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Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von Aussiedler- bzw. Übergangsheimen für Aussiedler und asylbegehrende Ausländer hier: Aussiedler- und Übergangsheime in den Ortschaften Hürtgen und Vossenack)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
75 kB
Erstellt
10.11.11, 19:01
Aktualisiert
10.11.11, 19:01
Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von Aussiedler- bzw. Übergangsheimen für Aussiedler und asylbegehrende Ausländer
hier: Aussiedler- und Übergangsheime in den Ortschaften Hürtgen und Vossenack) Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von Aussiedler- bzw. Übergangsheimen für Aussiedler und asylbegehrende Ausländer
hier: Aussiedler- und Übergangsheime in den Ortschaften Hürtgen und Vossenack)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister 162/2011 Abteilung: Sachbearbeiter: 6 Herr Kowalke öffentlich Aktenzeichen: TOP- Nr.: Datum: Geb.kalk. Überg.heime 08.11.2011 Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Termin: 24.11.2011 Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von Aussiedler- bzw. Übergangsheimen für Aussiedler und asylbegehrende Ausländer hier: Aussiedler- und Übergangsheime in den Ortschaften Hürtgen und Vossenack Beschlussvorschlag: Nach Kenntnisnahme des Sachverhaltes empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die Gebührenkalkulation ist richtig. 2. Die Gebührensätze betragen je Person und Monat für die Benutzung 8,70 €, für Strom 14,00 € und für Heizung 13,35 €. 3. Die Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von Aussiedler- bzw. Übergangsheimen für Aussiedler und asylbegehrende Ausländer wird in der beigefügten Fassung beschlossen. Finanzielle Auswirkungen ? Nein X Ja € Sachverhalt: Nach § 6 KAG sind für die o.a. Einrichtungen kostendeckende Gebühren zu erheben. Zu diesen Einrichtungen gehören auch die im Gemeindegebiet befindlichen Aussiedler- und - Seite 1 von 2 - Übergangsheime. Für die Heime sind die jährlich zu zahlenden Nutzungsgebühren neu zu kalkulieren. Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2012 ist daher als Anlage 1 der Vorlage beigefügt. Da die im Gemeindegebiet geschaffenen Aussiedler- bzw. Übergangsheime beide dem Zwecke dienen, Aussiedlern bzw. ausländischen Flüchtlingen eine Unterbringung zu ermöglichen, steht der Erhebung einer einheitlichen Benutzungsgebühr rechtlich nichts entgegen. Als Anlage 2 liegt der Entwurf der zum 01.01.2012 zu erlassenen Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von Aussiedler- und Übergangsheimen für Aussiedler bzw. asylbegehrende Ausländer in der Gemeinde Hürtgenwald bei. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: -.- Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -