Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
315 kB
Erstellt
26.01.12, 12:03
Aktualisiert
26.01.12, 12:03
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE HÜRTGENWALD
BEBAUUNGSPLAN E 4 „PÜTZGASSE - II“, ORTSTEIL HÜRTGEN
BEGRÜNDUNG (ENTWURF)
Inhaltsverzeichnis
1.
1.1.
1.2.
1.2.1.
1.2.2.
1.3.
1.4.
1.5.
1.6.
2.
2.1.
2.2.
3.
4.
Ziel und Zweck der Planung ................................................................................................... 2
Planungsanlass ...................................................................................................................... 2
Planungsrechtliche Situation .................................................................................................. 3
Textbebauungsplan E2 „Pützgasse“ ...................................................................................... 3
Innenbereichssatzung Hürtgen .............................................................................................. 4
Planerfordernis ....................................................................................................................... 5
Planungsziel ........................................................................................................................... 5
Geltungsbereich ..................................................................................................................... 6
Bebauungsplan der Innenentwicklung (Verfahren gemäß §13 a BauGB) ............................. 6
Planungsvorgaben ................................................................................................................. 6
Flächennutzungsplan ............................................................................................................. 6
Natur und Umwelt .................................................................................................................. 6
Landschaftsplanung ............................................................................................................... 7
Verfahren................................................................................................................................ 7
Stand: 16.01.2012
Gemeinde Hürtgenwald: Bebauungsplan E 4 „Pützgasse - II“ OT Hürtgen
1.
Begründung
16.01.2012
S.2
Ziel und Zweck der Planung
1.1. Planungsanlass
Die Pützgasse im Ortsteil Hürtgen ist eine öffentliche Erschließungsstraße über die, ausgehend von der Höhenstraße (B 399) im Bereich des Marktplatzes in der Ortsmitte, die nördlich
angrenzenden Bauflächen (überwiegend Wohnung) erschlossen werden.
Geltungsbereich (ohne Maßstab)
Der historische (östliche) Teil der Pützgasse diente früher ausschließlich zur Erschließung
der nördlich an die Siedlung angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen. In der jüngeren
Vergangenheit wurde dieser Teil der Pützgasse um den westlichen Teil ergänzt. Über diesen
neueren, für den Fahrverkehr ausreichend dimensionierten Teil der Pützgasse wurden die
zwischenzeitlich errichteten Wohngebäude erschlossen.
Anlass der Planung ist die Absicht der Gemeinde Hürtgenwald, für den historischen, östlichen Teil der Pützgasse einen verkehrsgerechten Ausbau entsprechend dem des westlichen
teils der Pützgasse durchzuführen. Entsprechend dem vorliegenden groben Planungskonzept hierzu soll die Verkehrsfläche in östlicher Richtung verschwenkt und in einer angemessenen Querschnittbreite hergestellt werden.
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Gemeinde Hürtgenwald: Bebauungsplan E 4 „Pützgasse - II“ OT Hürtgen
Begründung
16.01.2012
S.3
Planungskonzept
1.2. Planungsrechtliche Situation
1.2.1. Textbebauungsplan E2 „Pützgasse“
Für den westlichen Bereich der Pützgasse besteht der Textbebauungsplan E 2 „Pützgasse“,
der bereits weitestgehend realisiert wurde. In diesem Bebauungsplan ist neben der Art der
baulichen Nutzung (Allgemeines Wohngebiet) auch die Ausbaubreite der Pützgasse als Erschließungsstraße textlich festgesetzt worden. Dieser Bebauungsplan E 2 grenzt an der östlichen Grenze bis an die Verkehrsflächen der östlichen Pützgasse heran.
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Gemeinde Hürtgenwald: Bebauungsplan E 4 „Pützgasse - II“ OT Hürtgen
Begründung
16.01.2012
S.4
1.2.2. Innenbereichssatzung Hürtgen
Für den Ortsteil Hürtgen besteht eine Innenbereichsatzung gemäß § 34 BauGB. Durch die
Aufstellung der 1. Änderung dieser Innenbereichssatzung wurden die Grundstücksflächen
östlich der historischen Pützgasse in den Innenbereich gemäß §34 BauGB aufgenommen.
Unter Berücksichtigung der privaten Belange bei der Aufstellung der 1. Änderung der Innenbereichssatzung wurde seinerzeit festgesetzt, dass nur der nördliche Teil der Grundstücksflächen (innerhalb des Geltungsbereichs der 1. Änderung) baulich genutzt werden darf. Im
Rahmen der Aufstellung der 1. Änderung der Innenbereichssatzung wurde eine Landschaftsplanung mit Eingriffsbilanzierung (Landschaftsarchitekt Reepel, Düren) erarbeitet; die
Ergebnisse wurden in die Satzung eingearbeitet.
Übersicht mit B- Plan E 2 „Pützgasse“ und Innenbereichssatzung „Hürtgen“
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Gemeinde Hürtgenwald: Bebauungsplan E 4 „Pützgasse - II“ OT Hürtgen
Begründung
16.01.2012
S.5
1.3. Planerfordernis
Durch den Verschwenk der Pützgasse in östlicher Richtung sind die Flurstücke Nr. 61, 62,
63 und 204 auf Teilflächen betroffen. Diese Flurstücke liegen derzeit im Geltungsbereich der
1. Änderung der Innenbereichssatzung „Hürtgen“. Durch diese Kollision mit der rechtskräftigen Innenbereichssatzung sowie aus dem Erfordernis heraus zum Grundstückserwerb für
die öffentlichen Verkehrsflächen der „Pützgasse“ ist die Aufstellung des Bebauungsplanes
städtebaulich erforderlich. Da durch den Ausbau der Pützgasse die Erschließungssituation
sowohl für die Anlieger, als auch für Versorgungs- und Rettungsfahrzeuge verbessert werden soll, ist die Planung und Realisierung des Straßenausbaus im öffentlichen Interesse.
Auch wenn ein Bebauungsplan gemäß § 13a BauGB kein Umweltbericht erarbeitet werden
muss, ist im vorliegenden Planfall die Überarbeitung der Eingriffsregelung auf den Flächen
der Innenbereichssatzung („Eingriff in den Ausgleich“) durch den Landschaftsplaner erforderlich.
Bis zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan- Entwurfes wird die konkrete Straßenplanung für den Ausbau der „Pützgasse“ detailliert vorliegen. Falls erforderlich, wird der Bebauungsplan entsprechend angepasst.
1.4. Planungsziel
Ziel der Bebauungsplanung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Grundstückserwerb und die Realisierung der Straßenplanung zu schaffen.
Bebauungsplan-Vorentwurf
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Gemeinde Hürtgenwald: Bebauungsplan E 4 „Pützgasse - II“ OT Hürtgen
Begründung
16.01.2012
S.6
1.5. Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes E 4 „Pützgasse II“ umfasst ausschließlich die für
den Straßenneubau erforderlichen Grundstücksflächen bzw. die sich aus der
Verschwenkung der Straße ergebenden Freiflächen.
1.6.
Bebauungsplan der Innenentwicklung (Verfahren gemäß §13 a BauGB)
Bebauungspläne der Innenentwicklung können gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten
Verfahren aufgestellt werden, wenn in ihnen eine zulässige Grundfläche im Sinne des
§ 19 (2) der Baunutzungsverordnung oder eine Größe der Grundfläche festgesetzt wird von
insgesamt weniger als 20.000 qm. Da das Plangebiet dem Innenbereich zuzurechnen ist
(siehe Innenbereichssatzung Hürtgen), der Geltungsbereich deutlich kleiner als 20.000 qm
ist und keine UVP- pflichtigen Vorhaben betroffen sind, wird die Aufstellung des Bebauungsplanes im „beschleunigten Verfahren“ durchgeführt.
Eine formale Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB für die Belange nach § 1 Absatz 6
Nummer 7 und § 1a BauGB ist nicht erforderlich. Insofern wird keine Umweltprüfung durchgeführt, die in einem Umweltbericht dokumentiert wird. Die relevanten Umweltbelange werden in die Abwägung eingestellt. Auf Kapitel 2.2 Natur und Umwelt wird verwiesen.
Im beschleunigten Verfahren können auch die Verfahrenserleichterungen des § 13 BauGB in
Anspruch genommen werden.
Im vereinfachten Verfahren kann gemäß § 13 (2) BauGB:
von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
abgesehen werden,
der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben oder wahlweise die Auslegung nach § 3 (2) BauGB durchgeführt
werden,
den berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Gelegenheit zur
Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben oder wahlweise die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB durchgeführt werden,
außerdem wird von der Erstellung eines Umweltberichtes abgesehen. Da die Voraussetzungen des § 13 a BauGB vorliegen, wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt.
Es wird jedoch vorgeschlagen eine Vorabstimmung mit der Kreisverwaltung Düren als Bündelungsbehörde durchzuführen.
2.
Planungsvorgaben
2.1. Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan stellt für den Geltungsbereich des Bebauungsplans E 4
„Pützgasse II“ „Gemischte Baufläche – M“ dar. Der Bebauungsplan wird daher aus dem FNP
entwickelt.
2.2. Natur und Umwelt
Die Durchführung einer Umweltprüfung sowie die Erarbeitung eines Umweltberichtes ist gemäß § 13a BauGB nicht erforderlich. Dennoch sind die belange von Natur und Landschaft
bei der Planaufstellung zu berücksichtigen. Mit der Landschaftsbehörde wird kurzfristig abgestimmt, ob die Durchführung einer Artenschutzprüfung (Stufe 1) erforderlich ist und wenn
ja in welchem Umfang. Bis zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan- Entwurfes wird
die Eingriffsbilanzierung erarbeitet und mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt.
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Gemeinde Hürtgenwald: Bebauungsplan E 4 „Pützgasse - II“ OT Hürtgen
3.
Begründung
16.01.2012
S.7
Landschaftsplanung
(Ergänzung bis zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan- Entwurfes)
4.
Verfahren
Durch die Verfahrenserleichterungen des § 13a BauGB kann auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren verzichtet werden. Die Erfahrung aus bereits durchgeführten
Aufstellungsverfahren auf der Grundlage von § 13a BauGB zeigt jedoch, dass eine Abstimmung der Planungsinhalte vor der öffentlichen Auslegung mit der Kreisverwaltung als Bündelungsbehörde ratsam ist. Hierbei kann vor allem mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt werden, in welchem Umfang die Belange von Natur und Landschaft in die Planung
eingestellt werden.
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