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Beschlusstext (Zusammenschluss der Volkshochschulen im Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
15 kB
Datum
15.09.2010
Erstellt
01.10.10, 04:21
Aktualisiert
01.10.10, 04:21
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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Sport und Kultur am 15.09.2010 im Sitzungssaal II des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 Zusammenschluss der Volkshochschulen im Kreis Euskirchen TOP 3 V 100/2010 An der Beratung nimmt Bürgermeister Dr. Friedl, Stadt Euskirchen, teil. AV Manfred Poth fasst die Vorlage kurz zusammen. Als erster von drei Schwerpunkten in der interkommunalen Zusammenarbeit wurde das Thema Erwachsenenbildung (VHS) behandelt. In einem kooperativen Prozess mit der Stadt Euskirchen wurde eine einheitliche Vorlage für die Gremien von Stadt und Kreis erstellt. AV hebt hervor, dass beide Einrichtungen zertifiziert sind und seit mehr als 50 Jahren gute Arbeit leisten. Bei Beibehaltung von Quantität und Qualität können bei einem Zusammenschluss Einsparungen von mindestens 63 T€ erzielt werden. Das Defizit würde zukünftig von allen Städten und Gemeinden über die allgemeine Kreisumlage getragen und nicht mehr differenziert umgelegt werden. Die finanzielle Belastung fast aller Kommunen kann geringfügig reduziert werden, die der Stadt Euskirchen erheblich. Einziger Verlierer ist die Stadt Bad Münstereifel, die bisher im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Stadtbetrieb VHS Euskirchen kooperiert. Alle Bürgermeister haben die Vorlage erhalten, Einwände sind bisher nicht eingegangen. Dass der Zusammenschluss erst zum 01.01.2014 erfolgen soll, liegt an speziellen Problemen der Stadt Euskirchen, die wegen einer Personalie und Raumproblemen erst dann Einsparungen erzielen kann. BM Dr. Friedl dankt dem Ausschuss für die Gelegenheit, die gemeinsamen Überlegungen aus Sicht der Stadt kommentieren zu können. Er unterstreicht, dass auch aus städt. Sicht eine gemeinsame Vorlage erwünscht war. Als Besonderheit aus der Sicht der Stadt nennt er dabei das Verfahren der mietfreien Überlassung der Unterrichtsräume durch die angeschlossenen Städte und Gemeinden. Auch die Stadt habe sich entschieden, bei einem Zusammenschluss auf Mieten für Unterrichtsräume zu verzichten, um allen Beteiligten das aufwändige Erstattungsverfahren zu ersparen. Er erläutert, warum die Zusammenlegung erst ab 2014 sinnvoll ist. Auf seiner Personalseite sind die zu erwartenden Einsparungen erst mit der 2014 anstehenden Pensionierung des VHS-Leiters wirksam, weil dessen Stellenanteil dann entfällt. Zum anderen bemühe sich die Stadt, externe Mieten einzusparen, und eine Abteilung, die zur Zeit in angemieteten Räumen untergebracht ist, in eigenen Räumen unterzubringen. Geeignete Überlegungen sind durch die Sperrung des Turmes hinfällig geworden, der für die Unterbringung des Standesamtes vorgesehen war. Jetzt werden Räume im Alten Rathaus benötigt, die für den Umzug der VHS-Mitarbeiter des Kreises dort vorgehalten werden sollten, und es ist ein neues Raumkonzept in seinem Hause zu entwickeln. Erst wenn diese Probleme gelöst sind, könnte die ermittelte Einsparung von 63 T€ garantiert werden. Dr. Friedl unterstreicht, dass die Quantität des Angebotes bei einem Zusammenschluss nicht leiden dürfe, und im Sinne der Qualität der Personalbestand nicht weiter reduziert werden darf. AV Poth ergänzt, dass mit dem geplanten Sitz der neuen kreisweiten Einrichtung im Alten Rathaus Büros der VHSMitarbeiter im Kreishaus frei würden und damit die Raumnot gelindert würde. Herr Loevenich erläutert, dass die SPD-Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Man sei erfreut darüber, dass durch interkommunale Zusammenarbeit Geld eingespart werden kann. Ihm stellt sich aber noch die Frage, warum 2013 alles noch mal überprüft werden soll. Dr. Friedl verweist auf die SPD-Fraktion des Stadtrates, die darauf Wert lege. Herr Kindler erklärt, dass die Vorlage seitens der FDP ausdrücklich unterstützt werde. Frau Konias betont, dass die Qualität der Arbeit sehr wichtig ist und fragt, wer die Kriterien festlegt und was passiert, wenn sich 2013 herausstellt, dass die erwarteten Einsparungen nicht erreicht werden können. Herr Poth erläutert, dass die Kriterien aus der Vorlage für die Überprüfung herangezogen werden. Außerdem könne eine Entscheidung jederzeit geändert werden. Dr. Friedl ergänzt, dass bei einer Zustimmung dieses Ausschusses und des morgen tagenden städt. Ausschusses der politische Wille klar sei. Wenn dann 2013 die aktualisierten Zahlen zu den Synergie-Effekten dargestellt seien, bedürfe es nur noch einer Mitteilungsvorlage für die Gremien. Der Grundlagenbeschluss selbst werde in dieser Sitzungsperiode gefällt. Herr Mertens bekräftigt, dass die Vorlage im Sinne der CDUFraktion sei und deren Zustimmung finde. Frau Konias fragt, wer über das Angebot der VHS entscheidet. Dr. Friedl erläutert, dass das Programm der Stadt-VHS vom Fachausschuss beraten wird. Die Vorgehensweise bei der Kreis-VHS sei eine andere. Das gemeinsame Verfahren müsse dann noch abgestimmt werden. Frau Böhm fragt, warum Bad Münstereifel einziger Verlierer ist. Dr. Friedl erläutert die bestehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die VHS-Zusammenarbeit von Euskirchen und Bad Münstereifel. Da mit Bad Münstereifel die Weiterbildungsmittel des Landes für die VHS der Stadt Euskirchen höher sind, habe man finanzielle Zugeständnisse an die Stadt Bad Münstereifel erlaubt. Die Stadt sei sich im Klaren darüber, dass bei einem Zusammenschluss der Haushalt stärker belastet würde. Der Vorsitzende stellt folgende Beschlussempfehlung der Verwaltung zur Abstimmung: Der Kreistag beschließt den Zusammenschluss der beiden Volkshochschulen im Kreis Euskirchen ab 01.01.2014. Der Stadtrat Euskirchen beschließt die Übertragung der Aufgabe gemäß § 10 Abs. 2 WbG auf den Kreis Euskirchen ab 01.01.2014. Bis zum Zusammenschluss werden die Volkshochschulen ihre Zusammenarbeit intensivieren. beiden Die Rahmenbedingungen für den geplanten Zusammenschluss werden im Jahre 2013 auf Basis einer aktualisierten Kostenanalyse geprüft, konkretisiert und in einer Zielvereinbarung hinsichtlich der zu realisierenden wirtschaftlichen Vorteile und darzustellenden Angebotsstrukturen fixiert. Vereinbartes Ziel für den Zusammenschluss muss die Erzielung eines wirtschaftlichen Vorteils bei gleichbleibender Qualität die VHS-Angebotes sein. Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 2 Enthaltungen