Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Kindergartenangelegenheiten hier: Sachstandsbericht Einzelintegration)

Daten

Kommune
Kall
Größe
86 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
29.09.17, 18:06
Aktualisiert
29.09.17, 18:06
Allgemeine Vorlage (Kindergartenangelegenheiten
hier: Sachstandsbericht Einzelintegration)

öffnen download melden Dateigröße: 86 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 227/2017 10.10.2017 Vorlage erstellt: 22.09.2017 Federführung: 1.3 An den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Frau Emons Frau Klinkhammer Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Teamleiter/in Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter/in über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 7 Kindergartenangelegenheiten hier: Sachstandsbericht Einzelintegration Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sachdarstellung: Bei der Betreuung und Förderung von Kindern mit Behinderung oder drohender Behinderung wird im Kreis Euskirchen in einem abgestimmten Verfahren eine Entscheidung über Art und Weise unter Einbeziehung der Eltern und verschiedener Fachleute getroffen. Die Erzieherin stellt in der Regel fest, dass ggfs. bei einem Kind ein erhöhter Förderbedarf besteht und informiert daraufhin die Eltern über ihre Einschätzung. Wenn die Eltern eine intensivere Förderung wünschen, erfolgt seitens der Erzieherin eine Mitteilung an die Abteilung Jugend und Familie – Inklusion –. Von dort werden die weiteren Schritte veranlasst; wie z.B. die Einschaltung des Gesundheitsamtes zur Abgabe einer medizinischen Stellungnahme. Seitens der Eltern muss ein Antrag nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) gestellt werden. Bei festgestelltem erhöhtem Förderbedarf erfolgt durch das örtliche Sozialamt die Bewilligung der Förderung nach §§ 53 SGB XII, in der Regel zunächst für ein Jahr. Der weitere Bedarf wird im Rahmen der Hilfeplanung und/oder einer Untersuchung beim Gesundheitsamt festgestellt. Eine Einzelintegration ist nur möglich, wenn die Eltern dieses wünschen. Im Kindergartenjahr 2016/2017 haben in den gemeindlichen Kindergärten 8 Kinder eine Einzelintegration erhalten. Die Einzelintegration erfolgt durch eine zusätzliche pädagogische Fachkraft mit ca. 12 Wochenstunden. Die Finanzierung durch die Zahlung der 3,5fachen Kindpauschale nach § 19 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiZ)