Daten
Kommune
Kall
Größe
149 kB
Datum
07.11.2017
Erstellt
27.10.17, 18:07
Aktualisiert
27.10.17, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
244/2017 1.Ergänzung
07.11.2017
Vorlage erstellt:
24.10.2017
Federführung:
1.2
An den
Rat
mit der Bitte um
X
TL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Diefenbach
Frau Floßdorf
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allg. Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Teamleiter/in
Vorlage berührt den Haushalt 2018
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter/in
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 8.4
Gebührenhaushalt "Abfallbeseitigung"
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 07.11.2017 -TOP 4.4- beschließt
der Rat, der Gebührenkalkulation 2018 für die kostenrechnende Einrichtung „Abfallentsorgung“
zuzustimmen.
Sachdarstellung:
Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2018 für den Gebührenhaushalt „Abfallentsorgung“
ergibt sich ein Überschuss i.H.v. 52.856,99 €.
Der Überschuss fließt in die Gebührenkalkulation 2019 und ggf. Folgejahre ein.
Wesentliche Veränderungen ergeben sich bei folgenden Positionen:
1.) Kosten der Müllabfuhr PSK 110 537 000- 5291 200
Der Ansatz wurde gegenüber dem Vorjahr um 23.000,00 € gesenkt, da sich durch den
Behälteränderungsdienst die Anzahl und Größe der Abfallbehälter reduziert hat.
Insbesondere zeigt sich die Auswirkung bei den 1100 Liter Containern.
2.) Kosten der Abfallentsorgung PSK 110 537 000- 5281 240
Der Ansatz wurde gegenüber dem Vorjahr um 17.000,00 € gesenkt, da die Tonnagen bei der
Kreismülldeponie rückläufig sind und die Kosten der Tonnagen um 10,00 € je Tonne
(Restabfall) gesenkt wurden. Weiterhin ist es möglich, einige Sonderabfälle kostenfrei beim
Abfallwirtschaftszentrum zu entsorgen.
Außerdem ist eine Gebührenanpassung bei folgenden Abfallbehältern in 2018 notwendig, um
eine einheitliche Gebühr pro Liter Restabfall zu erhalten:
80 Liter Restabfallbehälter
Entleerungsgebühr bisher 3,00 € je Entleerung
Entleerungsgebühr neu
2,70 € je Entleerung
Vorlagen-Nr. 244/2017 1. Ergänzung
Seite 2
1100 Liter Restabfallcontainer
Gebühr bisher 3.173,50 €
Gebühr neu
2.456,70 €
Eine entsprechende Satzungsänderung für diese Gebührensätze wird vorbereitet.
Der kalkulatorische Zinssatz wurde für das Jahr 2018 von 5 % auf 3,5 % reduziert. Der
kalkulatorische Zinssatz wurde angepasst, weil das allgemeine Zinsniveau gesunken ist.
Die Gemeinde Kall konnte bisher einen Großteil ihrer Kredite zu günstigen Kondition
aufnehmen oder umschulden. Die derzeit günstige Zinslage wird durch die Senkung des
kalkulatorischen Zinssatzes an den Gebührenzahler weitergegeben.
In die Gebührenkalkulation 2018 wurde ein Überschuss aus dem Jahr 2015 (Restbetrag)
i.H.v. 113.200,79 € eingebracht.
Hinweis: Der interkommunale Abfallvertrag mit der Firma Schönmackers läuft im Jahr 2020 aus.
Optional ist eine Verlängerung um 1 Jahr möglich.
Nach derzeitigem Stand ist eine Erhöhung der Aufwendungen der Abfuhr nach
Vertragsende zu erwarten.