Daten
Kommune
Hürtgenwald
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77 kB
Erstellt
05.12.11, 19:02
Aktualisiert
05.12.11, 19:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 15.12.2011
öffentlich
177/2011
Abteilung:
Sachbearbeiter:
6
Herr Kowalke
Aktenzeichen:
Geb.-kalk. Schmutzu. Niederschlagswasser
29.11.2011
TOP- Nr.:
Datum:
Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr ab dem 01.01.2012 sowie Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat fasst auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 24.11.2011
folgenden Beschluss:
1. Die nach den der Vorlage 152/2011 beigelegten Gebührenbedarfsberechnungen nach den
Varianten AHK 1 bis 3 und WBZW 1 bis 3 sind richtig.
2. Für die Festlegung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr wird die
Berechnungsvariante WBZW, Variante 2 (Wiederbeschaffungszeitwert mit
kalkulatorischer Verzinsung 6 %), zugrunde gelegt.
3. Es werden folgende Gebührensätze festgelegt:
a. Die Grundgebühr je Hausanschluss beträgt beim Schmutzwasser 93,00 €,
b. die Schmutzwasserverbrauchsgebühr beträgt 3,55 € je m³,
c. die Grundgebühr je Hausanschluss beträgt beim Niederschlagswasser 81,00 €,
d. die Flächengebühr beim Niederschlagswasser beträgt 0,80 € je m²,
e. die Gebühr für den Zwischenzähler beträgt 25,50 € jährlich.
4. Die Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Gemeinde Hürtgenwald
wird in der beigefügten Fassung beschlossen.
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Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
X
Ja
Unter Zugrundelegung der Anlage 2 für die Festlegung der Schmutz- und
Niederschlagswassergebühr ergeben sich:
Kosten:
Erlöse:
2.685.259,53 €
2.685.259,53 €.
Sachverhalt:
Wegen des Sachverhaltes wird auf die Vorlage Nr. 152/2011 sowie die Beratungen im Haupt- und
Finanzausschuss am 24.11.2011 verwiesen.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
-.-
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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