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Beschlussvorlage (Geldleistungen an die Freiwillige Feuerwehr Hürtgenwald; hier: Anerkennungsbetrag für die Wartung und Pflege ( einschl. Winterdienst) der Hydranten im Gemeindegebiet)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
85 kB
Erstellt
05.12.11, 19:02
Aktualisiert
06.12.11, 19:00
Beschlussvorlage (Geldleistungen an die Freiwillige Feuerwehr Hürtgenwald;
hier: Anerkennungsbetrag für die Wartung und Pflege ( einschl. Winterdienst) der
         Hydranten im Gemeindegebiet) Beschlussvorlage (Geldleistungen an die Freiwillige Feuerwehr Hürtgenwald;
hier: Anerkennungsbetrag für die Wartung und Pflege ( einschl. Winterdienst) der
         Hydranten im Gemeindegebiet)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 15.12.2011 öffentlich TOP- Nr.: 166/2011 Abteilung: Sachbearbeiter: I Frank Heidbüchel Aktenzeichen: Datum: I/1 H/Be 16.11.2011 Geldleistungen an die Freiwillige Feuerwehr Hürtgenwald; hier: Anerkennungsbetrag für die Wartung und Pflege ( einschl. Winterdienst) der Hydranten im Gemeindegebiet Beschlussvorschlag: Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald den Anerkennungsbetrag für die Wartung und Pflege der Hydranten (einschl. Winterdienst) von 1,53 € auf 3,15 € zu erhöhen. Finanzielle Auswirkungen ? Nein Ja 744 Hydranten x 1,53 € = 1.138,32 € X 744 Hydranten x 3,15 € Differenz: = 2.343,60 € 1.205,28 € Sachverhalt: Die Freiwillige Feuerwehr Hürtgenwald führt mit ihren einzelnen Löschgruppen den sogenannten „Hydranten-Winterdienst“ aus. Dabei werden zum einen mittels Schutzfolie die Hydranten vor dem Einfrieren geschützt, damit eine Löschwasserentnahme auch jederzeit möglich ist; zum anderen wird die Funktionsfähigkeit überprüft und eventuelle Schäden vermerkt und von der Verwaltung dem Wasserversorgungszweckverband Perlenbach weitergegeben. 1974 wurde vom Rat der Gemeinde Hürtgenwald ein Anerkennungsbetrag für die Wartung und Pflege der Hydranten im Gemeindegebiet in Höhe von 2,50 DM beschlossen. Mit Ratsbeschluss vom 07.11.1991 erfolgte eine Anpassung des Anerkennungsbetrages auf 3,00 DM. Dieser Betrag wurde im Zuge der Euro-Umstellung lediglich umgerechnet (1,53 €). - Seite 1 von 2 - Eine Anpassung des Betrages ist überfällig. Um hier auf einen nachvollziehbaren Preis zu kommen, wurde die Neuberechnung mittels der als Anlage 1 beigefügten Preis-Index-Liste durchgeführt. Im Jahre 1991 wurde der Preisindex erstmalig für das gesamte Bundesgebiet einschließlich der neuen Bundesländer berechnet. Der Preisindex für das gesamte Bundesgebiet wurde durch diese Zusammenfassung von 89,0 % (West)/75,5 % (Ost) auf 75,9 % geändert. 2010 betrug der Verbraucherpreisindex 108,2 %. Die Berechnung ist demnach wie folgt: 1974 bis 1991 2,50 DM ./. 51,4 % x 89,0 % = 4,32 DM 1991 bis 2010 4,32 DM ./. 75,9 % x 108,2 % = 6,17 DM = 3,15 € 2010 Umrechnung in Euro: 6,17 DM ./. 1,95583 Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Der Anerkennungsbetrag für die Wartung und Pflege (einschl. Winterdienst) der Hydranten wird auf 3,15 € festgesetzt. Anlage Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -