Daten
Kommune
Kall
Größe
92 kB
Datum
25.07.2017
Erstellt
14.07.17, 18:06
Aktualisiert
20.07.17, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
173/2017
25.07.2017
Vorlage erstellt:
13.07.2017
Federführung:
2.1
An den
Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
X
TL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Auel
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allg. Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Teamleiter/in
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter/in
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 4
Gestaltungssatzung für den Bereich der 1. Änderung und Ergänzung des
Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum Kall“
Beschlussvorschlag:
Dem Entwurf der Gestaltungssatzung zur geplanten 1. Änderung und Ergänzung des
Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ wird als Grundlage für die vertraglichen Regelungsinhalte mit den Vorhabenträgern der platzbildenden Bebauung (Geschäftshäuser „Süd“ und
„Nord“) zugestimmt.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, im Rahmen der öffentlichen Auslegung zur 1.
Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ eine Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Plangeltungsbereich:
Der räumliche Geltungsbereich der Gestaltungsatzung entspricht dem Plangeltungsbereich für
die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum Kall“.
Sachdarstellung:
Es wird Bezug genommen auf die Ausführungen zu TOP 3 der öffentlichen Sitzung. Unter diesem Tagesordnungspunkt wird über die Einleitung und den Offenlageentwurf zur 1. Änderung
und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ beraten.
Zur einheitlichen Gestaltung der neuen Platzbebauung nördlich und südlich des Bahnhofsplatzes
ist es darüber hinaus erforderlich, separate Gestaltungsvorschriften z. B. zu Fassaden, Dach,
Werbeanlagen usw. ergänzend festzulegen.
Hierzu hat das Planungsbüro anliegenden Entwurf einer Gestaltungssatzung ( = Örtliche Bauvorschriften gem. § 86 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - BauO NRW ) erarbeitet.
Vorlagen-Nr. 173/2017
Seite 2
Die Satzung soll zunächst in die vertragliche Regelung der Gemeinde mit den Vorhabenträgern
aufgenommen werden und nach Beschlussfassung über die 1. Änderung und Ergänzung des
Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ als isolierte Satzung erlassen werden.
Eine weitgehende Verfahrensregelung besteht nur für die in Bebauungspläne aufzunehmenden
örtlichen Bauvorschriften. Danach finden die für die Aufstellung, Änderung, etc. von Bebauungsplänen geltenden Vorschriften des Baugesetzbuches Anwendung. Die Verwaltung schlägt jedoch
ergänzend vor, auch für den Entwurf der isolierten Satzung, im Rahmen der öffentlichen Auslegung zur 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ gleichzeitig eine Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Da sich die geplante Bebauung in der engeren Umgebung des Denkmals Nr. 162 „Oleftalbahn“
einschließlich Empfangsgebäude Kall befindet, ist im Vorfeld eine positive Vorabstimmung der
Planung mit dem Dez. 35.4 der Bezirksregierung Köln als zuständige Denkmalbehörde erfolgt.
Die finale städtebauliche Abstimmung mit allen Beteiligten erfolgte am 13. Juli 2017.
Zur Erläuterung der Planung ist der Entwurf der Gestaltungssatzung einschließlich Begründung
der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.