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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 139/2011)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
913 kB
Erstellt
30.09.11, 19:00
Aktualisiert
30.09.11, 19:00
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$TABTi ;t;:='= ; *4*,,,.*-.. s 3: & w qb ' *^4; ' ws-.., Stal: NIDEGGäH '",- Na!ionaipark Eifel -€ €: "'"-, ,_*w,**^*-. Die Bürgermeisterin =+ Stadt Nideqqen, Zülpicher Str. 1, 52385 Nideqqen Gemeinde Hürtgenwald August-Schoil-Straße f 52393 Hürtgenwald C.*r*1. Hutgenwa td Dienststelle. Ansprech pa rtner Zimmer-Nr.. Telefon: O7.SE 1 Bildung. Soziales und Sport Frau Falter 18 Fax. 02427 809-18 02427 80947 E-tr.4all. v.falter@n ideggen. de Aktenzeichen: FB llll2 L- Datum. 01.09.2011 Sch ulentwicklungsplan ung -Regionaler Konsens Sehr geehrte Damen und Herren, anliegend übersende ich ein gemeinsames Schreiben der Stadt Nideggen und der Gemeinde Kreuzau mit der Bitte um Stellungnahme. freundlichem Gruß Bankverbindung: Besuchszeiten: 10) Mo-Fr von Volksbank Euskirchen eG, Nr. 6 102 911 014 (BLZ 382 600 82) Mo-Mi von Do von Postbank Köln, Nr.77 81 504 (BLZ 370 100 50) Sparkasse Düren, Nr. 2 400 380 (BLZ 395 501 8.00 - 12 30 Uhr 3.30 - 1 5.30 Uhr '13.30 - 17.00 Uhr 1 Einwohnermeldeamt montags- bis mittwochsnachmittags geschlossen Telefon: Telefax: 024271809 -0 024271809 - 47 Postfach 1 1 61, 52353 Nideggen www.nideggen.de lnternet: / STADT NIDEGGEN Die Brirgermeisterin GEil,,tEI\DE KREUZAU Der Bwga-meister An die angrenzenden Kommunen der Gemeinde Kreuzau und der Stadt Nideggen Errichtung einer Sekundarschule mit Standorten in Kreuzau und Nideggen - BeteiligungderNachbarkolnmunen Sehr geehrte Herren Bürgermeister, gem. $ 80 Abs. 2 Satz 2 Schulgesetz (SchulG) sind die Schulträger gehalten, in enger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes und differenziertes Angebot zu achten (Gebot der Rücksichtnahme). Zur Beachtung der v.g. nachbarschützenden Regelung und Herstellung und Bewahrung eines regionalen Konsens, informieren wir entsprechend über die hiesige S chulentwi cklungsplanung. Aufgrund der geführten Gespräche in den Südkreiskommunen wurde zwischen der Gemeinde Kreuzau und der Stadt Nideggen ein gemeinsamer Konsens zur Errichtung einer Sekundarschule mit den Standorten Kreuzau und Nideggen zum Schuljalr 201212013 erzielt. Vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates der Gemeinde Kreuzau sowie des Rates der Stadt Nideggen und der entsprechenden Anderung des Schulgesetzes durch die Landesregierung wird die Sekundarschule mit Standocen in Kreuzau und Nideggen zum Schulj ahr 2*12 I 2Aß errichtet. Das Ergebnis eines persönlichen Gesprächs mit der Gerneinde Vettweiß hat ergeben, dass dort das dreigliedrige Schulsystem weiter fortgeführt wird. Die Gemeinde Hürtgenwald hat schriftlich mitgeteilt, dass die mit der Gemeinde Simmerath begomenen Gespräehe zielführend fortgesetzt werden. ln Anbetracht der bereits im Vorfeld geführten Gespräche gehen wir von einer hohen Akzeptarv der gemeinsamen Planungen der Gemeinde Kreuzau und Stadt Nideggen aus und geben Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 14.10.2011. Nideggen/Krenzil\ den 01 .A9.2A11 Mit freundlichem Gruß (Brirgermei ster Geöeinde Kreuzau)