Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Überprüfung der Bewirtschaftungskostenzuschüsse an die ortsansässigen Vereine zur Unterhaltung ihrer Vereinsgebäude Hier: Bewirtschaftungskostenzuschuss an die örtlichen Vereine)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
75 kB
Erstellt
05.12.11, 19:02
Aktualisiert
05.12.11, 19:02
Beschlussvorlage (Überprüfung der Bewirtschaftungskostenzuschüsse an die ortsansässigen Vereine zur Unterhaltung ihrer Vereinsgebäude
Hier: Bewirtschaftungskostenzuschuss an die örtlichen Vereine) Beschlussvorlage (Überprüfung der Bewirtschaftungskostenzuschüsse an die ortsansässigen Vereine zur Unterhaltung ihrer Vereinsgebäude
Hier: Bewirtschaftungskostenzuschuss an die örtlichen Vereine)

öffnen download melden Dateigröße: 75 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 15.12.2011 öffentlich 187/2011 Abteilung: Sachbearbeiter: 6 Herr Engels Aktenzeichen: Bewirtschaftungsk.Zuschuss Vereine CE/Ma 30.11.2011 TOP- Nr.: Datum: Überprüfung der Bewirtschaftungskostenzuschüsse an die ortsansässigen Vereine zur Unterhaltung ihrer Vereinsgebäude Hier: Bewirtschaftungskostenzuschuss an die örtlichen Vereine Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, die Regelung des Bewirtschaftungskostenzuschuss 2012 in Anlehnung an 2011 gemäß Anlage 1 zu übernehmen. Finanzielle Auswirkungen ? Nein X Ja Objektbezogene Kosten Die Mittel müssen durch HHSt. bereitgestellt werden. € 19.507,- € Sachverhalt: In der Sitzung am 16.12.2010 hat der Gemeinderat die Bewirtschaftungskostenzuschüsse für die ortsansässigen Vereine wie folgt geregelt: Insgesamt konnten 21.045,- € an die Vereine ausgeschüttet werden. In Anlage 1 ist ersichtlich, welche Einsparungen in Bezug auf den Beschluss zum Haushaltssicherungskonzept durch den Rat vorgenommen werden konnten. - Seite 1 von 2 - Folgende Regelungen haben Anwendung gefunden: a) Vereine, an deren Gebäude keine Maßnahme zur Energieeinsparung vorgenommen wurde, sind mit einer Kürzung des Zuschusses von 5 % der bisherigen Zuschuss Summe betroffen. b) Bei Vereinen, an deren Gebäude eine energetische Maßnahme im Rahmen des Konjunkturpaketes II erfolgte, sind mit einer Kürzung von 10 % der bisherigen Zuschuss Summe betroffen. (siehe Anlage) Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Für das Jahr 2012 sollte der gleiche Maßstab angewandt werden wie in 2011, da mit dieser Regelung der Auflage der Kommunalaufsicht Rechnung getragen wird, die freiwilligen Ausgaben der Kommune zu reduzieren. Des Weiteren sollen sich die Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket II auch positiv in den kommenden Haushaltsveranschlagungen widerspiegeln und Effizienz zeigen. Nicht zuletzt möchte die Gemeinde ebenfalls damit an die Eigenverantwortung der Vereine appellieren, kostenbewusst zu wirtschaften. In 2012 erfolgt eine Neuregelung in Form von Nutzungsverträgen wo gleichzeitig Zuschuss relevante Themen mit manifestiert werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -