Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
234 kB
Erstellt
05.12.11, 19:02
Aktualisiert
05.12.11, 19:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
178/2011
Abteilung:
Sachbearbeiter:
6
Herr Kowalke
öffentlich
Aktenzeichen:
TOP- Nr.:
Datum:
6/Gebühren Abfallbeseitigung 2012
29.11.2011
Gremium: Gemeinderat
Termin: 15.12.2011
Abfallbeseitigung
a) Gebührenbedarfsberechnung für das Restmüllgefäß und die Biotonne für das
Haushaltsjahr 2012,
b) Erlass der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der
Gemeinde Hürtgenwald
Beschlussvorschlag:
Der Tagesordnungspunkt wurde in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 24.11.2011
vertagt. Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
1. Die Kalkulationen für das Haushaltsjahr 2012 für
a) die Restmüllgefäße,
b) die Biotonne,
sind richtig.
2. Die Gebührensätze lauten:
a) Restmüll
60-Liter-Gefäß
130,44 €
120-Liter-Gefäß
227,88 €
240-Liter-Gefäß
420,48 €
1.100 Liter-Container, 14-tägig
1.806,24 €
1.100-Liter-Container, monatlich
841,08 €
Sperrgutkarte
20,00 €
Kostenbeitrag Grünabfallcontainer
3,00 €.
b) Biomüll
120-Liter-Gefäß
97,02 €
240-Liter-Gefäß
171,48 €.
3. Die Gebührensatzung über die Abfallbeseitigung wird in der beigefügten Fassung
beschlossen.
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Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
X
Ja
€
Kosten 679.462,54 €
Erlöse
667.679,69 €
(einschließlich Überschussrechnung 2010 in Höhe von 12.763,32 €)
Sachverhalt:
Als Anlage überreiche ich die Bedarfsberechnungen für das Restmüllgefäß und die Biotonne ab
dem 01.01.2012.
Wie im Vorjahr, ist eine Kalkulation für die Abholung der Grünabfälle nicht erfolgt. Wegen der
geringen Nachfrage wurde hierauf verzichtet. Sollte dennoch eine Abfuhr gewünscht werden, ist
eine Abrechnung auf der Grundlage der tatsächlichen Inanspruchnahme des Bauhofes
erforderlich.
a) Restmüllgefäß
Die Abrechnung des Gebührenhaushaltes 2010 hat zu einem Überschuss in Höhe von
16.719,94 € (Anlage 1) geführt, welcher im ersten Schritt mit dem Fehlbetrag aus dem Biomüll (3.913,01 € verrechnet wird, so dass insgesamt ein Überschuss von 12.806,93 € zu verteilen bleibt.
Hiervon werden aus abrechnungstechnischen Gründen 12.763,32 € mit den zu erwartenden
Gebühren verrechnet. Diese Form der sogenannten Quersubventionierung ist nach dem
allgemeinen Gebührenrecht zulässig.
Es wird vorgeschlagen, eine Verteilung des Überschusses pro Gefäßeinheit Restmüll vorzunehmen. Somit ergibt sich folgende Rechnung: 12.763,32 € : 3.430 Restmüllgefäße = 3,72 €.
Für das Jahr 2011 sind keine gravierenden Einschnitte in den Gebührenhaushalt zu erwarten. Es
wird daher unter Berücksichtigung des Ergebnisses 2011 mit ausgeglichenen Resultaten
gerechnet.
Im Jahre 2012 ergeben sich folgende Änderungen:
1. Das Abfuhrentgelt aufgrund der Verträge beläuft sich im Jahre 2012 auf 73.631,72 € (Vorjahr
71.461,14 €). Es steigt um 2.170,58 € an.
2. Bei der Deponierung tritt eine Änderung der Gebührensätze ein. Es fallen 11,70 €
Grundbetrag je Einwohner und 178,55 € je Tonne an. Die Abfallmenge wird 1.430 Tonnen im
kommenden Jahr betragen.
3. Die Personalkosten und der Verwaltungskostenbeitrag sind aktualisiert worden und
entsprechen im wesentlichen den Veranschlagungen im Haushaltsplan. Hierbei war
insbesondere zu berücksichtigen, dass der Stellenanteil bei einem Mitarbeiter deutlich nach
unten angepasst wurde, wodurch die Personalkosten insgesamt gegenüber dem Vorjahr
niedriger angesetzt worden sind.
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4. Die weiteren Kostenbestandteile (Papierentsorgung, Büro- und Geschäftsbedarf, Schadstoffmobil) sind, soweit keine Kostenänderungen zu verzeichnen waren, grundsätzlich nach dem
bisherigen Verfahren kalkuliert worden. Einzelheiten können der beiliegenden Kalkulation
nach Anlage 2 entnommen werden.
5. Bei der Sperrmüllabfuhr wurden grundsätzlich die bisherigen Parameter unter
Berücksichtigung des aktuellen Sperrmüllaufkommens zugrunde gelegt. Hier wird
entsprechend der vorliegenden Kalkulation mit Kosten in Höhe von 13,13 € (Vorjahr 12,81 €)
je Gefäß gerechnet.
Das Resultat lautet hiernach wie folgt:
Gefäß
Restmüllgefäß
60 l
Restmüllgefäß 120 l
Restmüllgefäß 240 l
Restmüllgefäß 1.100 l
14-tägige Leerung
Restmüllgefäß 1.100 l
monatl. Leerung
Gebührensatz
2012
abzügl.
Überschuß
2010
Gebühr 2012
abzügl.
Überschuß
Gebührensatz
2011
134,16 €
231,54 €
424,20 €
3,72 €
3,72 €
3,72 €
130,44 €
227,82 €
420,48 €
135,00 € 233,64 € 430,80 € -
4,56 €
5,82 €
10,32 €
1.809,96 €
3,72 €
1.806,24 €
1.843,80 € -
37,56 €
844,80 €
3,72 €
841,08 €
860,28 € -
19,20 €
Differenz
Wie die Tabelle zeigt, ist eine Reduzierung der Gebühr möglich. Aufgrund dessen ist eine
Änderung der Gebührensatzung erforderlich.
Sollte, wie im Haupt- und Finanzausschuss in Erwägung gezogen worden ist, keine Gebührenanpassung erfolgen, müsste der o.a. Überschuss zwingend im Jahre 2013 verwendet werden.
Darüber hinaus würde, wenn keine Gebührenanpassung erfolgt, ein zusätzlicher Überschuss in
Höhe von rd. 3.600,00 € entstehen. Dieser mögliche Überschuss könnte in einer späteren
Gebührenperiode berücksichtigt werden.
b) Biotonne
Die Kosten für die Abfuhr der Biotonne liegen im Jahre 2012 bei 28.118,- € (Vorjahr 28.379,- €).
Die Deponiekosten sind mit insgesamt 31.356,- € zu berücksichtigen. Sie sind im Vergleich zum
Vorjahr um 1.022,- € gesunken.
Die anderen Kosten sind bis auf die normalen Steigerungen entsprechend den bisherigen
Aufwendungen kalkuliert worden. Nach der Anlage 1 ergibt sich bei der Biotonne ein Aufwand in
Höhe von 73.467,65 (Vorjahr 72.270,57 €). Gegenüber dem Vorjahr steigt er um 1.197,08 €.
Die Personalaufwendungen und Verwaltungskosten sind entsprechend der aktuellen Entwicklung
angepasst worden.
Zu den Personalaufwendungen bleibt anzumerken, dass neben den normalen Steigerungen bei
einem Mitarbeiter der Stellenanteil geringfügig höher angesetzt werden musste.
Der Gesamtaufwand verteilt sich entsprechend den Gefäßzahlen beim 120 l-Gefäß bzw. 240 lGefäß mit 49.064,09 € und 24.403,56 €.
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Die Gebühren lauten hiernach wie folgt:
Gefäß
Biomüllgefäß 120 l
Biomüllgefäß 240 l
Gebührensatz
2012
97,32 €
171,48 €
Gebührensatz
2011
94,44 €
161,40 €
Differenz
2,88 €
10,08 €
in %
3,05%
6,25%
Die Gebührensätze müssen geändert werden. Die neue Gebührensatzung ist beigefügt.
Sollte auch hier, wie möglicherweise im Haupt- und Finanzausschuss am 24.11.2011 vorberaten,
keine Änderung erfolgen, ergäbe sich ein Defizit von rd. 2.800,00 €, welches mit dem Überschuss
beim Restmüll verrechnet werden könnte.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
-.-
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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