Daten
Kommune
Kall
Größe
151 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
08.12.17, 18:07
Aktualisiert
08.12.17, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
276/2017 1.Ergänzung
19.12.2017
Vorlage erstellt:
05.12.2017
Federführung:
2.1
An den
Rat
mit der Bitte um
X
TL:
SB:
öffentliche Sitzung
Frau Keutgen
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allg. Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Teamleiter/in
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter/in
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 12
Gestaltungssatzung für den Bereich der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum Kall“
Beschlussvorschlag:
Dem modifizierten Entwurf der Gestaltungssatzung zur geplanten 1. Änderung und Ergänzung
des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ wird als Grundlage für die vertraglichen Regelungsinhalte mit den Vorhabenträgern der platzbildenden Bebauung (Geschäftshäuser „Süd“ und
„Nord“) zugestimmt.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, im Rahmen der öffentlichen Auslegung zur 1.
Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ eine Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Plangeltungsbereich:
Der räumliche Geltungsbereich der Gestaltungsatzung entspricht dem Plangeltungsbereich für
die1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum Kall“.
Sachdarstellung:
Es wird Bezug genommen auf die Sitzung des Rates der Gemeinde Kall am 25.07.2017 – Punkt
6 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung -. Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Bau,
Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung am 25.07.2017 hat der Rat dem Entwurf der Gestaltungssatzung zur geplanten 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ mit folgenden Änderungen zugestimmt:
In § 7 (Fassaden) wird die RAL-Farbe 7032 (Kieselgrau) durch die RAL-Farbe 7044 (Seidengrau) ersetzt.
§ 10 (Hinweis auf sonstige Vorschriften) erhält folgende neue Fassung:
„Genehmigungs- und Erlaubnisvorbehalte nach anderen Rechtsvorschriften bleiben
unberührt.
Insbesondere bedarf es gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DschG
NRW) einer denkmalrechtlichen Erlaubnis der Denkmalbehörde, wenn in der engeren
Vorlagen-Nr. 276/2017 1. Ergänzung
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Umgebung von Baudenkmälern Anlagen errichtet, verändert oder beseitigt werden, wenn
hierdurch das Erscheinungsbild des Denkmals beeinträchtigt wird.
Darüber hinaus wird auf die Bestimmungen der Sondernutzungssatzung der Gemeinde
Kall vom 11. Oktober 2016 über Erlaubnisse und Sondernutzungen an öffentlichen
Straßen, Wegen und Plätzen hingewiesen.“
Auf die diesbezüglich erstellte Sitzungsvorlage bzw. Niederschrift wird verwiesen.
Zwischenzeitlich haben die Investoren auf der Grundlage dieser Planung eine Kostenermittlung
vorgenommen. Aufgrund der Festsetzungen insbesondere der Gestaltungssatzung und den hier
berücksichtigten denkmalrechtlichen Anforderungen im Rahmen des Umgebungsschutzes zum
Denkmal Nr. 162 „Oleftalbahn“ einschließlich Empfangsgebäude Kall werden seitens der Investoren erhebliche Einschränkungen der Planung durch Verlust von Nutzflächen bei gleichzeitig
steigenden Baukosten der Planung gesehen.
Aufgrund dessen wurde die Verwaltung gebeten, die Planung nochmals mit den Vertretern der
Denkmalbehörde zu erörtern. Diese Abstimmung fand am 07.11.2017 im Rathaus Kall statt. Im
Ergebnis konnten folgende Änderungen der Planung mit gleichzeitiger Verbesserung der Wirtschaftlichkeit erzielt werden:
-
-
-
Beibehaltung der Festsetzung Satteldach bei gleichzeitiger Reduzierung der Dachneigung von 38 – 43 Grad auf 25 – 30 Grad, so dass die Festsetzungen die uneingeschränkte Nutzung des 2. OG als Vollgeschoss erlauben und
das in der Höhe beschränkte Satteldach nur im Zusammenhang mit dem 2. Obergeschoss (OG) nutzbar ist.
Die Festsetzung zu den Dachaufbauten (Zulassung von Flachdachgauben in der Fassadenebene bzw. Dachterrassen in Form von Loggien) wird gestrichen, so dass diese
unzulässig sind.
Um eine Dachneigung von 25 – 30 Grad sowie die Planung des 2. OG als Vollgeschoss
(analog 1. OG) zu ermöglichen, sind die Trauf- und Firsthöhen im Bebauungsplanentwurf
entsprechend anzupassen (Firsthöhe max. 30 cm über Firsthöhe Bahnhof).
Der nunmehr aufgrund der erneuten denkmalrechtlichen Abstimmung modifizierte Entwurf der
Gestaltungssatzung einschließlich Begründung ist als Anlage der Einladung zu dieser Sitzung
beigefügt.
Die Angelegenheit wurde in der Sitzung des Fachausschusses am 14.12.2017 –TOP 5- sowie in
der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.12.2017 –TOP 4- vorberaten.