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Allgemeine Vorlage (Antrag auf Städtebauförderung für den Ortskern Kall Einreichung des Programmantrages für das Jahr 2018)

Daten

Kommune
Kall
Größe
86 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
18.12.17, 08:53
Aktualisiert
18.12.17, 18:05
Allgemeine Vorlage (Antrag auf Städtebauförderung für den Ortskern Kall
Einreichung des Programmantrages für das Jahr 2018)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 297/2017 19.12.2017 Vorlage erstellt: 15.12.2017 Federführung: 2.2 An den Rat mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Herr Auel Herr Schatten Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Teamleiter/in Vorlage berührt den Haushalt 2018 ff. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter/in über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 14 Antrag auf Städtebauförderung für den Ortskern Kall Einreichung des Programmantrages für das Jahr 2018 Beschlussvorschlag: Der Rat stimmt dem vorliegenden Programmantrag 2018 mit der dazugehörigen Projekt- und Kostenübersicht zu. Die erforderlichen Eigenmittel werden für das Haushaltsjahr 2018 ff. eingeplant und zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Programmantrag 2018 fristgerecht bis zum 31.12.2017 bei der Bezirksregierung Köln einzureichen. Sachdarstellung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 20.12.2016 - TOP 10 - dem vorgestellten Integrierten Handlungskonzept für den Ortskern Kall und den darin enthaltenen Projekten als Grundlage des Gesamtantrages auf Städtebauförderung zugestimmt. Für jedes einzelne Programmjahr (Kalenderjahr) ist ein Einzelantrag mit den entsprechenden Maßnahmen zu stellen. Der Programmantrag für das Jahr 2018 ist grundsätzlich bis zum 31.12.2017 bei der Bezirksregierung Köln einzureichen. Die für das Programmjahr 2018 beabsichtigten Maßnahmen sind in den Hinweisen zur Kosten- und Finanzierungsübersicht, die dieser Vorlage in Anlage1 beigefügt ist, erläutert und dargestellt. Darüber hinaus ist der Vorlage die gesamte aktualisierte Kosten- und Finanzierungsübersicht für das Stadterneuerungsprogramm in Anlage 2 beigefügt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben für das Programmjahr 2018 betragen insgesamt 1.136.684,- Euro. Hierzu werden Zuwendungen in Höhe von 682.010,40,- Euro erwartet. Der Eigenanteil der Gemeinde Kall beläuft sich demnach auf 454.673,60,- Euro. Das Gesamtvolumen aller für das Jahr 2018 geplanten Maßnahmen, einschließlich der Maßnahmen, die Gegenstand anderer Förderprogramme sind (Brückenbau und Anbindung der Straße „Am Hallenbad“ sowie der Außenbereich zum Hof der Begegnung), beläuft sich auf 4.427.656,- Euro.