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Beschlusstext (Änderung der Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen – Beitragsfreies letztes Kindergartenjahr hier: Antrag der SPD-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,8 kB
Datum
22.03.2010
Erstellt
07.05.10, 04:43
Aktualisiert
07.05.10, 04:43
Beschlusstext (Änderung der Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen – Beitragsfreies letztes Kindergartenjahr
hier: Antrag der SPD-Fraktion)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 22.03.2010 im Raum 1.06 des Berufsbildungszentrums (BZE) in Euskirchen-Euenheim, In den Erken 7 TOP 4 Änderung der Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen – Beitragsfreies letztes Kindergartenjahr hier: Antrag der SPD-Fraktion Die Mitglieder des Ausschusses beschließen, die Tagesordnungspunkte 3 (A 163/2009) und 4 (A 176/2009) gemeinsam zu beraten. Zu Beginn der Beratung erteilt der Vorsitzende dem Antragsteller das Wort. Das Mitglied Ramers begründet nochmals die Intention des Antragstellers. Aus seiner Sicht hält er die Beteiligung der entsprechenden politischen Gremien in den Städten und Gemeinden für nicht ausreichend. Von daher schlägt er vor, die Änderung der Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen (A163/2009) erneut zur Beratung in die politischen Gremien der Städte und Gemeinden zu verweisen. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch. Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 0 Enthaltung(en) Im weiteren Verlauf erläutert das Mitglied Ramers den Antrag A 176/2009 aus Sicht des Antragstellers. Aufgrund der angespannten Haushaltslage wird der Antrag dahin gehend modifiziert, dass das letzte Kindergartenjahr (bezogen auf die Regeleinschulung) bis zu einem Einkommen von 30.000 € beitragsfrei gestellt wird. Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit dafür, bei 1 Gegenstimme (UWV) und einer Enthaltung A 176/2009