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Beschlussvorlage (Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gemäß § 3 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen vom 11.08.1980 (DSchG NW); hier: DN 205, Schlachtfeld, Feldstellungen der 109. US Inf. Rgt. und DN 206, Schlachtfeld, Feldstellungen der 100. US inF. Rgt.)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
67 kB
Erstellt
05.12.11, 19:02
Aktualisiert
05.12.11, 19:02
Beschlussvorlage (Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gemäß § 3 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen vom 11.08.1980 (DSchG NW);
hier: DN 205, Schlachtfeld, Feldstellungen der 109. US Inf. Rgt. und 
         DN 206, Schlachtfeld, Feldstellungen der 100. US inF. Rgt.) Beschlussvorlage (Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gemäß § 3 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen vom 11.08.1980 (DSchG NW);
hier: DN 205, Schlachtfeld, Feldstellungen der 109. US Inf. Rgt. und 
         DN 206, Schlachtfeld, Feldstellungen der 100. US inF. Rgt.)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 15.12.2011 öffentlich TOP- Nr.: 179/2011 Abteilung: Sachbearbeiter: I Frank Heidbüchel Aktenzeichen: Datum: I/1 332-12 H/Be 30.11.2011 Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gemäß § 3 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen vom 11.08.1980 (DSchG NW); hier: DN 205, Schlachtfeld, Feldstellungen der 109. US Inf. Rgt. und DN 206, Schlachtfeld, Feldstellungen der 100. US inF. Rgt. Beschlussvorschlag: Ohne. Finanzielle Auswirkungen ? X Nein Ja € Sachverhalt: Auf Initiative des LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland wurde im Bereich Vossenack der Gemeinde Hürtgenwald der Vorschlag unterbreitet, die Überreste der Westwallanlage im Bereich der Gemarkung Vossenack, Flur 1, Nr. 5 sowie Gemarkung Vossenack, Flur 1, Nr. 10, 24 und 47 als Bodendenkmal auszuweisen und in die Denkmalliste der Gemeinde Hürtgenwald einzutragen. Da es sich bei den betroffenen Liegenschaften um landeseigene Grundstücke handelt, wurde das Unterschutzstellungsverfahren nach Erstellung der Unterlagen durch das Rheinische Amt für Denkmalpflege von der Bezirksregierung in Köln durchgeführt. - Seite 1 von 2 - Das Unterschutzstellungsverfahren ist nunmehr abgeschlossen. Der entsprechende Bescheid Gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz wird in diesem Falle von landeseigenen Denkmälern durch die Bezirksregierung erteilt und im Regierungsamtsblatt öffentlich bekannt gemacht. Nach Eintragung in die Denkmalliste der Gemeinde Hürtgenwald ist sowohl die Bezirksregierung Köln als auch das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege von mir entsprechend zu unterrichten. Hiermit unterrichte ich Sie über die durch die Bezirksregierung durchgeführte Unterschutzstellung und Eintragung in die Denkmalliste der Gemeinde Hürtgenwald. Die Denkmäler erhalten die laufenden Nummern 31 – DN 205, Schlachtfeld, Feldstellungen der 109. US Inf. Rgt. und 32 – DN 206, Schlachtfeld, Feldstellungen der 110. US Inf. Rgt. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Ohne. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -