Daten
Kommune
Kall
Größe
326 kB
Datum
12.09.2017
Erstellt
01.09.17, 18:07
Aktualisiert
01.09.17, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Festlegung eines Sanierungs- und Stadtumbaugebietes Kall
Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
Lfd.
Nr.
01
Behörden / Träger öffentlicher Belange
Landesbetrieb Straßenbau
Nordrhein-Westfalen
Regionalniederlassung
Ville-Eifel, 53879 Euskirchen
Kurzinhalt der Stellungnahme
Beschlussvorschlag
31.05.2016
gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens
der Straßenbauverwaltung grundsätzlich Bedenken.
Im Gemeindegebiet führen u. a. die beiden Landesstraßen L 105 und L 204 durch Kall und dienen
dem überregionalen Verkehr. Die innerörtlich gelegenen Streckenabschnitte mindern diese Verbindungsfunktion nicht. Die Landesstraßen sind in der
Obhut des Landesbetriebes. Die L 105 führt am
Bahnhof Kall vorbei (Andienung Busse, Bahn,
Pendler).
Mit der Widmung haben beide Straßen die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhalten, die sämtliche Verkehre aufzunehmen haben (§ 6 StrWG
NRW). Der Landesbetrieb als Straßenbaulastträger
trägt die Verantwortung dafür, dass die öffentlichrechtlichen Vorschriften eingehalten und die sicherheitstechnischen Erfordernisse erfüllt werden
(§ 9 StrWG NRW). Hinsichtlich des Gemeingebrauchs hat der fließende Verkehr Vorrang vor dem
ruhenden Verkehr (§ 14 (2) StrWG NRW). Gem.
VwV StVO zu den §§ 39 bis 43 I, Ziffer 2 ist die
Flüssigkeit des Verkehrs mit den zur Verfügung
stehenden Mitteln zu erhalten. Eine Beschränkung
des Gemeingebrauchs kann gem. § 15 (1) StrWG
NRW von der Straßenbaubehörde wegen des baulichen Zustandes der Straße ausgesprochen werden. Die Straßen sind dem allgemeinen Verkehrsbedürfnis entsprechend zu unterhalten und zu
erhalten.
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB-Festlegung Sanierungsgebiet Kall.doc
Seite 1
Stellungnahme bzw.
Abwägung
Die Ausführungen des Landesbetriebs Straßenbau Die Stellungnahme des Lanwerden zur Kenntnis genommen.
desbetriebs wird zur Kenntnis
genommen.
Ein Beschluss hierzu ist beim jetzigen Verfahrens- Zum jetzigen Verfahrensstand
stand der Festlegung des Sanierungs- und Stadtum- kein weitergehender Beschluss.
baugebiets-Umgriffes nicht erforderlich.
Lfd.
Nr.
01
Behörden / Träger öffentlicher Belange
Fortsetzung
Landesbetrieb Straßenbau
Nordrhein-Westfalen
Regionalniederlassung
Ville-Eifel, 53879 Euskirchen
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme bzw.
Abwägung
Wenn eine Straße wegen der Art des Gebrauchs
durch einen anderen aufwendiger hergestellt oder
ausgebaut werden muss, als es dem regelmäßigen
Verkehrsbedürfnis entspricht, hat der andere dem
Träger der Straßenbaulast die Mehrkosten für den
Bau und die Unterhaltung zu vergüten (§ 16
StrWG). Die gilt auch, wenn eine Straße aus anderen Gründen aus Veranlassung eines anderen
aufwendiger hergestellt oder ausgebaut wird oder
wenn Anlagen errichtet oder umgestaltet werden
müssen, ohne dass der Straßenbaulastträger in
Erfüllung seiner Aufgaben aus der Straßenbaulast
oder aufgrund besonderer gesetzlicher Vorschriften
dazu verpflichtet ist.
Die Ausführungen des Landesbetriebs Straßenbau
werden zur Kenntnis genommen. Ein Beschluss hierzu
ist im Rahmen der Festlegung des Sanierungs- und
Stadtumbaugebietes nicht erforderlich.
−
Das integrierte Handlungskonzept der Gemeinde
Kall sieht u. a. die Umgestaltung der Bahnhofstraße
und damit der L 105 vor.
Zum einen wird ein neuer Kreisverkehr in Höhe des
REWE-Marktes hergestellt. Diesbezüglich wurde
eine Verwaltungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Kall und dem Landesbetrieb am
11.05.2017 abgeschlossen (s. Anlage). U. a. ist ein
Bypass in Richtung „Am Hallenbad“ vorgesehen.
Die Ausführungen des Landesbetriebs Straßenbau
werden zur Kenntnis genommen. Ein Beschluss hierzu
ist im Rahmen der Festlegung des Sanierungs- und
Stadtumbaugebietes nicht erforderlich.
−
Die seitens des Landesbetriebes vorgesehenen
Sanierungsarbeiten der Fahrbahn der L 105 beinhalten keine verkehrsberuhigenden Elemente.
Diese Maßnahmen widersprechen der Funktionalität einer Landesstraße, erhöhen die Kosten für
Unterhaltungsmaßnahmen/ Erhaltungsmaßnahmen
in der Baulast des Landesbetriebes, führen – im
Falle von Aufpflasterungen – zur Erhöhung des
Verkehrslärms und im Falle von Geschwindigkeitsreduzierungen zu einer Erhöhung von Abgas- und
Feinstaubwerten.
Die nebenstehenden Ausführungen des Landesbetriebs werden im Zuge der weiterführenden Planungen
mit diesem nochmals erörtert und einer Klärung zugeführt. Details werden im Rahmen einer tiefbautechnischen Ausführungsplanung abgestimmt und geregelt.
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB-Festlegung Sanierungsgebiet Kall.doc
Seite 2
Beschlussvorschlag
Der nebenstehenden Verfahrensweise wird zugestimmt. Es
ist dementsprechend vorzugehen.
Lfd.
Nr.
01
Behörden / Träger öffentlicher Belange
Fortsetzung
Landesbetrieb Straßenbau
Nordrhein-Westfalen
Regionalniederlassung
Ville-Eifel, 53879 Euskirchen
Kurzinhalt der Stellungnahme
Des Weiteren sind bei der Gestaltung der Neben- Erörterung, Abstimmung und Klärung dieser Punkte
anlagen die Vorgaben der Richtlinien für die Anlage muss und wird im Zuge der weiterführenden Detailplavon Stadtstraßen -RASt- bindend. Hinsichtlich der nungen erfolgen.
Sicherheit sind hier von besonderer Bedeutung die
Einhaltung der Sichtbeziehungen sämtlicher Verkehrsteilnehmer, Einhaltung der Bewegungsräume
im Querschnitt der Straßenbestandteile, die Erkennbarkeit und die Begreifbarkeit von Anlagen
usw. Mindestmaße sind nicht anzustreben.
Bei einer unterhaltungserschwerenden Gestaltung
der L 105 ist davon auszugehen, dass der Landesbetrieb die Unterhaltungs- und Erhaltungsarbeiten
in diesen Bereichen an die Gemeinde Kall überträgt.
Um eine Entlastung der L 105 herbeizuführen, ist
die „Südtangente“ zunächst leistungsfähig und
sicher herzustellen. Im Nachgang kann evtl. im
Zuge einer Neuordnung der Straßengruppen die
Aufenthaltsstruktur innerhalb der Bahnhofstraße
umgesetzt werden.
Daher kann im derzeitigen Straßennetz nicht von
einer Zustimmung des Landesbetriebes bezgl.
einer
aufenthaltsfreundlichen
Straßenraumgestaltung innerhalb der Ortsdurchfahrt der L 105
ausgegangen werden.
02
Amprion GmbH ,
Leitungen Bestandssicherung,
44139 Dortmund
07.06.2017
Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen
keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger
Sicht nicht vor.
Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer
Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben.
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB-Festlegung Sanierungsgebiet Kall.doc
Seite 3
Stellungnahme bzw.
Abwägung
Beschlussvorschlag
Regelung mit dem Landesbetrieb Straßenbau hat im Zuge
der weiterführenden Detailplanungen zu erfolgen.
Die Stellungnahme des Landesbetriebs wird zur Regelung mit dem LandesbeKenntnis genommen.
trieb Straßenbau hat im Zuge
der weiterführenden DetailplaAuch hierzu gilt wiederrum das vorstehend bereits nungen zu erfolgen.
Gesagte: Im Zuge der weiterführenden Planungen
erfolgt eine nochmalige, intensive Abstimmung mit
dem Landesbetrieb.
−
−
Lfd.
Nr.
03
Behörden / Träger öffentlicher Belange
Bundesamt für Infrastruktur,
Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, 53019
Bonn
Kurzinhalt der Stellungnahme
08.06.2017
Gegen die im Betreff genannte Maßnahme hat die
Bundeswehr keine Bedenken bzw. keine Einwände. Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche
Anlagen – einschließlich untergeordneter Gebäudeteile – eine Höhe von 30 m nicht überschreiten.
Stellungnahme bzw.
Abwägung
−
Beschlussvorschlag
−
Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe Dies wäre dann Angelegenheit der Beteiligten im Bau- Kein
weitergehender
überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfalle genehmigungsverfahren. Kein weitergehender Be- schluss.
mir die Planungsunterlagen – vor Erteilung einer schluss erforderlich.
Baugenehmigung – zur Prüfung zuzuleiten.
04
Unitymedia NRW GmbH,
34020 Kassel
02.06.2017
Gegen die o.a. Planung haben wir keine Einwände.
Neu- oder Mitverlegungen sind nicht geplant.
Wir weisen jedoch auf Folgendes hin: Im Planbereich befinden sich Versorgungsanlagen der Unitymedia NRW GmbH. Bitte beachten Sie die beigefügte Kabelschutzanweisung. Sollten aus Ihrer
Sicht Änderungen am Bestandsnetz der Unitymedia NRW GmbH notwendig werden, bitten wir um
schnellstmögliche Kontaktaufnahme. In diesem
Zusammenhang weisen wir bereits jetzt darauf hin,
dass die Unitymedia NRW GmbH erforderliche
Umverlegungen
ihrer
vorhandenen
Telekommunikationslinien (TK-Linien) grundsätzlich
durch ein von ihr beauftragtes Tiefbauunternehmen
auf eigene Kosten bewirkt (§ 72 Absatz 3 Telekommunikationsgesetz [TKG]), unabhängig davon,
ob der Wegebaulastträger bereits Tiefbauunternehmen in o.g. Vorhaben – insbesondere im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung – beauftragt
hat.
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB-Festlegung Sanierungsgebiet Kall.doc
Seite 4
-
Be-
-
Die Planungen befinden sich im Stadium der Festle- Der nebenstehenden
gung des Sanierungs- und Stadtumbaugebietes.
gung wird zugestimmt.
Abwä-
Die Koordinierung von Versorgungsträgern erfolgt erst Zum jetzigen Zeitpunkt kein
im Rahmen späterer tiefbautechnischer Ausführungs- weitergehender Beschluss.
planungen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist hierzu keine
weitergehende Beschlussfassung erforderlich.
Lfd.
Nr.
04
Behörden / Träger öffentlicher Belange
Fortsetzung
Unitymedia NRW GmbH,
34020 Kassel
Kurzinhalt der Stellungnahme
Hierfür ist die Einräumung eines Bauzeitfensters
notwendig, das der Wegebaulastträger und/oder s.v.
sein beauftragtes Tiefbauunternehmen bzw. Planungsbüro bei der Planung des o.g. Vorhabens zu
berücksichtigen und auf Antrag der Unitymedia
NRW GmbH ihr zu gewähren und mit ihr abzustimmen hat.
Ordnungsgemäß erfolgte Baubeschreibungen bzw.
Erläuterungen zur Ausschreibung des Wegebaulastträgers berücksichtigen derartige Verzögerungen, sodass Bauunternehmen und Planungsbüros
damit zu rechnen haben. Hierdurch entstehende
Kosten und Ausführungszeit-verlängerungen sowie
Behinderungen müssen deshalb bereits vorab bei
der Einheitspreisbestimmung und der Festlegung
der Ausführungszeiten vom Bauunternehmen bzw.
Planungsbüro berücksichtigt werden.
Insofern weist die Unitymedia NRW GmbH vorsorglich jede Kostenübernahme für geltend gemachte
Baustillstandszeiten sowie andere Schadensersatzund Erstattungskosten infolge eines erforderlichen
Bauzeitfensters für die Umverlegung ihrer TKLinien zurück.
Vor Baubeginn sind aktuelle Planunterlagen vom
ausführenden Tiefbauunternehmen anzufordern.
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB-Festlegung Sanierungsgebiet Kall.doc
Seite 5
Stellungnahme bzw.
Abwägung
Beschlussvorschlag
s.v.
Lfd.
Nr.
05
Behörden / Träger öffentlicher Belange
PLEdoc GmbH, 45326 Essen
Kurzinhalt der Stellungnahme
06.06.2017
Mit Bezug auf Ihr o.g. Schreiben teilen wir Ihnen
mit, dass in dem von Ihnen angefragten Bereich
keine von uns verwalteten Versorgungsanlagen
vorhanden sind. Maßgeblich für unsere Auskunft ist
der im Übersichtsplan markierte Bereich.
Diese Auskunft bezieht sich ausschließlich auf die
Versorgungseinrichtungen der aufgelisteten Versorgungsunternehmen, Auskünfte zu Anlagen
sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen
Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen.
Hinsichtlich der Maßnahmen zum Ausgleich und
zum Ersatz der Eingriffsfolgen entnehmen wir den
Unterlagen, dass die Kompensationsmaßnahmen
erst im weiteren Verfahren festgelegt werden bzw.
keine Erwähnung finden. Wir weisen darauf hin,
dass durch die Festsetzung planexterner Ausgleichsflächen eine Betroffenheit von uns verwalteter Versorgungseinrichtungen nicht auszuschließen
ist.
Wir bitten um Mitteilung der planexternen Flächen
bzw. um weitere Beteiligung an diesem Verfahren.
06
Bezirksregierung Köln, Dez. 33,
50606 Köln
31.05.2017
Gegen die Planung sind aus Sicht der von mir
wahrzunehmenden öffentlichen Belange der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung
keine Bedenken vorzubringen. Planungen bzw.
Maßnahmen des Dezernates 33 sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen.
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB-Festlegung Sanierungsgebiet Kall.doc
Seite 6
Stellungnahme bzw.
Abwägung
−
Beschlussvorschlag
−
Die Planungen befinden sich im Stadium der Festle- Der nebenstehenden Abwägung des Sanierungs- und Stadtumbaugebiets- gung wird zugestimmt.
Umgriffes.
Zum jetzigen Zeitpunkt kein
Die Frage eventueller Kompensationsmaßnahmen
weitergehender Beschluss.
wird sich erst im Rahmen späterer Ausführungsplanungen stellen. Gegebenenfalls erfolgt dann nochmals
eine Beteiligung.
−
−
Lfd.
Nr.
07
08
09
Behörden / Träger öffentlicher Belange
Bezirksregierung Düsseldorf,
Kampfmittelbeseitigungsdienst
(KBD),
40408 Düsseldorf
Kurzinhalt der Stellungnahme
01.06.2017
Im o.g. Schreiben haben Sie mich Überprüfung
eines Grundstückes auf Kampfmittel im Zuge der
Festlegung eines Sanierungs- und Stadtumbaugebietes gebeten.
Baugrundstücke müssen im Hinblick auf ihre
Kampfmittelfreiheit für bauliche Anlagen geeignet
sein (§ 16 BauO NRW). Dieses ist insbesondere
von Bedeutung bei Bauvorhaben auf Grundstücken, die in Bombenabwurfgebieten oder in ehemaligen Kampfgebieten des Zweiten Weltkriegs liegen
und bei denen nicht unerhebliche Erdeingriffe vorgenommen werden. Da in ihrem Fall nicht unmittelbar von nicht unerheblichen Erdeingriffen auszugehen ist, ist der KBD nicht zu beteiligen. Sollte es
zukünftig zu Bauvorhaben mit nicht unerheblichen
Erdeingriffen auf dem beantragten Grundstück
kommen, ist erneut die Untersuchung des Grundstückes auf Kampfmittelbelastung zu beantragen.
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen,
Kreisstelle Euskirchen,
52349 Düren
02.06.2017
Zum o.a. Vorhaben nehmen wir als Fachbehörde
wie folgt Stellung: Es bestehen aus landwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken.
Kreis-Energie-Versorgung
Schleiden GmbH,
53925 Kall
20.06.2017
Gegen die o.g. Festlegung bestehen unsererseits
keine Bedenken. Im Bereich Aachener Straße /
Hindenburgstraße sind Maßnahmen geplant. Bitte
setzen Sie sich frühzeitig zwecks Koordinierung mit
Herrn Frank Jakobs in Verbindung. Sollten Sie
noch weitere Fragen oder Wünsche haben, so
stehen wir Ihnen mit Auskünften gerne zur Verfügung.
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB-Festlegung Sanierungsgebiet Kall.doc
Seite 7
Stellungnahme bzw.
Abwägung
−
Beschlussvorschlag
−
Die Bewertung der Sachlage durch den Kampfmittel- Zum jetzigen Zeitpunkt kein
beseitigungsdienst wird zur Kenntnis genommen. Eine weitergehender Beschluss.
Beschlussfassung hierzu ist im Rahmen der Sanierungsgebietsfestlegung nicht erforderlich.
Bei Feststehen relevanter Maßnahmen erfolgt eine
nochmalige Beteiligung.
−
−
Die Koordinierung von Umbaumaßnahmen wird erst Zum jetzigen Zeitpunkt kein
im Rahmen späterer tiefbautechnischer Ausführungs- weitergehender Beschluss.
planungen anliegen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist hierzu
keine weitergehende Beschlussfassung erforderlich.
Lfd.
Nr.
10
11
Behörden / Träger öffentlicher Belange
Westnetz GmbH,
Regionalzentrum Westliches
Rheinland,
52353 Düren
Erftverband, 50103 Bergheim
Kurzinhalt der Stellungnahme
31.05.2017
Diese Stellungnahme betrifft nur das von uns betreute Nieder- und Mittelspannungsnetz bis zur 35kV-Spannungsebene und ergeht auch im Auftrag
und mit Wirkung für die innogy Netze Deutschland
GmbH als Eigentümerin des Nieder- und Mittelspannungsnetzes.
Im oben aufgeführten Plangebiet unterhalten wir
eine Signalkabeltrasse die der öffentlichen Stromversorgung dient. Zu Ihrer Information haben wir
einen Auszug aus unserem Planwerk unserem
Schreiben beigefügt.
12.06.2017
Wir regen an, im Rahmen der Stadtsanierung auch
das Thema Niederschlagsentwässerung sowie
Sammlung und Nutzung von Niederschlagswasser
zu behandeln, um nachfolgende Gewässerbelastungen zu reduzieren.
Des Weiteren können dem beiliegenden Übersichtsplan entnommen werden, dass im Plangebiet
aktive oder inaktive Grundwassermessstellen liegen. Aktive Grundwassermessstellen sind notwendige Instrumente der Gewässerunterhaltung nach §
91 Wasserhaushaltsgesetz. Daher sind ihre Zugänglichkeit und ihr Bestand dauerhaft zu wahren.
Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass inaktive
Grundwassermessstellen, die nicht zurückgebaut
und verfüllt worden sind, die Tragfähigkeit des
Baugrundes beeinflussen können. Sollte innerhalb
eines 200 m Korridors der Baumaßnahme eine
Grundwassermessstelle liegen, dann ist zum Zwecke der Einweisung vor Beginn der Maßnahme mit
dem zuständigen Ansprechpartner
Herrn Harald Künster, Abteilung Grundwasser,
Tel.-Nr..: 02271/88-1524,
E-Mail: Harald.Kuenster@erftverband.de
Kontakt aufzunehmen und ein Ortstermin zu vereinbaren.
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB-Festlegung Sanierungsgebiet Kall.doc
Seite 8
Stellungnahme bzw.
Abwägung
−
Sofern später tiefbautechnische Planungen im Bereich
der mitgeteilten Kabeltrasse anfallen sollten, ist diese
mit zu berücksichtigen. Ansonsten hier kein weitergehender Beschluss erforderlich.
Beschlussvorschlag
−
Bei tiefbautechnischen Planungen im Bereich der mitgeteilten
Kabeltrasse ist diese mit zu
berücksichtigen.
Der Belang der Niederschlagswasserbeseitigung wird Der Belang der Niederschlagsmit in die Planungsüberlegungen eingestellt.
wasserbeseitigung ist mit in die
Planungen einzustellen.
Bei späteren Ausführungsplanungen im 200 Meter- Grundwassermessstellen sind
Korridor von Grundwassermessstellen sind diese mit bei späteren Ausführungsplazu berücksichtigen.
nungen mit zu berücksichtigen.
Ansonsten hier kein weitergehender Beschluss erforderlich.
Lfd.
Nr.
12
13
14
15
16
Behörden / Träger öffentlicher Belange
Kurzinhalt der Stellungnahme
Gemeinde Blankenheim,
53945 Blankenheim
13.06.2017
Zu der Festlegung des Sanierungs- und Stadtumbaugebietes Kall wird keine Stellungnahme abgegeben, da Belange der Gemeinde Blankenheim
nicht betroffen sind.
Gemeinde Dahlem,
53949 Dahlem
31.05.2017
Die Gemeinde Dahlem hat die Planung zur Kenntnis genommen. Hinweise und Anregungen werden
nicht vorgebracht.
Eifelgemeinde Nettersheim,
53947 Nettersheim
13.06.2017
Gegen das obige Festlegungsverfahren bestehen
seitens der Gemeinde Nettersheim keine Bedenken. Es gilt als mit der Gemeinde Nettersheim
abgestimmt.
IHK Aachen, 52007 Aachen
29.06.2017
Da der vorgesehen Planungsentwurf die Belange
der gewerblichen Wirtschaft entweder gar nicht
berührt, oder - wo es der Fall ist- hinreichend berücksichtigt, bestehen seitens der Industrie und
Handelskammer keine Bedenken.
Wasserverband Eifel-Rur,
52325 Düren
05.07.2017
Die Gemeinde Kall plant den Innenstadtbereich zu
sanieren und umzugestalten. Der Bereich enthält
die Mischwasserbehandlungsanlagen RÜ Pastorat
und RÜ Auel. In der beschiedenen Netzanzeige
von 2011 ist das Bauwerk Pastorat durch den
WVER in ein RÜB umzuwandeln und entsprechend
zu vergrößern und am RÜ Auel - Aufgabe der
Gemeinde Kall - eine neue Drossel einzurichten.
Das Bauwerk Pastorat befindet sich im festgesetzten Überschwemmungsgebiet und im Zuge der
Umbaumaßnahme sind entsprechende Vorrichtungen zum Hochwasserschutz der Abwasseranlage
zu beachten.
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB-Festlegung Sanierungsgebiet Kall.doc
Seite 9
Stellungnahme bzw.
Abwägung
Beschlussvorschlag
−
−
−
−
−
−
−
−
Die Ausführungen des WVER werden zur Kenntnis Der nebenstehenden Verfahgenommen.
rensweise wird zugestimmt. Es
ist dementsprechend vorzugeIm Rahmen der geplanten Festlegung des Sanie- hen.
rungs- und Stadtumbaugebietes ist hierzu zunächst
einmal keine Beschlussfassung erforderlich.
Im Zuge der weiterführenden Planungen wird dann
allerdings eine sukzessive Klärung und Regelung der
Sachverhalte anfallen. Details sind dann in einer tiefbautechnischen Fachplanung abzuarbeiten.
Lfd. Behörden / Träger öffentliKurzinhalt der Stellungnahme
Nr.
cher Belange
Diese geplanten Maßnahmen an Mischwasserbe16 Fortsetzung
Wasserverband Eifel-Rur,
52325 Düren
handlungsanlagen einschl. der Vorgaben zum
Hochwasserschutz sind im Zuge der Veränderung
des Innenstadtbereiches zu beachten. Bei einem
Behördentermin im November 2013 im Rathaus
Kall forderte die Bezirksregierung Köln von der
Gemeinde Kall die Erstellung und Vorlage eines
Konzeptes zum Hochwasserschutz der Ortslage
Kall bzw. Hochwassersicherung der dortigen Abwasseranlagen. Dem WVER liegen hinsichtlich
einer zwischenzeitlichen Fertigstellung des Konzeptes keine Informationen vor.
Werden im Zuge der Umsetzung der geplanten
Festlegung des Sanierungs- und Stadtumbaugebietes Veränderungen des Einzugsgebiets vorgenommen, sind diese mit dem WVER und der gültigen Netzanzeige abzugleichen.
Darüber hinaus befinden sich im Sanierungsgebiet
mehrere Niederschlagswassereinleitungen aus
kommunalen Regenwasserkanälen (Aachener
Straße, Sportplatz, Am Hallenbad), die laut behördenverbindlichem Bewirtschaftungsplan 2016-2021
bzw. Maßnahmenkatalog von der Gemeinde durch
den Bau von Regenklärbecken saniert werden
müssen.
Diese notwendigen Baumaßnahmen sollten bei den
anstehenden Umgestaltungsarbeiten ebenfalls
Berücksichtigung finden.
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB-Festlegung Sanierungsgebiet Kall.doc
Seite 10
Stellungnahme bzw.
Abwägung
Beschlussvorschlag
Lfd.
Nr.
17
Behörden / Träger öffentlicher Belange
Kreis Euskirchen,
53877 Euskirchen
Kurzinhalt der Stellungnahme
Beschlussvorschlag
Die nebenstehenden Grundsätze sind bekannt. Erforderliche Genehmigungen werden natürlich im Zuge
der weiterführenden Planungen eingeholt. Ansonsten
ist hierzu auf aktuellen Planungsstand noch keine
Beschlussfassung erforderlich.
Regelung mit der unteren Wasserbehörde hat im Zuge der
weiterführenden Planungen zu
erfolgen.
05.07.2017
Seitens des Kreises Euskirchen bestehen gegen
einzelne Planungsbestandteile der beabsichtigten
Festlegung eines Sanierungs- und Stadtumbaugebietes Kall grundsätzliche Bedenken. Ich bitte die
weiteren Stellungnahmen und Anregungen der
Fachabteilungen bei der Festlegung eines Sanierungs- und Stadtumbaugebietes ebenfalls zu berücksichtigen.
Untere Wasserbehörde
Das o.g. Plangebiet wird von Gewässern durchflossen. Gewässer sind als wesentliche Bestandteile
von Natur und Landschaft offen zu halten. Gleichzeitig ist es zur Entwicklung und zur Verbesserung
des ökologischen Zustandes der Gewässer erforderlich, dass neben den Wasserflächen auch die
Uferbereiche und das Umland bei den Ausweisungen Berücksichtigung finden.
Landschaftstreppe an der Urft
Hierbei handelt es sich um eine Anlage am Gewässer die genehmigungspflichtig ist nach § 21 LWG.
Urftauenpark und Hochwasserschutz
Diese Flächen liegen außerhalb des Überschwemmungsgebietes und führen zu einer Verbesserung
des Hochwasserschutzes. Der Bau von Anlagen
am Gewässer ist genehmigungspflichtig nach §§
21LWG und 78 WHG. Die Anlage einer Urftaue
wird unterstützt.
Neubau einer Brücke (Verbindung „Am Hallenbad“
und „Trierer Straße“)
Die Brücke ist genehmigungspflichtig nach § 78
WHG.
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB-Festlegung Sanierungsgebiet Kall.doc
Seite 11
Stellungnahme bzw.
Abwägung
Lfd.
Nr.
17
Behörden / Träger öffentlicher Belange
Fortsetzung
Kreis Euskirchen,
53877 Euskirchen
Kurzinhalt der Stellungnahme
Gegen das o.g. Sanierungs- und Stadtumbaugebiet
Kall bestehen aus abwassertechnischer Sicht vorerst keine Bedenken.
In den vorgelegten Unterlagen wurden keine konkreten baulichen Maßnahmen beschrieben, so
dass aus abwassertechnischer Sicht hierzu keine
konkrete Stellungnahme erstellt werden kann. Es
wird davon ausgegangen, dass bei tatsächlichen
baulichen Veränderungen bzw. Neuplanungen
diese noch in den entsprechenden baurechtlichen
Verfahren abgewickelt werden (B-Plan-Verfahren,
etc.). Im Zuge dieser Planungen ist die Untere
Wasserbehörde entsprechend wieder zu beteiligen.
Im Übrigen sind die bekannten rechtlichen Vorgaben aus dem Landeswassergesetz (§44 etc.) bzw.
dem Wasserhaushaltsgesetz (§§ 8, 9 und 10 etc.)
zu berücksichtigen.
Stellungnahme bzw.
Abwägung
Es ist in der Tat so, dass die konkreten baulichen Es ist dementsprechend zu
Maßnahmen noch weiter ausgearbeitet werden müs- verfahren.
sen. Zu gegebener Zeit wird dann eine nochmalige
Beteiligung erfolgen.
Aus wasserwirtschaftlicher Sicht bestehen bei zwei Die Bedenken der unteren Wasserbehörde werden zur
Maßnahmen Bedenken. Diese werden wie folgt Kenntnis genommen und bei der Fortschreibung des
begründet:
Maßnahmenprogramms mit berücksichtigt.
Bei der Sichtbarmachung des Kallbaches ist vorgesehen eine Staustufe zu errichten. Für den Einbau
einer Staustufe bedarf es einer wasserrechtlichen
Erlaubnis. Da auf Grund der Wasserrahmenrichtlinie zurzeit alle Staustufen zurückgebaut werden
müssen, hätte der Antrag für die Staustufe keine
Aussicht auf Erfolg. Die durch den Aufstau verhinderte ökologische Durchgängigkeit würde im Erlaubnisverfahren durch die Beteiligung Träger öffentlicher Belange abgelehnt.
Bei dem Projekt Urftauenpark ist vorgesehen, ein
Naturschwimmbad zu bauen. Nach den hier vorliegenden Unterlagen ist eine Anbindung an die Urft
vorgesehen. Auch dieser Tatbestand bedarf einer
wasserrechtlichen Erlaubnis, die nicht in Aussicht
gestellt werden kann.
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB-Festlegung Sanierungsgebiet Kall.doc
Seite 12
Beschlussvorschlag
Die Bedenken der unteren
Wasserbehörde sind bei der
Fortschreibung des Maßnahmenprogramms mit zu berücksichtigen.
Lfd.
Nr.
17
Behörden / Träger öffentlicher Belange
Fortsetzung
Kreis Euskirchen,
53877 Euskirchen
Kurzinhalt der Stellungnahme
Beschlussvorschlag
Gerade in den Sommermonaten führt die Urft relativ wenig Wasser. Eine zusätzliche Entnahme in
dieser Zeit ist nicht möglich und würde aus wasserwirtschaftlicher Sicht nicht genehmigt. Sollte nur
die Anbindung an die Urft erfolgen und keine Ableitung ist auch mit einer Erwärmung und Verschmutzung (z.B. Sonnencreme, Sedimentaufwirbelung)
zu rechnen. Durch den fehlenden Wasseraustausch wird es gerade in den Sommermonaten
schnell zu einer starken Verkeimung des Naturschwimmbades kommen, was auch seitens des
Gesundheitsamtes zur Schließung führen würde.
Eine Ableitung des Wassers muss dann in den
Abwasserkanal erfolgen.
Untere Bodenschutzbehörde
Aus Sicht der UBB bestehen keine grundsätzlichen
Bedenken gegen die Festlegung des Sanierungsgebietes.
Im Hinblick auf die Umsetzung konkreter Maßnahmen mit Eingriffen in den Boden, bedarf es der
Berücksichtigung, dass ein Teilbereich im Bereich
der Mechernich-Kaller Bleibelastungszone liegt und
Eintragungen in dem hier gemäß § 9 LBodSchG
geführten Kataster über altlastverdächtige Flächen
und Altlasten, sowie schädliche Bodenveränderungen bzw. entsprechende Verdachtsflächen bestehen.
Dementsprechend kann eine detaillierte Stellungnahme seitens der UBB erst in Zusammenhang mit
entsprechend konkreten Maßnahmen abgegeben
werden.
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB-Festlegung Sanierungsgebiet Kall.doc
Seite 13
Stellungnahme bzw.
Abwägung
Die Hinweise der Unteren Bodenschutzbehörde wer- Bei Feststehen konkreter Maßden zur Kenntnis genommen.
nahmen hat eine nochmalige
Beteiligung zu erfolgen.
Bei Feststehen konkreter Maßnahmen erfolgt dann
eine nochmalige Beteiligung.
Lfd.
Nr.
17
18
Behörden / Träger öffentlicher Belange
Fortsetzung
Kreis Euskirchen,
53877 Euskirchen
Bezirksregierung Arnsberg,
44025 Dortmund
Kurzinhalt der Stellungnahme
Untere Naturschutzbehörde
Aus naturschutzfachlicher Sicht bestehen gegen
das Vorhaben mit den aufgeführten, allgemeinen
Zielen zur Sanierungs- und Stadtumbauplanung
keine grundsätzlichen Bedenken. Eine detaillierte
Stellungnahme kann die Untere Naturschutzbehörde selbstredend erst nach Vorlage der erforderlichen Beurteilungsgrundlagen, insbesondere zum
Artenschutz und den landschaftspflegerischen
Erfordernissen, abgegeben.
Bauamt
Aus Sicht der Baugenehmigungsbehörde bestehen
keine Bedenken; innerhalb von baurechtlichen
Verfahren (Bauantrag, Voranfrage) sollte die Gemeinde aber mit ihrer Stellungnahme darlegen,
wenn das jeweilige Bauvorhaben mit den Zielsetzungen von Sanierungsgebiet bzw. Stadtumbaugebiet in Zusammenhang steht.
05.07.2017
Das o.a. Plangebiet befindet sich über inzwischen
erloschenen Bergwerksfeldern. Nach den mir derzeit vorliegenden Unterlagen sind im Planbereich 4
Tagesöffnungen des Bergbaus( vgl. Anlage) bekannt.
Folgende allgemeingültige Hinweise zur Einwirkungsrelevanz der o.g. umgegangenen bergbaulichen Tätigkeiten sind zum jetzigen Zeitpunkt von
hier aus möglich:
Ein Nachsacken oder Abgehen der ggf. vorhandenen Verfüllsäule oder ein Einstürzen der im Sanierungsbereich gelegenen Tagesöffnung (Schacht)
lässt sich auf Dauer nicht ausschließen. Bei einem
Eintritt eines solchen Ereignisses muss in der näheren Umgebung der Tagesöffnung mit einem Einbruch und/oder einer Absenkung der Tagesoberfläche gerechnet werden.
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB-Festlegung Sanierungsgebiet Kall.doc
Seite 14
Stellungnahme bzw.
Abwägung
Beschlussvorschlag
Bei Feststehen konkreter Maßnahmen erfolgt eine Bei Feststehen konkreter Maßnochmalige Beteiligung, auch unter Berücksichtigung nahmen hat eine nochmalige
der naturschutzfachlichen Belange.
Beteiligung zu erfolgen.
Die Anregung des Bauamtes für die Stellungnahme Die Anregung des Bauamtes
der Gemeinde wird vorgemerkt.
für die Stellungnahme der Gemeinde ist vorzumerken.
Die Hinweise der Bezirksregierung Arnsberg werden Der nebenstehenden Verfahzur Kenntnis genommen und bei den weiterführenden rensweise wird zugestimmt.
Abarbeitungsschritten gegebenenfalls mit berücksichtigt.
Ein weitergehender Beschluss ist hierzu bei dem aktuellen Planungsstand nicht erforderlich.
Lfd.
Nr.
18
Behörden / Träger öffentlicher Belange
Fortsetzung
Bezirksregierung Arnsberg,
44025 Dortmund
Kurzinhalt der Stellungnahme
Nach der allgemeinen Lehrmeinung wirkt ein Stollen auf die Tagesoberfläche ein, wenn die Festgesteinsüberdeckung die drei- bis fünffache Höhe des
Stollens unterschreitet.
In der beigefügten Anlage (Maßstab 1:7500) werden die hier bekannten „Tagesöffnungen des Bergbaus“ (mit dem Namen) dargestellt.
Im Rahmen des Verfahrens und vor der Durchführung von Baumaßnahmen besteht die Möglichkeit,
die hier befindlichen Unterlagen einzusehen und
sich über die bergbauliche Situation zu informieren.
Die Einsichtnahme ist hier schriftlich zu beantragen
und kann auch von einem beauftragten Sachverständigen durchgeführt werden.
Bearbeitungshinweis:
Diese Stellungnahme wurde bezüglich der bergbaulichen Verhältnisse auf Grundlage des aktuellen
Kenntnisstandes erarbeitet. Die Bezirksregierung
Arnsberg hat die zugrunde liegenden Daten mit der
zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben erforderlichen Sorgfalt erhoben und zusammengestellt. Die
fortschreitende Auswertung und Überprüfung der
vorhandenen Unterlagen sowie neue Erkenntnisse
können zur Folge haben, dass es im Zeitverlauf zu
abweichenden Informationsgrundlagen auch in
Bezug auf den hier geprüften Vorhabens- oder
Planbereich kommt. Eine Gewähr auf Richtigkeit,
Vollständigkeit und Genauigkeit der Daten kann
insoweit nicht übernommen werden.
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB-Festlegung Sanierungsgebiet Kall.doc
Seite 15
Stellungnahme bzw.
Abwägung
Beschlussvorschlag
Lfd.
Nr.
Behörden / Träger öffentlicher Belange
Kurzinhalt der Stellungnahme
18
Fortsetzung
Bezirksregierung Arnsberg,
44025 Dortmund
Soweit Sie als berechtigte öffentliche Stelle Zugang
zur Behördenversion des Fachinformationssystems
„Gefährdungspotentiale des Untergrundes in NRW“
(FIS GDU) besitzen, haben Sie hierdurch die Möglichkeit, den jeweils aktuellen Stand der hiesigen
Erkenntnisse zur bergbaulichen Situation zu überprüfen.
Details über die Zugangs- und Informationsmöglichkeiten dieses Auskunftssystems finden Sie auf
der Homepage der Bezirksregierung Arnsberg
(www.bra.nrw.de) mithilfe des Suchbegriffs „Behördenversion GDU“.
19
Bundesagentur für Arbeit,
50321 Brühl
10.07.2017
Die Agentur für Arbeit begrüßt die im integrierten
Handlungskonzept beschriebenen Maßnahmen.
Als Eigentümer und Nutzer eines denkmalwerten
Gebäudes guten Zustandes im Untersuchungsgebiet planen wir zurzeit keine Maßnahmen, die Auswirkungen in Hinblick auf das Handlungskonzept
haben.
Zu einer möglichen Beteiligung an einem Sozialleistungszentrum wurden bereits Gespräche geführt, in denen auch die weitere Nutzung unseres
Bestandsgebäudes thematisiert wurde.
Die Agentur für Arbeit Brühl beteiligt sich gerne an
den weiteren Planungen.
Bezirksregierung Köln, Dez. 35,
50606 Köln
11.07.2017
In dem vorgesehenen Sanierungsgebiet befindet
sich das Baudenkmal „Oleftalbahn“, zu dem die
Bahnstrecke und der Bahnhof Kall gehören. Das
Baudenkmal steht teilweise im Eigentum des Bundes, weshalb die Bezirksregierung Köln in diesem
Fall als Untere Denkmalbehörde zuständig ist.
20
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB-Festlegung Sanierungsgebiet Kall.doc
Seite 16
Stellungnahme bzw.
Abwägung
Beschlussvorschlag
Das Schreiben der Bundesagentur wird zur Kenntnis Zu gegebener Zeit sind nochgenommen. Zu gegebener Zeit wird bei den weiterfüh- mals Gespräche aufzunehmen.
renden Planungen darauf noch einmal zurückgekommen.
In der Tat sind hier bereits intensive Abstimmungen im Die Belange des DenkmalZusammenhang mit der Änderung des Bebauungs- schutzes sind zu beachten.
plans „Ortszentrum“ erfolgt. Die Belange des Denkmalschutzes werden beachtet.
Lfd.
Nr.
Behörden / Träger öffentlicher Belange
Kurzinhalt der Stellungnahme
20
Fortsetzung
Bezirksregierung Köln, Dez. 35,
50606 Köln
21
e-regio GmbH & Co. KG,
53881 Euskirchen
Bestandteile des Integrierten Handlungskonzeptes
Kall sind der barrierefreie Umbau des Bahnhofumfeldes sowie die Neugestaltung des Bahnhofsplatzes, zu der in den vergangenen Wochen bereits
Abstimmungen stattgefunden haben. Diese Maßnahmen ziehen teilweise direkte Veränderungen
am Baudenkmal nach sich, teilweise betreffen sie
den Umgebungsschutz des Bahnhofs. Ich weise
deshalb darauf hin, dass bei der Planung und Umsetzung die Belange des Denkmalschutzes zu
beachten sind. Weitere Abstimmungen hierzu sind
im Rahmen des denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahrens zu treffen.
11.07.2017
Innerhalb der dargestellten Planbereiche sind Leitungen und Druckregelanlagen zur ErdgasVersorgung vorhanden. Seitens der e-regio GmbH
& Co. KG bestehen grundsätzlich keine Bedenken
gegen die beabsichtigte Festlegung eines Sanierungs- und Umbaugebietes, solange der Bestand
der Versorgungsleitungen und Regelanlagen, unserer Gesellschaft, gewährleistet bleibt.
Wir bitten um weitere Beteiligung am Verfahren.
Hinweis zu Baumstandorten / Bepflanzungen:
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eventuell
geplante Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere
das Anpflanzen von Bäumen, grundsätzlich außerhalb von Leitungstrassen anzustreben sind. Weitere Informationen hierzu enthält das technische
Merkblatt DVGW GW 125 "Bäume, unterirdische
Leitungen und Kanäle", aktualisiert erschienen im
Februar 2013, ergänzt durch das Beiblatt zu GW
125, erschienen im März 2016.
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB-Festlegung Sanierungsgebiet Kall.doc
Seite 17
Stellungnahme bzw.
Abwägung
Beschlussvorschlag
Die Planungen befinden sich derzeit noch im Stadium Der nebenstehenden
der Festlegung des Sanierungs- und Stadtumbauge- gung wird zugestimmt.
bietes.
Abwä-
Die Belange der Versorgungsträger, inklusive Schutz Zum jetzigen Zeitpunkt kein
vor gefährdender Bepflanzung, sind bei späterer Kon- weitergehender Beschluss.
kretisierung natürlich mit zu berücksichtigen. Dann
erfolgt gegebenenfalls auch eine nochmalige Beteiligung.
Lfd.
Nr.
Behörden / Träger öffentlicher Belange
Kurzinhalt der Stellungnahme
21
Fortsetzung
e-regio GmbH & Co. KG,
53881 Euskirchen
Es gilt, Präventivmaßnahmen zu ergreifen zum
Schutz von Ver- und Entsorgungsleitungen vor
dynamischen und statischen Belastungen durch
Baumwurzeln. Der Präventivschutz reicht von der
Baumart-Auswahl bis zu sinnvollen und wirksamen
technischen Schutzmaßnahmen. Zu den kritischen
Baumarten zählen nach derzeitigem Kenntnisstand:
Ahorn, Götterbaum, Rosskastanie, Pappel, Platane
und Blauzeder. Wir bitten, dies entsprechend zu
berücksichtigen.
22
LVR-Amt für Denkmalpflege im
Rheinland,
50259 Pulheim
12.07.2017
In dem ausgewiesenen Sanierungsgebiet der Gemeinde Kall liegen mehrere rechtskräftig eingetragene Baudenkmäler. Diese sind in den Unterlagen
zum integrierten Handlungskonzept durch Plandarstellung erfasst, wobei neben den Baudenkmälern
auch die „denkmalwerten Gebäude“ bezeichnet
sind, deren Status nicht weiter ausgeführt wird und
der noch der Klärung bedarf .
Unter den Leitbildern, Zielen und Handlungsfeldern
ist die Förderung, Erhaltung und Sanierung besonders der historischen und ortstypischen Bauten
genannt, was mit den Zielen der Denkmalpflege
konform geht. Seitens des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland, wird – wie dieses auch die
Bezirksregierung Köln mit Schreiben vom 11.7.17
für den denkmalgeschützten Bahnhof und das
Bahnhofsumfeld formuliert hat – bei allen baulichen
Maßnahmen an und in denkmalgeschützten Bauten
sowie bei Maßnahmen in deren Umgebung auf die
in § 9 DSchG NRW verankerte Einholung der Erlaubnis hingewiesen.
Die Berücksichtigung dieser Vorgaben vorausgesetzt, wird von hier aus das Vorhaben positiv gesehen.
Stand: 20.07.2017 RM-AG
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB-Festlegung Sanierungsgebiet Kall.doc
Seite 18
Stellungnahme bzw.
Abwägung
Beschlussvorschlag
Die Belange des Denkmalschutzes werden natürlich Die Belange des Denkmalmit berücksichtigt.
schutzes sind mit zu berücksichtigen.
Bei konkreten Maßnahmenplanungen erfolgt eine
nochmalige Beteiligung.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist hierzu noch keine weitergehende Beschlussfassung erforderlich.