Daten
Kommune
Kall
Größe
402 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
05.12.17, 18:06
Aktualisiert
05.12.17, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Bebauungsplan Nr. 28 „Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven“
Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
Lfd. Behörden / Träger
Nr. öffentlicher Belange
04
04b
Kurzinhalt der Stellungnahme
Bezirksregierung Düsseldorf,
Kampfmittelbeseitigungsdienst
13.07.2015
Ich verweise
30.06.2015.
Bezirksregierung Düsseldorf,
Kampfmittelbeseitigungsdienst
30.06.2015
Luftbilder aus den Jahren 1939-1945 und andere
historische Unterlagen liefern keine Hinweise auf
das Vorhandensein von Kampfmitteln im beantragten Bereich. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt werden. Sofern
Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde
oder
eine
Polizeidienststelle
unverzüglich zu verständigen.
auf
die
Stellungnahme
vom
Stellungnahme bzw.
Abwägung
Beschlussvorschlag
-
-
Die Stellungnahme des Kampfmittelbeseitigungs- Kein
weitergehender
dienstes wird zur Kenntnis genommen.
schluss.
Die vorgetragenen, üblichen Hinweise waren in der
Vorentwurfsfassung bereits enthalten.
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich eine
Sicherheitsdetektion.
05
Kreis Euskirchen, Abt. 60.13
Umwelt und Planung
11.08.2015
Seitens des Kreises Euskirchen bestehen gegen
die Aufstellung des B-Planes keine grundsätzlichen
Bedenken. Ich bitte jedoch die nachfolgend aufgeführten Anregungen und Stellungnahmen der
Fachabteilungen bei der Festsetzung des B-Planes
zu berücksichtigen:
-
1
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP 28 Kall-Gewerbegebiet Kall III.docx
-
Be-
Lfd. Behörden / Träger
Nr. öffentlicher Belange
05
Fortsetzung
Kreis Euskirchen, Abt. 60.13
Umwelt und Planung
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme bzw.
Abwägung
Beschlussvorschlag
-
-
Die Bestandsbeschreibung zum Schutzgut Boden im
LBP (Kap. 4.1) ist dahingehend zu verstehen, dass es
sich bei landwirtschaftlichen Nutzflächen nicht mehr
um natürlich vorzufindende, von menschlichen
Eingriffen völlig unbeeinträchtigte Flächen handelt.
Dies dürfte unstrittig sein. Im Übrigen ist auch nur aus rein ökologischer Sicht - von einer zu erwartenden
Vorbelastung
durch
Düngung
und/oder
Pflanzenschutzmitteln
sowie
Störungen
des
Bodengefüges die Rede. Die rechtliche Fiktion, eine
von jedem Landwirt ausgeübte „gute fachliche Praxis“
bei der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen
Nutzung führe nicht zu Belastungen, sollte damit gar
nicht in Frage gestellt werden.
Die nebenstehenden Erläuterungen werden zur Kenntnis
genommen.
Untere Bodenschutzbehörde:
Auf der Grundlage der vorgelegten Unterlagen
(Begründung, Umweltbericht Landschaftspflegerischer Begleitplan) ist festzuhalten, dass Bodenschutzbelange
Eingang
und
entsprechende
Berücksichtigung in dem Verfahren gefunden haben. Damit bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Umsetzung des Vorhabens.
Allerdings wird die Bewertung des Umweltzustandes für das Schutzgut Boden in Kapitel 3.1 des
Landschaftspflegerischen Begleitplanes, dass eine
Vorbelastung durch Düngung und den Einsatz von
Pflanzenschutzmitteln sowie Störungen des Bodengefüges aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung gegeben sei, nicht geteilt. Dazu
wird insbesondere auf die „Hinweise des Geologischen Dienstes NRW zum Bodenschutz in Raumplanung bei Eingriffen in Böden als Wert- und
Funktionselemente besonderer Bedeutung mit
Anpassung und Ergänzungen zur Anwendung im
RFNP der StädteRegion Ruhr“ (Stand: 15.12.2009)
verwiesen. Darin wird ebenfalls die Auffassung
vertreten, dass eine ordnungsgemäße landwirtschaftliche Nutzung, zu der Landwirte nach § 17
des BBodSchG in Form einer „guten fachlichen
Praxis“ verpflichtet sind, grundsätzlich nicht als
anthropogene Überprägung oder Vorbelastung gilt.
Insofern wird die Notwendigkeit gesehen, die Bewertung des Umweltzustandes diesbezüglich zu
überarbeiten.
Aus Sicht von Planer und Verwaltung kann und sollte
auf eine Überarbeitung der Bestandsbeschreibung
verzichtet werden.
2
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP 28 Kall-Gewerbegebiet Kall III.docx
An der Bestandsbeschreibung
im LBP wird festgehalten.
Lfd. Behörden / Träger
Nr. öffentlicher Belange
05
Fortsetzung
Kreis Euskirchen, Abt. 60.13
Umwelt und Planung
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme bzw.
Abwägung
Zusammenfassend kann daher aus bodenschutzrechtlicher Sicht erst nach entsprechender Überarbeitung
eine
abschließende
Stellungnahme
abgegeben werden.
Hinweis:
Die Untere Bodenschutzbehörde ist zur Sicherstel- Nochmalige Beteiligung des Kreises Euskirchen erlung der Umsetzung der im Umweltbericht enthal- folgt ohnehin parallel zur öffentlichen Auslegung.
tenen Vermeidungsmaßnahmen V8 bis V12 an den
weiteren Verfahrensschritten zu beteiligen.
Immissionsschutz
Auf dem Heidehof befindet sich ein Wohngebäude
mit besonderem Schutzanspruch. Aus den vorgelegten Unterlagen ging nicht hervor, welche Auswirkungen für den Heidehof zu erwarten sind und
welche Vorbelastung bereits durch die bestehenden Gewerbegebiete bestehen. Es wird, zum
Schutz des Heidehofes, eine Feingliederung des
Gewerbegebietes sowie eine Schallkontingentierung empfohlen.
Untere Wasserbehörde
Zum unverschmutzten Niederschlagswasseranteil
(nur Dachwässer) wird ausgesagt, dass dieser
unter Vorschaltung eines Absetzbeckens und eines
ausreichend dimensionierten Retentionsraumes
dem Bleibach zugeleitet wird. Grundsätzlich ist hier
zu prüfen, ob diese Oberflächenwässer zum natürlichen Einzugsgebiet dieses Gewässers gehören.
Weiterhin ist die Gewässerverträglichkeit der Einleitung in dem entsprechenden Erlaubnisverfahren
nachzuweisen.
Beschlussvorschlag
-
-
Der Heidehof ist, mit Zustimmung des Eigentümers,
selbst als „Gewerbegebiet - GE“ überplant worden, um
dort Planungsrecht auch für eine nicht-landwirtschaftliche Nutzung zu schaffen. In diesem Zuge wird auch
aus der Freifläche östlich des Hofes eine gewerblich
nutzbare Baufläche. Das ehemalige Hofgebäude,
heute ein Einzelhaus im Außenbereich, wird dadurch
zum Betriebsleitergebäude / zur Betriebswohnung im
„Gewerbegebiet - GE“. Der Eigentümer hat hier selbst
Sorge zu tragen für einen ausreichenden Immissionsschutz des Gebäude-Innern.
Eine
Einstufung
des
gesamten
neuen
Gewerbegebietes nach dem Abstandserlass NRW ist
erfolgt und im Vorentwurf eingebaut gewesen. Die zu
schützenden Immissions-Aufpunkte im Umfeld sind für
eine Lösung über den Erlass ausreichend weit
entfernt. Eine Schallkontingentierung wird hier nicht für
erforderlich gehalten.
Den nebenstehenden Ausführungen zur Abwägung wird gefolgt.
Zugehörigkeit zum natürlichen Einzugsgebiet des
Bleibachs besteht. Die Verträglichkeit der Einleitung,
unter Vorschaltung Rückhaltebecken, ist natürlich
nachzuweisen. Dazu sind eigene tiefbautechnische
Fachplanungen beauftragt. Bis zum BPlan-Entwurf
wird eine Entwässerungskonzeption erstellt und
diesem als Anlage beigefügt. Weitergehende
Detailpunkte werden dann noch im nachfolgenden
wasserrechtlichen
Einleitungs-/Erlaubnisverfahren
geregelt.
Die Verträglichkeit der Einleitung in den Bleibach ist im
Entwässerungskonzept
und
dem anschließenden wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren
nachzuweisen.
3
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP 28 Kall-Gewerbegebiet Kall III.docx
Sie sind analog in die B-PlanBegründung aufzunehmen.
Lfd. Behörden / Träger
Nr. öffentlicher Belange
05
Fortsetzung
Kreis Euskirchen, Abt. 60.13
Umwelt und Planung
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme bzw.
Abwägung
Beschlussvorschlag
Die anfallenden Schmutzwässer sollen zusammen Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
mit den verschmutzten Niederschlagswässern
abgeleitet werden. Grundsätzlich müssen alle
Kanalisationen hydraulisch ausreichend leistungsfähig sein, sämtliche anfallenden Wässer schadlos
abführen zu können. Ebenso muss die Kläranlage
ausreichende Kapazitäten besitzen, alle anfallenden Wässer hinreichend behandeln zu können.
Die Hinweise werden
Kenntnis genommen.
Weiterhin wird ausgesagt, dass die Einstufung des
Verschmutzungsgrades im Bauantragsverfahren
erfolgt. Die Gesamtkonzeption der Entwässerung
sollte jedoch noch im Vorfeld der Bautätigkeiten mit
der Unteren Wasserbehörde abgestimmt werden.
In den jeweiligen Bauantragsverfahren, an denen
die Untere Wasserbehörde frühzeitig zu beteiligen
ist, können nur noch Detailfragen hinsichtlich der
einzelnen Bauvorhaben geklärt werden.
Vorabstimmung der Entwässerungskonzeption mit der
Unteren Wasserbehörde erfolgt durch das beauftragte
Tiefbauplanungsbüro in Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung, und zwar vor/bei der Erstellung der
tiefbautechnischen Ausbauplanung, als Grundlage für
den B-Plan-Entwurf.
Die Entwässerungskonzeption
ist vor der Entwurfserstellung
mit der Unteren Wasserbehörde abzustimmen.
Grundsätzlich sind alle Oberflächenwässer, außer Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen; im
denen der Dachflächen, als behandlungsbedürftig Übrigen vgl. oben, Abstimmung mit der Unteren Wasverschmutzt einzustufen. Falls diese nicht der Klär- serbehörde erfolgt vor Entwurfserstellung.
anlage Kall zugeleitet werden, ist nach Auffassung
der UWB die Errichtung eines Absetzbeckens nicht
ausreichend. Aus der derzeitigen Sicht sind diese
verschmutzten Oberflächenwässer in einem Regenklärbecken ohne Dauerstau mit permanentem
Drosselabfluss zur Kläranlage zu reinigen. Alternativ ist auch die Errichtung eines Retentionsbodenfilterbeckens möglich. Der Bau und Betrieb eines
Absetzbeckens, eines Regenklärbeckens ohne
Dauerstau und eines Retentionsbodenfilterbeckens
bedürfen einer wasserrechtlichen Genehmigung
gem. § 58.2 LWG NRW. Die Einleitung in ein Gewässer ist gemäß der §§ 8, 9 und 10 WHG erlaubnispflichtig.
Die Entwässerungskonzeption
ist vor der Entwurfserstellung
mit der Unteren Wasserbehörde abzustimmen.
4
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP 28 Kall-Gewerbegebiet Kall III.docx
zur
Lfd. Behörden / Träger
Nr. öffentlicher Belange
05
Fortsetzung
Kreis Euskirchen, Abt. 60.13
Umwelt und Planung
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme bzw.
Abwägung
Für die geänderte Kanalisation sind Netzanzeigen Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
gem. § 58.1 LWG NRW - falls noch nicht erfolgt zu erstellen. Die Änderungen im Schmutzwassernetz sind der Bezirksregierung Köln anzuzeigen
und die des Regenwassernetzes der Unteren Wasserbehörde des Kreises Euskirchen.
Aus abwassertechnischer Sicht bestehen gegen
diesen B-Plan nur dann keine Bedenken, wenn
Obiges Beachtung findet.
Beschlussvorschlag
Die Hinweise werden
Kenntnis genommen.
zur
Die im Bereich des BP 28 liegenden Grundstücke Auch die Regelung der Drainageflächen erfolgt im Die Drainageflächen sind bei
sind größtenteils drainiert und sind Bestandteil des Zusammenhang mit der Erstellung der tiefbautechni- der tiefbautechnischen AusWasserund
Bodenverbandes
Wallenthal- schen Ausbauplanung.
bauplanung mit zu regeln.
Scheven-Dottel. Zur Sicherung der weiteren Funktionsfähigkeit der nicht durch den BP in Anspruch
genommenen Dränagen, die aber in einem Drainagegebiet verbunden sind, sowie zur Entlassung der
in Anspruch genommenen Dränageflächen ist mit
dem Wasser- und Bodenverband WallenthalScheven-Dottel, Verbandsvorsteher Karl-Josef
Winter, Ringstr. 3, 53925 Kall-Scheven, Kontakt
aufzunehmen.
Untere Landschaftsbehörde
Unter Bezugnahme auf die fachlichen Erarbeitungen mit Umweltbericht, Landschaftspflegerischem
Begleitplan und der Artenschutzprüfung und bei
Berücksichtigung jeglicher im B-Plan festgesetzter
ökologischer Maßnahmen bestehen von Seiten der
Unteren Landschaftsbehörde gegen den geplanten
B-Plan keine grundsätzlichen Bedenken.
-
-
Aus naturschutz-, artenschutz- und landschaftsschutzfachlicher Sicht ist bei der Umsetzung der Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Planung insbesondere zu berücksichtigen:
- die Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen unter Ziff. 7 von 7.1 bis 7.3.3 u.a. mit Die erforderlichen Maßnahmen werden in den BPlan Die erforderlichen Maßnahmen
den dargestellten Kompensationsmaßnahmen eingeplant und umgesetzt.
sind einzuplanen und umzuinnerhalb und außerhalb des Plangebietes
setzen.
(auch unter Ziff. 7.5.1 und 7.5.2 im Umweltbericht und unter 7.1 und 7.2 des LBP).
5
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP 28 Kall-Gewerbegebiet Kall III.docx
Lfd. Behörden / Träger
Nr. öffentlicher Belange
05
Fortsetzung
Kreis Euskirchen, Abt. 60.13
Umwelt und Planung
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme bzw.
Abwägung
Die durchgeführten Kompensationsmaßnahmen Mitteilung erfolgt zu gegebener Zeit nach der Durch- Mitteilung hat nach Durchfühsind der Unteren Landschaftsbehörde unaufgefor- führung.
rung zu erfolgen.
dert zur Abnahme mitzuteilen.
Träger der Landschaftsplanung
Auf der Grundlage des seit 2003 im Regionalplan Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
für den Regierungsbezirk Köln ausgewiesenen
Bereiches für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) für den gemeindlichen Bedarf sowie die
aus ökologischer Notwendigkeit bereits erfolgte
Verortung mit Verzicht auf einen südlich gelegenen
Teil des GIB und stattdessen Einbeziehung des
Bereiches bis zum Heidehof in das Plangebiet
werden gegen die Planung keine grundsätzlichen
Bedenken erhoben.
07
08
Beschlussvorschlag
Unitymedia NRW GmbH, Kassel 13.08.2015
Keine Anregungen.
LVR-Amt für Bodendenkmal22.07.2015
pflege im Rheinland, Bonn
Im Plangebiet des B-Planes Nr. 28 verläuft nach
derzeitigem Kenntnisstand ein Teilstück der römischen Wasserleitung, das in die Liste der ortsfesten
Bodendenkmäler der Gemeinde Kall eingetragen
ist. Vom Plangebiet ausgehend liegt ein nachgewiesener Befund dieser Leitung unmittelbar östlich
der Fläche. Hier wurde bei den Ausschachtungsarbeiten für den Graben einer Erdgasleitung die
Eifelwasserleitung erfasst. Der nächste gesicherte
Fundpunkt im Westen liegt im mittleren Bereich der
Hüttenstraße. Die Rekonstruktion des Verlaufs
erfolgte dann, ausgehend von den Fundpunkten,
anhand der Höhenlinie, was ein gewisses Maß an
Unsicherheit in sich birgt.
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für den o.a.
B-Plan wurden erste Suchschnitte angelegt, die
den genauen Verlauf der Leitung verifizieren sollen.
Dabei bestätigte sich der angenommene Verlauf
bisher nicht. Das legt die Vermutung nahe, dass die
Trasse vom eingetragenen Schutzbereich abweicht. Das endgültige Ergebnis steht jedoch noch
aus.
-
-
-
-
-
Die Aufsuchung der römischen Wasserleitung konnte
zwischenzeitlich in einem zweiten Anlauf abgeschlossen werden. Deren Verlauf ist in der Tat wesentlich
anders, als bisher angenommen wurde, aber in einer
für die Planung günstigen Lage.
-
6
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP 28 Kall-Gewerbegebiet Kall III.docx
Lfd. Behörden / Träger
Nr. öffentlicher Belange
08
10
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Bonn
Landesbetrieb Straßenbau
NRW, NL Ville-Eifel, Euskirchen
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme bzw.
Abwägung
Beschlussvorschlag
Derzeit bleibt festzuhalten, dass die römische Eifelwasserleitung nach der Bestimmung des exakten
Verlaufs so in die Planung eingebunden werden
sollte, dass deren Erhaltung gesichert bleibt. Durch
die Planung präjudizierte zerstörende Eingriffe
sollten unter Hinweis auf § 11 DSchG NW vermieden werden. Diese sind nur dann überhaupt denkbar, wenn hierfür ein überwiegendes öffentliches
Interesse belegt wird.
Es wird nur ein einziger Eingriff für die Straßen- und
Kanalquerung durch die römische Wasserleitung
erforderlich werden. Ansonsten wird das Bodendenkmal entweder nicht touchiert (wegen ausreichend
tiefer Lage, in Verbindung mit passenden textlichen
Festsetzungen) oder der Streifen des Leitungsverlaufs
wird als freizuhaltende Schutzfläche deklariert. Vorabstimmung mit dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege
über die beabsichtigte Handhabung ist einvernehmlich
erfolgt.
Die römische Wasserleitung ist
bis auf eine Eingriffsstelle
weitestgehend zu erhalten und
mit
geeigneten
Schutzfestsetzungen zu versehen.
Da jedoch der genaue Verlauf der Wasserleitung Das Planungskonzept wird nach dem nunmehr vorlienoch nicht exakt bestimmt ist, kann es sein, dass genden Ergebnis tatsächlich angepasst, vgl. oben.
sich das Planungskonzept den noch ausstehenden
Untersuchungsergebnissen anpassen muss.
-
Sobald die Ergebnisse vorliegen, werde ich unauf- Ergänzende Stellungnahme ist erfolgt, siehe dazu am
gefordert eine Stellungnahme abgeben.
Ende der Abwägungsliste.
-
13.07.2015
Gegen die o.g. Bauleitplanung bestehen seitens
der Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine
Bedenken, sofern
- die voraussichtliche Verkehrserzeugung durch
das Gewerbegebiet dargelegt werden (unter
Berücksichtigung des „Worst Case“),
- die verkehrlichen Auswirkungen auf die Knoten
L 206 / Hüttenstraße / Planstraße, L 206 / Werner-Schumacher-Straße und L 206 / L 105 sowie L 105 / Werner-Schumacher-Straße
aufgezeigt werden,
- bei Realisierung des parallel zur L 206
verlaufenden Radweges die Mehrkosten von
barrierefreien Querungen an den neuen Fahrbahnästen der Kreisverkehrsplätze zu Lasten
der Gemeinde Kall gehen und
- die aus den durch den Mehrverkehr aus dem BPlan-Gebiet resultierenden Knotenumbauten
und Mehrkosten der Unterhaltung und Erhaltung zu Lasten der Gemeinde Kall ausgeführt
werden.
Die nebenstehenden Punkte werden durch das beauftragte Planungsbüro in Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung vor/bei der Erstellung der
tiefbautechnischen Ausführungsplanung - als Grundlage für den B-Plan-Entwurf - mit dem Landesbetrieb
Straßenbau geregelt.
7
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP 28 Kall-Gewerbegebiet Kall III.docx
Die nebenstehenden Punkte
sind vor/bei der Erstellung der
Tiefbauplanung mit dem Landesbetrieb zu regeln.
Lfd. Behörden / Träger
Nr. öffentlicher Belange
10
Fortsetzung
Landesbetrieb Straßenbau
NRW, NL Ville-Eifel, Euskirchen
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme bzw.
Abwägung
Bei der Berücksichtigung von § 25 bzw. § 28 Stra- Dies ist Angelegenheit der dann beteiligten Behörden.
ßen- und Wegegesetz (z.B. Seiten 7 und 16 der
Begründung) ist der Landesbetrieb im Einzelfall
innerhalb der 40-m-Anbaubeschränkungszone am
Baugenehmigungsverfahren zu beteiligen.
Beschlussvorschlag
-
Bei Anpflanzungen von Bäumen entlang der L 206 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei Die Hinweise sind bei der Entist ein Mindestabstand von 4,50 m - bei Strauch- der Entwurfsplanung beachtet.
wurfsplanung zu beachten.
pflanzungen mind. 3,0 m - einzuhalten. Geringere
Abstände erfordern eine Überprüfung gem. der
Richtlinien für die Einrichtung von passiven
Schutzeinrichtungen - RPS. Im Bereich der Anbindung an die L 206 ist durch entsprechende Regelungen sicherzustellen, dass die Sichtfelder
entsprechend der Richtlinien für die Anlage von
Landstraßen - RAL - Abschnitt 6.6 der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen im
Bereich der Einmündung dauerhaft von Bewuchs
und Baukörpern freigehalten werden.
Sofern straßenbauliche Maßnahmen erforderlich Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Abwerden, sind frühzeitig Abstimmungsgespräche stimmung erfolgt, vgl. oben. Der straßentechnische
vorzusehen. Für die abschließende Prüfung und Entwurf wird dann vorgelegt.
Erteilung der Genehmigung zum Bau der Anbindung ist die Vorlage eines detaillierten straßentechnischen Entwurfes erforderlich.
13
15
Abstimmung mit dem Landesbetrieb und Vorlage des straßentechnischen Entwurfes hat
zu erfolgen.
Wasserverband Eifel-Rur, Düren 25.08.2015
Keine Anregungen.
Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 15.07.2015
6 Bergbau und Energie in NRW, Der Planungsbereich liegt über dem auf Eisen- und Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und sollte in Der Hinweis ist in die Textteile
Dortmund
Bleierz verliehenem Bergwerksfeld „Scheven“. Der die Textteile aufgenommen werden.
aufzunehmen.
Eigentümer dieses Bergwerksfeldes ist erloschen.
Rechtsnachfolger ist die TUI AG, Karl-WiechertAllee 4 in 30625 Hannover.
8
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP 28 Kall-Gewerbegebiet Kall III.docx
Lfd. Behörden / Träger
Nr. öffentlicher Belange
15
Fortsetzung
Bezirksregierung Arnsberg, Abt.
6 Bergbau und Energie in NRW,
Dortmund
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme bzw.
Abwägung
Beschlussvorschlag
Nach den hier vorliegenden Unterlagen ist im Bereich der Planungsmaßnahme kein Bergbau verzeichnet. Mit bergbaulichen Einwirkungen auf das
Plangebiet ist danach nicht zu rechnen.
-
-
Über mögliche zukünftige bergbauliche Tätigkeiten Der Rechtsnachfolger wurde
ist hier nichts bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Antwort ist keine eingegangen.
Ihnen auch den o.g. Rechtsnachfolger des Bergwerksfeldeigentümers an der Planungsmaßnahme
zu beteiligen, falls dies nicht bereits erfolgt ist.
ebenfalls
beteiligt. Der Rechtsnachfolger ist bei
der
2.
Beteiligungsrunde
nochmals mit zu beteiligen.
Oberflächennaher Bergbau und mehrere verlas- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen; ist für das
sene Tagesöffnungen des Bergbaus sind in einem BPlan-Gebiet aber nicht relevant.
Abstand von mehr als 100 m südlich des Planungsgebietes verzeichnet (Anlage).
16
17
18
19
Bezirksregierung Köln, Dez. 33
Allgemeine Landeskultur und
Landentwicklung
Bezirksregierung Köln, Dez. 55
Arbeitsschutz
Industrie- und Handelskammer
Aachen
Handwerkskammer Aachen
14.07.2015
Keine Anregungen.
-
06.07.2015
Keine Anregungen.
14.08.2015
Keine Anregungen.
06.08.2015
Die Handwerkskammer Aachen begrüßt die Aus- Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
weisung von dringend benötigten Gewerbeflächen
am Standort eines wachsenden Mittelzentrums in
verkehrsgünstiger Lage.
Mit dem Ausschluss von „Vergnügungsstätten“ ist
vorgesehen, unerwünschte Nutzungen, die auch
dem Charakter eines Gewerbegebietes zuwiderlaufen, auszuschließen. Leider zeigte die Erfahrung
in anderen Kommunen, dass der Begriff „Vergnügungsstätte“ durch atypische Nutzungsschilderungen juristisch unterlaufen werden kann.
Es werden hier zum einen Vergnügungsstätten ausgeschlossen (nach § 8, Abs. 3, Nr. 3 BauNVO), zum
anderen aber auch explizit „Gewerbebetriebe aller Art“
(§ 8, Abs. 2, Nr. 1 BauNVO) in einer Ausprägung als
Bordellbetrieb und dessen Unterarten, sowie ferner als
Spielhalle und Wettbüro. Mit diesen Festsetzungen
sind
schon
einmal
Umgehungsmöglichkeiten
geschlossen.
9
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP 28 Kall-Gewerbegebiet Kall III.docx
-
-
-
Nebenstehenden Ausführungen
zur Abwägung wird gefolgt.
Es
ist
entsprechend
zu
verfahren.
Lfd. Behörden / Träger
Nr. öffentlicher Belange
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme bzw.
Abwägung
Eine pauschale Festsetzung „Betriebe sonstiger Art,
insbesondere …“ scheitert am Bestimmtheitsgrundsatz
eines B-Plans. Die aufgeführten Ausschließungswünsche sind/werden wie oben ausgeführt berücksichtigt.
19
Fortsetzung
Handwerkskammer Aachen
Wir regen daher folgende Umformulierung an:
Ausgeschlossen sind Vergnügungsstätten und
Betriebe sonstiger Art, insbesondere: Bordelle,
Betriebe mit sexuellem Charakter, Wohnungsprostitution, Swingerclubs, Nachtbars, Spielhallen und
Wettbüros.
22
Wasserverband Oleftal, Hellenthal
13.07.2015
Bei Durchsicht der BP-Unterlagen ist festzustellen,
dass die vorhandene Wassertransportleitung DN
400 zum HB Keldenich und die Spülleitung DN 200
der Transportleitung sowie ein Wasserleitungshausanschluss nach Kall-Scheven „Am Tunnel“ in
der Planung berücksichtigt wurden. Entsprechende
Schutzstreifen wurden ausgewiesen.
23
Kreis-Energie-Versorgung
Schleiden GmbH, Kall
-
Beschlussvorschlag
-
Wir bitten die Schutzstreifen noch mit einem Lei- Im B-Plan-Vorentwurf waren die leitungsbegleitenden
tungs- und Unterhaltungsrecht zu Gunsten des Streifen außerhalb von Erschließungsflächen bereits
Wasserverbandes Oleftal abzusichern.
als Leitungs- und Unterhaltungsrecht ausgewiesen
worden. Mehr ist im B-Plan nicht zu leisten. Die
eigentliche Bestellung von Grunddienstbarkeiten
erfolgt
außerhalb
des
B-Plans
zwischen
Grundstückseigentümer und Leitungsträger. Im Umlegungsgebiet kann und wird die Leitungsrechts-Bestellung, soweit Teilstücke nicht verlegt werden, über das
Umlegungsverfahren erledigt.
Der nebenstehenden Abwägung wird gefolgt.
Kein
weitergehender
Beschluss.
Um das Gewerbegebiet Kall III an das öffentliche
Wasserversorgungsnetz anschließen zu können ist
es erforderlich die Landstraße L 206 zu kreuzen.
Damit alle Details ausreichend geplant werden
können, bitten wir darum den Wasserverband
Oleftal weiterhin frühzeitig an den Planungen zur
Umsetzung des B-Planes zu beteiligen.
Vorabstimmung der Versorgungsanlagen erfolgt durch
das beauftragte Tiefbauplanungsbüro vor / bei der
Erstellung der tiefbautechnischen Ausbauplanung, als
Grundlage für den B-Plan-Entwurf.
Die Wasserversorgung ist vor
dem Entwurf der Tiefbauplanung mit dem Wasserverband
Oleftal abzustimmen.
Vorabstimmung der Versorgungsanlagen erfolgt durch
das beauftragte Tiefbauplanungsbüro vor / bei der
Erstellung der tiefbautechnischen Ausbauplanung, als
Grundlage für den B-Plan-Entwurf.
Die Stromversorgung ist vor der
Entwurfserstellung der Tiefbauplanung mit der KEV abzustimmen.
15.07.2015
Gegen die Aufstellung des o.g. B-Planes bestehen
unsererseits keine Bedenken. Um eine gesicherte
Stromversorgung zu gewährleisten, sind ein bis
zwei Stationsstandorte einzuplanen. Diese sollten
sich im Öffentlichen Bereich befinden.
10
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP 28 Kall-Gewerbegebiet Kall III.docx
Lfd. Behörden / Träger
Nr. öffentlicher Belange
24
Regionalgas Euskirchen
Kurzinhalt der Stellungnahme
12.08.2015
Innerhalb des dargestellten Planbereiches sind
bislang keine Leitungen der Regionalgas Euskirchen zur Erdgas-Versorgung vorhanden. Der Bestand unserer Gas-Hochdruckleitung, unmittelbar
an der Plangebietsgrenze, entlang der L 206, ist
unbedingt zu gewährleisten.
Stellungnahme bzw.
Abwägung
Beschlussvorschlag
Die Hochdruckleitung liegt in bzw. am Rand der
Landesstraße. Sie wird durch den B-Plan nicht
beeinträchtigt werden. Die genaue Lage wird vor dem
Entwurf
geortet,
aufgemessen
und
in
der
Plangrundlage nachgetragen. Soweit das BPlanGebiet berührt ist, wird ein Schutzstreifen eingetragen.
Den nebenstehenden Ausführungen zur Abwägung wird
gefolgt.
Seitens der Regionalgas Euskirchen GmbH & Co.
KG bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen
die beabsichtigte Aufstellung Ihres B-Planes.
Die Versorgung des geplanten Gewerbegebietes Vorabstimmung der Versorgungsmedien erfolgt durch
könnte von der Hüttenstraße bzw. von der Werner- das beauftragte Tiefbauplanungsbüro vor / bei der
Schumacher-Straße aus realisiert werden. Bitte Erstellung der tiefbautechnischen Ausbauplanung.
beteiligen Sie uns an dem weiteren Verfahren.
Um spätere Aufbrüche in Fahrbahnen zu vermeiden empfehlen wir, die Versorgungsleitungen gebündelt in den Nebenanlagen (Gehwegen,
Parkstreifen o.ä.) unterzubringen. Die Breite dieser
Nebenanlagen ist so zu dimensionieren, dass die
geforderten Sicherheitsabstände der Versorgungsleitungen untereinander eingehalten werden können. Als Richtmaß sollte hier eine Mindestbreite
von 1,50 m für Gas-, Wasser-, Strom- und Kommunikationsleitungen gelten.
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass evtl. geplante Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere das
Anpflanzen von Bäumen, grundsätzlich außerhalb
von Leitungstrassen anzustreben sind. Weitere
Informationen hierzu enthält das Merkblatt „Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen“ der Forschungsgesellschaft für Straßenund Verkehrswesen.
Der Hinweis ist bekannt. Die Koordinierung von Straßenbau, Leitungstrassen und Anpflanzungen im öffentlichen
Raum
erfolgt
im
Rahmen
der
Tiefbauplanung.
11
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP 28 Kall-Gewerbegebiet Kall III.docx
Es ist entsprechend zu verfahren.
Lfd. Behörden / Träger
Nr. öffentlicher Belange
27
PLEdoc GmbH, Essen
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme bzw.
Abwägung
29.07.2015
Nach Durchsicht der uns zur Verfügung gestellten Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Unterlagen haben wir festgestellt, dass die Ferngasleitungen einschl. Schutzstreifen im erforderlichen Umfang lagerichtig dargestellt und in der
Zeichenerklärung berücksichtigt worden ist.
Beschlussvorschlag
-
Ferner haben wir den Hinweis und die zugehörigen
Auflagen auf die Gasversorgungseinrichtungen
unter Punkt 13. Kennzeichnungen, Nachrichtliche
Übernahmen und Hinweise – Ferngasleitungen – in
der Begründung zum B-Plan zustimmend zur
Kenntnis genommen.
-
-
Durch die unter Punkt 7.5.2 ausgewiesenen Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Plangebietes auf dem Flurstück Nr. 52, Flur 8 und dem
Flurstück Nr. 21, Flur 13 in der Gemarkung
Wallenthal werden keine von uns verwalteten Leitungen berührt.
-
Somit bestehen gegen die Aufstellung des B-Planes Nr. 28 „Gewerbegebiet Kall III“ an der L 206
Richtung Scheven der Gemeinde Kall aus unserer
Sicht keine Bedenken.
-
Abschließend teilen wir Ihnen mit, dass innerhalb
des Geltungsbereichs des B-Plans keine Kabelschutzrohranlagen der GasLINE GmbH & Co. KG
verlaufen.
-
-
-
-
-
-
-
-
30
Bundesagentur für Arbeit, Brühl
32
Deutsche Bahn AG, Köln
17.07.2015
Keine Anregungen.
13.08.2015
Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von der
DB Netz AG bevollmächtigtes Unternehmen, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme: Bezüglich der o.g. Bauleitplanung bestehen
unsererseits keine Anregungen oder Bedenken.
12
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP 28 Kall-Gewerbegebiet Kall III.docx
Lfd. Behörden / Träger
Nr. öffentlicher Belange
33
Bundesamt f. Infrastruktur, Umweltschutz u. Dienstleistungen
der Bundeswehr, Bonn
Kurzinhalt der Stellungnahme
08.07.2015
Die Bundeswehr ist nicht berührt und nicht betroffen. Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche
Anlagen – einschl. untergeordneter Gebäudeteile –
eine Höhe von 30 m nicht überschreiten.
Stellungnahme bzw.
Abwägung
Beschlussvorschlag
-
-
Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe Dies ist Angelegenheit der in späteren Baugenehmi- Kein weitergehender Beschluss
überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfall gungsverfahren beteiligten Stellen.
erforderlich.
mir die Planungsunterlagen – vor Erteilung einer
Baugenehmigung – zur Prüfung zuzuleiten.
37
Gemeinde Nettersheim
40
Gemeinde Blankenheim
42
Deutsche Telekom Technik
GmbH, Euskirchen
01.07.2015
Keine Anregungen.
30.07.2015
Keine Anregungen.
14.07.2015
Im Planbereich befinden sich noch keine Telekommunikationslinien der Telekom. Zur Versorgung der
neuen Stichstraße mit Telekommunikationsinfrastruktur durch die Telekom ist die Verlegung neuer
Telekommunikationslinien erforderlich.
Der Planentwurf sieht bei den öffentlichen Verkehrswegen keine Gehwege vor. Daher steht zur
Unterbringung der Telekommunikationslinien der
Telekom nur die Fahrbahn zur Verfügung. Das führt
erfahrungsgemäß zu erheblichen Schwierigkeiten
bei der Bauausführung sowie der späteren Unterhaltung und Erweiterung dieser Telekommunikationslinien.
-
-
-
-
-
-
Der B-Plan regelt lediglich die Verkehrsflächen-Ge- Nebenstehenden Ausführungen
samtbreite, hier vorgesehen mit völlig ausreichenden wird gefolgt.
9,00 m. Alles Weitere, inkl. deren Aufteilung in Fahrbahn und Seitenstreifen, der Unterbringung und Koor- Kein weitergehender Beschluss
dinierung der Ver- und Entsorgungsleitungen, obliegt
der tiefbautechnischen Ausführungsplanung. Dies
stand auch so in der Begründung.
Wir bitten, zumindest einen Gehweg oder einen Im Rahmen des B-Plan-Verfahrens ist hierzu kein
ausreichend breiten, unbefestigten Randstreifen weitergehender Beschluss erforderlich.
auf einer Straßenseite mit einer Leitungszone in
einer Breite von ca. 0,5 m vorzusehen. Spätere
Aufgrabungen des hochwertigen Straßenoberbaus
können dadurch vermieden werden.
13
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP 28 Kall-Gewerbegebiet Kall III.docx
Lfd. Behörden / Träger
Nr. öffentlicher Belange
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme bzw.
Abwägung
42
Fortsetzung
Deutsche Telekom Technik
GmbH, Euskirchen
Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunika- Obliegt der Tiefbauplanung, vgl. o.
tionsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen
Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und
Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im B-PlanGebiet der Deutschen Telekom Technik GmbH so
früh wie möglich, mind. 6 Monate vor Baubeginn,
schriftlich angezeigt werden.
44
LVR-Dez. Finanz- u. Immobilienmanagement, Fachbereich
Gebäude- und Liegenschaftsmanagement, Köln
Bezirksregierung Köln, Dez. 54
07.07.2015
Keine Anregungen.
46
47
Amprion GmbH, Dortmund
06.07.2015
Von einer generellen Beteiligung meines Dezernates 54 bitte ich zukünftig abzusehen.
Beschlussvorschlag
-
-
-
-
-
09.07.2015
Im Nahbereich des o.g. B-Planes verlaufen keine Kein Beschluss erforderlich.
Höchstspannungsfreileitungen unseres Unternehmens.
Westlich der geplanten externen Kompensationsmaßnahmen auf den Grundstücken Gemarkung
Wallenthal, Flur 18, Flurstück 52 und Flur 13, Flurstück 21 verläuft mit Ihrem 2 x 33,00 m = 66,00 m
breiten Schutzstreifen die im Betreff genannte
Höchstspannungsfreileitung.
Da sich die Ausgleichsflächen bereits außerhalb
des Schutzstreifens befinden, bestehen gegen die
Aufstellung des B-Planes unsererseits keine Bedenken.
Planungen von Höchstspannungsleitungen für
diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes.
14
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP 28 Kall-Gewerbegebiet Kall III.docx
Kein Beschluss erforderlich
Lfd. Behörden / Träger
Nr. öffentlicher Belange
47
Westnetz GmbH, Düren
48
Erftverband, Bergheim
Kurzinhalt der Stellungnahme
17.08.2015
Keine Anregungen.
29.07.2015
Im Rahmen der aktuellen Kanalnetzberechnung für
das Einzugsgebiet der Kläranlage Obergartzem
werden von Seiten der Gemeinde Kall für das aufgestellte Gewerbegebiet bzw. für die Entsorgung
des Schmutzwassers ein Einwohnergleichwert von
500 EGW beantragt. Bisher liegen dem Erftverband
keine Informationen vor, ob die Vorhaltung aufgehoben werden soll. Bitte setzen Sie sich zur Klärung
dieses
Sachverhalts
mit
unserem
Planungsingenieur Herrn Slippens, Abt. A2 - Planen und Bauen - in Verbindung.
Stellungnahme bzw.
Abwägung
Beschlussvorschlag
-
-
Die Klärung der Entwässerungsplanung mit dem Erft- Die Entsorgung des anfallenverband erfolgt durch das beauftragte Tiefbaubüro in den Schmutzwassers ist mit
Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung, und dem Erftverband zu klären.
zwar vor/bei der Erstellung der tiefbautechnischen
Ausbauplanung.
Zwischenzeitlich ist beabsichtigt, das Schmutzwasser
über die Kläranlage Kall statt der Kläranlage
Obergartzem / Enzen zu entsorgen.
Des Weiteren ergeht der Hinweis, dass aufgrund Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
der geologischen Verhältnisse und der Geländemorphologie im Bereich des Plangebietes eine
Aussage über die Grundwasserverhältnisse nicht
möglich ist. Die Grundwassersituation kann nur
anhand einer Sondierung vor Ort ermittelt werden.
49
Landwirtschaftskammer NRW,
Düren
26.08.2015
Es bestehen aus landwirtschaftlicher Sicht keine
grundsätzlichen Bedenken. Bezüglich des naturschutzfachlichen externen Ausgleichs fordert die
Landwirtschaftskammer NRW Maßnahmen im
Wald oder an Gewässern und nicht auf Ackerflächen.
Es wird weder in Wald noch in Gewässer eingegriffen
(sondern ausschließlich in landwirtschaftliche Flächen), so dass kein sachlicher Hintergrund und keine
Rechtfertigung für ein derartiges Anliegen besteht. Die
geplante externe Kompensation auf gemeindlichen
landwirtschaftlichen
Flächen
dient
a)
dem
funktionsgerechten Ausgleich für den entstehenden
Eingriff und b) dem Artenschutz (Ersatzfläche für 6
Feldlerchenpaare erforderlich). Daran ist festzuhalten.
Details werden im Entwurf der BPlan-Unterlagen
geregelt.
15
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP 28 Kall-Gewerbegebiet Kall III.docx
Der Hinweis wird zur Kenntnis
genommen.
Der nebenstehenden
gung wird gefolgt.
Abwä-
An der Kompensation auf
gemeindlichen
landwirtschaftlichen
Flächen
wird
festgehalten. Details sind im
BPlan-Entwurf zu regeln.
Lfd. Behörden / Träger
Nr. öffentlicher Belange
08
b
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Bonn
Kurzinhalt der Stellungnahme
30.10.2015
Im hier anstehenden Bauleitplanverfahren wurde
eine Überprüfung durch Sachverhaltsermittlung
angeregt.
Diese Untersuchungen wurden durchgeführt. Sie
haben gezeigt, dass sich das Gelände seit römischer Zeit erheblich verändert hat und dass der
Verlauf der Leitung von daher erheblich von dem
zunächst angenommenen Verlauf abweicht.
Stellungnahme bzw.
Abwägung
Beschlussvorschlag
Die römische Wasserleitung quert genau im B-PlanBereich die Wasserscheide zwischen den Einzugsgebieten von Urft (Rur) und Bleibach (Erft). Die Erbauer
haben hier statt des üblichen oberflächennahen Verlaufs entlang von Höhenlinien nach dem Ergebnis der
von der Gemeinde beauftragten Untersuchungen die
Wasserscheide in größerer Tiefe geschnitten. Daraus
resultiert ein - für die Zwecke der Überplanung - günstigerer, geradlinigerer und tieferliegender Verlauf
durch das Plangebiet.
Den nebenstehenden Ausführungen zur Abwägung der
Eingabe des LVR-Amtes wird
gefolgt.
Auf der Grundlage des Untersuchungsergebnisses
befindet sich die römische Wasserleitung in einem
außerordentlich guten Erhaltungszustand. Sie sollte
auf jeden Fall, dem Auftrag der §§ 7, 8, 11 DSchG
NW entsprechend, auf der Grundlage des Untersuchungsergebnisses in das Planungskonzept eingebunden werden, d.h. die Planung ist inhaltlich durch
Steuerung der Festsetzungen mit dem Erhaltungsauftrag für das bedeutende Bodendenkmäler in
Einklang zu bringen.
Es erfolgte eine Abstimmung mit dem LVR-Amt über
den Schutz und die Einbindung des Bodendenkmals in
den B-Plan. Es wird nur eine Querungsstelle, an der
Erschließungsstraße, erforderlich. Hier kann der
Römerkanal entnommen werden, nach einem
denkmalrechtlichen Antrag und unter Begleitung durch
eine archäologische Fachfirma. Ansonsten ist auf
einem Großteil des röm. Leitungsverlaufs eine
Überbauung möglich, unter Festsetzung einer höchst
zulässigen Tiefe von Bodeneingriffen. Im Norden
kommt die Leitung der Geländeoberfläche wieder
nahe, so dass ein Teilstück dort als freizuhaltende
Schutzfläche festgesetzt werden muss.
Unabhängig hiervon weise ich darauf hin, dass bei
den Geländearbeiten südlich des Bahntunnels
römische Funde ermittelt wurden, die auf eine
Siedlungsstelle schließen lassen. Nähere Angaben
zur Ausdehnung dieser „Siedlungsstelle“ und zu
deren Erhaltungszustand sind derzeit (noch) nicht
möglich. Aus dieser Fundstelle ergibt sich jedoch
ein weiterer für die Planung maßgeblicher denkmalrechtlicher Konflikt, der grundsätzlich im Rahmen
der Zusammenstellung des Abwägungsmaterials
zu verifizieren und planerisch zu berücksichtigen
ist.
Auch zu dem vom LVR-Amt vermuteten zusätzlichen
Konfliktbereich erfolgte eine Abstimmung:
Es sollte zunächst der Sachverhalt mit Hilfe von
Sondagen geklärt werden. Gemäß nochmaliger
Abstimmung und Mail LVR vom 18.01.2016 soll
nunmehr auf die Durchführung von Sondagen
verzichtet werden.
Statt dessen soll in den BPlan ein Text aufgenommen
werden, dass römische Funde südlich des
Bahntunnels auf eine evtl. Siedlungsstelle hindeuten
könnten und dass daher der Beginn von Erdarbeiten
16
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP 28 Kall-Gewerbegebiet Kall III.docx
Es ist dementsprechend zu
verfahren.
Lfd. Behörden / Träger
Nr. öffentlicher Belange
08
b
Fortsetzung
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Bonn
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme bzw.
Abwägung
Aufgrund der gegebenen Umstände und den damit
verbundenen Verzögerungen für die Planumsetzung könnte in diesem Fall auch einer Regelung
über § 29 DSchG NW zugestimmt werden. Das
heißt, Erdeingriffe zur Umsetzung der Planung
würden in einem solchen Fall in dem gekennzeichneten Konfliktbereich einen Bescheid nach § 29
DSchG NW voraussetzen, der inhaltlich mit dem
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege abzustimmen ist.
Eine entsprechende Kennzeichnung im B-Plan
wäre anzuregen.
dem LVR-Amt, Außenstelle Nideggen, mind. 2
Wochen vor Durchführung angezeigt werden soll.
Ferner soll Hinweis auf die §§ 15 u. 16 DSchG NW
erfolgen, mit den einschlägigen Bestimmungen, wie
bei einem evtl. Auftreten von archäolog. Funden bei
späteren Baumaßnahmen zu verfahren ist.
Aufgestellt: 21.12.2015 My/Dö
Aktualisiert: 20.01.2016 , 23.08.2016 My
17
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP 28 Kall-Gewerbegebiet Kall III.docx
Beschlussvorschlag