Daten
Kommune
Kall
Größe
350 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
08.12.17, 18:07
Aktualisiert
08.12.17, 18:07
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Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Bebauungsplan Nr. 28 der Gemeinde Kall „Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven“
Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB (Offenlage)
Lfd.
Nr.
01
02
Behörden / Träger öffentlicher Belange
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme bzw.
Abwägung
Beschlussvorschlag
Bezirksregierung Köln, Dez 33,
Köln
30.03.2017
Keine Bedenken
–
–
Bezirksregierung Düsseldorf,
KBD, Düsseldorf
21.03.2017
Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere
historische Unterlagen liefern keine Hinweise auf
das Vorhandensein von Kampfmitteln im beantragten Bereich. Daher ist eine Überprüfung des beantragten Bereichs auf Kampfmittel nicht erforderlich.
–
–
Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt werden. Sofern Kampfmittel Ein entsprechender Hinweis ist im Bebauungsplan
gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort ein- Textteil enthalten.
zustellen und die zuständige Ordnungsbehörde
oder eine Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen.
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen, wie Rammarbeiten, Pfahlgrün- Ein entsprechender Hinweis ist im Bebauungsplan
dungen, Verbauarbeiten etc., empfehle ich eine Textteil enthalten.
Sicherheitsdetektion.
03
Kreis Euskirchen, Euskirchen
19.04.2017
Seitens des Kreises Euskirchen bestehen gegen
die Aufstellung des Baubauungsplanes keine
grundsätzlichen Bedenken.
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB-BP 28 Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven.doc
Seite 1
–
Kein weitergehender Beschluss
erforderlich.
Kein weitergehender Beschluss
erforderlich.
–
Lfd.
Nr.
03
Behörden / Träger öffentlicher Belange
Fortsetzung
Kreis Euskirchen, Euskirchen
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme bzw.
Abwägung
19.04.2017
Untere Bodenschutzbehörde
Unabhängig von der im Gegensatz zu den Ausführungen in dem Umweltbericht zum Schutzgut Boden aus bodenschutzrechtlicher Sicht vertretenen
fachlichen Auffassung, dass eine ordnungsgemäße
landwirtschaftliche Nutzung nicht als anthropogene
Überprägung oder Vorbelastung angesehen wird,
wird gutachterseits trotz Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen die Umsetzung des Vorhabens als erheblicher Eingriff in das Schutzgut Boden angesehen.
Insofern bestehen aus bodenschutzrechtlicher
Sicht unter der Voraussetzung, dass eine Umsetzung der Vermeidungsmaßnahmen V 8 bis V 12
erfolgt, keine Bedenken.
Der Hinweis aus der Stellungnahme vom Die Bodenschutzbehörde hatte damals um Beteiligung
11.08.2015 wird entsprechend aufrechterhalten.
bei den weiteren Schritten bis zur Umsetzung der
Vermeidungsmaßnahmen gebeten. Das kann natürlich
erfolgen.
Immissionsschutz
Es wird empfohlen, zum Schutz des Heidehofes, Die Stellungnahme bzw. Abwägung dazu in der Abeine Feingliederung des Gewerbegebietes, sowie wägungsliste zur 1. Beteiligungsrunde wird aufrechteine Schallkontingentierung vorzunehmen.
erhalten. An der Lösung über den Abstanderlass NRW
Die Stellungnahme vom 11.08.2015 bleibt insofern wird festgehalten.
bestehen.
Untere Naturschutzbehörde
Mit Bezugnahme auf die naturschutzfachliche Stellungnahme vom 11.08.2015 bestehen aus hiesiger
Sicht keine Bedenken gegen das geplante „Gewerbegebiet Kall III“. Sämtliche zur Eingriffsvermeidung Die Vermeidungs-, Minimierungs- und Kompensatiund -minimierung sowie zur Kompensation im Um- onsmaßnahmen werden entsprechend den Vorgaben
weltbericht und Landschaftspflegerischen Begleit- umgesetzt und angezeigt.
plan aufgeführten Maßnahmen sind umzusetzen.
Die innerhalb des Plangebietes durchgeführten
Kompensationsmaßnahmen sind der Unteren Naturschutzbehörde zu gegebener Zeit unaufgefordert
zur Abnahme mitzuteilen.
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB-BP 28 Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven.doc
Seite 2
Beschlussvorschlag
-
Die Bodenschutzbehörde
weiter zu beteiligen.
ist
An der Lösung über den Abstanderlass NRW wird festgehalten.
Die Vermeidungs-, Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen sind entsprechend
den Vorgaben umzusetzen und
anzuzeigen.
Lfd.
Nr.
03
Behörden / Träger öffentlicher Belange
Fortsetzung
Kreis Euskirchen, Euskirchen
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme bzw.
Abwägung
19.04.2017
Die externe Kompensation ist in enger Abstimmung s.o.
mit der Unteren Naturschutzbehörde auf einer von
der Gemeinde Kall erworbenen, gegenwärtig noch
als Acker genutzten Bewirtschaftungsfläche (Teilfläche mit einer Größe von ca. 2,6 ha) umzusetzen.
Träger der Landschaftsplanung
Der Planung zum „Gewerbegebiet Kall III“ wird
nicht widersprochen.
Bauamt
Aus Sicht der Baugenehmigungsbehörde bestehen
keine grundsätzlichen Bedenken.
Die Festsetzung einer „abweichenden Bauweise“
erscheint jedoch in der vorliegenden Form problematisch, denn mit der planungsrechtlichen Vorgabe, dass an die vordere, rückwärtige und an die
seitlichen Nachbargrenzen herangebaut werden
darf, könnte der Eindruck entstehen als wäre eine
gleichzeitige Inanspruchnahme aller Nachbargrenzen ohne weiteres möglich. Der Hinweis auf die
„landesrechtlichen Abstandflächen-Bestimmungen“
bedeutet aber an dieser Stelle, dass hier der § 6
Abs.1 b BauO NRW (bzw. nach der neuen BauO
NRW § 6 Abs.1 Nr.2) greift und somit ein Grenzanbau nur zulässig ist, wenn gesichert ist, dass auch
auf dem Nachbargrundstück ohne Grenzabstand
gebaut wird (d.h.: in der Regel besteht in diesen
Fällen ein Baulasterfordernis für eine Anbauverpflichtung). Bei einem pauschalen Hinweis auf die
„landesrechtlichen Abstandflächen-Bestimmungen“
wird diesen Zusammenhang aber nach Auffassung
des Bauamtes kaum jemand so verstehen, dass für
jeden Grenzanbau eine Baulast erforderlich wird.
Um hier für Bauinteressenten eine klare Planungsgrundlage zu schaffen, wird angeregt diese Festsetzung deutlicher auszuformulieren (z.B. mit einem ausdrücklichen Hinweis auf die erforderliche
rechtliche Sicherung).
s.o.
–
–
Die enthaltene Bestimmung, dass „im Rahmen der
landesrechtlichen
Abstandsflächenbestimmungen“
herangebaut werden darf, beinhaltet sämtliche zu
beachtende Fallgestaltungen, nämlich auch, und zuerst einmal den Regelfall des Einhalts der landesrechtlich definierten Abstandsflächen. Sie soll für die gewerblichen Bauherren eine möglichst große Gestaltungsfreiheit schaffen, ohne auf Details der umfangreichen bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenbestimmungen einzugehen. Diese sind Handwerkszeug
jedes Architekten und Planers, und von diesem bei der
Ausführungsplanung ohnehin zu berücksichtigen. Eine
Verengung auf lediglich einen Sonderfall, den des
Grenzanbaus, sollte nicht erfolgen. Dann sind natürlich auch die einschlägigen Bestimmungen der Landesbauordnung zu dessen rechtlicher Absicherung
einzuhalten. Eine Änderung der textlichen Festsetzung
erscheint somit nicht erforderlich.
Den nebenstehenden Ausführungen zur Abwägung wird
gefolgt.
Die textliche Festsetzung wird
aufrechterhalten.
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB-BP 28 Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven.doc
Seite 3
Beschlussvorschlag
Lfd.
Nr.
03
Behörden / Träger öffentlicher Belange
Fortsetzung
Kreis Euskirchen, Euskirchen
Kurzinhalt der Stellungnahme
Mit Hinblick auf die zukünftige fußläufige Erschließung des geplanten Baugebietes entlang der L 206
ist auch der Anschluss an die Gehweganlage der
Hüttenstraße (Kreisstraße 67) zu erwarten. Sämtliche Kosten für die Anpassung der vorhandenen
Gehweganlagen der Kreisstraße 67 an diese mögliche fußläufige Erschließung sind durch den Erschließungsträger des Vorhabens zu tragen. Die
Planungen sind im Vorfeld mit dem Straßenbaulastträger für Kreisstraßen abzustimmen.
06
13.03.2017
Im Abwägungsergebnis wird bzgl. meiner Stellungnahme vom 13.07.2015 auf die Erstellung der tiefbautechnischen Ausführungsplanung verwiesen.
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB-BP 28 Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven.doc
Seite 4
–
–
Nach hiesiger vorläufiger Einschätzung braucht die Die Erschließungsdetails sind
vorhandene Gehweganlage der Hüttenstraße nicht im Rahmen der tiefbautechnigeändert zu werden.
schen Ausführungsplanung zu
regeln.
Sämtliche Erschließungsdetails werden im Rahmen
der tiefbautechnischen Ausführungsplanung geregelt.
Unitymedia NRW GmbH, Kassel 18.04.2017
Keine Anregungen
Landesbetrieb Straßenbau
Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Ville-Eifel, Euskirchen
Beschlussvorschlag
19.04.2017
Straßenbaulastträger
Gegen das Vorhaben bestehen aus Sicht des Straßenbaulastträgers für Kreisstraßen grundsätzlich
keine Bedenken.
05
Stellungnahme bzw.
Abwägung
–
–
-
-
Lfd.
Nr.
Behörden / Träger öffentlicher Belange
Kurzinhalt der Stellungnahme
06
Fortsetzung
Landesbetrieb Straßenbau
Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Ville-Eifel, Euskirchen
13.03.2017
Da insbesondere auf die Verkehrsentwicklung des
Gewerbegebietes keine Ziel- und Quellverkehre
ermittelt wurden, kann keine Ausführungsplanung –
z.B. ergänzender Bypass hinsichtlich der vorhandenen Kreisverkehre, Änderungen im Bereich des
Knotens L 105/ L 206 – erstellt werden.
Die Normwirkung eines Bebauungsplanes (Verwaltungsakt nach Verwaltungsverfahrensgesetz) bedingt bei seiner Aufstellung die Berücksichtigung
der im Laufe der Zeit möglicherweise eintretenden
Gefährdungen der Sicherheit und Leichtigkeit des
Verkehrs.
Neben der Entwicklung aus dem Bebauungsplan
Nr. 28 sind die Radfahrer und die Prognosewerte
2030 im Gutachten nachvollziehbar zu berücksichtigen. Die in meiner o.g. Stellungnahme aufgeführten Knotenpunkte, auf die sich die Verkehre
ebenfalls auswirken, sind in die Begutachtung einzuarbeiten.
Erst danach kann eine Aussage über tiefbautechnische Maßnahmen, die außerhalb des Radwegebaues liegen, getroffen werden.
Stellungnahme bzw.
Abwägung
Beschlussvorschlag
Die auf der L 206 bestehenden beiden Kreisverkehrsplätze liegen außerhalb der Bebauungsplanbegrenzung und werden nicht überplant. Bauliche Änderungen daran sind, bis auf die bauliche Ergänzung des
seit jeher bereits vorgesehenen 4. Astes an dem
Kreisverkehrsplatz L 206 / Hüttenstraße („BruckerKreisel“), nicht vorgesehen und auch nicht erforderlich.
Gegenüber den bereits vorhandenen Verkehren auf
der Hauptverkehrsader L 206 und den Abzweigungen
der bestehenden GE- Gebiete I und II wird der Zielund Quellverkehr des neuen GE III mit Sicherheit nur
untergeordnete Bedeutung haben. Die Kreisverkehre
sind auf die vorkommenden Verkehrsstärken und vier
Äste ausgelegt, Änderungserfordernisse daran sind
nicht zu erkennen, dto. keine Gefährdungen für Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs.
Den nebenstehenden Ausführungen zur Abwägung der Stellungnahme des Landesbetriebs
wird zugestimmt.
Erschließungsdetails,
insbesondere zum Ausbau des vierten Astes an dem Kreisel L 206
/ Hüttenstraße und zu dem
Radweg parallel zur L206, sind
im Rahmen der tiefbautechnischen Ausführungsplanung mit
den berührten Straßenbaulastträgern zu regeln.
Im
Rahmen
des
BPlanverfahrens keine weitergehende Beschlussfassung.
Der Lückenschluss im Radwegenetz ist in Gestalt
einer eigens eingeplanten Trasse berücksichtigt. Die
Bewältigung der allgemeinen Verkehrsentwicklungsprognose auf übergeordneten Straßen hingegen kann
nicht Aufgabe dieses Bebauungsplanverfahrens mit
seinem in der Relation geringen Verkehrsaufkommen
sein. Der jetzt belegte vierte Ast an dem Kreisverkehrsplatz L 206 / Hüttenstraße („Brucker-Kreisel“) war
von vornherein bekannt und mit eingeplant. An dem
zweiten Kreisverkehrsplatz auf der L 206 sind alle vier
Äste bereits vorhanden und ausreichend ausgebaut.
Auch reicht der Knotenpunktabstand auf der Gemeindestraße im Norden von der L 206 für den zu erwartenden Verkehr aus. Weitergehende tiefbautechnische
Maßnahmen sind also nicht erforderlich
Ich bitte dringend um die Vorlage des Verkehrs- Im Rahmen der tiefbautechnischen Ausführungsplagutachtens, da sonst Abstimmungen nicht möglich nung erfolgt nochmals eine Abstimmung mit den besind.
rührten Straßenbaulastträgern. Ein eigenes Verkehrsgutachten wird nicht für erforderlich gehalten.
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB-BP 28 Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven.doc
Seite 5
Lfd.
Nr.
Behörden / Träger öffentlicher Belange
06
Fortsetzung
Landesbetrieb Straßenbau
Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Ville-Eifel, Euskirchen
13.03.2017
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle
Euskirchen, Düren
07.04.2017
Keine Bedenken
07
08
09
Kurzinhalt der Stellungnahme
Auch hinsichtlich der Werbeanlagen an der freien
Strecke von Landesstraßen sind Werbeverbotszonen in die Bauleitplanung zeichnerisch zu übernehmen.
Die Baugrenzen sind zum Fahrbahnrand zu vermaßen.
Wasserverband Eifel-Rur, Düren 12.04.2017
In der gültigen Netzanzeige im Einzugsgebiet der
Kläranlage Kall ist die Entwicklung des Gewerbegebietes bereits enthalten, jedoch wird ein
Schmutzwasseranfall von 3 l/s angesetzt. Im vorliegenden Kanalisationsentwurf wird der Schmutzwasseranfall mit 100 l/s benannt, wahrscheinlich
irrtümlicherweise, da auf die beschiedene Netzanzeige Bezug genommen wird.
Bei Änderung des Schmutzwasseranfalls auf 3 l/s
bestehen Seitens des Wasserverbandes Eifel-Rur
keine Bedenken gegen das Vorhaben.
IHK Aachen, Aachen
Stellungnahme bzw.
Abwägung
Anbau- und Werbeverbotszonen sind dargestellt, Kein Beschluss erforderlich.
textlich geregelt und auch bemaßt.
Die Baugrenzen halten den demnach erforderlichen
Abstand zum Fahrbahnrand der L 206 ein. Sie müssen geometrisch eindeutig bemaßt werden, also zu
Parzellengrenzen o.ä.; eine Bezugnahme auf den
Fahrbahnrand der Landesstraße scheidet aus.
–
–
Der prognostizierte Schmutzwasseranfall beträgt, wie Im BPlan-Verfahren kein Bein der Netzanzeige berücksichtigt, 3 l/sec. (Im nachfol- schluss erforderlich.
genden Kanalnetz ist lediglich zur Sicherheit eine
Reserve von 100 l/sec. berücksichtigt.)
Hierzu ist Im BPlan-Verfahren also kein (anderer)
Beschluss zu fassen.
20.04.2017
Keine Bedenken
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB-BP 28 Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven.doc
Seite 6
Beschlussvorschlag
–
–
Lfd.
Nr.
Behörden / Träger öffentlicher Belange
10
Wasserverband Oleftal, Hellenthal
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme bzw.
Abwägung
Beschlussvorschlag
27.03.2017
Inhaltlich verweisen wir auf unsere Stellungnahme Die bisher fehlende rechtliche Absicherung der Was- Kein weitergehender Beschluss
v. 13.07.2015. Das Vermessungsbüro Dipl.-Ing. serverbandsleitung soll auf diese Weise nachgeholt im
Bebauungsplanverfahren
Frank Diefenbach hat zwischenzeitlich von uns werden.
erforderlich.
einen Eintragungstext erhalten, um im Rahmen des
Umlegungsverfahrens die Schutzstreifen noch mit
einem Leitungs- und Unterhaltungsrecht zugunsten
des Wasserverband Oleftal abzusichern.
Bezüglich des Ersatzes der vorhandenen Entlee- Bei den Tiefbauarbeiten zur Erschließung des Gebie- Bei den Tiefbauarbeiten ist eine
rungs- und Spülleitung DN 200 in dem entfallenden tes wird gleichzeitig eine neue Entleerungs- und Spül- neue Entleerungs- und SpülleiWeg westlich der inneren Erschließungsstraße leitung angelegt.
tung anzulegen.
haben Gespräche mit dem Planungsbüro PE Becker, Kall stattgefunden. Die erarbeiteten Lösungsvorschläge wird Ihnen das Büro Becker darlegen.
Hinsichtlich der Löschwasserbereitstellung möchten
wir folgende Hinweise geben:
Die Löschwasserbereitstellung ist Pflichtaufgabe
der Kommune. Derzeit ist über eine Unterstützung
der Mitgliedskommunen bei der Erfüllung ihrer
kommunalen Pflichtaufgabe durch den Verband
noch nicht abschließend entschieden worden. Somit hat die Berücksichtigung einer Löschwasserentnahme aus dem öffentlichen Versorgungsnetz
derzeit eine Rechtsgrundlage nicht. Eine Nutzung
des Versorgungsnetzes zu Zwecken des Objektschutzes ist ausgeschlossen.
Pflichtaufgabe der Kommune ist (nur) der erforderliche Die Ausführungen werden zur
Grundschutz. Siehe dazu unten.
Kenntnis genommen.
Der Hinweis wird ansonsten zur Kenntnis genommen.
Der individuelle Objektschutz ist nicht Angelegenheit
der Kommune, sondern des jeweiligen Bauherrn.
Nach Abschluss eines entsprechenden Vertrages Wird zur Kenntnis genommen.
zwischen dem Wasserverband Oleftal und der
Gemeinde, wäre aus dem öffentlichen örtlichen
Versorgungsnetz eine Löschwasserentnahme von
3
bis zu 48 m /h möglich.
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB-BP 28 Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven.doc
Seite 7
Lfd.
Nr.
Behörden / Träger öffentlicher Belange
10
Fortsetzung
Wasserverband Oleftal, Hellenthal
27.03.2017
Am Kreisverkehr an der Straße Richtung Scheven Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
ist ein Überflurhydrant auf der Transportleitung (DN Der öffentliche Grundschutz an Löschwasser wird im
400) installiert, aus dem auch eine Entnahme von Rahmen der Erschließungsmaßnahmen sichergestellt.
3
96 m /h (1.600 l/min) möglich ist. Am Kreisverkehr
bei Brucker könnte zu Lasten der Gemeinde Kall
ein weiterer Überflurhydrant auf der Transportleitung installiert werden. Damit wäre es möglich, für
das gesamte Plangebiet innerhalb der 300 m Ab3
standsregelung einen Grundschutz von 96 m /h zu
realisieren.
Kreis-Energie-Versorgung
Schleiden GmbH, Kall
10.04.2017
Keine Bedenken
e-regio GmbH & Co. KG, Euskirchen
13.04.2017
Bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 06.03.2017,
Az.: 61 26 49 teilen wir Ihnen als Eigentümerin des
Erdgas-Versorgungsnetzes mit, dass unsererseits
gegen das beabsichtigte Verfahren keine Bedenken bestehen. Innerhalb des dargestellten Planbereichs sind Leitungsanlagen der e-regio zur Erdgas-Versorgung nicht vorhanden.
11
12
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme bzw.
Abwägung
Beschlussvorschlag
Der öffentliche Grundschutz ist
im Rahmen der Erschließungsmaßnahmen
sicherzustellen.
–
–
–
–
Der Bestand unserer Gas-Hochdruckleitung, unmit- Die Gasleitung an der L 206 liegt außerhalb des Be- Kein Beschluss dazu erfordertelbar an der Plangebietsgrenze entlang der L 206 bauungsplans.
lich.
(im Lageplan dargestellt), ist unbedingt zu gewährleisten.
Im Zuge der weiteren Entwicklung des Planberei- Der Hinweis für die weitergehende Erschließungspla- Der Hinweis wird zur Kenntnis
ches kann das Erdgas-Versorgungsnetz -den Be- nung zur Kenntnis genommen.
genommen.
dürfnissen entsprechend- von der bestehenden
Versorgungsanlage in der Hüttenstraße bzw. von
der Werner-Schumacher-Straße aus, erweitert
werden. Bitte beteiligen Sie uns am weiteren Verfahren.
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB-BP 28 Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven.doc
Seite 8
Lfd.
Nr.
Behörden / Träger öffentlicher Belange
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme bzw.
Abwägung
Beschlussvorschlag
12
Fortsetzung
e-regio GmbH & Co. KG, Euskirchen
13.04.2017
Hinweise für die Verlegung von Versorgungs- Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei Die Hinweise sind bei der Umleitungen:
der Umsetzung berücksichtigt.
setzung zu berücksichtigen.
Um spätere Aufbrüche in Fahrbahnen zu vermeiden empfehlen wir, die Versorgungsleitungen gebündelt in den Nebenanlagen (Gehwegen, Parkstreifen o.ä.) unterzubringen.
Die Breite ist so zu dimensionieren, dass die geforderten Sicherheitsabstände untereinander eingehalten werden können.
Hinweis zu Baumstandorten / Bepflanzungen:
Wir weisen darauf hin, dass eventuell geplante
Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere das Anpflanzen von Bäumen, grundsätzlich außerhalb von
Leitungstrassen anzustreben sind. Präventivschutz
vor Baumwurzeln reicht von der Baumartauswahl
bis zu technischen Schutzmaßnahmen.
13
PLEdoc GmbH, Essen
05.04.2017
Die Prüfung der uns auf Datenträger zur Verfügung
gestellten Unterlagen im Rahmen der erneuten
Beteiligung hat zu dem Ergebnis geführt, dass die
Ferngasleitungen im Bebauungsplan Nr. 28 „Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven“ im erforderlichen Umfang lagerichtig dargestellt und in der Zeichenerklärung erläutert worden
sind.
Des Weiteren werden die Ferngasleitungen mit den
verbundenen Einschränkungen in der Textlichen
Festsetzungen Nr. 5 Leitungs- und Unterhaltungsrechte Unterpunkt Nr. 5.1 sowie in der Begründung
auf Seite 16 und 17 Ferngasleitungen zum Bebauungsplan dargelegt, womit wir uns einverstanden
erklären.
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB-BP 28 Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven.doc
Seite 9
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Nr.
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16
Behörden / Träger öffentlicher Belange
Fortsetzung
PLEdoc GmbH, Essen
Agentur für Arbeit, Brühl
Deutsche Bahn AG, Köln
Bundesamt für Infrastruktur,
Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme bzw.
Abwägung
Beschlussvorschlag
05.04.2017
Durch die unter Punkt 7.2 ausgewiesenen Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Plangebietes werden keine von der Open Grid Europe
(GmbH) betriebenen oder betreuten Leitungen
berührt. Gleiches gilt für Kabelschutzrohranlagen
der GasLINE GmbH, soweit diese von uns verwaltet werden.
–
–
Somit bestehen von unserer Seite keine Bedenken.
–
–
18.04.2017
Keine Anregungen
–
–
22.03.2017
Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von der
DB Netz AG bevollmächtigtes Unternehmen, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme:
Die „Gesamtstellungnahme“ lautete bis dato (jeden- Der nebenstehenden Abwäfalls bis zur Regelung des Erwerbs der Fläche über gung wird gefolgt. Kein weiterdem Bahntunnel durch die Gemeinde), es bestünden gehender Beschluss.
keine Bedenken, da ausreichend Überdeckung vorhanden sei.
Sofern durch die geplanten Bebauungen die
Standsicherheit des Kaller Tunnels nicht beeinflusst Die Standsicherheit ist allerdings ohnehin gewährleiswird, bestehen unsererseits keine Anregungen oder tet, da jegliches Bauvorhaben über dem Tunnel vom
Bedenken.
jeweiligen Architekten mit dem Kompetenzzentrum der
Bahn abgestimmt werden muss. Dazu ist eine textliche Festsetzung im Bebauungsplan aufgenommen.
Ein weitergehender Beschluss zum Bebauungsplan ist
daher nicht erforderlich.
15.03.2017
Gegen die im Betreff genannte Maßnahme hat die
Bundeswehr keine Bedenken bzw. keine Einwände. Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche
Anlagen – einschließlich untergeordneter Gebäudeteile – eine Höhe von 30 m nicht überschreiten.
-
Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe Diese Beteiligung ist dann Angelegenheit der Bauauf- Die Beteiligung der Bundesüberschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfalle sichtsbehörde bei den Baugenehmigungsverfahren.
wehr ist bei den Baugenehmimir die Planungsunterlagen – vor Erteilung einer
gungsverfahren zu beachten.
Baugenehmigung – zur Prüfung zuzuleiten.
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB-BP 28 Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven.doc
Seite 10
Lfd.
Nr.
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Behörden / Träger öffentlicher Belange
Deutsche Telekom Technik
GmbH, Euskirchen
Kurzinhalt der Stellungnahme
13.04.2017
Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom die aus beiliegendem Plan ersichtlich sind.
Nach dem Planentwurf sind Änderungen im Verlauf
der jetzigen Straße/Feldwege vorgesehen, in der
sich Telekommunikationslinien der Telekom befinden, die nur mit einem unverhältnismäßig hohen
Kostenaufwand gesichert, verändert oder verlegt
werden können.
Stellungnahme bzw.
Abwägung
Beschlussvorschlag
Bei der 1. Beteiligungsrunde zum Bebauungsplanverfahren, die gerade dazu dient, rechtzeitig die erforderlichen Planungsinformationen zu erhalten, hat die
Telekom mitgeteilt: „Im Planbereich befinden sich
noch keine Telekommunikationslinien der Telekom.“
Den nebenstehenden Ausführungen zur Abwägung wird
gefolgt. Es ist dementsprechend zu verfahren.
Die nunmehr doch noch mitgeteilten Telekomlinien in
der Landes- und der Gemeindestraße können unverändert liegen bleiben. Die Linie in einem der bisherigen Feldwege ist allerdings mit GE-Fläche überplant.
Wir bitten deshalb, die Planung so auf die vorhan- Sie kann eventuell bei der Grundstücksparzellierung
denen Telekommunikationslinien abzustimmen, so berücksichtigt werden, dass sie nicht-störend entdass Veränderungen oder Verlegungen der Tele- lang einer künftigen Parzellengrenze verläuft. Ansonskommunikationslinien vermieden werden können.
ten müsste sie abschnittsweise im Rahmen der tiefbautechnischen Erschließungsplanung verlegt werden.
Zur Versorgung des Neubaugebietes mit Telekommunikationsinfrastruktur der Telekom ist die Verlegung neuer Telekommunikationslinien im Plangebiet und außerhalb des Plangebietes erforderlich.
Die Regelung der Leitungsführung, die Koordination Kein
weitergehender
der Medien untereinander sowie mit Straßenbau und schluss.
Bepflanzungsmaßnahmen erfolgt bei der tiefbautechnischen Ausführungsplanung. Im Rahmen des BPlans ist kein weitergehender Beschluss dazu erforWir bitten folgende fachliche Festsetzung in den derlich.
Bebauungsplan aufzunehmen.
In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete
und ausreichende Trassen mit einer Leitungszone
in einer Breite von ca. 1 m für die Unterbringung
der Telekommunikationslinien der Telekom vorzusehen.
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB-BP 28 Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven.doc
Seite 11
Be-
Lfd.
Nr.
17
Behörden / Träger öffentlicher Belange
Fortsetzung
Deutsche Telekom Technik
GmbH, Euskirchen
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme bzw.
Abwägung
13.04.2017
Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das s.o.
„Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische
Ver- und Entsorgungsanlagen“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 1989 zu beachten.
Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen
Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und
Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplan-gebiet der Deutschen Telekom Technik
GmbH so früh wie möglich, mindestens 6 Monate
vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden.
s.o.
Die Deutsche Telekom orientiert sich beim Ausbau Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
ihrer Festnetzinfrastruktur unter anderem an den
technischen Entwicklungen und Erfordernissen.
Insgesamt werden Investitionen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten geplant. Der Ausbau der
Deutschen Telekom erfolgt nur dann, wenn dies
aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll erscheint.
18
LVR, Dez. 3, Köln
16.03.2017
Hiermit möchte ich Sie innerhalb meiner Stellungnahme darüber informieren, dass keine Betroffenheit bezogen auf Liegenschaften des LVR vorliegt
und daher keine Bedenken gegen die o.g. Maßnahme geäußert werden.
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB-BP 28 Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven.doc
Seite 12
Beschlussvorschlag
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Der Hinweis wird zur Kenntnis
genommen.
–
Lfd.
Nr.
19
20
Behörden / Träger öffentlicher Belange
Amprion GmbH, Dortmund
Westnetz GmbH, Düren
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme bzw.
Abwägung
Beschlussvorschlag
–
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–
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–
21.03.2017
Keine Bedenken
–
–
24.03.2017
Keine Anregungen
–
–
23.03.2017
Nach Durchsicht der nunmehr vorgelegten Planunterlagen bestehen auch weiterhin unsererseits
keine Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes, da sich auch im Bereich der externen
Kompensationsmaßnahme KE2 im Bereich der
Gemarkung Sistig keine Freileitungen unseres
Unternehmens befinden.
17.03.2017
Diese Stellungnahme betrifft nur das von uns betreute Nieder- und Mittelspannungsnetz bis zur 35kV-Spannungsebene und ergeht auch im Auftrag
und mit Wirkung für die innogy Netze Deutschland
GmbH als Eigentümerin des Nieder- und Mittelspannungsnetzes.
Gegen die oben angeführten Planungen der Gemeinde Kall bestehen unsererseits keine Bedenken.
21
Westnetz GmbH, Dortmund
23.03.2017
Im Planbereich der o.a. Maßnahme verlaufen keine
110-kV-Hochspannungsleitungen der Westnetz
GmbH.
Planungen von 110-kV-Hochspannungsleitungen
für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht
vor.
22
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Erftverband, Bergheim
Gemeinde Blankenheim, Blankenheim
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB-BP 28 Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven.doc
Seite 13
Lfd.
Nr.
24
25
Behörden / Träger öffentlicher Belange
Gemeinde Dahlem, Dahlem
Eifelgemeinde Nettersheim,
Nettersheim
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme bzw.
Abwägung
Beschlussvorschlag
15.03.2017
Keine Anregungen
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17.03.2017
Keine Bedenken
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Stand: 08.06.2017 MY-AG
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB-BP 28 Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven.doc
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