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Allgemeine Vorlage (Vereinsförderung)

Daten

Kommune
Kall
Größe
88 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
29.09.17, 18:06
Aktualisiert
29.09.17, 18:06
Allgemeine Vorlage (Vereinsförderung) Allgemeine Vorlage (Vereinsförderung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 226/2017 10.10.2017 Vorlage erstellt: 22.09.2017 Federführung: 1.3 An den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Frau Emons Frau Pütz Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt den Haushalt. X Mittel verfügbar bei 060 366 002 / 5318 120 über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Teamleiter/in 7.489,40 Euro Sachbearbeiter/in Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 6 Vereinsförderung Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport beschließt, Zuschüsse 2017 für Vereinsförderung gemäß der beigefügten Anlage zu gewähren. Sachdarstellung: Im Haushalt 2017 stehen bei Produkt / Sachkonto 060 366 002 / 5318 120 insgesamt noch 7.489,40 € für Vereinsförderung zur Verfügung. Ursprünglich eingeplant waren 10.000 €. Gemäß Beschluss des Ausschusses vom 20.10.2015 erhielt der SV Sistig/Krekel jedoch einen Zuschuss anlässlich des Brandschadens im Sportlerheim aus Mitteln der Vereinsförderung, die am 22.03.2017 ausgezahlt wurden. Vorhandene Ermächtigungsreste aus dem Vorjahr wurden nach 2017 übertragen, sind jedoch nahezu vollständig verbraucht. Aus diesem Grunde stehen aktuell noch 7.489,40 € zur Verfügung. Die beigefügte Anlage wurde auf Basis der geltenden Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit und der Vereine in der Gemeinde Kall erarbeitet und gibt Erläuterungen zu den eingegangenen Anträgen. Das Antragsvolumen übersteigt die zur Verfügung stehenden Mittel 2017, so dass die Zuschüsse gem. Richtlinien anteilig (Anteil der zuschussfähigen Kosten pro Verein an den zuschussfähigen Gesamtkosten im Verhältnis zu den zur Verfügung stehenden Mitteln) gekürzt werden müssen. Zudem ist bei Ziffer 11 der Förderhöchstbetrag i.H.v. 2.500,00 € gem. Ziffer I 1 b) der Richtlinien zu beachten. Der verbleibende Restbetrag i.H.v. 211,90 € wurde anteilig (Anteil der zuschussfähigen Kosten pro Verein an den (verbleibenden) zuschussfähigen Gesamtkosten im Verhältnis zum Restbetrag) auf die übrigen Vereine aufgeteilt. Zu Ziffer 2 ist anzumerken, dass der Antragsteller bisher - auch nach mehrmaliger Aufforderung seitens der Verwaltung- keine Aussage zu den Kosten getätigt hat. Vorlagen-Nr. 226/2017 Seite 2 Die beigefügte Anlage stellt einen auf Grundlage der Richtlinien erarbeiteten Vorschlag für die Mittelverteilung dar und soll dem Ausschuss als Diskussionsgrundlage dienen. Die endgültige Entscheidung über die Mittelverteilung trifft der Ausschuss.