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Allgemeine Vorlage (TÖB-BP 28 Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven)

Daten

Kommune
Kall
Größe
350 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
08.12.17, 18:07
Aktualisiert
08.12.17, 18:07

Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Bebauungsplan Nr. 28 der Gemeinde Kall „Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven“ Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB (Offenlage) Lfd. Nr. 01 02 Behörden / Träger öffentlicher Belange Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme bzw. Abwägung Beschlussvorschlag Bezirksregierung Köln, Dez 33, Köln 30.03.2017 Keine Bedenken – – Bezirksregierung Düsseldorf, KBD, Düsseldorf 21.03.2017 Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere historische Unterlagen liefern keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln im beantragten Bereich. Daher ist eine Überprüfung des beantragten Bereichs auf Kampfmittel nicht erforderlich. – – Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt werden. Sofern Kampfmittel Ein entsprechender Hinweis ist im Bebauungsplan gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort ein- Textteil enthalten. zustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen, wie Rammarbeiten, Pfahlgrün- Ein entsprechender Hinweis ist im Bebauungsplan dungen, Verbauarbeiten etc., empfehle ich eine Textteil enthalten. Sicherheitsdetektion. 03 Kreis Euskirchen, Euskirchen 19.04.2017 Seitens des Kreises Euskirchen bestehen gegen die Aufstellung des Baubauungsplanes keine grundsätzlichen Bedenken. \\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB-BP 28 Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven.doc Seite 1 – Kein weitergehender Beschluss erforderlich. Kein weitergehender Beschluss erforderlich. – Lfd. Nr. 03 Behörden / Träger öffentlicher Belange Fortsetzung Kreis Euskirchen, Euskirchen Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme bzw. Abwägung 19.04.2017 Untere Bodenschutzbehörde Unabhängig von der im Gegensatz zu den Ausführungen in dem Umweltbericht zum Schutzgut Boden aus bodenschutzrechtlicher Sicht vertretenen fachlichen Auffassung, dass eine ordnungsgemäße landwirtschaftliche Nutzung nicht als anthropogene Überprägung oder Vorbelastung angesehen wird, wird gutachterseits trotz Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen die Umsetzung des Vorhabens als erheblicher Eingriff in das Schutzgut Boden angesehen. Insofern bestehen aus bodenschutzrechtlicher Sicht unter der Voraussetzung, dass eine Umsetzung der Vermeidungsmaßnahmen V 8 bis V 12 erfolgt, keine Bedenken. Der Hinweis aus der Stellungnahme vom Die Bodenschutzbehörde hatte damals um Beteiligung 11.08.2015 wird entsprechend aufrechterhalten. bei den weiteren Schritten bis zur Umsetzung der Vermeidungsmaßnahmen gebeten. Das kann natürlich erfolgen. Immissionsschutz Es wird empfohlen, zum Schutz des Heidehofes, Die Stellungnahme bzw. Abwägung dazu in der Abeine Feingliederung des Gewerbegebietes, sowie wägungsliste zur 1. Beteiligungsrunde wird aufrechteine Schallkontingentierung vorzunehmen. erhalten. An der Lösung über den Abstanderlass NRW Die Stellungnahme vom 11.08.2015 bleibt insofern wird festgehalten. bestehen. Untere Naturschutzbehörde Mit Bezugnahme auf die naturschutzfachliche Stellungnahme vom 11.08.2015 bestehen aus hiesiger Sicht keine Bedenken gegen das geplante „Gewerbegebiet Kall III“. Sämtliche zur Eingriffsvermeidung Die Vermeidungs-, Minimierungs- und Kompensatiund -minimierung sowie zur Kompensation im Um- onsmaßnahmen werden entsprechend den Vorgaben weltbericht und Landschaftspflegerischen Begleit- umgesetzt und angezeigt. plan aufgeführten Maßnahmen sind umzusetzen. Die innerhalb des Plangebietes durchgeführten Kompensationsmaßnahmen sind der Unteren Naturschutzbehörde zu gegebener Zeit unaufgefordert zur Abnahme mitzuteilen. \\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB-BP 28 Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven.doc Seite 2 Beschlussvorschlag - Die Bodenschutzbehörde weiter zu beteiligen. ist An der Lösung über den Abstanderlass NRW wird festgehalten. Die Vermeidungs-, Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen sind entsprechend den Vorgaben umzusetzen und anzuzeigen. Lfd. Nr. 03 Behörden / Träger öffentlicher Belange Fortsetzung Kreis Euskirchen, Euskirchen Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme bzw. Abwägung 19.04.2017 Die externe Kompensation ist in enger Abstimmung s.o. mit der Unteren Naturschutzbehörde auf einer von der Gemeinde Kall erworbenen, gegenwärtig noch als Acker genutzten Bewirtschaftungsfläche (Teilfläche mit einer Größe von ca. 2,6 ha) umzusetzen. Träger der Landschaftsplanung Der Planung zum „Gewerbegebiet Kall III“ wird nicht widersprochen. Bauamt Aus Sicht der Baugenehmigungsbehörde bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Die Festsetzung einer „abweichenden Bauweise“ erscheint jedoch in der vorliegenden Form problematisch, denn mit der planungsrechtlichen Vorgabe, dass an die vordere, rückwärtige und an die seitlichen Nachbargrenzen herangebaut werden darf, könnte der Eindruck entstehen als wäre eine gleichzeitige Inanspruchnahme aller Nachbargrenzen ohne weiteres möglich. Der Hinweis auf die „landesrechtlichen Abstandflächen-Bestimmungen“ bedeutet aber an dieser Stelle, dass hier der § 6 Abs.1 b BauO NRW (bzw. nach der neuen BauO NRW § 6 Abs.1 Nr.2) greift und somit ein Grenzanbau nur zulässig ist, wenn gesichert ist, dass auch auf dem Nachbargrundstück ohne Grenzabstand gebaut wird (d.h.: in der Regel besteht in diesen Fällen ein Baulasterfordernis für eine Anbauverpflichtung). Bei einem pauschalen Hinweis auf die „landesrechtlichen Abstandflächen-Bestimmungen“ wird diesen Zusammenhang aber nach Auffassung des Bauamtes kaum jemand so verstehen, dass für jeden Grenzanbau eine Baulast erforderlich wird. Um hier für Bauinteressenten eine klare Planungsgrundlage zu schaffen, wird angeregt diese Festsetzung deutlicher auszuformulieren (z.B. mit einem ausdrücklichen Hinweis auf die erforderliche rechtliche Sicherung). s.o. – – Die enthaltene Bestimmung, dass „im Rahmen der landesrechtlichen Abstandsflächenbestimmungen“ herangebaut werden darf, beinhaltet sämtliche zu beachtende Fallgestaltungen, nämlich auch, und zuerst einmal den Regelfall des Einhalts der landesrechtlich definierten Abstandsflächen. Sie soll für die gewerblichen Bauherren eine möglichst große Gestaltungsfreiheit schaffen, ohne auf Details der umfangreichen bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenbestimmungen einzugehen. Diese sind Handwerkszeug jedes Architekten und Planers, und von diesem bei der Ausführungsplanung ohnehin zu berücksichtigen. Eine Verengung auf lediglich einen Sonderfall, den des Grenzanbaus, sollte nicht erfolgen. Dann sind natürlich auch die einschlägigen Bestimmungen der Landesbauordnung zu dessen rechtlicher Absicherung einzuhalten. Eine Änderung der textlichen Festsetzung erscheint somit nicht erforderlich. Den nebenstehenden Ausführungen zur Abwägung wird gefolgt. Die textliche Festsetzung wird aufrechterhalten. \\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB-BP 28 Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven.doc Seite 3 Beschlussvorschlag Lfd. Nr. 03 Behörden / Träger öffentlicher Belange Fortsetzung Kreis Euskirchen, Euskirchen Kurzinhalt der Stellungnahme Mit Hinblick auf die zukünftige fußläufige Erschließung des geplanten Baugebietes entlang der L 206 ist auch der Anschluss an die Gehweganlage der Hüttenstraße (Kreisstraße 67) zu erwarten. Sämtliche Kosten für die Anpassung der vorhandenen Gehweganlagen der Kreisstraße 67 an diese mögliche fußläufige Erschließung sind durch den Erschließungsträger des Vorhabens zu tragen. Die Planungen sind im Vorfeld mit dem Straßenbaulastträger für Kreisstraßen abzustimmen. 06 13.03.2017 Im Abwägungsergebnis wird bzgl. meiner Stellungnahme vom 13.07.2015 auf die Erstellung der tiefbautechnischen Ausführungsplanung verwiesen. \\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB-BP 28 Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven.doc Seite 4 – – Nach hiesiger vorläufiger Einschätzung braucht die Die Erschließungsdetails sind vorhandene Gehweganlage der Hüttenstraße nicht im Rahmen der tiefbautechnigeändert zu werden. schen Ausführungsplanung zu regeln. Sämtliche Erschließungsdetails werden im Rahmen der tiefbautechnischen Ausführungsplanung geregelt. Unitymedia NRW GmbH, Kassel 18.04.2017 Keine Anregungen Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Ville-Eifel, Euskirchen Beschlussvorschlag 19.04.2017 Straßenbaulastträger Gegen das Vorhaben bestehen aus Sicht des Straßenbaulastträgers für Kreisstraßen grundsätzlich keine Bedenken. 05 Stellungnahme bzw. Abwägung – – - - Lfd. Nr. Behörden / Träger öffentlicher Belange Kurzinhalt der Stellungnahme 06 Fortsetzung Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Ville-Eifel, Euskirchen 13.03.2017 Da insbesondere auf die Verkehrsentwicklung des Gewerbegebietes keine Ziel- und Quellverkehre ermittelt wurden, kann keine Ausführungsplanung – z.B. ergänzender Bypass hinsichtlich der vorhandenen Kreisverkehre, Änderungen im Bereich des Knotens L 105/ L 206 – erstellt werden. Die Normwirkung eines Bebauungsplanes (Verwaltungsakt nach Verwaltungsverfahrensgesetz) bedingt bei seiner Aufstellung die Berücksichtigung der im Laufe der Zeit möglicherweise eintretenden Gefährdungen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs. Neben der Entwicklung aus dem Bebauungsplan Nr. 28 sind die Radfahrer und die Prognosewerte 2030 im Gutachten nachvollziehbar zu berücksichtigen. Die in meiner o.g. Stellungnahme aufgeführten Knotenpunkte, auf die sich die Verkehre ebenfalls auswirken, sind in die Begutachtung einzuarbeiten. Erst danach kann eine Aussage über tiefbautechnische Maßnahmen, die außerhalb des Radwegebaues liegen, getroffen werden. Stellungnahme bzw. Abwägung Beschlussvorschlag Die auf der L 206 bestehenden beiden Kreisverkehrsplätze liegen außerhalb der Bebauungsplanbegrenzung und werden nicht überplant. Bauliche Änderungen daran sind, bis auf die bauliche Ergänzung des seit jeher bereits vorgesehenen 4. Astes an dem Kreisverkehrsplatz L 206 / Hüttenstraße („BruckerKreisel“), nicht vorgesehen und auch nicht erforderlich. Gegenüber den bereits vorhandenen Verkehren auf der Hauptverkehrsader L 206 und den Abzweigungen der bestehenden GE- Gebiete I und II wird der Zielund Quellverkehr des neuen GE III mit Sicherheit nur untergeordnete Bedeutung haben. Die Kreisverkehre sind auf die vorkommenden Verkehrsstärken und vier Äste ausgelegt, Änderungserfordernisse daran sind nicht zu erkennen, dto. keine Gefährdungen für Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs. Den nebenstehenden Ausführungen zur Abwägung der Stellungnahme des Landesbetriebs wird zugestimmt. Erschließungsdetails, insbesondere zum Ausbau des vierten Astes an dem Kreisel L 206 / Hüttenstraße und zu dem Radweg parallel zur L206, sind im Rahmen der tiefbautechnischen Ausführungsplanung mit den berührten Straßenbaulastträgern zu regeln. Im Rahmen des BPlanverfahrens keine weitergehende Beschlussfassung. Der Lückenschluss im Radwegenetz ist in Gestalt einer eigens eingeplanten Trasse berücksichtigt. Die Bewältigung der allgemeinen Verkehrsentwicklungsprognose auf übergeordneten Straßen hingegen kann nicht Aufgabe dieses Bebauungsplanverfahrens mit seinem in der Relation geringen Verkehrsaufkommen sein. Der jetzt belegte vierte Ast an dem Kreisverkehrsplatz L 206 / Hüttenstraße („Brucker-Kreisel“) war von vornherein bekannt und mit eingeplant. An dem zweiten Kreisverkehrsplatz auf der L 206 sind alle vier Äste bereits vorhanden und ausreichend ausgebaut. Auch reicht der Knotenpunktabstand auf der Gemeindestraße im Norden von der L 206 für den zu erwartenden Verkehr aus. Weitergehende tiefbautechnische Maßnahmen sind also nicht erforderlich Ich bitte dringend um die Vorlage des Verkehrs- Im Rahmen der tiefbautechnischen Ausführungsplagutachtens, da sonst Abstimmungen nicht möglich nung erfolgt nochmals eine Abstimmung mit den besind. rührten Straßenbaulastträgern. Ein eigenes Verkehrsgutachten wird nicht für erforderlich gehalten. \\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB-BP 28 Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven.doc Seite 5 Lfd. Nr. Behörden / Träger öffentlicher Belange 06 Fortsetzung Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Ville-Eifel, Euskirchen 13.03.2017 Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Euskirchen, Düren 07.04.2017 Keine Bedenken 07 08 09 Kurzinhalt der Stellungnahme Auch hinsichtlich der Werbeanlagen an der freien Strecke von Landesstraßen sind Werbeverbotszonen in die Bauleitplanung zeichnerisch zu übernehmen. Die Baugrenzen sind zum Fahrbahnrand zu vermaßen. Wasserverband Eifel-Rur, Düren 12.04.2017 In der gültigen Netzanzeige im Einzugsgebiet der Kläranlage Kall ist die Entwicklung des Gewerbegebietes bereits enthalten, jedoch wird ein Schmutzwasseranfall von 3 l/s angesetzt. Im vorliegenden Kanalisationsentwurf wird der Schmutzwasseranfall mit 100 l/s benannt, wahrscheinlich irrtümlicherweise, da auf die beschiedene Netzanzeige Bezug genommen wird. Bei Änderung des Schmutzwasseranfalls auf 3 l/s bestehen Seitens des Wasserverbandes Eifel-Rur keine Bedenken gegen das Vorhaben. IHK Aachen, Aachen Stellungnahme bzw. Abwägung Anbau- und Werbeverbotszonen sind dargestellt, Kein Beschluss erforderlich. textlich geregelt und auch bemaßt. Die Baugrenzen halten den demnach erforderlichen Abstand zum Fahrbahnrand der L 206 ein. Sie müssen geometrisch eindeutig bemaßt werden, also zu Parzellengrenzen o.ä.; eine Bezugnahme auf den Fahrbahnrand der Landesstraße scheidet aus. – – Der prognostizierte Schmutzwasseranfall beträgt, wie Im BPlan-Verfahren kein Bein der Netzanzeige berücksichtigt, 3 l/sec. (Im nachfol- schluss erforderlich. genden Kanalnetz ist lediglich zur Sicherheit eine Reserve von 100 l/sec. berücksichtigt.) Hierzu ist Im BPlan-Verfahren also kein (anderer) Beschluss zu fassen. 20.04.2017 Keine Bedenken \\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB-BP 28 Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven.doc Seite 6 Beschlussvorschlag – – Lfd. Nr. Behörden / Träger öffentlicher Belange 10 Wasserverband Oleftal, Hellenthal Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme bzw. Abwägung Beschlussvorschlag 27.03.2017 Inhaltlich verweisen wir auf unsere Stellungnahme Die bisher fehlende rechtliche Absicherung der Was- Kein weitergehender Beschluss v. 13.07.2015. Das Vermessungsbüro Dipl.-Ing. serverbandsleitung soll auf diese Weise nachgeholt im Bebauungsplanverfahren Frank Diefenbach hat zwischenzeitlich von uns werden. erforderlich. einen Eintragungstext erhalten, um im Rahmen des Umlegungsverfahrens die Schutzstreifen noch mit einem Leitungs- und Unterhaltungsrecht zugunsten des Wasserverband Oleftal abzusichern. Bezüglich des Ersatzes der vorhandenen Entlee- Bei den Tiefbauarbeiten zur Erschließung des Gebie- Bei den Tiefbauarbeiten ist eine rungs- und Spülleitung DN 200 in dem entfallenden tes wird gleichzeitig eine neue Entleerungs- und Spül- neue Entleerungs- und SpülleiWeg westlich der inneren Erschließungsstraße leitung angelegt. tung anzulegen. haben Gespräche mit dem Planungsbüro PE Becker, Kall stattgefunden. Die erarbeiteten Lösungsvorschläge wird Ihnen das Büro Becker darlegen. Hinsichtlich der Löschwasserbereitstellung möchten wir folgende Hinweise geben: Die Löschwasserbereitstellung ist Pflichtaufgabe der Kommune. Derzeit ist über eine Unterstützung der Mitgliedskommunen bei der Erfüllung ihrer kommunalen Pflichtaufgabe durch den Verband noch nicht abschließend entschieden worden. Somit hat die Berücksichtigung einer Löschwasserentnahme aus dem öffentlichen Versorgungsnetz derzeit eine Rechtsgrundlage nicht. Eine Nutzung des Versorgungsnetzes zu Zwecken des Objektschutzes ist ausgeschlossen. Pflichtaufgabe der Kommune ist (nur) der erforderliche Die Ausführungen werden zur Grundschutz. Siehe dazu unten. Kenntnis genommen. Der Hinweis wird ansonsten zur Kenntnis genommen. Der individuelle Objektschutz ist nicht Angelegenheit der Kommune, sondern des jeweiligen Bauherrn. Nach Abschluss eines entsprechenden Vertrages Wird zur Kenntnis genommen. zwischen dem Wasserverband Oleftal und der Gemeinde, wäre aus dem öffentlichen örtlichen Versorgungsnetz eine Löschwasserentnahme von 3 bis zu 48 m /h möglich. \\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB-BP 28 Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven.doc Seite 7 Lfd. Nr. Behörden / Träger öffentlicher Belange 10 Fortsetzung Wasserverband Oleftal, Hellenthal 27.03.2017 Am Kreisverkehr an der Straße Richtung Scheven Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. ist ein Überflurhydrant auf der Transportleitung (DN Der öffentliche Grundschutz an Löschwasser wird im 400) installiert, aus dem auch eine Entnahme von Rahmen der Erschließungsmaßnahmen sichergestellt. 3 96 m /h (1.600 l/min) möglich ist. Am Kreisverkehr bei Brucker könnte zu Lasten der Gemeinde Kall ein weiterer Überflurhydrant auf der Transportleitung installiert werden. Damit wäre es möglich, für das gesamte Plangebiet innerhalb der 300 m Ab3 standsregelung einen Grundschutz von 96 m /h zu realisieren. Kreis-Energie-Versorgung Schleiden GmbH, Kall 10.04.2017 Keine Bedenken e-regio GmbH & Co. KG, Euskirchen 13.04.2017 Bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 06.03.2017, Az.: 61 26 49 teilen wir Ihnen als Eigentümerin des Erdgas-Versorgungsnetzes mit, dass unsererseits gegen das beabsichtigte Verfahren keine Bedenken bestehen. Innerhalb des dargestellten Planbereichs sind Leitungsanlagen der e-regio zur Erdgas-Versorgung nicht vorhanden. 11 12 Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme bzw. Abwägung Beschlussvorschlag Der öffentliche Grundschutz ist im Rahmen der Erschließungsmaßnahmen sicherzustellen. – – – – Der Bestand unserer Gas-Hochdruckleitung, unmit- Die Gasleitung an der L 206 liegt außerhalb des Be- Kein Beschluss dazu erfordertelbar an der Plangebietsgrenze entlang der L 206 bauungsplans. lich. (im Lageplan dargestellt), ist unbedingt zu gewährleisten. Im Zuge der weiteren Entwicklung des Planberei- Der Hinweis für die weitergehende Erschließungspla- Der Hinweis wird zur Kenntnis ches kann das Erdgas-Versorgungsnetz -den Be- nung zur Kenntnis genommen. genommen. dürfnissen entsprechend- von der bestehenden Versorgungsanlage in der Hüttenstraße bzw. von der Werner-Schumacher-Straße aus, erweitert werden. Bitte beteiligen Sie uns am weiteren Verfahren. \\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB-BP 28 Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven.doc Seite 8 Lfd. Nr. Behörden / Träger öffentlicher Belange Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme bzw. Abwägung Beschlussvorschlag 12 Fortsetzung e-regio GmbH & Co. KG, Euskirchen 13.04.2017 Hinweise für die Verlegung von Versorgungs- Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei Die Hinweise sind bei der Umleitungen: der Umsetzung berücksichtigt. setzung zu berücksichtigen. Um spätere Aufbrüche in Fahrbahnen zu vermeiden empfehlen wir, die Versorgungsleitungen gebündelt in den Nebenanlagen (Gehwegen, Parkstreifen o.ä.) unterzubringen. Die Breite ist so zu dimensionieren, dass die geforderten Sicherheitsabstände untereinander eingehalten werden können. Hinweis zu Baumstandorten / Bepflanzungen: Wir weisen darauf hin, dass eventuell geplante Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere das Anpflanzen von Bäumen, grundsätzlich außerhalb von Leitungstrassen anzustreben sind. Präventivschutz vor Baumwurzeln reicht von der Baumartauswahl bis zu technischen Schutzmaßnahmen. 13 PLEdoc GmbH, Essen 05.04.2017 Die Prüfung der uns auf Datenträger zur Verfügung gestellten Unterlagen im Rahmen der erneuten Beteiligung hat zu dem Ergebnis geführt, dass die Ferngasleitungen im Bebauungsplan Nr. 28 „Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven“ im erforderlichen Umfang lagerichtig dargestellt und in der Zeichenerklärung erläutert worden sind. Des Weiteren werden die Ferngasleitungen mit den verbundenen Einschränkungen in der Textlichen Festsetzungen Nr. 5 Leitungs- und Unterhaltungsrechte Unterpunkt Nr. 5.1 sowie in der Begründung auf Seite 16 und 17 Ferngasleitungen zum Bebauungsplan dargelegt, womit wir uns einverstanden erklären. \\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB-BP 28 Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven.doc Seite 9 – – – – Lfd. Nr. 13 14 15 16 Behörden / Träger öffentlicher Belange Fortsetzung PLEdoc GmbH, Essen Agentur für Arbeit, Brühl Deutsche Bahn AG, Köln Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme bzw. Abwägung Beschlussvorschlag 05.04.2017 Durch die unter Punkt 7.2 ausgewiesenen Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Plangebietes werden keine von der Open Grid Europe (GmbH) betriebenen oder betreuten Leitungen berührt. Gleiches gilt für Kabelschutzrohranlagen der GasLINE GmbH, soweit diese von uns verwaltet werden. – – Somit bestehen von unserer Seite keine Bedenken. – – 18.04.2017 Keine Anregungen – – 22.03.2017 Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von der DB Netz AG bevollmächtigtes Unternehmen, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme: Die „Gesamtstellungnahme“ lautete bis dato (jeden- Der nebenstehenden Abwäfalls bis zur Regelung des Erwerbs der Fläche über gung wird gefolgt. Kein weiterdem Bahntunnel durch die Gemeinde), es bestünden gehender Beschluss. keine Bedenken, da ausreichend Überdeckung vorhanden sei. Sofern durch die geplanten Bebauungen die Standsicherheit des Kaller Tunnels nicht beeinflusst Die Standsicherheit ist allerdings ohnehin gewährleiswird, bestehen unsererseits keine Anregungen oder tet, da jegliches Bauvorhaben über dem Tunnel vom Bedenken. jeweiligen Architekten mit dem Kompetenzzentrum der Bahn abgestimmt werden muss. Dazu ist eine textliche Festsetzung im Bebauungsplan aufgenommen. Ein weitergehender Beschluss zum Bebauungsplan ist daher nicht erforderlich. 15.03.2017 Gegen die im Betreff genannte Maßnahme hat die Bundeswehr keine Bedenken bzw. keine Einwände. Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anlagen – einschließlich untergeordneter Gebäudeteile – eine Höhe von 30 m nicht überschreiten. - Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe Diese Beteiligung ist dann Angelegenheit der Bauauf- Die Beteiligung der Bundesüberschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfalle sichtsbehörde bei den Baugenehmigungsverfahren. wehr ist bei den Baugenehmimir die Planungsunterlagen – vor Erteilung einer gungsverfahren zu beachten. Baugenehmigung – zur Prüfung zuzuleiten. \\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB-BP 28 Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven.doc Seite 10 Lfd. Nr. 17 Behörden / Träger öffentlicher Belange Deutsche Telekom Technik GmbH, Euskirchen Kurzinhalt der Stellungnahme 13.04.2017 Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom die aus beiliegendem Plan ersichtlich sind. Nach dem Planentwurf sind Änderungen im Verlauf der jetzigen Straße/Feldwege vorgesehen, in der sich Telekommunikationslinien der Telekom befinden, die nur mit einem unverhältnismäßig hohen Kostenaufwand gesichert, verändert oder verlegt werden können. Stellungnahme bzw. Abwägung Beschlussvorschlag Bei der 1. Beteiligungsrunde zum Bebauungsplanverfahren, die gerade dazu dient, rechtzeitig die erforderlichen Planungsinformationen zu erhalten, hat die Telekom mitgeteilt: „Im Planbereich befinden sich noch keine Telekommunikationslinien der Telekom.“ Den nebenstehenden Ausführungen zur Abwägung wird gefolgt. Es ist dementsprechend zu verfahren. Die nunmehr doch noch mitgeteilten Telekomlinien in der Landes- und der Gemeindestraße können unverändert liegen bleiben. Die Linie in einem der bisherigen Feldwege ist allerdings mit GE-Fläche überplant. Wir bitten deshalb, die Planung so auf die vorhan- Sie kann eventuell bei der Grundstücksparzellierung denen Telekommunikationslinien abzustimmen, so berücksichtigt werden, dass sie nicht-störend entdass Veränderungen oder Verlegungen der Tele- lang einer künftigen Parzellengrenze verläuft. Ansonskommunikationslinien vermieden werden können. ten müsste sie abschnittsweise im Rahmen der tiefbautechnischen Erschließungsplanung verlegt werden. Zur Versorgung des Neubaugebietes mit Telekommunikationsinfrastruktur der Telekom ist die Verlegung neuer Telekommunikationslinien im Plangebiet und außerhalb des Plangebietes erforderlich. Die Regelung der Leitungsführung, die Koordination Kein weitergehender der Medien untereinander sowie mit Straßenbau und schluss. Bepflanzungsmaßnahmen erfolgt bei der tiefbautechnischen Ausführungsplanung. Im Rahmen des BPlans ist kein weitergehender Beschluss dazu erforWir bitten folgende fachliche Festsetzung in den derlich. Bebauungsplan aufzunehmen. In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen mit einer Leitungszone in einer Breite von ca. 1 m für die Unterbringung der Telekommunikationslinien der Telekom vorzusehen. \\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB-BP 28 Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven.doc Seite 11 Be- Lfd. Nr. 17 Behörden / Träger öffentlicher Belange Fortsetzung Deutsche Telekom Technik GmbH, Euskirchen Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme bzw. Abwägung 13.04.2017 Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das s.o. „Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 1989 zu beachten. Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplan-gebiet der Deutschen Telekom Technik GmbH so früh wie möglich, mindestens 6 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden. s.o. Die Deutsche Telekom orientiert sich beim Ausbau Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. ihrer Festnetzinfrastruktur unter anderem an den technischen Entwicklungen und Erfordernissen. Insgesamt werden Investitionen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten geplant. Der Ausbau der Deutschen Telekom erfolgt nur dann, wenn dies aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll erscheint. 18 LVR, Dez. 3, Köln 16.03.2017 Hiermit möchte ich Sie innerhalb meiner Stellungnahme darüber informieren, dass keine Betroffenheit bezogen auf Liegenschaften des LVR vorliegt und daher keine Bedenken gegen die o.g. Maßnahme geäußert werden. \\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB-BP 28 Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven.doc Seite 12 Beschlussvorschlag – Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. – Lfd. Nr. 19 20 Behörden / Träger öffentlicher Belange Amprion GmbH, Dortmund Westnetz GmbH, Düren Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme bzw. Abwägung Beschlussvorschlag – – – – – – 21.03.2017 Keine Bedenken – – 24.03.2017 Keine Anregungen – – 23.03.2017 Nach Durchsicht der nunmehr vorgelegten Planunterlagen bestehen auch weiterhin unsererseits keine Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes, da sich auch im Bereich der externen Kompensationsmaßnahme KE2 im Bereich der Gemarkung Sistig keine Freileitungen unseres Unternehmens befinden. 17.03.2017 Diese Stellungnahme betrifft nur das von uns betreute Nieder- und Mittelspannungsnetz bis zur 35kV-Spannungsebene und ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die innogy Netze Deutschland GmbH als Eigentümerin des Nieder- und Mittelspannungsnetzes. Gegen die oben angeführten Planungen der Gemeinde Kall bestehen unsererseits keine Bedenken. 21 Westnetz GmbH, Dortmund 23.03.2017 Im Planbereich der o.a. Maßnahme verlaufen keine 110-kV-Hochspannungsleitungen der Westnetz GmbH. Planungen von 110-kV-Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. 22 23 Erftverband, Bergheim Gemeinde Blankenheim, Blankenheim \\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB-BP 28 Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven.doc Seite 13 Lfd. Nr. 24 25 Behörden / Träger öffentlicher Belange Gemeinde Dahlem, Dahlem Eifelgemeinde Nettersheim, Nettersheim Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme bzw. Abwägung Beschlussvorschlag 15.03.2017 Keine Anregungen – – 17.03.2017 Keine Bedenken – – Stand: 08.06.2017 MY-AG \\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB-BP 28 Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven.doc Seite 14