Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
50 kB
Erstellt
12.09.11, 19:00
Aktualisiert
12.09.11, 19:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 22.09.2011
öffentlich
TOP- Nr.:
123/2011
Abteilung:
Sachbearbeiter:
I/3
Herr Görner
Aktenzeichen:
Datum:
401.813
04.08.2011
Bedarfsgerechte Seniorenarbeit in der Gemeinde Hürtgenwald;
Projekt "Bürgerbus in Hürtgenwald"
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald nimmt zur Kenntnis, dass in der Bevölkerung der Gemeinde
ein umfassendes Interesse an der Gründung eines Bürgerbusvereins und damit an der Einrichtung eines Bürgerbusses nicht besteht und beschließt, die Angelegenheit nicht weiter zu verfolgen.
Finanzielle Auswirkungen ?
X
Nein
Ja
€
Sachverhalt:
Unter TOP 13. der 12. Sitzung des Rates der Gemeinde Hürtgenwald sind die Ratsmitglieder zu
dem Ergebnis gekommen, eine Veranstaltung durchzuführen, um das Meinungsbild der Bürgerinnen und Bürger zur möglichen Einrichtung eines Bürgerbusses zu erfragen. Der Bürgermeister
wurde beauftragt, das Erforderliche zu veranlassen.
In Abstimmung mit dem Seniorenring Hürtgenwald habe ich die interessierten Bürgerinnen und
Bürger zu einer ersten Informationsveranstaltung am 12.04.2011 in den großen Sitzungssaal des
Rathauses eingeladen. Dieser Einladung sind 9 Personen aus dem Gemeindegebiet gefolgt und
haben Ihr grundsätzliches Interesse an einem Bürgerbusverein bekundet. Das Ziel, die Vereinsgründung, konnte jedoch nicht erreicht werden. Um möglicherweise noch weitere Interessierte zu
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gewinnen, ist sich darauf verständigt worden, nach Ablauf von 3 Monaten nochmals eine Informationsveranstaltung im Rathaus anzubieten.
Am 21.06.2011 hat eine weitere Veranstaltung stattgefunden. Neben dem Moderator und Vertretern der Verwaltung sind wiederum nur 9 interessierte Bürgerinnen und Bürger erschienen. Ein
Bürgerbusverein hat sich wiederum nicht gebildet.
Inzwischen hat mir der Seniorenring Hürtgenwald mitgeteilt, man sei zu der Auffassung gelangt,
ein Bürgerbus lasse sich z.Z. nicht einrichten.
Dieser Auffassung schließe ich mich an.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Für die Aquirierung von Fördergeldern zur Einrichtung eines Bürgerbusbetrieb ist u.a. ein Bürgerbusverein erforderlich. Dieser hat mit einem zu beteiligenden Verkehrsunternehmen ein entsprechendes Konzept auszuarbeiten. Dieses Unternehmen muss dann bei der Bezirksregierung
Köln eine Konzession für den Fahrbetrieb beantragen. Danach könnten die Fördermittel geltend
gemacht werden.
Da sich ein Bürgerbusverein nicht gegründet hat, fehlt eine Grundvoraussetzung.für die Einrichtung eines Bürgerbusses.
Nach alledem komme ich zu dem Vorschlag, die Angelegenheit nicht weiter zu verfolgen.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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