Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
85 kB
Erstellt
05.12.11, 19:02
Aktualisiert
06.12.11, 19:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 15.12.2011
öffentlich
TOP- Nr.:
166/2011
Abteilung:
Sachbearbeiter:
I
Frank Heidbüchel
Aktenzeichen:
Datum:
I/1 H/Be
16.11.2011
Geldleistungen an die Freiwillige Feuerwehr Hürtgenwald;
hier: Anerkennungsbetrag für die Wartung und Pflege ( einschl. Winterdienst) der
Hydranten im Gemeindegebiet
Beschlussvorschlag:
Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald den Anerkennungsbetrag für die Wartung und Pflege der Hydranten (einschl. Winterdienst) von 1,53 € auf
3,15 € zu erhöhen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
Ja 744 Hydranten x 1,53 € = 1.138,32 €
X
744 Hydranten x 3,15 €
Differenz:
= 2.343,60 €
1.205,28 €
Sachverhalt:
Die Freiwillige Feuerwehr Hürtgenwald führt mit ihren einzelnen Löschgruppen den sogenannten
„Hydranten-Winterdienst“ aus. Dabei werden zum einen mittels Schutzfolie die Hydranten vor dem
Einfrieren geschützt, damit eine Löschwasserentnahme auch jederzeit möglich ist; zum anderen
wird die Funktionsfähigkeit überprüft und eventuelle Schäden vermerkt und von der Verwaltung
dem Wasserversorgungszweckverband Perlenbach weitergegeben.
1974 wurde vom Rat der Gemeinde Hürtgenwald ein Anerkennungsbetrag für die Wartung und
Pflege der Hydranten im Gemeindegebiet in Höhe von 2,50 DM beschlossen. Mit Ratsbeschluss
vom 07.11.1991 erfolgte eine Anpassung des Anerkennungsbetrages auf 3,00 DM.
Dieser Betrag wurde im Zuge der Euro-Umstellung lediglich umgerechnet (1,53 €).
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Eine Anpassung des Betrages ist überfällig. Um hier auf einen nachvollziehbaren Preis zu
kommen, wurde die Neuberechnung mittels der als Anlage 1 beigefügten Preis-Index-Liste
durchgeführt.
Im Jahre 1991 wurde der Preisindex erstmalig für das gesamte Bundesgebiet einschließlich der
neuen Bundesländer berechnet.
Der Preisindex für das gesamte Bundesgebiet wurde durch diese Zusammenfassung von 89,0 %
(West)/75,5 % (Ost) auf 75,9 % geändert.
2010 betrug der Verbraucherpreisindex 108,2 %.
Die Berechnung ist demnach wie folgt:
1974 bis 1991
2,50 DM ./. 51,4 % x 89,0 %
=
4,32 DM
1991 bis 2010
4,32 DM ./. 75,9 % x 108,2 %
=
6,17 DM
=
3,15 €
2010 Umrechnung in Euro:
6,17 DM ./. 1,95583
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Der Anerkennungsbetrag für die Wartung und Pflege (einschl. Winterdienst) der Hydranten wird
auf 3,15 € festgesetzt.
Anlage
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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