.12.17, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
280/2017
14.12.2017
Vorlage erstellt:
30.11.2017
Federführung:
2.1
An den
Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
X
TL:
SB:
öffentliche Sitzung
Frau Keutgen
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allg. Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Teamleiter/in
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter/in
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 7 Vorliegende Bauvorhaben und Bauanträge
7.1 Errichtung eines Antennenträgers (60m Stahlgittermast) inkl. Technikfläche und Einfriedung im Bereich des Rosenthals auf einer Teilfläche des Grundstückes Gemarkung
Keldenich, Flur 6, Flurstück 46
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wird erklärt, wenn alle Voraussetzungen und Auflagen der Fachbehörden erfüllt werden und gewährleistet ist, dass die immissionsschutzrechtlichen
Grenzwerte bzw. Sicherheitsabstände zur schutzwürdigen benachbarten Wohnbebauung eingehalten werden.
Sachdarstellung:
Die Antragstellerin beabsichtigt, einen Antennenträger (60 m Stahlgittermast) inkl. Technikfläche
und Einfriedung auf einer Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Keldenich, Flur 6, Flurstück
46, gelegen im Bereich des Rosenthals bei Urft, zu errichten.
Die Gemeinde Kall ist Eigentümerin der v. g. Grundstücksteilfläche.
Planungsrechtlich liegt das Grundstück im Außenbereich und zwar außerhalb der Festsetzungen
eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 BauGB und außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gem. § 34 BauGB.
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.11.2017 – Punkt 3.1 der Niederschrift
zur nichtöffentlichen Sitzung - hat die Verwaltung bereits mitgeteilt, dass die Antragstellerin
beabsichtigt, zur Sicherstellung der Mobilfunkverbindung auf der Bahnstrecke Köln – Trier, im
Bereich des Rosenthals einen zusätzlichen Mobilfunkmast zu errichten, um das zurzeit bestehende Funkloch für diesen Bahnstreckenteil zu beseitigen.
Auf die diesbezüglich erstellte Sitzungsvorlage bzw. Niederschrift wird verwiesen.
Vorlagen-Nr. 280/2017
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Zwecks Prüfung aus immissionsschutzrechtlicher Sicht wird die Baugenehmigungsbehörde die
Untere Immissionsschutzbehörde des Kreises Euskirchen am Verfahren beteiligen. Sollte die
Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde bis zur Sitzung vorliegen, wird diese
nachgereicht bzw. in der Sitzung entsprechend berichtet.
Zur Erläuterung des Vorhabens ist ein Auszug des Lageplans mit Einzeichnung des Standortes
des geplanten Mobilfunkmastes der Einladung beigefügt. Darüber hinaus werden die vorliegenden Antragsunterlagen im Fraktionszimmer (Zi. 15) zur Verfügung gestellt.