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Allgemeine Vorlage (Gebührenhaushalt "Abfallbeseitigung")

Daten

Kommune
Kall
Größe
149 kB
Datum
07.11.2017
Erstellt
27.10.17, 18:07
Aktualisiert
27.10.17, 18:07
Allgemeine Vorlage (Gebührenhaushalt "Abfallbeseitigung") Allgemeine Vorlage (Gebührenhaushalt "Abfallbeseitigung")

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 244/2017 1.Ergänzung 07.11.2017 Vorlage erstellt: 24.10.2017 Federführung: 1.2 An den Rat mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Herr Diefenbach Frau Floßdorf Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Teamleiter/in Vorlage berührt den Haushalt 2018 Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter/in über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 8.4 Gebührenhaushalt "Abfallbeseitigung" Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 07.11.2017 -TOP 4.4- beschließt der Rat, der Gebührenkalkulation 2018 für die kostenrechnende Einrichtung „Abfallentsorgung“ zuzustimmen. Sachdarstellung: Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2018 für den Gebührenhaushalt „Abfallentsorgung“ ergibt sich ein Überschuss i.H.v. 52.856,99 €. Der Überschuss fließt in die Gebührenkalkulation 2019 und ggf. Folgejahre ein. Wesentliche Veränderungen ergeben sich bei folgenden Positionen: 1.) Kosten der Müllabfuhr PSK 110 537 000- 5291 200 Der Ansatz wurde gegenüber dem Vorjahr um 23.000,00 € gesenkt, da sich durch den Behälteränderungsdienst die Anzahl und Größe der Abfallbehälter reduziert hat. Insbesondere zeigt sich die Auswirkung bei den 1100 Liter Containern. 2.) Kosten der Abfallentsorgung PSK 110 537 000- 5281 240 Der Ansatz wurde gegenüber dem Vorjahr um 17.000,00 € gesenkt, da die Tonnagen bei der Kreismülldeponie rückläufig sind und die Kosten der Tonnagen um 10,00 € je Tonne (Restabfall) gesenkt wurden. Weiterhin ist es möglich, einige Sonderabfälle kostenfrei beim Abfallwirtschaftszentrum zu entsorgen. Außerdem ist eine Gebührenanpassung bei folgenden Abfallbehältern in 2018 notwendig, um eine einheitliche Gebühr pro Liter Restabfall zu erhalten: 80 Liter Restabfallbehälter Entleerungsgebühr bisher 3,00 € je Entleerung Entleerungsgebühr neu 2,70 € je Entleerung Vorlagen-Nr. 244/2017 1. Ergänzung Seite 2 1100 Liter Restabfallcontainer Gebühr bisher 3.173,50 € Gebühr neu 2.456,70 € Eine entsprechende Satzungsänderung für diese Gebührensätze wird vorbereitet. Der kalkulatorische Zinssatz wurde für das Jahr 2018 von 5 % auf 3,5 % reduziert. Der kalkulatorische Zinssatz wurde angepasst, weil das allgemeine Zinsniveau gesunken ist. Die Gemeinde Kall konnte bisher einen Großteil ihrer Kredite zu günstigen Kondition aufnehmen oder umschulden. Die derzeit günstige Zinslage wird durch die Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes an den Gebührenzahler weitergegeben. In die Gebührenkalkulation 2018 wurde ein Überschuss aus dem Jahr 2015 (Restbetrag) i.H.v. 113.200,79 € eingebracht. Hinweis: Der interkommunale Abfallvertrag mit der Firma Schönmackers läuft im Jahr 2020 aus. Optional ist eine Verlängerung um 1 Jahr möglich. Nach derzeitigem Stand ist eine Erhöhung der Aufwendungen der Abfuhr nach Vertragsende zu erwarten.