Daten
Kommune
Kall
Größe
86 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
29.09.17, 18:06
Aktualisiert
29.09.17, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
227/2017
10.10.2017
Vorlage erstellt:
22.09.2017
Federführung:
1.3
An den
Ausschuss für Jugend,
Schule, Soziales, Kultur und
Sport
mit der Bitte um
X
TL:
SB:
öffentliche Sitzung
Frau Emons
Frau Klinkhammer
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allg. Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Teamleiter/in
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter/in
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 7
Kindergartenangelegenheiten
hier: Sachstandsbericht Einzelintegration
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport nimmt den Sachstandsbericht der
Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Bei der Betreuung und Förderung von Kindern mit Behinderung oder drohender Behinderung
wird im Kreis Euskirchen in einem abgestimmten Verfahren eine Entscheidung über Art und Weise unter Einbeziehung der Eltern und verschiedener Fachleute getroffen.
Die Erzieherin stellt in der Regel fest, dass ggfs. bei einem Kind ein erhöhter Förderbedarf besteht und informiert daraufhin die Eltern über ihre Einschätzung. Wenn die Eltern eine intensivere
Förderung wünschen, erfolgt seitens der Erzieherin eine Mitteilung an die Abteilung Jugend und
Familie – Inklusion –. Von dort werden die weiteren Schritte veranlasst; wie z.B. die Einschaltung
des Gesundheitsamtes zur Abgabe einer medizinischen Stellungnahme. Seitens der Eltern muss
ein Antrag nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) gestellt werden.
Bei festgestelltem erhöhtem Förderbedarf erfolgt durch das örtliche Sozialamt die Bewilligung der
Förderung nach §§ 53 SGB XII, in der Regel zunächst für ein Jahr. Der weitere Bedarf wird im
Rahmen der Hilfeplanung und/oder einer Untersuchung beim Gesundheitsamt festgestellt. Eine
Einzelintegration ist nur möglich, wenn die Eltern dieses wünschen.
Im Kindergartenjahr 2016/2017 haben in den gemeindlichen Kindergärten 8 Kinder eine Einzelintegration erhalten. Die Einzelintegration erfolgt durch eine zusätzliche pädagogische Fachkraft
mit ca. 12 Wochenstunden. Die Finanzierung durch die Zahlung der 3,5fachen Kindpauschale
nach § 19 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz –
KiBiZ)