Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
15 kB
Datum
15.09.2010
Erstellt
01.10.10, 04:21
Aktualisiert
01.10.10, 04:21
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Sport und Kultur am
15.09.2010 im Sitzungssaal II des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
Zusammenschluss der Volkshochschulen im Kreis Euskirchen
TOP 3
V 100/2010
An der Beratung nimmt Bürgermeister Dr. Friedl, Stadt
Euskirchen, teil.
AV Manfred Poth fasst die Vorlage kurz zusammen. Als erster
von drei Schwerpunkten in der interkommunalen
Zusammenarbeit wurde das Thema Erwachsenenbildung (VHS)
behandelt. In einem kooperativen Prozess mit der Stadt
Euskirchen wurde eine einheitliche Vorlage für die Gremien von
Stadt und Kreis erstellt.
AV hebt hervor, dass beide Einrichtungen zertifiziert sind und
seit mehr als 50 Jahren gute Arbeit leisten. Bei Beibehaltung
von Quantität und Qualität können bei einem
Zusammenschluss Einsparungen von mindestens 63 T€ erzielt
werden. Das Defizit würde zukünftig von allen Städten und
Gemeinden über die allgemeine Kreisumlage getragen und
nicht mehr differenziert umgelegt werden. Die finanzielle
Belastung fast aller Kommunen kann geringfügig reduziert
werden, die der Stadt Euskirchen erheblich. Einziger Verlierer
ist die Stadt Bad Münstereifel, die bisher im Rahmen einer
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Stadtbetrieb VHS
Euskirchen kooperiert. Alle Bürgermeister haben die Vorlage
erhalten, Einwände sind bisher nicht eingegangen. Dass der
Zusammenschluss erst zum 01.01.2014 erfolgen soll, liegt an
speziellen Problemen der Stadt Euskirchen, die wegen einer
Personalie und Raumproblemen erst dann Einsparungen
erzielen kann.
BM Dr. Friedl dankt dem Ausschuss für die Gelegenheit, die
gemeinsamen Überlegungen aus Sicht der Stadt kommentieren
zu können. Er unterstreicht, dass auch aus städt. Sicht eine
gemeinsame Vorlage erwünscht war. Als Besonderheit aus der
Sicht der Stadt nennt er dabei das Verfahren der mietfreien
Überlassung der Unterrichtsräume durch die angeschlossenen
Städte und Gemeinden. Auch die Stadt habe sich entschieden,
bei einem Zusammenschluss auf Mieten für Unterrichtsräume
zu verzichten, um allen Beteiligten das aufwändige
Erstattungsverfahren zu ersparen.
Er erläutert, warum die Zusammenlegung erst ab 2014 sinnvoll
ist. Auf seiner Personalseite sind die zu erwartenden
Einsparungen erst mit der 2014 anstehenden Pensionierung
des VHS-Leiters wirksam, weil dessen Stellenanteil dann
entfällt. Zum anderen bemühe sich die Stadt, externe Mieten
einzusparen, und eine Abteilung, die zur Zeit in angemieteten
Räumen untergebracht ist, in eigenen Räumen unterzubringen.
Geeignete Überlegungen sind durch die Sperrung des Turmes
hinfällig geworden, der für die Unterbringung des Standesamtes
vorgesehen war. Jetzt werden Räume im Alten Rathaus
benötigt, die für den Umzug der VHS-Mitarbeiter des Kreises
dort vorgehalten werden sollten, und es ist ein neues
Raumkonzept in seinem Hause zu entwickeln. Erst wenn diese
Probleme gelöst sind, könnte die ermittelte Einsparung von 63
T€ garantiert werden. Dr. Friedl unterstreicht, dass die Quantität
des Angebotes bei einem Zusammenschluss nicht leiden dürfe,
und im Sinne der Qualität der Personalbestand nicht weiter
reduziert werden darf.
AV Poth ergänzt, dass mit dem geplanten Sitz der neuen
kreisweiten Einrichtung im Alten Rathaus Büros der VHSMitarbeiter im Kreishaus frei würden und damit die Raumnot
gelindert würde.
Herr Loevenich erläutert, dass die SPD-Fraktion der Vorlage
zustimmen werde. Man sei erfreut darüber, dass durch
interkommunale Zusammenarbeit Geld eingespart werden
kann. Ihm stellt sich aber noch die Frage, warum 2013 alles
noch mal überprüft werden soll.
Dr. Friedl verweist auf die SPD-Fraktion des Stadtrates, die
darauf Wert lege.
Herr Kindler erklärt, dass die Vorlage seitens der FDP
ausdrücklich unterstützt werde.
Frau Konias betont, dass die Qualität der Arbeit sehr wichtig ist
und fragt, wer die Kriterien festlegt und was passiert, wenn sich
2013 herausstellt, dass die erwarteten Einsparungen nicht
erreicht werden können.
Herr Poth erläutert, dass die Kriterien aus der Vorlage für die
Überprüfung herangezogen werden. Außerdem könne eine
Entscheidung jederzeit geändert werden.
Dr. Friedl ergänzt, dass bei einer Zustimmung dieses
Ausschusses und des morgen tagenden städt. Ausschusses
der politische Wille klar sei. Wenn dann 2013 die aktualisierten
Zahlen zu den Synergie-Effekten dargestellt seien, bedürfe es
nur noch einer Mitteilungsvorlage für die Gremien. Der
Grundlagenbeschluss selbst werde in dieser Sitzungsperiode
gefällt.
Herr Mertens bekräftigt, dass die Vorlage im Sinne der CDUFraktion sei und deren Zustimmung finde.
Frau Konias fragt, wer über das Angebot der VHS entscheidet.
Dr. Friedl erläutert, dass das Programm der Stadt-VHS vom
Fachausschuss beraten wird. Die Vorgehensweise bei der
Kreis-VHS sei eine andere. Das gemeinsame Verfahren müsse
dann noch abgestimmt werden.
Frau Böhm fragt, warum Bad Münstereifel einziger Verlierer ist.
Dr. Friedl erläutert die bestehende öffentlich-rechtliche
Vereinbarung über die VHS-Zusammenarbeit von Euskirchen
und Bad Münstereifel. Da mit Bad Münstereifel die
Weiterbildungsmittel des Landes für die VHS der Stadt
Euskirchen höher sind, habe man finanzielle Zugeständnisse an
die Stadt Bad Münstereifel erlaubt. Die Stadt sei sich im Klaren
darüber, dass bei einem Zusammenschluss der Haushalt
stärker belastet würde.
Der Vorsitzende stellt folgende Beschlussempfehlung der
Verwaltung zur Abstimmung:
Der Kreistag beschließt den Zusammenschluss der beiden
Volkshochschulen im Kreis Euskirchen ab 01.01.2014. Der
Stadtrat Euskirchen beschließt die Übertragung der Aufgabe
gemäß § 10 Abs. 2 WbG auf den Kreis Euskirchen ab
01.01.2014.
Bis
zum
Zusammenschluss
werden
die
Volkshochschulen ihre Zusammenarbeit intensivieren.
beiden
Die Rahmenbedingungen für den geplanten Zusammenschluss
werden im Jahre 2013 auf Basis einer aktualisierten
Kostenanalyse
geprüft,
konkretisiert
und
in
einer
Zielvereinbarung
hinsichtlich
der
zu
realisierenden
wirtschaftlichen
Vorteile
und
darzustellenden
Angebotsstrukturen fixiert. Vereinbartes Ziel für den
Zusammenschluss muss die Erzielung eines wirtschaftlichen
Vorteils bei gleichbleibender Qualität die VHS-Angebotes sein.
Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 2 Enthaltungen