Daten
Kommune
Kall
Größe
67 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
08.12.17, 18:07
Aktualisiert
08.12.17, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Bebauungsplan Nr. 28 der Gemeinde Kall „Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven“
Nachtrag zur Abwägungsliste der Behördenbeteiligung –gem. § 4 (2) BauGBLfd.
Nr.
15b
Behörden / Träger öffentlicher Belange
DB Netz AG, 56068 Koblenz
Kurzinhalt der Stellungnahme
Beschlussvorschlag
23.10.2017
Die Überdeckungshöhe beläuft sich auf bis zu 16,5 Auf die Abwägung zur lfd. Nr. 15 der Abwägungsliste, Kein
weitergehender
m in ca. Tunnelmitte, am Tunnelanfang und Tun- 2. Beteiligungsrunde, wird verwiesen.
schluss.
nelende dürfte sie sich auf ca. 10 m belaufen. Ei- Kein weitergehender Beschluss erforderlich.
gentlich dürfte das ausreichend Überdeckung für
normale Streifen- oder Flachgründung bedeuten.
Insofern halte ich die Formulierung (A.d.V.: in den
Textlichen Festsetzungen) für ausreichend. Falls
dann doch eine andere Gründung erforderlich ist
oder Tiefgaragen o.ä. geplant werden sollten, so
würden wir ja im weiteren Antragsverfahren erneut
beteiligt.
J:\Stadtbau-Archiv\24-xxx\24-418 GG III Kall\TÖB-BP 28 Gewerbegebiet Kall III - Nachtrag.doc
Seite 1
Stellungnahme bzw.
Abwägung
Be-