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Allgemeine Vorlage (TÖB BP 28 Kall-Gewerbegebiet Kall III)

Daten

Kommune
Kall
Größe
402 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
05.12.17, 18:06
Aktualisiert
05.12.17, 18:06

Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Bebauungsplan Nr. 28 „Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven“ Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB Lfd. Behörden / Träger Nr. öffentlicher Belange 04 04b Kurzinhalt der Stellungnahme Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst 13.07.2015 Ich verweise 30.06.2015. Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst 30.06.2015 Luftbilder aus den Jahren 1939-1945 und andere historische Unterlagen liefern keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln im beantragten Bereich. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt werden. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen. auf die Stellungnahme vom Stellungnahme bzw. Abwägung Beschlussvorschlag - - Die Stellungnahme des Kampfmittelbeseitigungs- Kein weitergehender dienstes wird zur Kenntnis genommen. schluss. Die vorgetragenen, üblichen Hinweise waren in der Vorentwurfsfassung bereits enthalten. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich eine Sicherheitsdetektion. 05 Kreis Euskirchen, Abt. 60.13 Umwelt und Planung 11.08.2015 Seitens des Kreises Euskirchen bestehen gegen die Aufstellung des B-Planes keine grundsätzlichen Bedenken. Ich bitte jedoch die nachfolgend aufgeführten Anregungen und Stellungnahmen der Fachabteilungen bei der Festsetzung des B-Planes zu berücksichtigen: - 1 \\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP 28 Kall-Gewerbegebiet Kall III.docx - Be- Lfd. Behörden / Träger Nr. öffentlicher Belange 05 Fortsetzung Kreis Euskirchen, Abt. 60.13 Umwelt und Planung Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme bzw. Abwägung Beschlussvorschlag - - Die Bestandsbeschreibung zum Schutzgut Boden im LBP (Kap. 4.1) ist dahingehend zu verstehen, dass es sich bei landwirtschaftlichen Nutzflächen nicht mehr um natürlich vorzufindende, von menschlichen Eingriffen völlig unbeeinträchtigte Flächen handelt. Dies dürfte unstrittig sein. Im Übrigen ist auch nur aus rein ökologischer Sicht - von einer zu erwartenden Vorbelastung durch Düngung und/oder Pflanzenschutzmitteln sowie Störungen des Bodengefüges die Rede. Die rechtliche Fiktion, eine von jedem Landwirt ausgeübte „gute fachliche Praxis“ bei der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzung führe nicht zu Belastungen, sollte damit gar nicht in Frage gestellt werden. Die nebenstehenden Erläuterungen werden zur Kenntnis genommen. Untere Bodenschutzbehörde: Auf der Grundlage der vorgelegten Unterlagen (Begründung, Umweltbericht Landschaftspflegerischer Begleitplan) ist festzuhalten, dass Bodenschutzbelange Eingang und entsprechende Berücksichtigung in dem Verfahren gefunden haben. Damit bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Umsetzung des Vorhabens. Allerdings wird die Bewertung des Umweltzustandes für das Schutzgut Boden in Kapitel 3.1 des Landschaftspflegerischen Begleitplanes, dass eine Vorbelastung durch Düngung und den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sowie Störungen des Bodengefüges aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung gegeben sei, nicht geteilt. Dazu wird insbesondere auf die „Hinweise des Geologischen Dienstes NRW zum Bodenschutz in Raumplanung bei Eingriffen in Böden als Wert- und Funktionselemente besonderer Bedeutung mit Anpassung und Ergänzungen zur Anwendung im RFNP der StädteRegion Ruhr“ (Stand: 15.12.2009) verwiesen. Darin wird ebenfalls die Auffassung vertreten, dass eine ordnungsgemäße landwirtschaftliche Nutzung, zu der Landwirte nach § 17 des BBodSchG in Form einer „guten fachlichen Praxis“ verpflichtet sind, grundsätzlich nicht als anthropogene Überprägung oder Vorbelastung gilt. Insofern wird die Notwendigkeit gesehen, die Bewertung des Umweltzustandes diesbezüglich zu überarbeiten. Aus Sicht von Planer und Verwaltung kann und sollte auf eine Überarbeitung der Bestandsbeschreibung verzichtet werden. 2 \\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP 28 Kall-Gewerbegebiet Kall III.docx An der Bestandsbeschreibung im LBP wird festgehalten. Lfd. Behörden / Träger Nr. öffentlicher Belange 05 Fortsetzung Kreis Euskirchen, Abt. 60.13 Umwelt und Planung Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme bzw. Abwägung Zusammenfassend kann daher aus bodenschutzrechtlicher Sicht erst nach entsprechender Überarbeitung eine abschließende Stellungnahme abgegeben werden. Hinweis: Die Untere Bodenschutzbehörde ist zur Sicherstel- Nochmalige Beteiligung des Kreises Euskirchen erlung der Umsetzung der im Umweltbericht enthal- folgt ohnehin parallel zur öffentlichen Auslegung. tenen Vermeidungsmaßnahmen V8 bis V12 an den weiteren Verfahrensschritten zu beteiligen. Immissionsschutz Auf dem Heidehof befindet sich ein Wohngebäude mit besonderem Schutzanspruch. Aus den vorgelegten Unterlagen ging nicht hervor, welche Auswirkungen für den Heidehof zu erwarten sind und welche Vorbelastung bereits durch die bestehenden Gewerbegebiete bestehen. Es wird, zum Schutz des Heidehofes, eine Feingliederung des Gewerbegebietes sowie eine Schallkontingentierung empfohlen. Untere Wasserbehörde Zum unverschmutzten Niederschlagswasseranteil (nur Dachwässer) wird ausgesagt, dass dieser unter Vorschaltung eines Absetzbeckens und eines ausreichend dimensionierten Retentionsraumes dem Bleibach zugeleitet wird. Grundsätzlich ist hier zu prüfen, ob diese Oberflächenwässer zum natürlichen Einzugsgebiet dieses Gewässers gehören. Weiterhin ist die Gewässerverträglichkeit der Einleitung in dem entsprechenden Erlaubnisverfahren nachzuweisen. Beschlussvorschlag - - Der Heidehof ist, mit Zustimmung des Eigentümers, selbst als „Gewerbegebiet - GE“ überplant worden, um dort Planungsrecht auch für eine nicht-landwirtschaftliche Nutzung zu schaffen. In diesem Zuge wird auch aus der Freifläche östlich des Hofes eine gewerblich nutzbare Baufläche. Das ehemalige Hofgebäude, heute ein Einzelhaus im Außenbereich, wird dadurch zum Betriebsleitergebäude / zur Betriebswohnung im „Gewerbegebiet - GE“. Der Eigentümer hat hier selbst Sorge zu tragen für einen ausreichenden Immissionsschutz des Gebäude-Innern. Eine Einstufung des gesamten neuen Gewerbegebietes nach dem Abstandserlass NRW ist erfolgt und im Vorentwurf eingebaut gewesen. Die zu schützenden Immissions-Aufpunkte im Umfeld sind für eine Lösung über den Erlass ausreichend weit entfernt. Eine Schallkontingentierung wird hier nicht für erforderlich gehalten. Den nebenstehenden Ausführungen zur Abwägung wird gefolgt. Zugehörigkeit zum natürlichen Einzugsgebiet des Bleibachs besteht. Die Verträglichkeit der Einleitung, unter Vorschaltung Rückhaltebecken, ist natürlich nachzuweisen. Dazu sind eigene tiefbautechnische Fachplanungen beauftragt. Bis zum BPlan-Entwurf wird eine Entwässerungskonzeption erstellt und diesem als Anlage beigefügt. Weitergehende Detailpunkte werden dann noch im nachfolgenden wasserrechtlichen Einleitungs-/Erlaubnisverfahren geregelt. Die Verträglichkeit der Einleitung in den Bleibach ist im Entwässerungskonzept und dem anschließenden wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren nachzuweisen. 3 \\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP 28 Kall-Gewerbegebiet Kall III.docx Sie sind analog in die B-PlanBegründung aufzunehmen. Lfd. Behörden / Träger Nr. öffentlicher Belange 05 Fortsetzung Kreis Euskirchen, Abt. 60.13 Umwelt und Planung Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme bzw. Abwägung Beschlussvorschlag Die anfallenden Schmutzwässer sollen zusammen Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. mit den verschmutzten Niederschlagswässern abgeleitet werden. Grundsätzlich müssen alle Kanalisationen hydraulisch ausreichend leistungsfähig sein, sämtliche anfallenden Wässer schadlos abführen zu können. Ebenso muss die Kläranlage ausreichende Kapazitäten besitzen, alle anfallenden Wässer hinreichend behandeln zu können. Die Hinweise werden Kenntnis genommen. Weiterhin wird ausgesagt, dass die Einstufung des Verschmutzungsgrades im Bauantragsverfahren erfolgt. Die Gesamtkonzeption der Entwässerung sollte jedoch noch im Vorfeld der Bautätigkeiten mit der Unteren Wasserbehörde abgestimmt werden. In den jeweiligen Bauantragsverfahren, an denen die Untere Wasserbehörde frühzeitig zu beteiligen ist, können nur noch Detailfragen hinsichtlich der einzelnen Bauvorhaben geklärt werden. Vorabstimmung der Entwässerungskonzeption mit der Unteren Wasserbehörde erfolgt durch das beauftragte Tiefbauplanungsbüro in Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung, und zwar vor/bei der Erstellung der tiefbautechnischen Ausbauplanung, als Grundlage für den B-Plan-Entwurf. Die Entwässerungskonzeption ist vor der Entwurfserstellung mit der Unteren Wasserbehörde abzustimmen. Grundsätzlich sind alle Oberflächenwässer, außer Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen; im denen der Dachflächen, als behandlungsbedürftig Übrigen vgl. oben, Abstimmung mit der Unteren Wasverschmutzt einzustufen. Falls diese nicht der Klär- serbehörde erfolgt vor Entwurfserstellung. anlage Kall zugeleitet werden, ist nach Auffassung der UWB die Errichtung eines Absetzbeckens nicht ausreichend. Aus der derzeitigen Sicht sind diese verschmutzten Oberflächenwässer in einem Regenklärbecken ohne Dauerstau mit permanentem Drosselabfluss zur Kläranlage zu reinigen. Alternativ ist auch die Errichtung eines Retentionsbodenfilterbeckens möglich. Der Bau und Betrieb eines Absetzbeckens, eines Regenklärbeckens ohne Dauerstau und eines Retentionsbodenfilterbeckens bedürfen einer wasserrechtlichen Genehmigung gem. § 58.2 LWG NRW. Die Einleitung in ein Gewässer ist gemäß der §§ 8, 9 und 10 WHG erlaubnispflichtig. Die Entwässerungskonzeption ist vor der Entwurfserstellung mit der Unteren Wasserbehörde abzustimmen. 4 \\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP 28 Kall-Gewerbegebiet Kall III.docx zur Lfd. Behörden / Träger Nr. öffentlicher Belange 05 Fortsetzung Kreis Euskirchen, Abt. 60.13 Umwelt und Planung Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme bzw. Abwägung Für die geänderte Kanalisation sind Netzanzeigen Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. gem. § 58.1 LWG NRW - falls noch nicht erfolgt zu erstellen. Die Änderungen im Schmutzwassernetz sind der Bezirksregierung Köln anzuzeigen und die des Regenwassernetzes der Unteren Wasserbehörde des Kreises Euskirchen. Aus abwassertechnischer Sicht bestehen gegen diesen B-Plan nur dann keine Bedenken, wenn Obiges Beachtung findet. Beschlussvorschlag Die Hinweise werden Kenntnis genommen. zur Die im Bereich des BP 28 liegenden Grundstücke Auch die Regelung der Drainageflächen erfolgt im Die Drainageflächen sind bei sind größtenteils drainiert und sind Bestandteil des Zusammenhang mit der Erstellung der tiefbautechni- der tiefbautechnischen AusWasserund Bodenverbandes Wallenthal- schen Ausbauplanung. bauplanung mit zu regeln. Scheven-Dottel. Zur Sicherung der weiteren Funktionsfähigkeit der nicht durch den BP in Anspruch genommenen Dränagen, die aber in einem Drainagegebiet verbunden sind, sowie zur Entlassung der in Anspruch genommenen Dränageflächen ist mit dem Wasser- und Bodenverband WallenthalScheven-Dottel, Verbandsvorsteher Karl-Josef Winter, Ringstr. 3, 53925 Kall-Scheven, Kontakt aufzunehmen. Untere Landschaftsbehörde Unter Bezugnahme auf die fachlichen Erarbeitungen mit Umweltbericht, Landschaftspflegerischem Begleitplan und der Artenschutzprüfung und bei Berücksichtigung jeglicher im B-Plan festgesetzter ökologischer Maßnahmen bestehen von Seiten der Unteren Landschaftsbehörde gegen den geplanten B-Plan keine grundsätzlichen Bedenken. - - Aus naturschutz-, artenschutz- und landschaftsschutzfachlicher Sicht ist bei der Umsetzung der Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Planung insbesondere zu berücksichtigen: - die Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen unter Ziff. 7 von 7.1 bis 7.3.3 u.a. mit Die erforderlichen Maßnahmen werden in den BPlan Die erforderlichen Maßnahmen den dargestellten Kompensationsmaßnahmen eingeplant und umgesetzt. sind einzuplanen und umzuinnerhalb und außerhalb des Plangebietes setzen. (auch unter Ziff. 7.5.1 und 7.5.2 im Umweltbericht und unter 7.1 und 7.2 des LBP). 5 \\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP 28 Kall-Gewerbegebiet Kall III.docx Lfd. Behörden / Träger Nr. öffentlicher Belange 05 Fortsetzung Kreis Euskirchen, Abt. 60.13 Umwelt und Planung Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme bzw. Abwägung Die durchgeführten Kompensationsmaßnahmen Mitteilung erfolgt zu gegebener Zeit nach der Durch- Mitteilung hat nach Durchfühsind der Unteren Landschaftsbehörde unaufgefor- führung. rung zu erfolgen. dert zur Abnahme mitzuteilen. Träger der Landschaftsplanung Auf der Grundlage des seit 2003 im Regionalplan Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. für den Regierungsbezirk Köln ausgewiesenen Bereiches für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) für den gemeindlichen Bedarf sowie die aus ökologischer Notwendigkeit bereits erfolgte Verortung mit Verzicht auf einen südlich gelegenen Teil des GIB und stattdessen Einbeziehung des Bereiches bis zum Heidehof in das Plangebiet werden gegen die Planung keine grundsätzlichen Bedenken erhoben. 07 08 Beschlussvorschlag Unitymedia NRW GmbH, Kassel 13.08.2015 Keine Anregungen. LVR-Amt für Bodendenkmal22.07.2015 pflege im Rheinland, Bonn Im Plangebiet des B-Planes Nr. 28 verläuft nach derzeitigem Kenntnisstand ein Teilstück der römischen Wasserleitung, das in die Liste der ortsfesten Bodendenkmäler der Gemeinde Kall eingetragen ist. Vom Plangebiet ausgehend liegt ein nachgewiesener Befund dieser Leitung unmittelbar östlich der Fläche. Hier wurde bei den Ausschachtungsarbeiten für den Graben einer Erdgasleitung die Eifelwasserleitung erfasst. Der nächste gesicherte Fundpunkt im Westen liegt im mittleren Bereich der Hüttenstraße. Die Rekonstruktion des Verlaufs erfolgte dann, ausgehend von den Fundpunkten, anhand der Höhenlinie, was ein gewisses Maß an Unsicherheit in sich birgt. Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für den o.a. B-Plan wurden erste Suchschnitte angelegt, die den genauen Verlauf der Leitung verifizieren sollen. Dabei bestätigte sich der angenommene Verlauf bisher nicht. Das legt die Vermutung nahe, dass die Trasse vom eingetragenen Schutzbereich abweicht. Das endgültige Ergebnis steht jedoch noch aus. - - - - - Die Aufsuchung der römischen Wasserleitung konnte zwischenzeitlich in einem zweiten Anlauf abgeschlossen werden. Deren Verlauf ist in der Tat wesentlich anders, als bisher angenommen wurde, aber in einer für die Planung günstigen Lage. - 6 \\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP 28 Kall-Gewerbegebiet Kall III.docx Lfd. Behörden / Träger Nr. öffentlicher Belange 08 10 LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Bonn Landesbetrieb Straßenbau NRW, NL Ville-Eifel, Euskirchen Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme bzw. Abwägung Beschlussvorschlag Derzeit bleibt festzuhalten, dass die römische Eifelwasserleitung nach der Bestimmung des exakten Verlaufs so in die Planung eingebunden werden sollte, dass deren Erhaltung gesichert bleibt. Durch die Planung präjudizierte zerstörende Eingriffe sollten unter Hinweis auf § 11 DSchG NW vermieden werden. Diese sind nur dann überhaupt denkbar, wenn hierfür ein überwiegendes öffentliches Interesse belegt wird. Es wird nur ein einziger Eingriff für die Straßen- und Kanalquerung durch die römische Wasserleitung erforderlich werden. Ansonsten wird das Bodendenkmal entweder nicht touchiert (wegen ausreichend tiefer Lage, in Verbindung mit passenden textlichen Festsetzungen) oder der Streifen des Leitungsverlaufs wird als freizuhaltende Schutzfläche deklariert. Vorabstimmung mit dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege über die beabsichtigte Handhabung ist einvernehmlich erfolgt. Die römische Wasserleitung ist bis auf eine Eingriffsstelle weitestgehend zu erhalten und mit geeigneten Schutzfestsetzungen zu versehen. Da jedoch der genaue Verlauf der Wasserleitung Das Planungskonzept wird nach dem nunmehr vorlienoch nicht exakt bestimmt ist, kann es sein, dass genden Ergebnis tatsächlich angepasst, vgl. oben. sich das Planungskonzept den noch ausstehenden Untersuchungsergebnissen anpassen muss. - Sobald die Ergebnisse vorliegen, werde ich unauf- Ergänzende Stellungnahme ist erfolgt, siehe dazu am gefordert eine Stellungnahme abgeben. Ende der Abwägungsliste. - 13.07.2015 Gegen die o.g. Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine Bedenken, sofern - die voraussichtliche Verkehrserzeugung durch das Gewerbegebiet dargelegt werden (unter Berücksichtigung des „Worst Case“), - die verkehrlichen Auswirkungen auf die Knoten L 206 / Hüttenstraße / Planstraße, L 206 / Werner-Schumacher-Straße und L 206 / L 105 sowie L 105 / Werner-Schumacher-Straße aufgezeigt werden, - bei Realisierung des parallel zur L 206 verlaufenden Radweges die Mehrkosten von barrierefreien Querungen an den neuen Fahrbahnästen der Kreisverkehrsplätze zu Lasten der Gemeinde Kall gehen und - die aus den durch den Mehrverkehr aus dem BPlan-Gebiet resultierenden Knotenumbauten und Mehrkosten der Unterhaltung und Erhaltung zu Lasten der Gemeinde Kall ausgeführt werden. Die nebenstehenden Punkte werden durch das beauftragte Planungsbüro in Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung vor/bei der Erstellung der tiefbautechnischen Ausführungsplanung - als Grundlage für den B-Plan-Entwurf - mit dem Landesbetrieb Straßenbau geregelt. 7 \\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP 28 Kall-Gewerbegebiet Kall III.docx Die nebenstehenden Punkte sind vor/bei der Erstellung der Tiefbauplanung mit dem Landesbetrieb zu regeln. Lfd. Behörden / Träger Nr. öffentlicher Belange 10 Fortsetzung Landesbetrieb Straßenbau NRW, NL Ville-Eifel, Euskirchen Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme bzw. Abwägung Bei der Berücksichtigung von § 25 bzw. § 28 Stra- Dies ist Angelegenheit der dann beteiligten Behörden. ßen- und Wegegesetz (z.B. Seiten 7 und 16 der Begründung) ist der Landesbetrieb im Einzelfall innerhalb der 40-m-Anbaubeschränkungszone am Baugenehmigungsverfahren zu beteiligen. Beschlussvorschlag - Bei Anpflanzungen von Bäumen entlang der L 206 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei Die Hinweise sind bei der Entist ein Mindestabstand von 4,50 m - bei Strauch- der Entwurfsplanung beachtet. wurfsplanung zu beachten. pflanzungen mind. 3,0 m - einzuhalten. Geringere Abstände erfordern eine Überprüfung gem. der Richtlinien für die Einrichtung von passiven Schutzeinrichtungen - RPS. Im Bereich der Anbindung an die L 206 ist durch entsprechende Regelungen sicherzustellen, dass die Sichtfelder entsprechend der Richtlinien für die Anlage von Landstraßen - RAL - Abschnitt 6.6 der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen im Bereich der Einmündung dauerhaft von Bewuchs und Baukörpern freigehalten werden. Sofern straßenbauliche Maßnahmen erforderlich Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Abwerden, sind frühzeitig Abstimmungsgespräche stimmung erfolgt, vgl. oben. Der straßentechnische vorzusehen. Für die abschließende Prüfung und Entwurf wird dann vorgelegt. Erteilung der Genehmigung zum Bau der Anbindung ist die Vorlage eines detaillierten straßentechnischen Entwurfes erforderlich. 13 15 Abstimmung mit dem Landesbetrieb und Vorlage des straßentechnischen Entwurfes hat zu erfolgen. Wasserverband Eifel-Rur, Düren 25.08.2015 Keine Anregungen. Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 15.07.2015 6 Bergbau und Energie in NRW, Der Planungsbereich liegt über dem auf Eisen- und Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und sollte in Der Hinweis ist in die Textteile Dortmund Bleierz verliehenem Bergwerksfeld „Scheven“. Der die Textteile aufgenommen werden. aufzunehmen. Eigentümer dieses Bergwerksfeldes ist erloschen. Rechtsnachfolger ist die TUI AG, Karl-WiechertAllee 4 in 30625 Hannover. 8 \\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP 28 Kall-Gewerbegebiet Kall III.docx Lfd. Behörden / Träger Nr. öffentlicher Belange 15 Fortsetzung Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6 Bergbau und Energie in NRW, Dortmund Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme bzw. Abwägung Beschlussvorschlag Nach den hier vorliegenden Unterlagen ist im Bereich der Planungsmaßnahme kein Bergbau verzeichnet. Mit bergbaulichen Einwirkungen auf das Plangebiet ist danach nicht zu rechnen. - - Über mögliche zukünftige bergbauliche Tätigkeiten Der Rechtsnachfolger wurde ist hier nichts bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Antwort ist keine eingegangen. Ihnen auch den o.g. Rechtsnachfolger des Bergwerksfeldeigentümers an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dies nicht bereits erfolgt ist. ebenfalls beteiligt. Der Rechtsnachfolger ist bei der 2. Beteiligungsrunde nochmals mit zu beteiligen. Oberflächennaher Bergbau und mehrere verlas- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen; ist für das sene Tagesöffnungen des Bergbaus sind in einem BPlan-Gebiet aber nicht relevant. Abstand von mehr als 100 m südlich des Planungsgebietes verzeichnet (Anlage). 16 17 18 19 Bezirksregierung Köln, Dez. 33 Allgemeine Landeskultur und Landentwicklung Bezirksregierung Köln, Dez. 55 Arbeitsschutz Industrie- und Handelskammer Aachen Handwerkskammer Aachen 14.07.2015 Keine Anregungen. - 06.07.2015 Keine Anregungen. 14.08.2015 Keine Anregungen. 06.08.2015 Die Handwerkskammer Aachen begrüßt die Aus- Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. weisung von dringend benötigten Gewerbeflächen am Standort eines wachsenden Mittelzentrums in verkehrsgünstiger Lage. Mit dem Ausschluss von „Vergnügungsstätten“ ist vorgesehen, unerwünschte Nutzungen, die auch dem Charakter eines Gewerbegebietes zuwiderlaufen, auszuschließen. Leider zeigte die Erfahrung in anderen Kommunen, dass der Begriff „Vergnügungsstätte“ durch atypische Nutzungsschilderungen juristisch unterlaufen werden kann. Es werden hier zum einen Vergnügungsstätten ausgeschlossen (nach § 8, Abs. 3, Nr. 3 BauNVO), zum anderen aber auch explizit „Gewerbebetriebe aller Art“ (§ 8, Abs. 2, Nr. 1 BauNVO) in einer Ausprägung als Bordellbetrieb und dessen Unterarten, sowie ferner als Spielhalle und Wettbüro. Mit diesen Festsetzungen sind schon einmal Umgehungsmöglichkeiten geschlossen. 9 \\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP 28 Kall-Gewerbegebiet Kall III.docx - - - Nebenstehenden Ausführungen zur Abwägung wird gefolgt. Es ist entsprechend zu verfahren. Lfd. Behörden / Träger Nr. öffentlicher Belange Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme bzw. Abwägung Eine pauschale Festsetzung „Betriebe sonstiger Art, insbesondere …“ scheitert am Bestimmtheitsgrundsatz eines B-Plans. Die aufgeführten Ausschließungswünsche sind/werden wie oben ausgeführt berücksichtigt. 19 Fortsetzung Handwerkskammer Aachen Wir regen daher folgende Umformulierung an: Ausgeschlossen sind Vergnügungsstätten und Betriebe sonstiger Art, insbesondere: Bordelle, Betriebe mit sexuellem Charakter, Wohnungsprostitution, Swingerclubs, Nachtbars, Spielhallen und Wettbüros. 22 Wasserverband Oleftal, Hellenthal 13.07.2015 Bei Durchsicht der BP-Unterlagen ist festzustellen, dass die vorhandene Wassertransportleitung DN 400 zum HB Keldenich und die Spülleitung DN 200 der Transportleitung sowie ein Wasserleitungshausanschluss nach Kall-Scheven „Am Tunnel“ in der Planung berücksichtigt wurden. Entsprechende Schutzstreifen wurden ausgewiesen. 23 Kreis-Energie-Versorgung Schleiden GmbH, Kall - Beschlussvorschlag - Wir bitten die Schutzstreifen noch mit einem Lei- Im B-Plan-Vorentwurf waren die leitungsbegleitenden tungs- und Unterhaltungsrecht zu Gunsten des Streifen außerhalb von Erschließungsflächen bereits Wasserverbandes Oleftal abzusichern. als Leitungs- und Unterhaltungsrecht ausgewiesen worden. Mehr ist im B-Plan nicht zu leisten. Die eigentliche Bestellung von Grunddienstbarkeiten erfolgt außerhalb des B-Plans zwischen Grundstückseigentümer und Leitungsträger. Im Umlegungsgebiet kann und wird die Leitungsrechts-Bestellung, soweit Teilstücke nicht verlegt werden, über das Umlegungsverfahren erledigt. Der nebenstehenden Abwägung wird gefolgt. Kein weitergehender Beschluss. Um das Gewerbegebiet Kall III an das öffentliche Wasserversorgungsnetz anschließen zu können ist es erforderlich die Landstraße L 206 zu kreuzen. Damit alle Details ausreichend geplant werden können, bitten wir darum den Wasserverband Oleftal weiterhin frühzeitig an den Planungen zur Umsetzung des B-Planes zu beteiligen. Vorabstimmung der Versorgungsanlagen erfolgt durch das beauftragte Tiefbauplanungsbüro vor / bei der Erstellung der tiefbautechnischen Ausbauplanung, als Grundlage für den B-Plan-Entwurf. Die Wasserversorgung ist vor dem Entwurf der Tiefbauplanung mit dem Wasserverband Oleftal abzustimmen. Vorabstimmung der Versorgungsanlagen erfolgt durch das beauftragte Tiefbauplanungsbüro vor / bei der Erstellung der tiefbautechnischen Ausbauplanung, als Grundlage für den B-Plan-Entwurf. Die Stromversorgung ist vor der Entwurfserstellung der Tiefbauplanung mit der KEV abzustimmen. 15.07.2015 Gegen die Aufstellung des o.g. B-Planes bestehen unsererseits keine Bedenken. Um eine gesicherte Stromversorgung zu gewährleisten, sind ein bis zwei Stationsstandorte einzuplanen. Diese sollten sich im Öffentlichen Bereich befinden. 10 \\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP 28 Kall-Gewerbegebiet Kall III.docx Lfd. Behörden / Träger Nr. öffentlicher Belange 24 Regionalgas Euskirchen Kurzinhalt der Stellungnahme 12.08.2015 Innerhalb des dargestellten Planbereiches sind bislang keine Leitungen der Regionalgas Euskirchen zur Erdgas-Versorgung vorhanden. Der Bestand unserer Gas-Hochdruckleitung, unmittelbar an der Plangebietsgrenze, entlang der L 206, ist unbedingt zu gewährleisten. Stellungnahme bzw. Abwägung Beschlussvorschlag Die Hochdruckleitung liegt in bzw. am Rand der Landesstraße. Sie wird durch den B-Plan nicht beeinträchtigt werden. Die genaue Lage wird vor dem Entwurf geortet, aufgemessen und in der Plangrundlage nachgetragen. Soweit das BPlanGebiet berührt ist, wird ein Schutzstreifen eingetragen. Den nebenstehenden Ausführungen zur Abwägung wird gefolgt. Seitens der Regionalgas Euskirchen GmbH & Co. KG bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen die beabsichtigte Aufstellung Ihres B-Planes. Die Versorgung des geplanten Gewerbegebietes Vorabstimmung der Versorgungsmedien erfolgt durch könnte von der Hüttenstraße bzw. von der Werner- das beauftragte Tiefbauplanungsbüro vor / bei der Schumacher-Straße aus realisiert werden. Bitte Erstellung der tiefbautechnischen Ausbauplanung. beteiligen Sie uns an dem weiteren Verfahren. Um spätere Aufbrüche in Fahrbahnen zu vermeiden empfehlen wir, die Versorgungsleitungen gebündelt in den Nebenanlagen (Gehwegen, Parkstreifen o.ä.) unterzubringen. Die Breite dieser Nebenanlagen ist so zu dimensionieren, dass die geforderten Sicherheitsabstände der Versorgungsleitungen untereinander eingehalten werden können. Als Richtmaß sollte hier eine Mindestbreite von 1,50 m für Gas-, Wasser-, Strom- und Kommunikationsleitungen gelten. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass evtl. geplante Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere das Anpflanzen von Bäumen, grundsätzlich außerhalb von Leitungstrassen anzustreben sind. Weitere Informationen hierzu enthält das Merkblatt „Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen“ der Forschungsgesellschaft für Straßenund Verkehrswesen. Der Hinweis ist bekannt. Die Koordinierung von Straßenbau, Leitungstrassen und Anpflanzungen im öffentlichen Raum erfolgt im Rahmen der Tiefbauplanung. 11 \\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP 28 Kall-Gewerbegebiet Kall III.docx Es ist entsprechend zu verfahren. Lfd. Behörden / Träger Nr. öffentlicher Belange 27 PLEdoc GmbH, Essen Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme bzw. Abwägung 29.07.2015 Nach Durchsicht der uns zur Verfügung gestellten Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Unterlagen haben wir festgestellt, dass die Ferngasleitungen einschl. Schutzstreifen im erforderlichen Umfang lagerichtig dargestellt und in der Zeichenerklärung berücksichtigt worden ist. Beschlussvorschlag - Ferner haben wir den Hinweis und die zugehörigen Auflagen auf die Gasversorgungseinrichtungen unter Punkt 13. Kennzeichnungen, Nachrichtliche Übernahmen und Hinweise – Ferngasleitungen – in der Begründung zum B-Plan zustimmend zur Kenntnis genommen. - - Durch die unter Punkt 7.5.2 ausgewiesenen Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Plangebietes auf dem Flurstück Nr. 52, Flur 8 und dem Flurstück Nr. 21, Flur 13 in der Gemarkung Wallenthal werden keine von uns verwalteten Leitungen berührt. - Somit bestehen gegen die Aufstellung des B-Planes Nr. 28 „Gewerbegebiet Kall III“ an der L 206 Richtung Scheven der Gemeinde Kall aus unserer Sicht keine Bedenken. - Abschließend teilen wir Ihnen mit, dass innerhalb des Geltungsbereichs des B-Plans keine Kabelschutzrohranlagen der GasLINE GmbH & Co. KG verlaufen. - - - - - - - - 30 Bundesagentur für Arbeit, Brühl 32 Deutsche Bahn AG, Köln 17.07.2015 Keine Anregungen. 13.08.2015 Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von der DB Netz AG bevollmächtigtes Unternehmen, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme: Bezüglich der o.g. Bauleitplanung bestehen unsererseits keine Anregungen oder Bedenken. 12 \\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP 28 Kall-Gewerbegebiet Kall III.docx Lfd. Behörden / Träger Nr. öffentlicher Belange 33 Bundesamt f. Infrastruktur, Umweltschutz u. Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn Kurzinhalt der Stellungnahme 08.07.2015 Die Bundeswehr ist nicht berührt und nicht betroffen. Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anlagen – einschl. untergeordneter Gebäudeteile – eine Höhe von 30 m nicht überschreiten. Stellungnahme bzw. Abwägung Beschlussvorschlag - - Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe Dies ist Angelegenheit der in späteren Baugenehmi- Kein weitergehender Beschluss überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfall gungsverfahren beteiligten Stellen. erforderlich. mir die Planungsunterlagen – vor Erteilung einer Baugenehmigung – zur Prüfung zuzuleiten. 37 Gemeinde Nettersheim 40 Gemeinde Blankenheim 42 Deutsche Telekom Technik GmbH, Euskirchen 01.07.2015 Keine Anregungen. 30.07.2015 Keine Anregungen. 14.07.2015 Im Planbereich befinden sich noch keine Telekommunikationslinien der Telekom. Zur Versorgung der neuen Stichstraße mit Telekommunikationsinfrastruktur durch die Telekom ist die Verlegung neuer Telekommunikationslinien erforderlich. Der Planentwurf sieht bei den öffentlichen Verkehrswegen keine Gehwege vor. Daher steht zur Unterbringung der Telekommunikationslinien der Telekom nur die Fahrbahn zur Verfügung. Das führt erfahrungsgemäß zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Bauausführung sowie der späteren Unterhaltung und Erweiterung dieser Telekommunikationslinien. - - - - - - Der B-Plan regelt lediglich die Verkehrsflächen-Ge- Nebenstehenden Ausführungen samtbreite, hier vorgesehen mit völlig ausreichenden wird gefolgt. 9,00 m. Alles Weitere, inkl. deren Aufteilung in Fahrbahn und Seitenstreifen, der Unterbringung und Koor- Kein weitergehender Beschluss dinierung der Ver- und Entsorgungsleitungen, obliegt der tiefbautechnischen Ausführungsplanung. Dies stand auch so in der Begründung. Wir bitten, zumindest einen Gehweg oder einen Im Rahmen des B-Plan-Verfahrens ist hierzu kein ausreichend breiten, unbefestigten Randstreifen weitergehender Beschluss erforderlich. auf einer Straßenseite mit einer Leitungszone in einer Breite von ca. 0,5 m vorzusehen. Spätere Aufgrabungen des hochwertigen Straßenoberbaus können dadurch vermieden werden. 13 \\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP 28 Kall-Gewerbegebiet Kall III.docx Lfd. Behörden / Träger Nr. öffentlicher Belange Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme bzw. Abwägung 42 Fortsetzung Deutsche Telekom Technik GmbH, Euskirchen Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunika- Obliegt der Tiefbauplanung, vgl. o. tionsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im B-PlanGebiet der Deutschen Telekom Technik GmbH so früh wie möglich, mind. 6 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden. 44 LVR-Dez. Finanz- u. Immobilienmanagement, Fachbereich Gebäude- und Liegenschaftsmanagement, Köln Bezirksregierung Köln, Dez. 54 07.07.2015 Keine Anregungen. 46 47 Amprion GmbH, Dortmund 06.07.2015 Von einer generellen Beteiligung meines Dezernates 54 bitte ich zukünftig abzusehen. Beschlussvorschlag - - - - - 09.07.2015 Im Nahbereich des o.g. B-Planes verlaufen keine Kein Beschluss erforderlich. Höchstspannungsfreileitungen unseres Unternehmens. Westlich der geplanten externen Kompensationsmaßnahmen auf den Grundstücken Gemarkung Wallenthal, Flur 18, Flurstück 52 und Flur 13, Flurstück 21 verläuft mit Ihrem 2 x 33,00 m = 66,00 m breiten Schutzstreifen die im Betreff genannte Höchstspannungsfreileitung. Da sich die Ausgleichsflächen bereits außerhalb des Schutzstreifens befinden, bestehen gegen die Aufstellung des B-Planes unsererseits keine Bedenken. Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes. 14 \\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP 28 Kall-Gewerbegebiet Kall III.docx Kein Beschluss erforderlich Lfd. Behörden / Träger Nr. öffentlicher Belange 47 Westnetz GmbH, Düren 48 Erftverband, Bergheim Kurzinhalt der Stellungnahme 17.08.2015 Keine Anregungen. 29.07.2015 Im Rahmen der aktuellen Kanalnetzberechnung für das Einzugsgebiet der Kläranlage Obergartzem werden von Seiten der Gemeinde Kall für das aufgestellte Gewerbegebiet bzw. für die Entsorgung des Schmutzwassers ein Einwohnergleichwert von 500 EGW beantragt. Bisher liegen dem Erftverband keine Informationen vor, ob die Vorhaltung aufgehoben werden soll. Bitte setzen Sie sich zur Klärung dieses Sachverhalts mit unserem Planungsingenieur Herrn Slippens, Abt. A2 - Planen und Bauen - in Verbindung. Stellungnahme bzw. Abwägung Beschlussvorschlag - - Die Klärung der Entwässerungsplanung mit dem Erft- Die Entsorgung des anfallenverband erfolgt durch das beauftragte Tiefbaubüro in den Schmutzwassers ist mit Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung, und dem Erftverband zu klären. zwar vor/bei der Erstellung der tiefbautechnischen Ausbauplanung. Zwischenzeitlich ist beabsichtigt, das Schmutzwasser über die Kläranlage Kall statt der Kläranlage Obergartzem / Enzen zu entsorgen. Des Weiteren ergeht der Hinweis, dass aufgrund Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. der geologischen Verhältnisse und der Geländemorphologie im Bereich des Plangebietes eine Aussage über die Grundwasserverhältnisse nicht möglich ist. Die Grundwassersituation kann nur anhand einer Sondierung vor Ort ermittelt werden. 49 Landwirtschaftskammer NRW, Düren 26.08.2015 Es bestehen aus landwirtschaftlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken. Bezüglich des naturschutzfachlichen externen Ausgleichs fordert die Landwirtschaftskammer NRW Maßnahmen im Wald oder an Gewässern und nicht auf Ackerflächen. Es wird weder in Wald noch in Gewässer eingegriffen (sondern ausschließlich in landwirtschaftliche Flächen), so dass kein sachlicher Hintergrund und keine Rechtfertigung für ein derartiges Anliegen besteht. Die geplante externe Kompensation auf gemeindlichen landwirtschaftlichen Flächen dient a) dem funktionsgerechten Ausgleich für den entstehenden Eingriff und b) dem Artenschutz (Ersatzfläche für 6 Feldlerchenpaare erforderlich). Daran ist festzuhalten. Details werden im Entwurf der BPlan-Unterlagen geregelt. 15 \\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP 28 Kall-Gewerbegebiet Kall III.docx Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der nebenstehenden gung wird gefolgt. Abwä- An der Kompensation auf gemeindlichen landwirtschaftlichen Flächen wird festgehalten. Details sind im BPlan-Entwurf zu regeln. Lfd. Behörden / Träger Nr. öffentlicher Belange 08 b LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Bonn Kurzinhalt der Stellungnahme 30.10.2015 Im hier anstehenden Bauleitplanverfahren wurde eine Überprüfung durch Sachverhaltsermittlung angeregt. Diese Untersuchungen wurden durchgeführt. Sie haben gezeigt, dass sich das Gelände seit römischer Zeit erheblich verändert hat und dass der Verlauf der Leitung von daher erheblich von dem zunächst angenommenen Verlauf abweicht. Stellungnahme bzw. Abwägung Beschlussvorschlag Die römische Wasserleitung quert genau im B-PlanBereich die Wasserscheide zwischen den Einzugsgebieten von Urft (Rur) und Bleibach (Erft). Die Erbauer haben hier statt des üblichen oberflächennahen Verlaufs entlang von Höhenlinien nach dem Ergebnis der von der Gemeinde beauftragten Untersuchungen die Wasserscheide in größerer Tiefe geschnitten. Daraus resultiert ein - für die Zwecke der Überplanung - günstigerer, geradlinigerer und tieferliegender Verlauf durch das Plangebiet. Den nebenstehenden Ausführungen zur Abwägung der Eingabe des LVR-Amtes wird gefolgt. Auf der Grundlage des Untersuchungsergebnisses befindet sich die römische Wasserleitung in einem außerordentlich guten Erhaltungszustand. Sie sollte auf jeden Fall, dem Auftrag der §§ 7, 8, 11 DSchG NW entsprechend, auf der Grundlage des Untersuchungsergebnisses in das Planungskonzept eingebunden werden, d.h. die Planung ist inhaltlich durch Steuerung der Festsetzungen mit dem Erhaltungsauftrag für das bedeutende Bodendenkmäler in Einklang zu bringen. Es erfolgte eine Abstimmung mit dem LVR-Amt über den Schutz und die Einbindung des Bodendenkmals in den B-Plan. Es wird nur eine Querungsstelle, an der Erschließungsstraße, erforderlich. Hier kann der Römerkanal entnommen werden, nach einem denkmalrechtlichen Antrag und unter Begleitung durch eine archäologische Fachfirma. Ansonsten ist auf einem Großteil des röm. Leitungsverlaufs eine Überbauung möglich, unter Festsetzung einer höchst zulässigen Tiefe von Bodeneingriffen. Im Norden kommt die Leitung der Geländeoberfläche wieder nahe, so dass ein Teilstück dort als freizuhaltende Schutzfläche festgesetzt werden muss. Unabhängig hiervon weise ich darauf hin, dass bei den Geländearbeiten südlich des Bahntunnels römische Funde ermittelt wurden, die auf eine Siedlungsstelle schließen lassen. Nähere Angaben zur Ausdehnung dieser „Siedlungsstelle“ und zu deren Erhaltungszustand sind derzeit (noch) nicht möglich. Aus dieser Fundstelle ergibt sich jedoch ein weiterer für die Planung maßgeblicher denkmalrechtlicher Konflikt, der grundsätzlich im Rahmen der Zusammenstellung des Abwägungsmaterials zu verifizieren und planerisch zu berücksichtigen ist. Auch zu dem vom LVR-Amt vermuteten zusätzlichen Konfliktbereich erfolgte eine Abstimmung: Es sollte zunächst der Sachverhalt mit Hilfe von Sondagen geklärt werden. Gemäß nochmaliger Abstimmung und Mail LVR vom 18.01.2016 soll nunmehr auf die Durchführung von Sondagen verzichtet werden. Statt dessen soll in den BPlan ein Text aufgenommen werden, dass römische Funde südlich des Bahntunnels auf eine evtl. Siedlungsstelle hindeuten könnten und dass daher der Beginn von Erdarbeiten 16 \\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP 28 Kall-Gewerbegebiet Kall III.docx Es ist dementsprechend zu verfahren. Lfd. Behörden / Träger Nr. öffentlicher Belange 08 b Fortsetzung LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Bonn Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme bzw. Abwägung Aufgrund der gegebenen Umstände und den damit verbundenen Verzögerungen für die Planumsetzung könnte in diesem Fall auch einer Regelung über § 29 DSchG NW zugestimmt werden. Das heißt, Erdeingriffe zur Umsetzung der Planung würden in einem solchen Fall in dem gekennzeichneten Konfliktbereich einen Bescheid nach § 29 DSchG NW voraussetzen, der inhaltlich mit dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege abzustimmen ist. Eine entsprechende Kennzeichnung im B-Plan wäre anzuregen. dem LVR-Amt, Außenstelle Nideggen, mind. 2 Wochen vor Durchführung angezeigt werden soll. Ferner soll Hinweis auf die §§ 15 u. 16 DSchG NW erfolgen, mit den einschlägigen Bestimmungen, wie bei einem evtl. Auftreten von archäolog. Funden bei späteren Baumaßnahmen zu verfahren ist. Aufgestellt: 21.12.2015 My/Dö Aktualisiert: 20.01.2016 , 23.08.2016 My 17 \\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP 28 Kall-Gewerbegebiet Kall III.docx Beschlussvorschlag