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Allgemeine Vorlage (Anschlussantrag auf BMU-Förderung für die Stelle des Klimaschutzmanagers)

Daten

Kommune
Kall
Größe
85 kB
Datum
12.09.2017
Erstellt
31.08.17, 18:06
Aktualisiert
01.09.17, 18:07
Allgemeine Vorlage (Anschlussantrag auf BMU-Förderung für die Stelle des Klimaschutzmanagers)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 213/2017 05.09.2017 Vorlage erstellt: 29.08.2017 Federführung: 2.2 An den Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt mit der Bitte um TL: SB: öffentliche Sitzung Herr Auel Herr Hecker X Beschlussfassung Mitzeichnung durch X Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. X Mittel verfügbar bei PSK 120 541 002/ 5242 230 über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Teamleiter/in 77.024,- Euro Sachbearbeiter/in Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 6 Anschlussantrag auf BMU-Förderung für die Stelle des Klimaschutzmanagers Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Liegenschaft, Forst und Umwelt empfiehlt dem Rat einen Anschlussantrag auf BMU-Förderung für die Stelle des Klimaschutzmanagers zu beschließen. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, den Anschlussantrag zur weiteren Förderung des Klimaschutzmanagers der Gemeinde zur Begleitung der Klimaschutzprojekte zu stellen. Sachdarstellung: Zurzeit wird der Klimaschutz- und Energiemanager durch zwei Förderprojekte (Klimaschutzmanager der Gemeinde und Klimamanager für Kindergärten und Schulen, je eine halbe Stelle) gefördert, die zum 31.12.2017 auslaufen. Zum Klimamanager Kindergärten und Schule gibt es keine Anschlussförderung, jedoch kann der Klimaschutzmanager der Gemeinde weiterhin gefördert werden. Bei den anstehenden Maßnahmen kann eine Aufweitung vom Klimaschutzmanager der Gemeinde von der Teilzeitstelle auf eine Vollzeitstelle beantragt werden. Die Stelle würde mit 40 % für 2 weitere Jahre gefördert. Aufgrund der noch laufenden Maßnahmen (siehe Projektliste Top X) und der noch geplanten Maßnahmen im Rahmen des „Integrierten Handlungskonzeptes“ sollte aus Sicht der Verwaltung eine Anschlussförderung beantragt werden.