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Allgemeine Vorlage (TOP 3 Bebauungsplan Nr. 28 „Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven“ a)Beratung und Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen aus dem Vorverfahren b)Beratung und Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentliche)

Daten

Kommune
Kall
Größe
104 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
08.12.17, 18:07
Aktualisiert
08.12.17, 18:07
Allgemeine Vorlage (TOP 3 Bebauungsplan  Nr. 28 „Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven“
a)Beratung und Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen aus dem Vorverfahren
b)Beratung und Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentliche) Allgemeine Vorlage (TOP 3 Bebauungsplan  Nr. 28 „Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven“
a)Beratung und Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen aus dem Vorverfahren
b)Beratung und Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentliche) Allgemeine Vorlage (TOP 3 Bebauungsplan  Nr. 28 „Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven“
a)Beratung und Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen aus dem Vorverfahren
b)Beratung und Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentliche)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 275/2017 1.Ergänzung 19.12.2017 Vorlage erstellt: 05.12.2017 Federführung: 2.1 An den Rat mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Frau Keutgen Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Teamleiter/in Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter/in über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 11 Bebauungsplan Nr. 28 „Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven“ a) Beratung und Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen aus dem Vorverfahren b) Beratung und Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung c) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: a) Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 1 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 14.12.2017 –TOP 3- beschließt der Rat, den Stellungnahmen bzw. Abwägungen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen, entsprechend der Beschlussfassung im Rat der Gemeinde Kall am 27.09.2016, zu folgen. Die diesbezüglich erstellten Listen sind Bestandteil des Beschlusses. b) Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 14.12.2017 –TOP 3- beschließt der Rat, den Stellungnahmen bzw. Abwägungen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen zu folgen. Die diesbezüglich erstellte Liste ist Bestandteil des Beschlusses. c) Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 14.12.2017 –TOP 3- beschließt der Rat, den Bebauungsplan Nr. 28 „Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen. Die Begründung einschließlich Umweltbericht ist Bestandteil des Beschlusses. Vorlagen-Nr. 275/2017 1. Ergänzung Seite 2 Plangeltungsbereich: Das Plangebiet für den Bebauungsplan Nr. 28 „Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven“ wird durch den beigefügten Übersichtsplan näher bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der Beschlüsse. Sachdarstellung: Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 02. September 2014 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Gleichzeitig wurde in dieser Sitzung die Durchführung des Vorverfahrens gem. § 3 Abs. 1 BauGB – frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – und gem. § 4 Abs. 1 BauGB – frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – beschlossen. Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 09. April 2014 bzw. 03.07.2014 eine Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) bei der Bezirksregierung Köln gestellt (sog. landesplanerische Anfrage; Anpassung der Planung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung). Die Bezirksregierung Köln teilt daraufhin mit Schreiben vom 07.08.2014 mit, dass diese Anfrage als Ergänzung zu der landesplanerischen Prüfung der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall gewertet wird. Der neue Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall sieht für den Plangeltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes „Gewerbliche Baufläche“ – G - und randlich zum Außenbereich hin sowie über dem Bahntunneleingang „Grünflächen“ mit überlagernder Signatur „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ vor. Der neue Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall wurde zwischenzeitlich mit Verfügung vom 11. Mai 2016 von der Bezirksregierung Köln genehmigt. Die öffentliche Bekanntmachung der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall ist am 12.08.2016 erfolgt. Mit dieser Bekanntmachung ist der neue Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wirksam geworden. Durch das Areal des geplanten Gewerbegebietes Kall III verläuft das Bodendenkmal „Römische Wasserleitung. Allerdings war in diesem Bereich die genaue Trasse der Eifelwasserleitung nicht bekannt, so dass in den Vorentwurf der vermutete Verlauf des ortsfesten Bodendenkmals „EU 117“ (Römische Wasserleitung) nach dem bisherigen Erkenntnisstand des zuständigen Fachamtes zunächst nachrichtlich übernommen wurde. Aufgrund der Abstimmung mit dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege in Bonn sollte im Rahmen einer sog. Sachverhaltsermittlung die exakte Linienführung der Wasserleitung im Gelände ermittelt werden. Im Juni und September 2015 wurde dann die archäologische Untersuchung im Plangebiet durch eine Fachfirma durchgeführt. Mittels mehrerer Baggerschurfen sollte der Verlauf der römischen Eifelwasserleitung im südlichen Teil des Plangebietes ermittelt werden, um die endgültige räumliche Planung in diesem Bereich abschließen zu können. Um den Verlauf zu sondieren, wurden zunächst (im Juni 2015) in Absprache mit der kontrollierenden Behörde, dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, drei Baggerschurfen geplant. Die Wasserleitung konnte jedoch zunächst in den vorgegebenen Suchschnitten nicht lokalisiert werden. Daher wurde durch die Projektleitung in Abstimmung mit dem Fachamt ein neu konzipierter Sondageplan ausgearbeitet. Dieser sah vor, unter Einhaltung der Sicherheitsabstände zu der westlichen Gastrasse, direkt an den alten Fundstellen anzusetzen. Die 2. Sondage wurde dann im September 2015 durchgeführt. Die römische Wasserleitung wurde ungefähr auf Höhe der Altfundstellen angetroffen. In der Folge wurde die Trasse in vier weiteren Sondagen durch das Untersuchungsareal verfolgt, so dass der Verlauf der römischen Wasserleitung im Plangebiet festgestellt werden konnte. Der Verlauf liegt insgesamt weiter südlich als bisher angenommen. Danach weicht die Trasse von der von Prof. Dr. K. Grewe prognostizierten Strecke (Klaus Grewe, Atlas der römischen Wasserleitungen nach Köln, 1986) ab und quert die Wasserscheide auf relativ direktem Wege. Vorlagen-Nr. 275/2017 1. Ergänzung Seite 3 Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in Form einer Bürgerversammlung am 26. November 2014 im Dorfsaal in Scheven. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) wurden mit Schreiben vom 25. Juni 2015 frühzeitig am Verfahren beteiligt und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB bis zum 14. August 2015 gebeten. Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung am 01.09.2016 hat der Rat der Gemeinde Kall in seiner Sitzung am 27.09.2016 – Punkt 3 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - über die eingegangenen Stellungnahmen aus dem Vorverfahren beschlossen. Die Stellungnahmen, nebst zugehörigen Abwägungs- und Beschlussvorschlägen sind den hierzu erstellten Listen zu entnehmen. Insbesondere auf der Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen aus dem Vorverfahren sowie der Abstimmung mit den Fachbehörden sowie des Ergebnisses und Abstimmung der v. g. archäologischen Untersuchungen etc. wurde der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven“ modifiziert. Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 27.09.2016 die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven“ beschlossen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven“ einschließlich Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen fand in der Zeit vom 24. März 2017 bis einschließlich 24. April 2017 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 06. März 2017 von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der Stellungnahmen bzw. Abwägung der Verwaltung mit Beschlussvorschlägen sind den hierzu erstellten Listen zu entnehmen. Seitens der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangen. Zur Erläuterung ist die Gesamtplanung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven“ (Planzeichnung, Begründung mit Umweltbericht, sowie Landschaftspflegerischer Begleitplan, Artenschutzprüfung, Entwässerungskonzeption und die Abwägungslisten zum Vorverfahren - 1. Beteiligungsrunde - und der öffentlichen Auslegung 2. Beteiligungsrunde - ) der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt. Darüber hinaus wird den Fraktionen eine Druckausfertigung der Gesamtplanung im Fraktionszimmer (Zi. 15) zur Verfügung gestellt.