Daten
Kommune
Hürtgenwald
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78 kB
Erstellt
28.10.11, 19:01
Aktualisiert
28.10.11, 19:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 10.11.2011
öffentlich
TOP- Nr.:
157/2011
Abteilung:
Sachbearbeiter:
1
Herr Heidbüchel
Aktenzeichen:
Datum:
I / 1 650.4 H/Ra
27.10.2011
Widmung des Teilstückes der Gemeindestraße "In der Graat" im Bereich des
Bebauungsplanes Nr. G 4
Beschlussvorschlag:
Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts fasst der Rat folgenden Beschluss:
Die Gemeindestraße „In der Graat“ im Bereich des Bebauungsplanes Nr. G 4 wird mit sofortiger
Wirkung für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NW.)
gewidmet.
Der Bürgermeister wird mit der Durchführung des Widmungsverfahrens beauftragt.
Finanzielle Auswirkungen ?
X
Nein
Ja
€
Sachverhalt:
Im Nachgang zum Bebauungsplan Nr. G 4 wurde im Jahr 2010 der dortige Teilbereich der Straße
„In der Graat“ ausgebaut. Zwischenzeitlich ist die Straße fertiggestellt und alle Grunderwerbsflächen stehen im Eigentum der Gemeinde.
Nach § 6 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23.09.1995 hat die Gemeinde als
Träger der Straßenbaulast die Widmung zu verfügen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen
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vorliegen. Die Widmung ist eine Allgemeinverfügung, durch die die öffentliche Straßeneigenschaft
begründet wird. Durch sie entstehen sowohl für den Träger der Straßenbaulast als auch für die
Allgemeinheit, insbesondere für die Verkehrsteilnehmer und Anlieger, Rechte und Pflichten.
Die Voraussetzung einer Widmung ist, dass der Träger der Straßenbaulast Eigentümer des einer
Straße dienenden Grundstückes ist oder das der Eigentümer und ein sonst zur Nutzung dienlich
Berechtigter der Widmung zugestimmt hat. Wie erwähnt, ist die Gemeinde nunmehr Eigentümerin
aller zur Straße gehörenden Flächen geworden. Aus diesem Grunde schlage ich vor, mich mit der
Durchführung des Widmungsverfahrens zu beauftragen.
Der Straßenbereich, der gewidmet werden soll, ist im beigefügten Bebauungsplanausschnitt
(Anlage 1) markiert.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag: ohne
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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