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Allgemeine Vorlage (TÖB-Festlegung Sanierungsgebiet Kall)

Daten

Kommune
Kall
Größe
326 kB
Datum
12.09.2017
Erstellt
01.09.17, 18:07
Aktualisiert
01.09.17, 18:07

Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Festlegung eines Sanierungs- und Stadtumbaugebietes Kall Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange Lfd. Nr. 01 Behörden / Träger öffentlicher Belange Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Regionalniederlassung Ville-Eifel, 53879 Euskirchen Kurzinhalt der Stellungnahme Beschlussvorschlag 31.05.2016 gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung grundsätzlich Bedenken. Im Gemeindegebiet führen u. a. die beiden Landesstraßen L 105 und L 204 durch Kall und dienen dem überregionalen Verkehr. Die innerörtlich gelegenen Streckenabschnitte mindern diese Verbindungsfunktion nicht. Die Landesstraßen sind in der Obhut des Landesbetriebes. Die L 105 führt am Bahnhof Kall vorbei (Andienung Busse, Bahn, Pendler). Mit der Widmung haben beide Straßen die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhalten, die sämtliche Verkehre aufzunehmen haben (§ 6 StrWG NRW). Der Landesbetrieb als Straßenbaulastträger trägt die Verantwortung dafür, dass die öffentlichrechtlichen Vorschriften eingehalten und die sicherheitstechnischen Erfordernisse erfüllt werden (§ 9 StrWG NRW). Hinsichtlich des Gemeingebrauchs hat der fließende Verkehr Vorrang vor dem ruhenden Verkehr (§ 14 (2) StrWG NRW). Gem. VwV StVO zu den §§ 39 bis 43 I, Ziffer 2 ist die Flüssigkeit des Verkehrs mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu erhalten. Eine Beschränkung des Gemeingebrauchs kann gem. § 15 (1) StrWG NRW von der Straßenbaubehörde wegen des baulichen Zustandes der Straße ausgesprochen werden. Die Straßen sind dem allgemeinen Verkehrsbedürfnis entsprechend zu unterhalten und zu erhalten. \\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB-Festlegung Sanierungsgebiet Kall.doc Seite 1 Stellungnahme bzw. Abwägung Die Ausführungen des Landesbetriebs Straßenbau Die Stellungnahme des Lanwerden zur Kenntnis genommen. desbetriebs wird zur Kenntnis genommen. Ein Beschluss hierzu ist beim jetzigen Verfahrens- Zum jetzigen Verfahrensstand stand der Festlegung des Sanierungs- und Stadtum- kein weitergehender Beschluss. baugebiets-Umgriffes nicht erforderlich. Lfd. Nr. 01 Behörden / Träger öffentlicher Belange Fortsetzung Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Regionalniederlassung Ville-Eifel, 53879 Euskirchen Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme bzw. Abwägung Wenn eine Straße wegen der Art des Gebrauchs durch einen anderen aufwendiger hergestellt oder ausgebaut werden muss, als es dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis entspricht, hat der andere dem Träger der Straßenbaulast die Mehrkosten für den Bau und die Unterhaltung zu vergüten (§ 16 StrWG). Die gilt auch, wenn eine Straße aus anderen Gründen aus Veranlassung eines anderen aufwendiger hergestellt oder ausgebaut wird oder wenn Anlagen errichtet oder umgestaltet werden müssen, ohne dass der Straßenbaulastträger in Erfüllung seiner Aufgaben aus der Straßenbaulast oder aufgrund besonderer gesetzlicher Vorschriften dazu verpflichtet ist. Die Ausführungen des Landesbetriebs Straßenbau werden zur Kenntnis genommen. Ein Beschluss hierzu ist im Rahmen der Festlegung des Sanierungs- und Stadtumbaugebietes nicht erforderlich. − Das integrierte Handlungskonzept der Gemeinde Kall sieht u. a. die Umgestaltung der Bahnhofstraße und damit der L 105 vor. Zum einen wird ein neuer Kreisverkehr in Höhe des REWE-Marktes hergestellt. Diesbezüglich wurde eine Verwaltungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Kall und dem Landesbetrieb am 11.05.2017 abgeschlossen (s. Anlage). U. a. ist ein Bypass in Richtung „Am Hallenbad“ vorgesehen. Die Ausführungen des Landesbetriebs Straßenbau werden zur Kenntnis genommen. Ein Beschluss hierzu ist im Rahmen der Festlegung des Sanierungs- und Stadtumbaugebietes nicht erforderlich. − Die seitens des Landesbetriebes vorgesehenen Sanierungsarbeiten der Fahrbahn der L 105 beinhalten keine verkehrsberuhigenden Elemente. Diese Maßnahmen widersprechen der Funktionalität einer Landesstraße, erhöhen die Kosten für Unterhaltungsmaßnahmen/ Erhaltungsmaßnahmen in der Baulast des Landesbetriebes, führen – im Falle von Aufpflasterungen – zur Erhöhung des Verkehrslärms und im Falle von Geschwindigkeitsreduzierungen zu einer Erhöhung von Abgas- und Feinstaubwerten. Die nebenstehenden Ausführungen des Landesbetriebs werden im Zuge der weiterführenden Planungen mit diesem nochmals erörtert und einer Klärung zugeführt. Details werden im Rahmen einer tiefbautechnischen Ausführungsplanung abgestimmt und geregelt. \\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB-Festlegung Sanierungsgebiet Kall.doc Seite 2 Beschlussvorschlag Der nebenstehenden Verfahrensweise wird zugestimmt. Es ist dementsprechend vorzugehen. Lfd. Nr. 01 Behörden / Träger öffentlicher Belange Fortsetzung Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Regionalniederlassung Ville-Eifel, 53879 Euskirchen Kurzinhalt der Stellungnahme Des Weiteren sind bei der Gestaltung der Neben- Erörterung, Abstimmung und Klärung dieser Punkte anlagen die Vorgaben der Richtlinien für die Anlage muss und wird im Zuge der weiterführenden Detailplavon Stadtstraßen -RASt- bindend. Hinsichtlich der nungen erfolgen. Sicherheit sind hier von besonderer Bedeutung die Einhaltung der Sichtbeziehungen sämtlicher Verkehrsteilnehmer, Einhaltung der Bewegungsräume im Querschnitt der Straßenbestandteile, die Erkennbarkeit und die Begreifbarkeit von Anlagen usw. Mindestmaße sind nicht anzustreben. Bei einer unterhaltungserschwerenden Gestaltung der L 105 ist davon auszugehen, dass der Landesbetrieb die Unterhaltungs- und Erhaltungsarbeiten in diesen Bereichen an die Gemeinde Kall überträgt. Um eine Entlastung der L 105 herbeizuführen, ist die „Südtangente“ zunächst leistungsfähig und sicher herzustellen. Im Nachgang kann evtl. im Zuge einer Neuordnung der Straßengruppen die Aufenthaltsstruktur innerhalb der Bahnhofstraße umgesetzt werden. Daher kann im derzeitigen Straßennetz nicht von einer Zustimmung des Landesbetriebes bezgl. einer aufenthaltsfreundlichen Straßenraumgestaltung innerhalb der Ortsdurchfahrt der L 105 ausgegangen werden. 02 Amprion GmbH , Leitungen Bestandssicherung, 44139 Dortmund 07.06.2017 Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. \\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB-Festlegung Sanierungsgebiet Kall.doc Seite 3 Stellungnahme bzw. Abwägung Beschlussvorschlag Regelung mit dem Landesbetrieb Straßenbau hat im Zuge der weiterführenden Detailplanungen zu erfolgen. Die Stellungnahme des Landesbetriebs wird zur Regelung mit dem LandesbeKenntnis genommen. trieb Straßenbau hat im Zuge der weiterführenden DetailplaAuch hierzu gilt wiederrum das vorstehend bereits nungen zu erfolgen. Gesagte: Im Zuge der weiterführenden Planungen erfolgt eine nochmalige, intensive Abstimmung mit dem Landesbetrieb. − − Lfd. Nr. 03 Behörden / Träger öffentlicher Belange Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, 53019 Bonn Kurzinhalt der Stellungnahme 08.06.2017 Gegen die im Betreff genannte Maßnahme hat die Bundeswehr keine Bedenken bzw. keine Einwände. Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anlagen – einschließlich untergeordneter Gebäudeteile – eine Höhe von 30 m nicht überschreiten. Stellungnahme bzw. Abwägung − Beschlussvorschlag − Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe Dies wäre dann Angelegenheit der Beteiligten im Bau- Kein weitergehender überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfalle genehmigungsverfahren. Kein weitergehender Be- schluss. mir die Planungsunterlagen – vor Erteilung einer schluss erforderlich. Baugenehmigung – zur Prüfung zuzuleiten. 04 Unitymedia NRW GmbH, 34020 Kassel 02.06.2017 Gegen die o.a. Planung haben wir keine Einwände. Neu- oder Mitverlegungen sind nicht geplant. Wir weisen jedoch auf Folgendes hin: Im Planbereich befinden sich Versorgungsanlagen der Unitymedia NRW GmbH. Bitte beachten Sie die beigefügte Kabelschutzanweisung. Sollten aus Ihrer Sicht Änderungen am Bestandsnetz der Unitymedia NRW GmbH notwendig werden, bitten wir um schnellstmögliche Kontaktaufnahme. In diesem Zusammenhang weisen wir bereits jetzt darauf hin, dass die Unitymedia NRW GmbH erforderliche Umverlegungen ihrer vorhandenen Telekommunikationslinien (TK-Linien) grundsätzlich durch ein von ihr beauftragtes Tiefbauunternehmen auf eigene Kosten bewirkt (§ 72 Absatz 3 Telekommunikationsgesetz [TKG]), unabhängig davon, ob der Wegebaulastträger bereits Tiefbauunternehmen in o.g. Vorhaben – insbesondere im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung – beauftragt hat. \\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB-Festlegung Sanierungsgebiet Kall.doc Seite 4 - Be- - Die Planungen befinden sich im Stadium der Festle- Der nebenstehenden gung des Sanierungs- und Stadtumbaugebietes. gung wird zugestimmt. Abwä- Die Koordinierung von Versorgungsträgern erfolgt erst Zum jetzigen Zeitpunkt kein im Rahmen späterer tiefbautechnischer Ausführungs- weitergehender Beschluss. planungen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist hierzu keine weitergehende Beschlussfassung erforderlich. Lfd. Nr. 04 Behörden / Träger öffentlicher Belange Fortsetzung Unitymedia NRW GmbH, 34020 Kassel Kurzinhalt der Stellungnahme Hierfür ist die Einräumung eines Bauzeitfensters notwendig, das der Wegebaulastträger und/oder s.v. sein beauftragtes Tiefbauunternehmen bzw. Planungsbüro bei der Planung des o.g. Vorhabens zu berücksichtigen und auf Antrag der Unitymedia NRW GmbH ihr zu gewähren und mit ihr abzustimmen hat. Ordnungsgemäß erfolgte Baubeschreibungen bzw. Erläuterungen zur Ausschreibung des Wegebaulastträgers berücksichtigen derartige Verzögerungen, sodass Bauunternehmen und Planungsbüros damit zu rechnen haben. Hierdurch entstehende Kosten und Ausführungszeit-verlängerungen sowie Behinderungen müssen deshalb bereits vorab bei der Einheitspreisbestimmung und der Festlegung der Ausführungszeiten vom Bauunternehmen bzw. Planungsbüro berücksichtigt werden. Insofern weist die Unitymedia NRW GmbH vorsorglich jede Kostenübernahme für geltend gemachte Baustillstandszeiten sowie andere Schadensersatzund Erstattungskosten infolge eines erforderlichen Bauzeitfensters für die Umverlegung ihrer TKLinien zurück. Vor Baubeginn sind aktuelle Planunterlagen vom ausführenden Tiefbauunternehmen anzufordern. \\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB-Festlegung Sanierungsgebiet Kall.doc Seite 5 Stellungnahme bzw. Abwägung Beschlussvorschlag s.v. Lfd. Nr. 05 Behörden / Träger öffentlicher Belange PLEdoc GmbH, 45326 Essen Kurzinhalt der Stellungnahme 06.06.2017 Mit Bezug auf Ihr o.g. Schreiben teilen wir Ihnen mit, dass in dem von Ihnen angefragten Bereich keine von uns verwalteten Versorgungsanlagen vorhanden sind. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Diese Auskunft bezieht sich ausschließlich auf die Versorgungseinrichtungen der aufgelisteten Versorgungsunternehmen, Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. Hinsichtlich der Maßnahmen zum Ausgleich und zum Ersatz der Eingriffsfolgen entnehmen wir den Unterlagen, dass die Kompensationsmaßnahmen erst im weiteren Verfahren festgelegt werden bzw. keine Erwähnung finden. Wir weisen darauf hin, dass durch die Festsetzung planexterner Ausgleichsflächen eine Betroffenheit von uns verwalteter Versorgungseinrichtungen nicht auszuschließen ist. Wir bitten um Mitteilung der planexternen Flächen bzw. um weitere Beteiligung an diesem Verfahren. 06 Bezirksregierung Köln, Dez. 33, 50606 Köln 31.05.2017 Gegen die Planung sind aus Sicht der von mir wahrzunehmenden öffentlichen Belange der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung keine Bedenken vorzubringen. Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates 33 sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen. \\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB-Festlegung Sanierungsgebiet Kall.doc Seite 6 Stellungnahme bzw. Abwägung − Beschlussvorschlag − Die Planungen befinden sich im Stadium der Festle- Der nebenstehenden Abwägung des Sanierungs- und Stadtumbaugebiets- gung wird zugestimmt. Umgriffes. Zum jetzigen Zeitpunkt kein Die Frage eventueller Kompensationsmaßnahmen weitergehender Beschluss. wird sich erst im Rahmen späterer Ausführungsplanungen stellen. Gegebenenfalls erfolgt dann nochmals eine Beteiligung. − − Lfd. Nr. 07 08 09 Behörden / Träger öffentlicher Belange Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD), 40408 Düsseldorf Kurzinhalt der Stellungnahme 01.06.2017 Im o.g. Schreiben haben Sie mich Überprüfung eines Grundstückes auf Kampfmittel im Zuge der Festlegung eines Sanierungs- und Stadtumbaugebietes gebeten. Baugrundstücke müssen im Hinblick auf ihre Kampfmittelfreiheit für bauliche Anlagen geeignet sein (§ 16 BauO NRW). Dieses ist insbesondere von Bedeutung bei Bauvorhaben auf Grundstücken, die in Bombenabwurfgebieten oder in ehemaligen Kampfgebieten des Zweiten Weltkriegs liegen und bei denen nicht unerhebliche Erdeingriffe vorgenommen werden. Da in ihrem Fall nicht unmittelbar von nicht unerheblichen Erdeingriffen auszugehen ist, ist der KBD nicht zu beteiligen. Sollte es zukünftig zu Bauvorhaben mit nicht unerheblichen Erdeingriffen auf dem beantragten Grundstück kommen, ist erneut die Untersuchung des Grundstückes auf Kampfmittelbelastung zu beantragen. Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Euskirchen, 52349 Düren 02.06.2017 Zum o.a. Vorhaben nehmen wir als Fachbehörde wie folgt Stellung: Es bestehen aus landwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken. Kreis-Energie-Versorgung Schleiden GmbH, 53925 Kall 20.06.2017 Gegen die o.g. Festlegung bestehen unsererseits keine Bedenken. Im Bereich Aachener Straße / Hindenburgstraße sind Maßnahmen geplant. Bitte setzen Sie sich frühzeitig zwecks Koordinierung mit Herrn Frank Jakobs in Verbindung. Sollten Sie noch weitere Fragen oder Wünsche haben, so stehen wir Ihnen mit Auskünften gerne zur Verfügung. \\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB-Festlegung Sanierungsgebiet Kall.doc Seite 7 Stellungnahme bzw. Abwägung − Beschlussvorschlag − Die Bewertung der Sachlage durch den Kampfmittel- Zum jetzigen Zeitpunkt kein beseitigungsdienst wird zur Kenntnis genommen. Eine weitergehender Beschluss. Beschlussfassung hierzu ist im Rahmen der Sanierungsgebietsfestlegung nicht erforderlich. Bei Feststehen relevanter Maßnahmen erfolgt eine nochmalige Beteiligung. − − Die Koordinierung von Umbaumaßnahmen wird erst Zum jetzigen Zeitpunkt kein im Rahmen späterer tiefbautechnischer Ausführungs- weitergehender Beschluss. planungen anliegen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist hierzu keine weitergehende Beschlussfassung erforderlich. Lfd. Nr. 10 11 Behörden / Träger öffentlicher Belange Westnetz GmbH, Regionalzentrum Westliches Rheinland, 52353 Düren Erftverband, 50103 Bergheim Kurzinhalt der Stellungnahme 31.05.2017 Diese Stellungnahme betrifft nur das von uns betreute Nieder- und Mittelspannungsnetz bis zur 35kV-Spannungsebene und ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die innogy Netze Deutschland GmbH als Eigentümerin des Nieder- und Mittelspannungsnetzes. Im oben aufgeführten Plangebiet unterhalten wir eine Signalkabeltrasse die der öffentlichen Stromversorgung dient. Zu Ihrer Information haben wir einen Auszug aus unserem Planwerk unserem Schreiben beigefügt. 12.06.2017 Wir regen an, im Rahmen der Stadtsanierung auch das Thema Niederschlagsentwässerung sowie Sammlung und Nutzung von Niederschlagswasser zu behandeln, um nachfolgende Gewässerbelastungen zu reduzieren. Des Weiteren können dem beiliegenden Übersichtsplan entnommen werden, dass im Plangebiet aktive oder inaktive Grundwassermessstellen liegen. Aktive Grundwassermessstellen sind notwendige Instrumente der Gewässerunterhaltung nach § 91 Wasserhaushaltsgesetz. Daher sind ihre Zugänglichkeit und ihr Bestand dauerhaft zu wahren. Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass inaktive Grundwassermessstellen, die nicht zurückgebaut und verfüllt worden sind, die Tragfähigkeit des Baugrundes beeinflussen können. Sollte innerhalb eines 200 m Korridors der Baumaßnahme eine Grundwassermessstelle liegen, dann ist zum Zwecke der Einweisung vor Beginn der Maßnahme mit dem zuständigen Ansprechpartner Herrn Harald Künster, Abteilung Grundwasser, Tel.-Nr..: 02271/88-1524, E-Mail: Harald.Kuenster@erftverband.de Kontakt aufzunehmen und ein Ortstermin zu vereinbaren. \\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB-Festlegung Sanierungsgebiet Kall.doc Seite 8 Stellungnahme bzw. Abwägung − Sofern später tiefbautechnische Planungen im Bereich der mitgeteilten Kabeltrasse anfallen sollten, ist diese mit zu berücksichtigen. Ansonsten hier kein weitergehender Beschluss erforderlich. Beschlussvorschlag − Bei tiefbautechnischen Planungen im Bereich der mitgeteilten Kabeltrasse ist diese mit zu berücksichtigen. Der Belang der Niederschlagswasserbeseitigung wird Der Belang der Niederschlagsmit in die Planungsüberlegungen eingestellt. wasserbeseitigung ist mit in die Planungen einzustellen. Bei späteren Ausführungsplanungen im 200 Meter- Grundwassermessstellen sind Korridor von Grundwassermessstellen sind diese mit bei späteren Ausführungsplazu berücksichtigen. nungen mit zu berücksichtigen. Ansonsten hier kein weitergehender Beschluss erforderlich. Lfd. Nr. 12 13 14 15 16 Behörden / Träger öffentlicher Belange Kurzinhalt der Stellungnahme Gemeinde Blankenheim, 53945 Blankenheim 13.06.2017 Zu der Festlegung des Sanierungs- und Stadtumbaugebietes Kall wird keine Stellungnahme abgegeben, da Belange der Gemeinde Blankenheim nicht betroffen sind. Gemeinde Dahlem, 53949 Dahlem 31.05.2017 Die Gemeinde Dahlem hat die Planung zur Kenntnis genommen. Hinweise und Anregungen werden nicht vorgebracht. Eifelgemeinde Nettersheim, 53947 Nettersheim 13.06.2017 Gegen das obige Festlegungsverfahren bestehen seitens der Gemeinde Nettersheim keine Bedenken. Es gilt als mit der Gemeinde Nettersheim abgestimmt. IHK Aachen, 52007 Aachen 29.06.2017 Da der vorgesehen Planungsentwurf die Belange der gewerblichen Wirtschaft entweder gar nicht berührt, oder - wo es der Fall ist- hinreichend berücksichtigt, bestehen seitens der Industrie und Handelskammer keine Bedenken. Wasserverband Eifel-Rur, 52325 Düren 05.07.2017 Die Gemeinde Kall plant den Innenstadtbereich zu sanieren und umzugestalten. Der Bereich enthält die Mischwasserbehandlungsanlagen RÜ Pastorat und RÜ Auel. In der beschiedenen Netzanzeige von 2011 ist das Bauwerk Pastorat durch den WVER in ein RÜB umzuwandeln und entsprechend zu vergrößern und am RÜ Auel - Aufgabe der Gemeinde Kall - eine neue Drossel einzurichten. Das Bauwerk Pastorat befindet sich im festgesetzten Überschwemmungsgebiet und im Zuge der Umbaumaßnahme sind entsprechende Vorrichtungen zum Hochwasserschutz der Abwasseranlage zu beachten. \\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB-Festlegung Sanierungsgebiet Kall.doc Seite 9 Stellungnahme bzw. Abwägung Beschlussvorschlag − − − − − − − − Die Ausführungen des WVER werden zur Kenntnis Der nebenstehenden Verfahgenommen. rensweise wird zugestimmt. Es ist dementsprechend vorzugeIm Rahmen der geplanten Festlegung des Sanie- hen. rungs- und Stadtumbaugebietes ist hierzu zunächst einmal keine Beschlussfassung erforderlich. Im Zuge der weiterführenden Planungen wird dann allerdings eine sukzessive Klärung und Regelung der Sachverhalte anfallen. Details sind dann in einer tiefbautechnischen Fachplanung abzuarbeiten. Lfd. Behörden / Träger öffentliKurzinhalt der Stellungnahme Nr. cher Belange Diese geplanten Maßnahmen an Mischwasserbe16 Fortsetzung Wasserverband Eifel-Rur, 52325 Düren handlungsanlagen einschl. der Vorgaben zum Hochwasserschutz sind im Zuge der Veränderung des Innenstadtbereiches zu beachten. Bei einem Behördentermin im November 2013 im Rathaus Kall forderte die Bezirksregierung Köln von der Gemeinde Kall die Erstellung und Vorlage eines Konzeptes zum Hochwasserschutz der Ortslage Kall bzw. Hochwassersicherung der dortigen Abwasseranlagen. Dem WVER liegen hinsichtlich einer zwischenzeitlichen Fertigstellung des Konzeptes keine Informationen vor. Werden im Zuge der Umsetzung der geplanten Festlegung des Sanierungs- und Stadtumbaugebietes Veränderungen des Einzugsgebiets vorgenommen, sind diese mit dem WVER und der gültigen Netzanzeige abzugleichen. Darüber hinaus befinden sich im Sanierungsgebiet mehrere Niederschlagswassereinleitungen aus kommunalen Regenwasserkanälen (Aachener Straße, Sportplatz, Am Hallenbad), die laut behördenverbindlichem Bewirtschaftungsplan 2016-2021 bzw. Maßnahmenkatalog von der Gemeinde durch den Bau von Regenklärbecken saniert werden müssen. Diese notwendigen Baumaßnahmen sollten bei den anstehenden Umgestaltungsarbeiten ebenfalls Berücksichtigung finden. \\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB-Festlegung Sanierungsgebiet Kall.doc Seite 10 Stellungnahme bzw. Abwägung Beschlussvorschlag Lfd. Nr. 17 Behörden / Träger öffentlicher Belange Kreis Euskirchen, 53877 Euskirchen Kurzinhalt der Stellungnahme Beschlussvorschlag Die nebenstehenden Grundsätze sind bekannt. Erforderliche Genehmigungen werden natürlich im Zuge der weiterführenden Planungen eingeholt. Ansonsten ist hierzu auf aktuellen Planungsstand noch keine Beschlussfassung erforderlich. Regelung mit der unteren Wasserbehörde hat im Zuge der weiterführenden Planungen zu erfolgen. 05.07.2017 Seitens des Kreises Euskirchen bestehen gegen einzelne Planungsbestandteile der beabsichtigten Festlegung eines Sanierungs- und Stadtumbaugebietes Kall grundsätzliche Bedenken. Ich bitte die weiteren Stellungnahmen und Anregungen der Fachabteilungen bei der Festlegung eines Sanierungs- und Stadtumbaugebietes ebenfalls zu berücksichtigen. Untere Wasserbehörde Das o.g. Plangebiet wird von Gewässern durchflossen. Gewässer sind als wesentliche Bestandteile von Natur und Landschaft offen zu halten. Gleichzeitig ist es zur Entwicklung und zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer erforderlich, dass neben den Wasserflächen auch die Uferbereiche und das Umland bei den Ausweisungen Berücksichtigung finden. Landschaftstreppe an der Urft Hierbei handelt es sich um eine Anlage am Gewässer die genehmigungspflichtig ist nach § 21 LWG. Urftauenpark und Hochwasserschutz Diese Flächen liegen außerhalb des Überschwemmungsgebietes und führen zu einer Verbesserung des Hochwasserschutzes. Der Bau von Anlagen am Gewässer ist genehmigungspflichtig nach §§ 21LWG und 78 WHG. Die Anlage einer Urftaue wird unterstützt. Neubau einer Brücke (Verbindung „Am Hallenbad“ und „Trierer Straße“) Die Brücke ist genehmigungspflichtig nach § 78 WHG. \\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB-Festlegung Sanierungsgebiet Kall.doc Seite 11 Stellungnahme bzw. Abwägung Lfd. Nr. 17 Behörden / Träger öffentlicher Belange Fortsetzung Kreis Euskirchen, 53877 Euskirchen Kurzinhalt der Stellungnahme Gegen das o.g. Sanierungs- und Stadtumbaugebiet Kall bestehen aus abwassertechnischer Sicht vorerst keine Bedenken. In den vorgelegten Unterlagen wurden keine konkreten baulichen Maßnahmen beschrieben, so dass aus abwassertechnischer Sicht hierzu keine konkrete Stellungnahme erstellt werden kann. Es wird davon ausgegangen, dass bei tatsächlichen baulichen Veränderungen bzw. Neuplanungen diese noch in den entsprechenden baurechtlichen Verfahren abgewickelt werden (B-Plan-Verfahren, etc.). Im Zuge dieser Planungen ist die Untere Wasserbehörde entsprechend wieder zu beteiligen. Im Übrigen sind die bekannten rechtlichen Vorgaben aus dem Landeswassergesetz (§44 etc.) bzw. dem Wasserhaushaltsgesetz (§§ 8, 9 und 10 etc.) zu berücksichtigen. Stellungnahme bzw. Abwägung Es ist in der Tat so, dass die konkreten baulichen Es ist dementsprechend zu Maßnahmen noch weiter ausgearbeitet werden müs- verfahren. sen. Zu gegebener Zeit wird dann eine nochmalige Beteiligung erfolgen. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht bestehen bei zwei Die Bedenken der unteren Wasserbehörde werden zur Maßnahmen Bedenken. Diese werden wie folgt Kenntnis genommen und bei der Fortschreibung des begründet: Maßnahmenprogramms mit berücksichtigt. Bei der Sichtbarmachung des Kallbaches ist vorgesehen eine Staustufe zu errichten. Für den Einbau einer Staustufe bedarf es einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Da auf Grund der Wasserrahmenrichtlinie zurzeit alle Staustufen zurückgebaut werden müssen, hätte der Antrag für die Staustufe keine Aussicht auf Erfolg. Die durch den Aufstau verhinderte ökologische Durchgängigkeit würde im Erlaubnisverfahren durch die Beteiligung Träger öffentlicher Belange abgelehnt. Bei dem Projekt Urftauenpark ist vorgesehen, ein Naturschwimmbad zu bauen. Nach den hier vorliegenden Unterlagen ist eine Anbindung an die Urft vorgesehen. Auch dieser Tatbestand bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis, die nicht in Aussicht gestellt werden kann. \\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB-Festlegung Sanierungsgebiet Kall.doc Seite 12 Beschlussvorschlag Die Bedenken der unteren Wasserbehörde sind bei der Fortschreibung des Maßnahmenprogramms mit zu berücksichtigen. Lfd. Nr. 17 Behörden / Träger öffentlicher Belange Fortsetzung Kreis Euskirchen, 53877 Euskirchen Kurzinhalt der Stellungnahme Beschlussvorschlag Gerade in den Sommermonaten führt die Urft relativ wenig Wasser. Eine zusätzliche Entnahme in dieser Zeit ist nicht möglich und würde aus wasserwirtschaftlicher Sicht nicht genehmigt. Sollte nur die Anbindung an die Urft erfolgen und keine Ableitung ist auch mit einer Erwärmung und Verschmutzung (z.B. Sonnencreme, Sedimentaufwirbelung) zu rechnen. Durch den fehlenden Wasseraustausch wird es gerade in den Sommermonaten schnell zu einer starken Verkeimung des Naturschwimmbades kommen, was auch seitens des Gesundheitsamtes zur Schließung führen würde. Eine Ableitung des Wassers muss dann in den Abwasserkanal erfolgen. Untere Bodenschutzbehörde Aus Sicht der UBB bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Festlegung des Sanierungsgebietes. Im Hinblick auf die Umsetzung konkreter Maßnahmen mit Eingriffen in den Boden, bedarf es der Berücksichtigung, dass ein Teilbereich im Bereich der Mechernich-Kaller Bleibelastungszone liegt und Eintragungen in dem hier gemäß § 9 LBodSchG geführten Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten, sowie schädliche Bodenveränderungen bzw. entsprechende Verdachtsflächen bestehen. Dementsprechend kann eine detaillierte Stellungnahme seitens der UBB erst in Zusammenhang mit entsprechend konkreten Maßnahmen abgegeben werden. \\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB-Festlegung Sanierungsgebiet Kall.doc Seite 13 Stellungnahme bzw. Abwägung Die Hinweise der Unteren Bodenschutzbehörde wer- Bei Feststehen konkreter Maßden zur Kenntnis genommen. nahmen hat eine nochmalige Beteiligung zu erfolgen. Bei Feststehen konkreter Maßnahmen erfolgt dann eine nochmalige Beteiligung. Lfd. Nr. 17 18 Behörden / Träger öffentlicher Belange Fortsetzung Kreis Euskirchen, 53877 Euskirchen Bezirksregierung Arnsberg, 44025 Dortmund Kurzinhalt der Stellungnahme Untere Naturschutzbehörde Aus naturschutzfachlicher Sicht bestehen gegen das Vorhaben mit den aufgeführten, allgemeinen Zielen zur Sanierungs- und Stadtumbauplanung keine grundsätzlichen Bedenken. Eine detaillierte Stellungnahme kann die Untere Naturschutzbehörde selbstredend erst nach Vorlage der erforderlichen Beurteilungsgrundlagen, insbesondere zum Artenschutz und den landschaftspflegerischen Erfordernissen, abgegeben. Bauamt Aus Sicht der Baugenehmigungsbehörde bestehen keine Bedenken; innerhalb von baurechtlichen Verfahren (Bauantrag, Voranfrage) sollte die Gemeinde aber mit ihrer Stellungnahme darlegen, wenn das jeweilige Bauvorhaben mit den Zielsetzungen von Sanierungsgebiet bzw. Stadtumbaugebiet in Zusammenhang steht. 05.07.2017 Das o.a. Plangebiet befindet sich über inzwischen erloschenen Bergwerksfeldern. Nach den mir derzeit vorliegenden Unterlagen sind im Planbereich 4 Tagesöffnungen des Bergbaus( vgl. Anlage) bekannt. Folgende allgemeingültige Hinweise zur Einwirkungsrelevanz der o.g. umgegangenen bergbaulichen Tätigkeiten sind zum jetzigen Zeitpunkt von hier aus möglich: Ein Nachsacken oder Abgehen der ggf. vorhandenen Verfüllsäule oder ein Einstürzen der im Sanierungsbereich gelegenen Tagesöffnung (Schacht) lässt sich auf Dauer nicht ausschließen. Bei einem Eintritt eines solchen Ereignisses muss in der näheren Umgebung der Tagesöffnung mit einem Einbruch und/oder einer Absenkung der Tagesoberfläche gerechnet werden. \\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB-Festlegung Sanierungsgebiet Kall.doc Seite 14 Stellungnahme bzw. Abwägung Beschlussvorschlag Bei Feststehen konkreter Maßnahmen erfolgt eine Bei Feststehen konkreter Maßnochmalige Beteiligung, auch unter Berücksichtigung nahmen hat eine nochmalige der naturschutzfachlichen Belange. Beteiligung zu erfolgen. Die Anregung des Bauamtes für die Stellungnahme Die Anregung des Bauamtes der Gemeinde wird vorgemerkt. für die Stellungnahme der Gemeinde ist vorzumerken. Die Hinweise der Bezirksregierung Arnsberg werden Der nebenstehenden Verfahzur Kenntnis genommen und bei den weiterführenden rensweise wird zugestimmt. Abarbeitungsschritten gegebenenfalls mit berücksichtigt. Ein weitergehender Beschluss ist hierzu bei dem aktuellen Planungsstand nicht erforderlich. Lfd. Nr. 18 Behörden / Träger öffentlicher Belange Fortsetzung Bezirksregierung Arnsberg, 44025 Dortmund Kurzinhalt der Stellungnahme Nach der allgemeinen Lehrmeinung wirkt ein Stollen auf die Tagesoberfläche ein, wenn die Festgesteinsüberdeckung die drei- bis fünffache Höhe des Stollens unterschreitet. In der beigefügten Anlage (Maßstab 1:7500) werden die hier bekannten „Tagesöffnungen des Bergbaus“ (mit dem Namen) dargestellt. Im Rahmen des Verfahrens und vor der Durchführung von Baumaßnahmen besteht die Möglichkeit, die hier befindlichen Unterlagen einzusehen und sich über die bergbauliche Situation zu informieren. Die Einsichtnahme ist hier schriftlich zu beantragen und kann auch von einem beauftragten Sachverständigen durchgeführt werden. Bearbeitungshinweis: Diese Stellungnahme wurde bezüglich der bergbaulichen Verhältnisse auf Grundlage des aktuellen Kenntnisstandes erarbeitet. Die Bezirksregierung Arnsberg hat die zugrunde liegenden Daten mit der zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben erforderlichen Sorgfalt erhoben und zusammengestellt. Die fortschreitende Auswertung und Überprüfung der vorhandenen Unterlagen sowie neue Erkenntnisse können zur Folge haben, dass es im Zeitverlauf zu abweichenden Informationsgrundlagen auch in Bezug auf den hier geprüften Vorhabens- oder Planbereich kommt. Eine Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Genauigkeit der Daten kann insoweit nicht übernommen werden. \\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB-Festlegung Sanierungsgebiet Kall.doc Seite 15 Stellungnahme bzw. Abwägung Beschlussvorschlag Lfd. Nr. Behörden / Träger öffentlicher Belange Kurzinhalt der Stellungnahme 18 Fortsetzung Bezirksregierung Arnsberg, 44025 Dortmund Soweit Sie als berechtigte öffentliche Stelle Zugang zur Behördenversion des Fachinformationssystems „Gefährdungspotentiale des Untergrundes in NRW“ (FIS GDU) besitzen, haben Sie hierdurch die Möglichkeit, den jeweils aktuellen Stand der hiesigen Erkenntnisse zur bergbaulichen Situation zu überprüfen. Details über die Zugangs- und Informationsmöglichkeiten dieses Auskunftssystems finden Sie auf der Homepage der Bezirksregierung Arnsberg (www.bra.nrw.de) mithilfe des Suchbegriffs „Behördenversion GDU“. 19 Bundesagentur für Arbeit, 50321 Brühl 10.07.2017 Die Agentur für Arbeit begrüßt die im integrierten Handlungskonzept beschriebenen Maßnahmen. Als Eigentümer und Nutzer eines denkmalwerten Gebäudes guten Zustandes im Untersuchungsgebiet planen wir zurzeit keine Maßnahmen, die Auswirkungen in Hinblick auf das Handlungskonzept haben. Zu einer möglichen Beteiligung an einem Sozialleistungszentrum wurden bereits Gespräche geführt, in denen auch die weitere Nutzung unseres Bestandsgebäudes thematisiert wurde. Die Agentur für Arbeit Brühl beteiligt sich gerne an den weiteren Planungen. Bezirksregierung Köln, Dez. 35, 50606 Köln 11.07.2017 In dem vorgesehenen Sanierungsgebiet befindet sich das Baudenkmal „Oleftalbahn“, zu dem die Bahnstrecke und der Bahnhof Kall gehören. Das Baudenkmal steht teilweise im Eigentum des Bundes, weshalb die Bezirksregierung Köln in diesem Fall als Untere Denkmalbehörde zuständig ist. 20 \\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB-Festlegung Sanierungsgebiet Kall.doc Seite 16 Stellungnahme bzw. Abwägung Beschlussvorschlag Das Schreiben der Bundesagentur wird zur Kenntnis Zu gegebener Zeit sind nochgenommen. Zu gegebener Zeit wird bei den weiterfüh- mals Gespräche aufzunehmen. renden Planungen darauf noch einmal zurückgekommen. In der Tat sind hier bereits intensive Abstimmungen im Die Belange des DenkmalZusammenhang mit der Änderung des Bebauungs- schutzes sind zu beachten. plans „Ortszentrum“ erfolgt. Die Belange des Denkmalschutzes werden beachtet. Lfd. Nr. Behörden / Träger öffentlicher Belange Kurzinhalt der Stellungnahme 20 Fortsetzung Bezirksregierung Köln, Dez. 35, 50606 Köln 21 e-regio GmbH & Co. KG, 53881 Euskirchen Bestandteile des Integrierten Handlungskonzeptes Kall sind der barrierefreie Umbau des Bahnhofumfeldes sowie die Neugestaltung des Bahnhofsplatzes, zu der in den vergangenen Wochen bereits Abstimmungen stattgefunden haben. Diese Maßnahmen ziehen teilweise direkte Veränderungen am Baudenkmal nach sich, teilweise betreffen sie den Umgebungsschutz des Bahnhofs. Ich weise deshalb darauf hin, dass bei der Planung und Umsetzung die Belange des Denkmalschutzes zu beachten sind. Weitere Abstimmungen hierzu sind im Rahmen des denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahrens zu treffen. 11.07.2017 Innerhalb der dargestellten Planbereiche sind Leitungen und Druckregelanlagen zur ErdgasVersorgung vorhanden. Seitens der e-regio GmbH & Co. KG bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen die beabsichtigte Festlegung eines Sanierungs- und Umbaugebietes, solange der Bestand der Versorgungsleitungen und Regelanlagen, unserer Gesellschaft, gewährleistet bleibt. Wir bitten um weitere Beteiligung am Verfahren. Hinweis zu Baumstandorten / Bepflanzungen: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eventuell geplante Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere das Anpflanzen von Bäumen, grundsätzlich außerhalb von Leitungstrassen anzustreben sind. Weitere Informationen hierzu enthält das technische Merkblatt DVGW GW 125 "Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle", aktualisiert erschienen im Februar 2013, ergänzt durch das Beiblatt zu GW 125, erschienen im März 2016. \\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB-Festlegung Sanierungsgebiet Kall.doc Seite 17 Stellungnahme bzw. Abwägung Beschlussvorschlag Die Planungen befinden sich derzeit noch im Stadium Der nebenstehenden der Festlegung des Sanierungs- und Stadtumbauge- gung wird zugestimmt. bietes. Abwä- Die Belange der Versorgungsträger, inklusive Schutz Zum jetzigen Zeitpunkt kein vor gefährdender Bepflanzung, sind bei späterer Kon- weitergehender Beschluss. kretisierung natürlich mit zu berücksichtigen. Dann erfolgt gegebenenfalls auch eine nochmalige Beteiligung. Lfd. Nr. Behörden / Träger öffentlicher Belange Kurzinhalt der Stellungnahme 21 Fortsetzung e-regio GmbH & Co. KG, 53881 Euskirchen Es gilt, Präventivmaßnahmen zu ergreifen zum Schutz von Ver- und Entsorgungsleitungen vor dynamischen und statischen Belastungen durch Baumwurzeln. Der Präventivschutz reicht von der Baumart-Auswahl bis zu sinnvollen und wirksamen technischen Schutzmaßnahmen. Zu den kritischen Baumarten zählen nach derzeitigem Kenntnisstand: Ahorn, Götterbaum, Rosskastanie, Pappel, Platane und Blauzeder. Wir bitten, dies entsprechend zu berücksichtigen. 22 LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland, 50259 Pulheim 12.07.2017 In dem ausgewiesenen Sanierungsgebiet der Gemeinde Kall liegen mehrere rechtskräftig eingetragene Baudenkmäler. Diese sind in den Unterlagen zum integrierten Handlungskonzept durch Plandarstellung erfasst, wobei neben den Baudenkmälern auch die „denkmalwerten Gebäude“ bezeichnet sind, deren Status nicht weiter ausgeführt wird und der noch der Klärung bedarf . Unter den Leitbildern, Zielen und Handlungsfeldern ist die Förderung, Erhaltung und Sanierung besonders der historischen und ortstypischen Bauten genannt, was mit den Zielen der Denkmalpflege konform geht. Seitens des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland, wird – wie dieses auch die Bezirksregierung Köln mit Schreiben vom 11.7.17 für den denkmalgeschützten Bahnhof und das Bahnhofsumfeld formuliert hat – bei allen baulichen Maßnahmen an und in denkmalgeschützten Bauten sowie bei Maßnahmen in deren Umgebung auf die in § 9 DSchG NRW verankerte Einholung der Erlaubnis hingewiesen. Die Berücksichtigung dieser Vorgaben vorausgesetzt, wird von hier aus das Vorhaben positiv gesehen. Stand: 20.07.2017 RM-AG \\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB-Festlegung Sanierungsgebiet Kall.doc Seite 18 Stellungnahme bzw. Abwägung Beschlussvorschlag Die Belange des Denkmalschutzes werden natürlich Die Belange des Denkmalmit berücksichtigt. schutzes sind mit zu berücksichtigen. Bei konkreten Maßnahmenplanungen erfolgt eine nochmalige Beteiligung. Zum jetzigen Zeitpunkt ist hierzu noch keine weitergehende Beschlussfassung erforderlich.