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Allgemeine Vorlage (Gestaltungssatzung für den Bereich der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum Kall“)

Daten

Kommune
Kall
Größe
92 kB
Datum
25.07.2017
Erstellt
14.07.17, 18:06
Aktualisiert
20.07.17, 18:06
Allgemeine Vorlage (Gestaltungssatzung für den Bereich der 1. Änderung und Ergänzung des 
Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum Kall“) Allgemeine Vorlage (Gestaltungssatzung für den Bereich der 1. Änderung und Ergänzung des 
Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum Kall“)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 173/2017 25.07.2017 Vorlage erstellt: 13.07.2017 Federführung: 2.1 An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Herr Auel Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Teamleiter/in Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter/in über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 4 Gestaltungssatzung für den Bereich der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ Beschlussvorschlag: Dem Entwurf der Gestaltungssatzung zur geplanten 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ wird als Grundlage für die vertraglichen Regelungsinhalte mit den Vorhabenträgern der platzbildenden Bebauung (Geschäftshäuser „Süd“ und „Nord“) zugestimmt. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, im Rahmen der öffentlichen Auslegung zur 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Plangeltungsbereich: Der räumliche Geltungsbereich der Gestaltungsatzung entspricht dem Plangeltungsbereich für die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum Kall“. Sachdarstellung: Es wird Bezug genommen auf die Ausführungen zu TOP 3 der öffentlichen Sitzung. Unter diesem Tagesordnungspunkt wird über die Einleitung und den Offenlageentwurf zur 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ beraten. Zur einheitlichen Gestaltung der neuen Platzbebauung nördlich und südlich des Bahnhofsplatzes ist es darüber hinaus erforderlich, separate Gestaltungsvorschriften z. B. zu Fassaden, Dach, Werbeanlagen usw. ergänzend festzulegen. Hierzu hat das Planungsbüro anliegenden Entwurf einer Gestaltungssatzung ( = Örtliche Bauvorschriften gem. § 86 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - BauO NRW ) erarbeitet. Vorlagen-Nr. 173/2017 Seite 2 Die Satzung soll zunächst in die vertragliche Regelung der Gemeinde mit den Vorhabenträgern aufgenommen werden und nach Beschlussfassung über die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ als isolierte Satzung erlassen werden. Eine weitgehende Verfahrensregelung besteht nur für die in Bebauungspläne aufzunehmenden örtlichen Bauvorschriften. Danach finden die für die Aufstellung, Änderung, etc. von Bebauungsplänen geltenden Vorschriften des Baugesetzbuches Anwendung. Die Verwaltung schlägt jedoch ergänzend vor, auch für den Entwurf der isolierten Satzung, im Rahmen der öffentlichen Auslegung zur 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ gleichzeitig eine Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Da sich die geplante Bebauung in der engeren Umgebung des Denkmals Nr. 162 „Oleftalbahn“ einschließlich Empfangsgebäude Kall befindet, ist im Vorfeld eine positive Vorabstimmung der Planung mit dem Dez. 35.4 der Bezirksregierung Köln als zuständige Denkmalbehörde erfolgt. Die finale städtebauliche Abstimmung mit allen Beteiligten erfolgte am 13. Juli 2017. Zur Erläuterung der Planung ist der Entwurf der Gestaltungssatzung einschließlich Begründung der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.