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Beschlussvorlage (Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Schmutzwasser- und Niederschlags-wassergebühr ab dem 01.01.2012 sowie Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung.)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
148 kB
Erstellt
10.11.11, 19:01
Aktualisiert
05.12.11, 19:02
Beschlussvorlage (Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Schmutzwasser- und Niederschlags-wassergebühr ab dem 01.01.2012 sowie Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung.) Beschlussvorlage (Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Schmutzwasser- und Niederschlags-wassergebühr ab dem 01.01.2012 sowie Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung.) Beschlussvorlage (Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Schmutzwasser- und Niederschlags-wassergebühr ab dem 01.01.2012 sowie Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung.) Beschlussvorlage (Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Schmutzwasser- und Niederschlags-wassergebühr ab dem 01.01.2012 sowie Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung.)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Termin: 24.11.2011 152/2011 Abteilung: Sachbearbeiter: 6 Herr Bergs/Herr Engels Aktenzeichen: Geb.-Kalk. Schmutzu. Niederschlagswasser 20.10.2011 öffentlich TOP- Nr.: Datum: Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr ab dem 01.01.2012 sowie Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, folgenden Beschluss zu fassen: 1) Die vorgelegten Gebührenbedarfsberechnungen nach den Varianten 1 - 6 werden anerkannt. 2) Für die Festlegung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr wird die Variante 3 lt. Anlage 6 zugrunde gelegt. 3) Es werden folgende Gebührensätze festgelegt: a. Die Grundgebühr je Hausanschluss beträgt beim Schmutzwasser 96,00 €, b. die Schmutzwasserverbrauchsgebühr beträgt 3,63 € je m³, c. die Grundgebühr je Hausanschluss beträgt beim Niederschlagswasser 87,00 €, d. die Flächengebühr beim Niederschlagswasser beträgt 0,82 € je m³. 4) Die Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Gemeinde Hürtgenwald wird in der beigefügten Fassung beschlossen. - Seite 1 von 4 - Finanzielle Auswirkungen ? Nein X Ja Unter Zugrundelegung der Anlage 6 für die Festlegung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr ergeben sich: Kosten: Erlöse: 2.797.146,19 € 2.797.146,19 €. Sachverhalt: Derzeit erfolgt die Berechnung der Abschreibung des Anlagevermögens nach dem tatsächlichen Anschaffungswert (den sog. Anschaffungs-Herstellungskosten). Die kalkulatorischen Zinsen werden gemäß des letztjährigen Gemeinderatsbeschlusses mit 5 % berechnet (wie in Anlage 1). Bisher wurden nachfolgende Gebührensätze berechnet: Abwasser: Grundgebühr 85,20 € je Kanalanschluss; Niederschlagswasser: Grundgebühr 72,00 € je Kanalanschluss; Arbeitsgebühr 3,26 € je m³ Flächengebühr 0,77 € je m². Hinsichtlich der Gebührenkalkulation für das Jahr 2012 fordert die Kommunalaufsicht die Berechnung der Abschreibung des Anlagevermögens nach dem Wiederbeschaffungszeitwert. Daneben sollen in den Gebührenkalkulationen bei den Kommunen im Haushaltssicherungskonzept die rechtlich zulässigen Zinssätze nach dem Kommunalabgabengesetz NRW ausgeschöpft werden. Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes NRW, Münster vom 13.4.2005, Az.: 9 A 3120/03, ist der Höchstzinssatz für Kalkulationen ab dem Jahre 2006 mit 7 % (bis 2005 mit 8 %) anzuwenden. Nach den Ausführungen des Gerichtes können nicht die in der jeweiligen Gebührenperiode am Kapitalmarkt herrschenden Verhältnisse, sondern nur langfristige Durchschnittsverhältnisse maßgebend sein. Denn es handelt sich um einen kalkulatorischen Zins, der sich auf den gesamten Restbuchwert, mithin auf Anlagegüter unterschiedlichsten Alters bezieht. Aufgrund dieser Tatsache erfolgt die Kalkulation für 2012 in 6 verschiedenen Varianten: 1) Kalkulation mit Abschreibung nach Anschaffungswert und 5% kalkulatorischer Verzinsung ( Anlage 1 ), 2) Kalkulation mit Abschreibung nach Anschaffungswert und 6% kalkulatorischer Verzinsung ( Anlage 2 ), 3) Kalkulation mit Abschreibung nach Anschaffungswert und 7% kalkulatorischer Verzinsung ( Anlage 3 ), 4) Kalkulation mit Abschreibung nach Wiederbeschaffungszeitwert und 5% kalkulatorischer Verzinsung ( Anlage 4 ), 5) Kalkulation mit Abschreibung nach Wiederbeschaffungszeitwert und 6% kalkulatorischer Verzinsung ( Anlage 5 ), 6) Kalkulation mit Abschreibung nach Wiederbeschaffungszeitwert und 7% kalkulatorischer Verzinsung ( Anlage 6 ). Die Kalkulationsvarianten sind als Anlage 1 – 6 dieser Vorlage beigefügt. - Seite 2 von 4 - Im Bereich der kalkulatorischen Kosten sind u. a. durch zusätzlich fertiggestellte Kanalbaumaßnahmen höhere Kosten bei den Abschreibungen und der kalkulatorischen Verzinsung anzusetzen. Diese sind: Erneuerung Kanalnetz (Hürtgen, Vossenack) Kanalhausanschlüsse Als Erlöse für 2012 sind mit Erstattungen durch den WVER in Höhe von 10.000 € sowie der Abwasserabgabe in Höhe von 10.000 € zu rechnen. Hinzu kommt ein Überschuss aus der Abrechnung des Gebührenhaushaltes 2009 in Höhe von 21.687 €. Auf der Grundlage der Kalkulation für das Jahr 2011 ist die Neuberechnung der Gebühren erfolgt. Die Kosten im Abwasserbereich setzen sich aus folgenden Punkten zusammen: Personal- und Sachaufwand Einführungskosten Beitrag an den WVER Kalkulatorische Kosten Die Personalkosten aus dem Vorjahr in Höhe von 79.048 € sinken in 2012 geringfügig um 331 € auf 78.717 €. Die Sachaufwendungen sinken gegenüber dem Vorjahr von 90.800 € um rd. 4.700 € auf 86.000 €. Hier sind im Wesentlichen wegfallende Kosten für DATEV-Leistungen zu nennen. Die Einführungskosten sinken um rd. 18.575 € von 49.622 € auf 31.047 €. Grund hierfür ist der Wegfall der anteiligen Einführungskosten (u.a. Personalkosten) aus 2009. Der Beitrag an den WVER steigt um 10.000 € gegenüber dem Vorjahr von 1.490.000 € auf 1.500.000 €. Die Zwischenzählergebühr wurde mit 25,50 € je Zähler ab 2012 für den Zeitraum von 6 Jahren kalkuliert und es bedarf keiner Preisanpassung gegenüber dem Vorjahr. Hierin ist der Einbau des Nebenzählers durch den Wasserversorgungsträger enthalten sowie die jährlichen Ablese- und Verwaltungsgebühr. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Aufgrund der angespannten finanziellen Situation der Gemeinde und der Forderung der Kommunalaufsicht sollte die Variante gem. Anlage 6 (WBZW, 7% kalk. Zinsen) mit dem höchstmöglichen Ertrag gewählt werden. Dies bedeutet eine Verbesserung der Einnahmen des kommunalen Haushaltes von rd. 250.000,00 €. - Seite 3 von 4 - Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 4 von 4 -