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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. C 4 "Feldstraße" im Ortsteil Gey; hier: Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
80 kB
Erstellt
05.07.11, 19:01
Aktualisiert
08.07.11, 19:01
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. C 4 "Feldstraße" im Ortsteil Gey;
hier: Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. C 4 "Feldstraße" im Ortsteil Gey;
hier: Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 14.07.2011 öffentlich TOP- Nr.: 103/2011 Abteilung: Sachbearbeiter: 4 Herr Franke Aktenzeichen: Datum: IV F/Ra 28.06.2011 Bebauungsplan Nr. C 4 "Feldstraße" im Ortsteil Gey; hier: Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: In Kenntnisnahme des Sachverhalts wird der Bebauungsplan Nr. C 4 „Feldstraße“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und der Begründung vollinhaltlich beigetreten. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan erst zur Rechtskraft zu führen, wenn - der Vertrag über die Kompensation sowie - die entsprechende Bürgerschaft zum Erschließungsvertrag vorliegen. Finanzielle Auswirkungen ? X Nein Ja € Kosten der Erschließung werden vom Erschließungsträger übernommen. Sachverhalt: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.10.2010 über die im Rahmen der Offenlage (Zeitraum vom 18.01.2010 bis 18.02.2010) eingegangenen Anregungen beraten und abgewägt. Zur Information ist ein Auszug aus der Niederschrift der vorgenannten Gemeinderatssitzung als Anlage 1 noch einmal beigefügt. - Seite 1 von 2 - In den letzten Sitzungen ist mehrfach über den Entwurf eines Vertrages zur Erschließung des Plangebietes Nr. C 4 beraten worden. Nunmehr liegt ein vom Investor überarbeiteter Erschließungsvertrag vor, so dass zum jetzigen Zeitpunkt der Satzungsbeschluss für den vorgenannten Bebauungsplan gefasst werden kann. Die Rechtskraft des Bebauungsplanes soll aber erst herbeigeführt werden, wenn der Investor - den Vertrag über die Kompensation und - die entsprechende Bürgschaftsurkunde zum Erschließungsvertrag vorlegt. Der Bebauungsplan besteht aus einer Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und der Begründung. Die Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen hängt in der Sitzung aus; die Begründung ist der Vorlage als Anlage 2 beigefügt. 2 Anlagen Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Ohne Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -