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Beschlussvorlage (Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Schmutzwasser- und Niederschlags-wassergebühr ab dem 01.01.2012 sowie Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung.)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
77 kB
Erstellt
05.12.11, 19:02
Aktualisiert
05.12.11, 19:02
Beschlussvorlage (Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Schmutzwasser- und Niederschlags-wassergebühr ab dem 01.01.2012 sowie Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung.) Beschlussvorlage (Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Schmutzwasser- und Niederschlags-wassergebühr ab dem 01.01.2012 sowie Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung.)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 15.12.2011 öffentlich 177/2011 Abteilung: Sachbearbeiter: 6 Herr Kowalke Aktenzeichen: Geb.-kalk. Schmutzu. Niederschlagswasser 29.11.2011 TOP- Nr.: Datum: Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr ab dem 01.01.2012 sowie Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat fasst auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 24.11.2011 folgenden Beschluss: 1. Die nach den der Vorlage 152/2011 beigelegten Gebührenbedarfsberechnungen nach den Varianten AHK 1 bis 3 und WBZW 1 bis 3 sind richtig. 2. Für die Festlegung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr wird die Berechnungsvariante WBZW, Variante 2 (Wiederbeschaffungszeitwert mit kalkulatorischer Verzinsung 6 %), zugrunde gelegt. 3. Es werden folgende Gebührensätze festgelegt: a. Die Grundgebühr je Hausanschluss beträgt beim Schmutzwasser 93,00 €, b. die Schmutzwasserverbrauchsgebühr beträgt 3,55 € je m³, c. die Grundgebühr je Hausanschluss beträgt beim Niederschlagswasser 81,00 €, d. die Flächengebühr beim Niederschlagswasser beträgt 0,80 € je m², e. die Gebühr für den Zwischenzähler beträgt 25,50 € jährlich. 4. Die Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Gemeinde Hürtgenwald wird in der beigefügten Fassung beschlossen. - Seite 1 von 2 - Finanzielle Auswirkungen ? Nein X Ja Unter Zugrundelegung der Anlage 2 für die Festlegung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr ergeben sich: Kosten: Erlöse: 2.685.259,53 € 2.685.259,53 €. Sachverhalt: Wegen des Sachverhaltes wird auf die Vorlage Nr. 152/2011 sowie die Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss am 24.11.2011 verwiesen. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: -.- Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -