Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
15.09.2010
Erstellt
01.10.10, 04:21
Aktualisiert
01.10.10, 04:21
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Sport und Kultur am
15.09.2010 im Sitzungssaal II des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 5
Teilnahme des Kreises Euskirchen am Bundesprogramm
"Perspektive Berufsabschluss, Förderinitiative 1: Regionales
Übergangsmanagement"
Die Teilnahme des Kreises Euskirchen am BMBF-Projekt
"Perspektive Berufsabschluss" mit einer 100 %igen
Bundesförderung wird vom Ausschuss auch deshalb
ausdrücklich begrüßt, weil die Initiative unter anderem für die
problematische Zielgruppe der Jugendlichen mit
Migrationshintergrund Lösungsansätze aufzeigen soll.
AV Poth informiert über eine E-Mail des Projektträgers, wonach
der Bewilligungsbescheid für den Antrag des Kreises
Euskirchen voraussichtlich im Laufe der nächsten Woche
versandt werden soll.
Da es sich um ein auf drei Jahre befristetes
Strukturaufbauprogramm handelt, kann nicht davon
ausgegangen werden, dass es über das Ende des
Bewilligungszeitraumes im Jahr 2013 hinaus eine weitere
Bundesförderung geben wird. Der Kreis Euskirchen geht keine
Verpflichtung zur Fortführung des Projekts ein.
Nach Abschluss und Auswertung der im Projekt gewonnenen
Erfahrungen wird man über die evtl. notwendigen Schritte zur
dauerhaften Etablierung eines wirksamen lokalen
Übergangsmanagements im Kreis Euskirchen erneut beraten
und entscheiden.
Der Ausschuss stimmt der Vorlage V 93/2010 zu und empfiehlt
folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag nimmt die Bewerbung des Kreises Euskirchen am
Bundesprogramm
"Perspektive
Berufsabschluss,
Förderinitiative 1: Regionales Übergangsmanagement" mit
Förderung durch das Bundesministerium für Bildung und
Forschung (BMBF) in den Jahren 2010 - 2013 zustimmend zur
Kenntnis.
Der Kreistag beschließt, die erforderlichen Personal- und
Sachkosten in den Haushaltsjahren 2010 bis 2013 in Höhe von
insgesamt rd. 385.600 € bereit zu stellen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, vorbehaltlich der noch
ausstehenden Bewilligung durch den Projektträger, befristet für
die Dauer der Projektlaufzeit
eine/n pädagogische/n Mitarbeiter/-in mit voller Stelle in
V 93/2010
EG 11 TV-öD ,
eine/n pädagogische/n Mitarbeiter/-in mit 50 % Stelle in
EG 10 TV-öD ,sowie
eine/n verwaltungsfachliche/n Mitarbeiter/in mit 50 %
Stelle in EG 6 TV-öD
ausserhalb des Stellenplanes zu beschäftigen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig