Daten
Kommune
Kall
Größe
88 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
29.09.17, 18:06
Aktualisiert
29.09.17, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
226/2017
10.10.2017
Vorlage erstellt:
22.09.2017
Federführung:
1.3
An den
Ausschuss für Jugend,
Schule, Soziales, Kultur und
Sport
mit der Bitte um
X
TL:
SB:
öffentliche Sitzung
Frau Emons
Frau Pütz
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allg. Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt den Haushalt.
X
Mittel verfügbar bei 060 366 002 /
5318 120
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Teamleiter/in
7.489,40
Euro
Sachbearbeiter/in
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 6
Vereinsförderung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport beschließt, Zuschüsse 2017 für
Vereinsförderung gemäß der beigefügten Anlage zu gewähren.
Sachdarstellung:
Im Haushalt 2017 stehen bei Produkt / Sachkonto 060 366 002 / 5318 120 insgesamt noch
7.489,40 € für Vereinsförderung zur Verfügung.
Ursprünglich eingeplant waren 10.000 €. Gemäß Beschluss des Ausschusses vom 20.10.2015
erhielt der SV Sistig/Krekel jedoch einen Zuschuss anlässlich des Brandschadens im Sportlerheim aus Mitteln der Vereinsförderung, die am 22.03.2017 ausgezahlt wurden. Vorhandene Ermächtigungsreste aus dem Vorjahr wurden nach 2017 übertragen, sind jedoch nahezu vollständig verbraucht. Aus diesem Grunde stehen aktuell noch 7.489,40 € zur Verfügung.
Die beigefügte Anlage wurde auf Basis der geltenden Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit
und der Vereine in der Gemeinde Kall erarbeitet und gibt Erläuterungen zu den eingegangenen
Anträgen. Das Antragsvolumen übersteigt die zur Verfügung stehenden Mittel 2017, so dass die
Zuschüsse gem. Richtlinien anteilig (Anteil der zuschussfähigen Kosten pro Verein an den zuschussfähigen Gesamtkosten im Verhältnis zu den zur Verfügung stehenden Mitteln) gekürzt
werden müssen.
Zudem ist bei Ziffer 11 der Förderhöchstbetrag i.H.v. 2.500,00 € gem. Ziffer I 1 b) der Richtlinien
zu beachten. Der verbleibende Restbetrag i.H.v. 211,90 € wurde anteilig (Anteil der zuschussfähigen Kosten pro Verein an den (verbleibenden) zuschussfähigen Gesamtkosten im Verhältnis
zum Restbetrag) auf die übrigen Vereine aufgeteilt.
Zu Ziffer 2 ist anzumerken, dass der Antragsteller bisher - auch nach mehrmaliger Aufforderung
seitens der Verwaltung- keine Aussage zu den Kosten getätigt hat.
Vorlagen-Nr. 226/2017
Seite 2
Die beigefügte Anlage stellt einen auf Grundlage der Richtlinien erarbeiteten Vorschlag für die
Mittelverteilung dar und soll dem Ausschuss als Diskussionsgrundlage dienen. Die endgültige
Entscheidung über die Mittelverteilung trifft der Ausschuss.