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Beschlussvorlage (Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Winterdienstgebühren ab dem 01.01.2012 sowie Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung.)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
109 kB
Erstellt
10.11.11, 19:01
Aktualisiert
05.12.11, 19:02
Beschlussvorlage (Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Winterdienstgebühren ab dem 01.01.2012 sowie Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung.) Beschlussvorlage (Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Winterdienstgebühren ab dem 01.01.2012 sowie Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung.) Beschlussvorlage (Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Winterdienstgebühren ab dem 01.01.2012 sowie Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung.)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister 147/2011 Abteilung: Sachbearbeiter: 6 Her Kowalke öffentlich Aktenzeichen: TOP- Nr.: Datum: Geb.-kalk.Winterdienst 18.10.2011 Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Termin: 24.11.2011 Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Winterdienstgebühren ab dem 01.01.2012 sowie Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen: 1. 2. 3. 4. Die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung nach den vier Varianten wird anerkannt, für die Festlegung der Winterdienstgebühren wird die Variante 4 zugrunde gelegt, die Gebühr beträgt 1,27 € je laufender Meter und die als Anlage 4 beiliegende Gebührensatzung zur Straßenreinigung . Finanzielle Auswirkungen ? Nein X Ja Unter Zugrundelegung der Variante 4 für die Festlegung der Winterdienstgebühren ergeben sich 123.017,00 € Kosten und 98.044,55 € Erlöse. Sachverhalt: Derzeit werden die Winterdienstgebühren auf Basis der Abschreibung nach Anschaffungs-Herstellungskosten ermittelt. Der kalkulatorische Zinssatz beträgt 6 % (in Variante 1). - Seite 1 von 3 - Hinsichtlich der Gebührenkalkulation für das Jahr 2012 fordert die Kommunalaufsicht die Berechnung der Abschreibung des Anlagevermögens nach dem Wiederbeschaffungszeitwert. Daneben sollen in den Gebührenkalkulationen bei den Kommunen im Haushaltssicherungskonzept die rechtlich zulässigen Zinssätze nach dem Kommunalabgabengesetz NRW ausgeschöpft werden. Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes NRW, Münster vom 13.4.2005, Az.: 9 A 3120/03, ist der Höchstzinssatz für Kalkulationen ab dem Jahre 2006 7 % (bis 2005 8 %). Nach den Ausführungen des Gerichtes können nicht die in der jeweiligen Gebührenperiode am Kapitalmarkt herrschenden Verhältnisse, sondern nur langfristige Durchschnittsverhältnisse maßgebend sein. Denn es handelt sich um einen kalkulatorischen Zins, der sich auf den gesamten Restbuchwert, mithin auf Anlagegüter unterschiedlichsten Alters bezieht. Aufgrund dieser Tatsache erfolgt die Kalkulation für 2012 in 4 verschiedenen Varianten: 1) Kalkulation mit Abschreibung nach Anschaffungswert und 6% kalkulatorischer Verzinsung 2) Kalkulation mit Abschreibung nach Anschaffungswert und 7% kalkulatorischer Verzinsung 3) Kalkulation mit Abschreibung nach Wiederbeschaffungszeitwert und 6% kalkulatorischer Verzinsung 4) Kalkulation mit Abschreibung nach Wiederbeschaffungszeitwert und 7% kalkulatorischer Verzinsung Die Kalkulationen sind als Anlage 1 – 4 beigefügt. Variante 1 Variante 2 Variante 3 Variante 4 120.432,00 € 120.494,00 € 122.955,00 € 123.017,00 € 24.447,70 € 24.460,28 € 24.959,87 € 24.972,45 € 95.984,30 € 96.033,72 € 97.995,14 € 98.044,55 € 93.475 93.475 93.475 93.475 1,03 € 1,03 € 1,05 € 1,05 € Korrektur 2009 - 0,32 € - 0,32 € - 0,32 € - 0,32 € Abrechnung 2010 + 0,54 € + 0,54 € + 0,54 € + 0,54 € 1,25 € 1,25 € 1,27 € 1,27 € Gesamtsaldo ./. Anteil Gemeinde (20,3%) Gebührenrelevanter Gesamtsaldo Straßenfront Gesamt (m) Gebührensatz 2012 Bereinigter Gebührensatz 2012 Eine Korrektur der vorläufigen Abrechnung 2009 ist erfolgt, da der Jahresabschluss 2009 kurz vor der Verabschiedung steht und die Werte bereits geprüft wurden. Die - Seite 2 von 3 - Nacherhebung von seinerzeit 0,53 € / lfdm Straßenfront wurde um 0,32 € nach unten korrigiert (siehe Anlage 5). Nach der vorläufigen Abrechnung für 2010 ist wegen des lang anhaltenden Winters und den damit verbundenen höheren Kosten für den Bauhofeinsatz, Streugut und den Erstattungen an den Landesbetrieb NRW eine Unterdeckung in Höhe von 49.140,93 € entstanden. Dies führt zu einer Gebührenerhöhung von 0,54 € / lfdm Straßenfront für 2012. Somit ergeben sich die nach den Varianten 1 – 4 gerechneten bereinigten Gebührensätze für das Jahr 2012 gemäß obiger Tabelle. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Aufgrund der nach wie vor desolaten finanziellen Situation der Gemeinde sollte auch im Hinblick auf die geringen Unterschiede zwischen den verschiedenen Varianten die höchstmögliche ausgeschöpft werden. Dies bedeutet eine Verbesserung des kommunalen Haushaltes von etwa 2.100,00 € und würde das durchschnittliche Grundstück mit einer Breite von 20 m nur mit 0,40 € zusätzlich belasten. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 3 von 3 -