Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
109 kB
Erstellt
10.11.11, 19:01
Aktualisiert
05.12.11, 19:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
147/2011
Abteilung:
Sachbearbeiter:
6
Her Kowalke
öffentlich
Aktenzeichen:
TOP- Nr.:
Datum:
Geb.-kalk.Winterdienst
18.10.2011
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Termin: 24.11.2011
Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Winterdienstgebühren ab dem 01.01.2012 sowie
Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen:
1.
2.
3.
4.
Die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung nach den vier Varianten wird anerkannt,
für die Festlegung der Winterdienstgebühren wird die Variante 4 zugrunde gelegt,
die Gebühr beträgt 1,27 € je laufender Meter und
die als Anlage 4 beiliegende Gebührensatzung zur Straßenreinigung .
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
X
Ja
Unter Zugrundelegung der Variante 4 für die Festlegung der Winterdienstgebühren
ergeben sich
123.017,00 € Kosten
und
98.044,55 € Erlöse.
Sachverhalt:
Derzeit werden die Winterdienstgebühren auf Basis der Abschreibung nach
Anschaffungs-Herstellungskosten ermittelt. Der kalkulatorische Zinssatz beträgt 6 %
(in Variante 1).
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Hinsichtlich der Gebührenkalkulation für das Jahr 2012 fordert die Kommunalaufsicht die
Berechnung der Abschreibung des Anlagevermögens nach dem Wiederbeschaffungszeitwert. Daneben sollen in den Gebührenkalkulationen bei den Kommunen im
Haushaltssicherungskonzept die rechtlich zulässigen Zinssätze nach dem
Kommunalabgabengesetz NRW ausgeschöpft werden.
Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes NRW, Münster vom 13.4.2005,
Az.: 9 A 3120/03, ist der Höchstzinssatz für Kalkulationen ab dem Jahre 2006 7 % (bis
2005 8 %). Nach den Ausführungen des Gerichtes können nicht die in der jeweiligen
Gebührenperiode am Kapitalmarkt herrschenden Verhältnisse, sondern nur langfristige
Durchschnittsverhältnisse maßgebend sein. Denn es handelt sich um einen
kalkulatorischen Zins, der sich auf den gesamten Restbuchwert, mithin auf Anlagegüter
unterschiedlichsten Alters bezieht.
Aufgrund dieser Tatsache erfolgt die Kalkulation für 2012 in 4 verschiedenen Varianten:
1) Kalkulation mit Abschreibung nach Anschaffungswert und 6% kalkulatorischer
Verzinsung
2) Kalkulation mit Abschreibung nach Anschaffungswert und 7% kalkulatorischer
Verzinsung
3) Kalkulation mit Abschreibung nach Wiederbeschaffungszeitwert und 6%
kalkulatorischer Verzinsung
4) Kalkulation mit Abschreibung nach Wiederbeschaffungszeitwert und 7%
kalkulatorischer Verzinsung
Die Kalkulationen sind als Anlage 1 – 4 beigefügt.
Variante 1
Variante 2
Variante 3
Variante 4
120.432,00 €
120.494,00 €
122.955,00 €
123.017,00 €
24.447,70 €
24.460,28 €
24.959,87 €
24.972,45 €
95.984,30 €
96.033,72 €
97.995,14 €
98.044,55 €
93.475
93.475
93.475
93.475
1,03 €
1,03 €
1,05 €
1,05 €
Korrektur 2009
- 0,32 €
- 0,32 €
- 0,32 €
- 0,32 €
Abrechnung 2010
+ 0,54 €
+ 0,54 €
+ 0,54 €
+ 0,54 €
1,25 €
1,25 €
1,27 €
1,27 €
Gesamtsaldo
./. Anteil Gemeinde
(20,3%)
Gebührenrelevanter
Gesamtsaldo
Straßenfront Gesamt
(m)
Gebührensatz 2012
Bereinigter
Gebührensatz 2012
Eine Korrektur der vorläufigen Abrechnung 2009 ist erfolgt, da der Jahresabschluss 2009
kurz vor der Verabschiedung steht und die Werte bereits geprüft wurden. Die
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Nacherhebung von seinerzeit 0,53 € / lfdm Straßenfront wurde um 0,32 € nach unten
korrigiert (siehe Anlage 5).
Nach der vorläufigen Abrechnung für 2010 ist wegen des lang anhaltenden Winters und
den damit verbundenen höheren Kosten für den Bauhofeinsatz, Streugut und den
Erstattungen an den Landesbetrieb NRW eine Unterdeckung in Höhe von 49.140,93 €
entstanden. Dies führt zu einer Gebührenerhöhung von 0,54 € / lfdm Straßenfront für
2012.
Somit ergeben sich die nach den Varianten 1 – 4 gerechneten bereinigten Gebührensätze
für das Jahr 2012 gemäß obiger Tabelle.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Aufgrund der nach wie vor desolaten finanziellen Situation der Gemeinde sollte auch im
Hinblick auf die geringen Unterschiede zwischen den verschiedenen Varianten die
höchstmögliche ausgeschöpft werden. Dies bedeutet eine Verbesserung des
kommunalen Haushaltes von etwa 2.100,00 € und würde das durchschnittliche
Grundstück mit einer Breite von 20 m nur mit 0,40 € zusätzlich belasten.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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