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Beschlussvorlage (Ruhehain Hürtgenwald; Widmung und Eröffnung)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
80 kB
Erstellt
05.07.11, 19:01
Aktualisiert
05.07.11, 19:01
Beschlussvorlage (Ruhehain Hürtgenwald;
Widmung und Eröffnung) Beschlussvorlage (Ruhehain Hürtgenwald;
Widmung und Eröffnung)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 14.07.2011 öffentlich TOP- Nr.: 92/2011 Abteilung: Sachbearbeiter: I/3 Herr Görner Aktenzeichen: Datum: 752.270 17.06.2011 Ruhehain Hürtgenwald; Widmung und Eröffnung Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt, die als Ruhehain Hürtgenwald ausgewiesene Teilfläche der Gemarkung Vossenack, Flur 7, Nr. 112 für Beisetzungen von biologisch abbaubaren Urnen im Wurzelbereich des Aufwuchses zu widmen und den Ruhehain nach Vorliegen der Baugenehmigung des Kreisbauordnungsamtes Düren zu eröffnen. Finanzielle Auswirkungen ? X Nein Ja € Sachverhalt: Bekanntlich wird bereits seit 2005 in den Ausschüssen und im Rat der Gemeinde Hürtgenwald über Beisetzungsmöglichkeiten von Aschen in einem Waldgelände nachgedacht. Am 24.06.2005 hat der Gemeinderat auch eine Besichtigung des Ruheforstes in Hümmel vorgenommen. Der Rat hat am 28.06.2007 beschlossen, dass die Verwaltung konkret an einer Umsetzung zur Anlegung einer Waldfläche für Aschebeisetzungen im Wurzelbereich an Bäumen in Vossenack arbeiten soll. Am 19.06.2008 hat der Rat der Gemeinde Hürtgenwald die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Anlegung eines Urnenwaldes auf einem Teilstück der Waldparzelle in der Gemarkung Vossenack, Flur 7, Nr. 112 beschlossen. - Seite 1 von 2 - Am 18.09.2008 hat der Rat entschieden, die ursprünglich vorgesehene Fläche auf ca. 7 ha zu erweitern. Der Bürgermeister wurde am 02.04.2009 vom Gemeinderat beauftragt, die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen. In der 36. Sitzung des Rates der Gemeinde am 22.09.2009 wurde die namentliche Bezeichnung des Urnenwaldes mit „Ruhehain Hürtgenwald“ beschlossen. Mit Bescheid vom 28.09.2009 hat das Kreisordnungsamt Düren die Anlegung einer Waldfläche (Teilfläche) für Aschebeisetzungen auf dem Grundstück Gemarkung Vossenack, Flur 7, Nr. 112, gemäß dem hiesigen Antrag vom 23.04.2009 genehmigt. Der Gemeinderat hat am 27.05.2010 die zuvorerwähnte Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Die Bezirksregierung hat die Genehmigung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Bezeichnung „Urnenwald – Ortsteil Vossenack“ am 28.09.2010 erteilt. Die Erteilung der Baugenehmigung durch das Kreisbauordnungsamt Düren ist in Kürze zu erwarten. Ein hierzu geforderter Antrag auf Umwandlung der Nutzung wurde gegenüber dem beteiligten Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde gestellt. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Der Ruhehain Hürtgenwald soll nach Erteilung der Baugenehmigung offiziell in Betrieb genommen werden. Daher ist es erforderlich, dass der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt, die als Ruhehain Hürtgenwald ausgewiesene Teilfläche der Gemarkung Vossenack, Flur 7, Nr. 112 für Beisetzungen von biologisch abbaubaren Urnen im Wurzelbereich des Aufwuchses zu widmen und den Ruhehain nach Vorliegen der Baugenehmigung des Kreisbauordnungsamtes Düren zu eröffnen. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -