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Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 4 "Pützgasse II" zur Verlegung eines Teilbereiches der Gemeindestraße "Pützgasse" im Ortsteil Hürtgen)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
83 kB
Erstellt
26.01.12, 12:03
Aktualisiert
26.01.12, 12:03
Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 4 "Pützgasse II" zur Verlegung eines Teilbereiches der Gemeindestraße "Pützgasse" im Ortsteil Hürtgen) Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 4 "Pützgasse II" zur Verlegung eines Teilbereiches der Gemeindestraße "Pützgasse" im Ortsteil Hürtgen)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Bau- und Umweltausschuss Termin: 09.02.2012 öffentlich TOP- Nr.: 8/2012 Abteilung: Sachbearbeiter: 4 Herr Franke Aktenzeichen: Datum: IV F/Ra 19.01.2012 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 4 "Pützgasse II" zur Verlegung eines Teilbereiches der Gemeindestraße "Pützgasse" im Ortsteil Hürtgen Beschlussvorschlag: In Kenntnisnahme des Sachverhalts empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 4 „Pützgasse II“ zur Verlegung der „Pützgasse“ im Ortsteil Hürtgen zu beschließen. Finanzielle Auswirkungen ? Nein X Ja € Kosten für die Bauleitplanung Sachverhalt: Bei der „Pützgasse“ handelt es sich um eine öffentliche Erschließungsstraße, über die die bebauten und unbebauten Grundstücke im Bereich des Bebauungsplanes Nr. E 2 (westlicher Teil der „Pützgasse“) und der 1. Änderung der Innenbereichssatzung (östlicher Teil der „Pützgasse“) erschlossen werden. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 2 wurde für den westlichen Teil der „Pützgasse“ schon eine für den Anliegerverkehr ausreichende Breite der Erschließungsstraße ausgewiesen. Im Zusammenhang mit dem Aufstellungsverfahren zu dem vorgenannten Bebauungsplan wurden bereits Anfang der 1990er Jahre über die Flurbereinigung Hürtgenwald II Verhandlungen zur Verlegung und Verbreiterung des östlichen Teils der „Pützgasse“ unternommen. Sämtliche Bemühungen im Rahmen der Flurbereinigung sowie auch spätere Grunderwerbsverhandlungen haben - Seite 1 von 2 - nicht zu dem gewünschten Erfolg geführt. Auch in den letzten Jahren wurde mehrfach vergeblich versucht, entsprechenden Grunderwerb für die Verlegung des besagten Teilstückes der „Pützgasse“ zu erhalten. Die Grundstücke im Bebauungsplangebiet (westlicher Teil der „Pützgasse“) sind mittlerweile fast alle bebaut. Im Bereich der 1. Änderungssatzung zur Innenbereichssatzung des Ortsteils Hürtgen ist zwischenzeitlich ebenfalls ein Grundstück bebaut worden, so dass in diesem Wohnbereich für einen ordnungsgemäßen Fahrverkehr zu sorgen ist. Hierzu beabsichtigt die Gemeinde, auch weiterhin den östlichen Teil der „Pützgasse“ zu verlegen. Um künftig alle Möglichkeiten der Verlegung (z. B. Grunderwerb, Umlegung) auszuschöpfen, ist diesbezüglich eine städtebauliche Regelung in Form eines Bebauungsplanes erforderlich. Herr Faßbinder vom Stadtplanungsbüro Zimmermann hat für die städtebauliche Planung zur Verlegung der „Pützgasse“ einen Bebauungsplanentwurf erarbeitet. Dieser ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Herr Faßbinder wird in der Sitzung anwesend sein und den Bebauungsplan erläutern. 1 Anlage Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Vonseiten der Verwaltung wird empfohlen, für die Verlegung der „Pützgasse“ eine städtebauliche Regelung in Form der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 4 „Pützgasse II“ zu beschließen. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -