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Beschlussvorlage (Abfallbeseitigung a) Gebührenbedarfsberechnung für das Restmüllgefäß und die Biotonne für das Haushaltsjahr 2012, b) Erlass der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Hürtgenwald)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
234 kB
Erstellt
05.12.11, 19:02
Aktualisiert
05.12.11, 19:02
Beschlussvorlage (Abfallbeseitigung
a) Gebührenbedarfsberechnung für das Restmüllgefäß und die Biotonne  für das
Haushaltsjahr 2012,
b) Erlass der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der
Gemeinde Hürtgenwald) Beschlussvorlage (Abfallbeseitigung
a) Gebührenbedarfsberechnung für das Restmüllgefäß und die Biotonne  für das
Haushaltsjahr 2012,
b) Erlass der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der
Gemeinde Hürtgenwald) Beschlussvorlage (Abfallbeseitigung
a) Gebührenbedarfsberechnung für das Restmüllgefäß und die Biotonne  für das
Haushaltsjahr 2012,
b) Erlass der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der
Gemeinde Hürtgenwald) Beschlussvorlage (Abfallbeseitigung
a) Gebührenbedarfsberechnung für das Restmüllgefäß und die Biotonne  für das
Haushaltsjahr 2012,
b) Erlass der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der
Gemeinde Hürtgenwald)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister 178/2011 Abteilung: Sachbearbeiter: 6 Herr Kowalke öffentlich Aktenzeichen: TOP- Nr.: Datum: 6/Gebühren Abfallbeseitigung 2012 29.11.2011 Gremium: Gemeinderat Termin: 15.12.2011 Abfallbeseitigung a) Gebührenbedarfsberechnung für das Restmüllgefäß und die Biotonne für das Haushaltsjahr 2012, b) Erlass der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Hürtgenwald Beschlussvorschlag: Der Tagesordnungspunkt wurde in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 24.11.2011 vertagt. Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. Die Kalkulationen für das Haushaltsjahr 2012 für a) die Restmüllgefäße, b) die Biotonne, sind richtig. 2. Die Gebührensätze lauten: a) Restmüll 60-Liter-Gefäß 130,44 € 120-Liter-Gefäß 227,88 € 240-Liter-Gefäß 420,48 € 1.100 Liter-Container, 14-tägig 1.806,24 € 1.100-Liter-Container, monatlich 841,08 € Sperrgutkarte 20,00 € Kostenbeitrag Grünabfallcontainer 3,00 €. b) Biomüll 120-Liter-Gefäß 97,02 € 240-Liter-Gefäß 171,48 €. 3. Die Gebührensatzung über die Abfallbeseitigung wird in der beigefügten Fassung beschlossen. - Seite 1 von 4 - Finanzielle Auswirkungen ? Nein X Ja € Kosten 679.462,54 € Erlöse 667.679,69 € (einschließlich Überschussrechnung 2010 in Höhe von 12.763,32 €) Sachverhalt: Als Anlage überreiche ich die Bedarfsberechnungen für das Restmüllgefäß und die Biotonne ab dem 01.01.2012. Wie im Vorjahr, ist eine Kalkulation für die Abholung der Grünabfälle nicht erfolgt. Wegen der geringen Nachfrage wurde hierauf verzichtet. Sollte dennoch eine Abfuhr gewünscht werden, ist eine Abrechnung auf der Grundlage der tatsächlichen Inanspruchnahme des Bauhofes erforderlich. a) Restmüllgefäß Die Abrechnung des Gebührenhaushaltes 2010 hat zu einem Überschuss in Höhe von 16.719,94 € (Anlage 1) geführt, welcher im ersten Schritt mit dem Fehlbetrag aus dem Biomüll (3.913,01 € verrechnet wird, so dass insgesamt ein Überschuss von 12.806,93 € zu verteilen bleibt. Hiervon werden aus abrechnungstechnischen Gründen 12.763,32 € mit den zu erwartenden Gebühren verrechnet. Diese Form der sogenannten Quersubventionierung ist nach dem allgemeinen Gebührenrecht zulässig. Es wird vorgeschlagen, eine Verteilung des Überschusses pro Gefäßeinheit Restmüll vorzunehmen. Somit ergibt sich folgende Rechnung: 12.763,32 € : 3.430 Restmüllgefäße = 3,72 €. Für das Jahr 2011 sind keine gravierenden Einschnitte in den Gebührenhaushalt zu erwarten. Es wird daher unter Berücksichtigung des Ergebnisses 2011 mit ausgeglichenen Resultaten gerechnet. Im Jahre 2012 ergeben sich folgende Änderungen: 1. Das Abfuhrentgelt aufgrund der Verträge beläuft sich im Jahre 2012 auf 73.631,72 € (Vorjahr 71.461,14 €). Es steigt um 2.170,58 € an. 2. Bei der Deponierung tritt eine Änderung der Gebührensätze ein. Es fallen 11,70 € Grundbetrag je Einwohner und 178,55 € je Tonne an. Die Abfallmenge wird 1.430 Tonnen im kommenden Jahr betragen. 3. Die Personalkosten und der Verwaltungskostenbeitrag sind aktualisiert worden und entsprechen im wesentlichen den Veranschlagungen im Haushaltsplan. Hierbei war insbesondere zu berücksichtigen, dass der Stellenanteil bei einem Mitarbeiter deutlich nach unten angepasst wurde, wodurch die Personalkosten insgesamt gegenüber dem Vorjahr niedriger angesetzt worden sind. - Seite 2 von 4 - 4. Die weiteren Kostenbestandteile (Papierentsorgung, Büro- und Geschäftsbedarf, Schadstoffmobil) sind, soweit keine Kostenänderungen zu verzeichnen waren, grundsätzlich nach dem bisherigen Verfahren kalkuliert worden. Einzelheiten können der beiliegenden Kalkulation nach Anlage 2 entnommen werden. 5. Bei der Sperrmüllabfuhr wurden grundsätzlich die bisherigen Parameter unter Berücksichtigung des aktuellen Sperrmüllaufkommens zugrunde gelegt. Hier wird entsprechend der vorliegenden Kalkulation mit Kosten in Höhe von 13,13 € (Vorjahr 12,81 €) je Gefäß gerechnet. Das Resultat lautet hiernach wie folgt: Gefäß Restmüllgefäß 60 l Restmüllgefäß 120 l Restmüllgefäß 240 l Restmüllgefäß 1.100 l 14-tägige Leerung Restmüllgefäß 1.100 l monatl. Leerung Gebührensatz 2012 abzügl. Überschuß 2010 Gebühr 2012 abzügl. Überschuß Gebührensatz 2011 134,16 € 231,54 € 424,20 € 3,72 € 3,72 € 3,72 € 130,44 € 227,82 € 420,48 € 135,00 € 233,64 € 430,80 € - 4,56 € 5,82 € 10,32 € 1.809,96 € 3,72 € 1.806,24 € 1.843,80 € - 37,56 € 844,80 € 3,72 € 841,08 € 860,28 € - 19,20 € Differenz Wie die Tabelle zeigt, ist eine Reduzierung der Gebühr möglich. Aufgrund dessen ist eine Änderung der Gebührensatzung erforderlich. Sollte, wie im Haupt- und Finanzausschuss in Erwägung gezogen worden ist, keine Gebührenanpassung erfolgen, müsste der o.a. Überschuss zwingend im Jahre 2013 verwendet werden. Darüber hinaus würde, wenn keine Gebührenanpassung erfolgt, ein zusätzlicher Überschuss in Höhe von rd. 3.600,00 € entstehen. Dieser mögliche Überschuss könnte in einer späteren Gebührenperiode berücksichtigt werden. b) Biotonne Die Kosten für die Abfuhr der Biotonne liegen im Jahre 2012 bei 28.118,- € (Vorjahr 28.379,- €). Die Deponiekosten sind mit insgesamt 31.356,- € zu berücksichtigen. Sie sind im Vergleich zum Vorjahr um 1.022,- € gesunken. Die anderen Kosten sind bis auf die normalen Steigerungen entsprechend den bisherigen Aufwendungen kalkuliert worden. Nach der Anlage 1 ergibt sich bei der Biotonne ein Aufwand in Höhe von 73.467,65 (Vorjahr 72.270,57 €). Gegenüber dem Vorjahr steigt er um 1.197,08 €. Die Personalaufwendungen und Verwaltungskosten sind entsprechend der aktuellen Entwicklung angepasst worden. Zu den Personalaufwendungen bleibt anzumerken, dass neben den normalen Steigerungen bei einem Mitarbeiter der Stellenanteil geringfügig höher angesetzt werden musste. Der Gesamtaufwand verteilt sich entsprechend den Gefäßzahlen beim 120 l-Gefäß bzw. 240 lGefäß mit 49.064,09 € und 24.403,56 €. - Seite 3 von 4 - Die Gebühren lauten hiernach wie folgt: Gefäß Biomüllgefäß 120 l Biomüllgefäß 240 l Gebührensatz 2012 97,32 € 171,48 € Gebührensatz 2011 94,44 € 161,40 € Differenz 2,88 € 10,08 € in % 3,05% 6,25% Die Gebührensätze müssen geändert werden. Die neue Gebührensatzung ist beigefügt. Sollte auch hier, wie möglicherweise im Haupt- und Finanzausschuss am 24.11.2011 vorberaten, keine Änderung erfolgen, ergäbe sich ein Defizit von rd. 2.800,00 €, welches mit dem Überschuss beim Restmüll verrechnet werden könnte. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: -.- Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 4 von 4 -