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Beschlussvorlage (Bauantrag zum Neubau einer Anlage zur Pensionspferdehaltung sowie Umbau eines vorhandenen Stalles in Sattelkammer, WC und Bauerncafé auf den Grundstücken Gemarkung Vossenack, Flur 3, Nrn. 14 und 153)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
73 kB
Erstellt
26.01.12, 12:03
Aktualisiert
26.01.12, 12:03
Beschlussvorlage (Bauantrag zum Neubau einer Anlage zur Pensionspferdehaltung sowie Umbau eines vorhandenen Stalles in Sattelkammer, WC und Bauerncafé auf den Grundstücken Gemarkung Vossenack, Flur 3, Nrn. 14 und 153) Beschlussvorlage (Bauantrag zum Neubau einer Anlage zur Pensionspferdehaltung sowie Umbau eines vorhandenen Stalles in Sattelkammer, WC und Bauerncafé auf den Grundstücken Gemarkung Vossenack, Flur 3, Nrn. 14 und 153)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Bau- und Umweltausschuss Termin: 09.02.2012 öffentlich TOP- Nr.: 5/2012 Abteilung: Sachbearbeiter: 4 Herr Franke Aktenzeichen: Datum: IV F/Ra 17.01.2012 Bauantrag zum Neubau einer Anlage zur Pensionspferdehaltung sowie Umbau eines vorhandenen Stalles in Sattelkammer, WC und Bauerncafé auf den Grundstücken Gemarkung Vossenack, Flur 3, Nrn. 14 und 153 Beschlussvorschlag: Das Bauvorhaben zum Neubau einer Anlage zur Pensionspferdehaltung sowie Umbau eines vorhandenen Stalles in Sattelkammer, WC und Bauerncafé auf den Grundstücken Gemarkung Vossenack, Flur 3, Nrn. 14 und 153, wird zur Kenntnis genommen. Finanzielle Auswirkungen ? X Nein Ja € Sachverhalt: Das Amt für Recht, Bauordnung und Wohnungswesen hat der Gemeinde Hürtgenwald mit Schreiben vom 04.01.2012 den vorgenannten Bauantrag mit der Bitte um Herstellung des Einvernehmens nach § 36 Abs. 1 BauGB vorgelegt. Das Bauvorhaben hat einen größeren Umfang und wird in der Sitzung vom planenden Architekten, Herrn Dipl.-Ing. Huppertz aus Simmerath vorgestellt. Das Bauvorhaben liegt überwiegend im Außenbereich und wäre demnach von der Baugenehmigungsbehörde nach § 35 (Bauen im Außenbereich) zu beurteilen. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde weist die zu bebauenden Grundstücke als „Fläche für die Landwirtschaft“ aus. - Seite 1 von 2 - Die Lage der Baugrundstücke ist aus dem beiliegenden Flurkartenausschnitt (Anlage 1) zu ersehen. Die Verwaltung bietet Ihnen auch gerne an, die Bauantragsunterlagen nach Terminabsprache mit Herrn Franke vorab einzusehen. 1 Anlage Abwägung und Entscheidungsvorschlag: ./. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -