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Allgemeine Vorlage (1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 13a Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB und §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauG)

Daten

Kommune
Kall
Größe
148 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
01.12.17, 18:06
Aktualisiert
01.12.17, 18:06
Allgemeine Vorlage (1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 13a Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB und §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauG) Allgemeine Vorlage (1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 13a Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB und §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauG)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 279/2017 14.12.2017 Vorlage erstellt: 30.11.2017 Federführung: 2.1 An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Frau Keutgen Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Teamleiter/in Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter/in über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 6 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 13a Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB und §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB Beschlussvorschlag: Dem beigefügten modifizierten Entwurf der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ einschließlich Begründung wird zugestimmt. Auf der Grundlage des geänderten Entwurfes wird die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange des Entwurfes der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ einschließlich Begründung wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 und §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Plangeltungsbereich: Der Plangeltungsbereich für die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ wird durch die beigefügte Übersichtskarte eindeutig bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der Beschlüsse. Sachdarstellung: Es wird Bezug genommen auf die Sitzung des Rates der Gemeinde Kall am 25.07.2017 – Punkt 5 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung -. Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung am 25.07.2017 hat der Rat der Gemeinde Kall den Vorlagen-Nr. 279/2017 Seite 2 Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ gefasst. Gleichzeitig wurde die öffentliche Auslegung der v. g. Bauleitplanung beschlossen. Auf die diesbezüglich erstellte Sitzungsvorlage bzw. Niederschrift wird verwiesen. Am 07.11.2017 fand eine weitere Abstimmung mit den Vertretern der Denkmalbehörde im Rathaus der Gemeinde Kall statt. Hierzu wird auf die Erläuterungen zu TOP 5 der öffentlichen Sitzung (Gestaltungssatzung) verwiesen. Nach Abstimmung mit der Denkmalpflege sind im Bebauungsplanentwurf die First- und Traufhöhen bzw. die Dachneigung entsprechend anzupassen: - Die neue Firsthöhe beträgt 387.20 – 387.50 m über NN = bis 30 cm höher als der Bahnhofsfirst (gegenüber bisher: 386,90 – 387,20 m ü NN). Die neue Traufhöhe der nun voll dreigeschossigen Bebauung beträgt 384.40 – 384.70m über NN (gegenüber bisher: 382,00 – 382,30 m ü NN). Die Dachneigung wird auf 25 – 30° (bisher: 38 – 43 Grad) festgelegt. Der nunmehr aufgrund der erneuten denkmalrechtlichen Abstimmung modifizierte Entwurf der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ einschließlich Begründung ist als Anlage der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt. Die Artenschutzprüfung war der Einladung zur Sitzung des Fachausschusses bzw. des Rates der Gemeinde Kall am 25.07.2017 beigefügt.