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Beschlussvorlage (Erlass einer Hebesatzsatzung der Gemeinde Hürtgenwald ab dem 01.01.2012)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
83 kB
Erstellt
10.11.11, 19:01
Aktualisiert
10.11.11, 19:01
Beschlussvorlage (Erlass einer Hebesatzsatzung der Gemeinde Hürtgenwald ab dem 01.01.2012) Beschlussvorlage (Erlass einer Hebesatzsatzung der Gemeinde Hürtgenwald ab dem 01.01.2012)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister 140/2011 Abteilung: Sachbearbeiter: 6 Herr Kowalke öffentlich Aktenzeichen: TOP- Nr.: Datum: VI Hebesatzsatzung 2012 29.09.2011 Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Termin: 24.11.2011 Erlass einer Hebesatzsatzung der Gemeinde Hürtgenwald ab dem 01.01.2012 Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Hebesatzsatzung nach Anlage 2 zu beschließen. Finanzielle Auswirkungen ? Nein X Lt. Haushaltssicherungskonzept Lt. Gemeindefinanzierungsgesetz Ja € 34.000,00 € 84.000,00 € Sachverhalt: Aufgrund des Beschlusses des Rates der Gemeinde Hürtgenwald vom 07.09.2010 wurde das Haushaltssicherungskonzept (HSK) für die Gemeinde Hürtgenwald für die Jahre 2010 bis 2013 beschlossen. Darin wurde auch vermerkt, dass die Hebesteuersätze für die Realsteuern (Grundund Gewerbesteuer) für 2012 anzuheben sind. Die Grundsteuer A wird demnach von 295 % auf 300 % angehoben, die Grundsteuer B von 390 % auf 395 % und die Gewerbesteuer von 410 % auf 415 %. Im Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 (GFG 2011) vom 18.05.2011 sind die Steuersätze für die Realsteuern, welche bei der Ermittlung der Steuerkraft für die Festsetzung der Schlüsselzuweisungen Anwendung finden, angehoben worden. Während bei der Grundsteuer A und der Gewerbesteuer die Hebesätze nach dem HSK über denen im GFG liegen, ergibt sich für die Grundsteuer B eine Unterschreitung. Hier liegt der Hebesatz bei 413 v.H. nach dem GFG und - Seite 1 von 2 - wird demzufolge zu Ertragsausfällen auf der einen Seite und zu höheren Aufwendungen bei den Kreisumlagen führen. Im übrigen werden seitens der Kommunalaufsicht bei den HSK-Kommunen mindestens die Hebesätze nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz gefordert. Alleine der GFGHebesatz bei der Grundsteuer B wird zu einem weiteren Ertrag von 50.000,00 €/Jahr führen. Die Hebesatzsatzung für 2012 nach dem Haushaltssicherungskonzept ist als Anlage 1 beigefügt, die Hebesatzsatzung mit dem Hebesatz für die Grundsteuer B nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz liegt als Anlage 2 bei. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Um weitere erhebliche Verschlechterungen für den Haushalt der Gemeinde Hürtgenwald zu vermeiden, sollte die Hebesatzsatzung nach Anlage 2 dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -