Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
75 kB
Erstellt
10.11.11, 19:01
Aktualisiert
10.11.11, 19:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
162/2011
Abteilung:
Sachbearbeiter:
6
Herr Kowalke
öffentlich
Aktenzeichen:
TOP- Nr.:
Datum:
Geb.kalk. Überg.heime
08.11.2011
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Termin: 24.11.2011
Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von Aussiedler- bzw.
Übergangsheimen für Aussiedler und asylbegehrende Ausländer
hier: Aussiedler- und Übergangsheime in den Ortschaften Hürtgen und Vossenack
Beschlussvorschlag:
Nach Kenntnisnahme des Sachverhaltes empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem
Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die Gebührenkalkulation ist richtig.
2. Die Gebührensätze betragen je Person und Monat für die Benutzung 8,70 €, für Strom 14,00 €
und für Heizung 13,35 €.
3. Die Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von Aussiedler- bzw.
Übergangsheimen für Aussiedler und asylbegehrende Ausländer wird in der beigefügten Fassung
beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
X
Ja
€
Sachverhalt:
Nach § 6 KAG sind für die o.a. Einrichtungen kostendeckende Gebühren zu erheben. Zu diesen
Einrichtungen gehören auch die im Gemeindegebiet befindlichen Aussiedler- und
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Übergangsheime. Für die Heime sind die jährlich zu zahlenden Nutzungsgebühren neu zu
kalkulieren.
Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2012 ist daher als Anlage 1 der Vorlage beigefügt.
Da die im Gemeindegebiet geschaffenen Aussiedler- bzw. Übergangsheime beide dem Zwecke
dienen, Aussiedlern bzw. ausländischen Flüchtlingen eine Unterbringung zu ermöglichen, steht
der Erhebung einer einheitlichen Benutzungsgebühr rechtlich nichts entgegen.
Als Anlage 2 liegt der Entwurf der zum 01.01.2012 zu erlassenen Satzung über die Erhebung
einer Gebühr für die Benutzung von Aussiedler- und Übergangsheimen für Aussiedler bzw.
asylbegehrende Ausländer in der Gemeinde Hürtgenwald bei.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
-.-
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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