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Allgemeine Vorlage (Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumen in Schulen, ehemaligen Schulen und Kindergärten, von Gymnastik-, Turn- und Sporthallen sowie von Sportplätzen der Gemeinde Kall)

Daten

Kommune
Kall
Größe
88 kB
Datum
12.09.2017
Erstellt
08.09.17, 18:06
Aktualisiert
12.09.17, 14:51
Allgemeine Vorlage (Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumen in Schulen, ehemaligen Schulen und Kindergärten, von Gymnastik-, Turn- und Sporthallen sowie von Sportplätzen der Gemeinde Kall) Allgemeine Vorlage (Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumen in Schulen, ehemaligen Schulen und Kindergärten, von Gymnastik-, Turn- und Sporthallen sowie von Sportplätzen der Gemeinde Kall)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 218/2017 12.09.2017 Vorlage erstellt: 06.09.2017 Federführung: 1.3 An den Rat mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Frau Emons Frau Kratz Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Teamleiter/in Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter/in über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 6 Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumen in Schulen, ehemaligen Schulen und Kindergärten, von Gymnastik-, Turn- und Sporthallen sowie von Sportplätzen der Gemeinde Kall Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumen in Schulen, ehemaligen Schulen und Kindergärten, von Gymnastik-, Turn- und Sporthallen sowie von Sportplätzen der Gemeinde Kall vom 21.09.2001 wie folgt zu ändern: 1.) Unter 1. Grundätze 1.1 Allgemeines wird folgende Ziffer 1.1.4 eingefügt: „Die Nutzung des Schulgebäudes, der Turnhalle, des Schulhofs und der Außenanlagen durch politische Parteien sowie für politische Zwecke wird ausgeschlossen. Die Schule soll ein Ort parteipolitischer Neutralität sein.“ 2.) Unter Ziffer 6 Satz 1 wird die Datumsangabe 01.01.2002 durch die Angabe 13.09.2017 ersetzt. Sachdarstellung: Um künftig politische Veranstaltungen auf Grundstücken von Schulen, ehemaligen Schulen und Kindergärten ausschließen zu können sowie grundsätzlich deren Nutzung für jedwede politischen Zwecke, ist die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumen in Schulen, ehemaligen Schulen und Kindergärten, von Gymnastik-, Turn- und Sporthallen sowie von Sportplätzen der Gemeinde Kall entsprechend zu ändern. Die Verwaltung schlägt folgende Änderungen vor: 1.) Unter 1. Grundätze 1.1 Allgemeines Vorlagen-Nr. 218/2017 Seite 2 wird folgende Ziffer 1.1.4 eingefügt: „Die Nutzung des Schulgebäudes, der Turnhalle, des Schulhofs und der Außenanlagen durch politische Parteien sowie für politische Zwecke wird ausgeschlossen. Schulen und Kindergärten sollen Orte parteipolitischer Neutralität sein.“ 2.) Unter Ziffer 6 Satz 1 wird die Datumsangabe 01.01.2002 durch die Angabe 13.09.2017 ersetzt.