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Allgemeine Vorlage (Gestaltungssatzung für den Bereich der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum Kall“)

Daten

Kommune
Kall
Größe
151 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
08.12.17, 18:07
Aktualisiert
08.12.17, 18:07
Allgemeine Vorlage (Gestaltungssatzung für den Bereich der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum Kall“) Allgemeine Vorlage (Gestaltungssatzung für den Bereich der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum Kall“)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 276/2017 1.Ergänzung 19.12.2017 Vorlage erstellt: 05.12.2017 Federführung: 2.1 An den Rat mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Frau Keutgen Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Teamleiter/in Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter/in über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 12 Gestaltungssatzung für den Bereich der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ Beschlussvorschlag: Dem modifizierten Entwurf der Gestaltungssatzung zur geplanten 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ wird als Grundlage für die vertraglichen Regelungsinhalte mit den Vorhabenträgern der platzbildenden Bebauung (Geschäftshäuser „Süd“ und „Nord“) zugestimmt. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, im Rahmen der öffentlichen Auslegung zur 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Plangeltungsbereich: Der räumliche Geltungsbereich der Gestaltungsatzung entspricht dem Plangeltungsbereich für die1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum Kall“. Sachdarstellung: Es wird Bezug genommen auf die Sitzung des Rates der Gemeinde Kall am 25.07.2017 – Punkt 6 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung -. Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung am 25.07.2017 hat der Rat dem Entwurf der Gestaltungssatzung zur geplanten 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ mit folgenden Änderungen zugestimmt: In § 7 (Fassaden) wird die RAL-Farbe 7032 (Kieselgrau) durch die RAL-Farbe 7044 (Seidengrau) ersetzt. § 10 (Hinweis auf sonstige Vorschriften) erhält folgende neue Fassung: „Genehmigungs- und Erlaubnisvorbehalte nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt. Insbesondere bedarf es gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DschG NRW) einer denkmalrechtlichen Erlaubnis der Denkmalbehörde, wenn in der engeren Vorlagen-Nr. 276/2017 1. Ergänzung Seite 2 Umgebung von Baudenkmälern Anlagen errichtet, verändert oder beseitigt werden, wenn hierdurch das Erscheinungsbild des Denkmals beeinträchtigt wird. Darüber hinaus wird auf die Bestimmungen der Sondernutzungssatzung der Gemeinde Kall vom 11. Oktober 2016 über Erlaubnisse und Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen hingewiesen.“ Auf die diesbezüglich erstellte Sitzungsvorlage bzw. Niederschrift wird verwiesen. Zwischenzeitlich haben die Investoren auf der Grundlage dieser Planung eine Kostenermittlung vorgenommen. Aufgrund der Festsetzungen insbesondere der Gestaltungssatzung und den hier berücksichtigten denkmalrechtlichen Anforderungen im Rahmen des Umgebungsschutzes zum Denkmal Nr. 162 „Oleftalbahn“ einschließlich Empfangsgebäude Kall werden seitens der Investoren erhebliche Einschränkungen der Planung durch Verlust von Nutzflächen bei gleichzeitig steigenden Baukosten der Planung gesehen. Aufgrund dessen wurde die Verwaltung gebeten, die Planung nochmals mit den Vertretern der Denkmalbehörde zu erörtern. Diese Abstimmung fand am 07.11.2017 im Rathaus Kall statt. Im Ergebnis konnten folgende Änderungen der Planung mit gleichzeitiger Verbesserung der Wirtschaftlichkeit erzielt werden: - - - Beibehaltung der Festsetzung Satteldach bei gleichzeitiger Reduzierung der Dachneigung von 38 – 43 Grad auf 25 – 30 Grad, so dass die Festsetzungen die uneingeschränkte Nutzung des 2. OG als Vollgeschoss erlauben und das in der Höhe beschränkte Satteldach nur im Zusammenhang mit dem 2. Obergeschoss (OG) nutzbar ist. Die Festsetzung zu den Dachaufbauten (Zulassung von Flachdachgauben in der Fassadenebene bzw. Dachterrassen in Form von Loggien) wird gestrichen, so dass diese unzulässig sind. Um eine Dachneigung von 25 – 30 Grad sowie die Planung des 2. OG als Vollgeschoss (analog 1. OG) zu ermöglichen, sind die Trauf- und Firsthöhen im Bebauungsplanentwurf entsprechend anzupassen (Firsthöhe max. 30 cm über Firsthöhe Bahnhof). Der nunmehr aufgrund der erneuten denkmalrechtlichen Abstimmung modifizierte Entwurf der Gestaltungssatzung einschließlich Begründung ist als Anlage der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt. Die Angelegenheit wurde in der Sitzung des Fachausschusses am 14.12.2017 –TOP 5- sowie in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.12.2017 –TOP 4- vorberaten.