Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
80 kB
Erstellt
05.07.11, 19:01
Aktualisiert
08.07.11, 19:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 14.07.2011
öffentlich
TOP- Nr.:
103/2011
Abteilung:
Sachbearbeiter:
4
Herr Franke
Aktenzeichen:
Datum:
IV F/Ra
28.06.2011
Bebauungsplan Nr. C 4 "Feldstraße" im Ortsteil Gey;
hier: Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
In Kenntnisnahme des Sachverhalts wird der Bebauungsplan Nr. C 4 „Feldstraße“ gem. § 10
Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und der Begründung vollinhaltlich beigetreten.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan erst zur Rechtskraft zu führen, wenn
- der Vertrag über die Kompensation sowie
- die entsprechende Bürgerschaft zum Erschließungsvertrag
vorliegen.
Finanzielle Auswirkungen ?
X
Nein
Ja
€
Kosten der Erschließung werden vom Erschließungsträger übernommen.
Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.10.2010 über die im Rahmen der Offenlage
(Zeitraum vom 18.01.2010 bis 18.02.2010) eingegangenen Anregungen beraten und abgewägt.
Zur Information ist ein Auszug aus der Niederschrift der vorgenannten Gemeinderatssitzung als
Anlage 1 noch einmal beigefügt.
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In den letzten Sitzungen ist mehrfach über den Entwurf eines Vertrages zur Erschließung des
Plangebietes Nr. C 4 beraten worden. Nunmehr liegt ein vom Investor überarbeiteter Erschließungsvertrag vor, so dass zum jetzigen Zeitpunkt der Satzungsbeschluss für den vorgenannten
Bebauungsplan gefasst werden kann. Die Rechtskraft des Bebauungsplanes soll aber erst
herbeigeführt werden, wenn der Investor
- den Vertrag über die Kompensation und
- die entsprechende Bürgschaftsurkunde zum Erschließungsvertrag
vorlegt.
Der Bebauungsplan besteht aus einer Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und der
Begründung. Die Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen hängt in der Sitzung aus;
die Begründung ist der Vorlage als Anlage 2 beigefügt.
2 Anlagen
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Ohne
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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