Daten
Kommune
Kall
Größe
89 kB
Datum
12.09.2017
Erstellt
01.09.17, 18:07
Aktualisiert
12.09.17, 14:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
214/2017
12.09.2017
Vorlage erstellt:
01.09.2017
Federführung:
2.1
An den
Rat
mit der Bitte um
X
TL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Auel
Herr Auel
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allg. Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Teamleiter/in
Vorlage berührt den Haushalt 2018 ff.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter/in
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 1
1.1
Mitteilungen und Beantwortung von schriftlichen Anfragen
Einplanungsmitteilung für den Ausbau des ÖPNV im Umfeld des Bahnhofes Kall (Umbau
Tunnel, barrierefreie Erschließung Bahnhof, Mobilitätsstation, Busbahnhof)
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die Mitteilung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung wird
den entsprechenden Förderantrag stellen und die notwendigen Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2018 ff. bereitstellen.
Sachdarstellung:
Mit Bescheid vom 28.07.2017 hat die Gemeinde Kall die Einplanungsmitteilung des Zweckverbands Nahverkehr Rheinland für den Ausbau des ÖPNV im Umfeld des Bahnhofs Kall erhalten. Im Rahmen der geplanten Investitionsmaßnahmen wird beabsichtigt, die Tunnelunterführung zu erneuern, eine Mobilitätsstation zu errichten, die Bushaltestellen zukunftsfähig
auszubauen, sowie eine barrierefreie Erschließung des Bahnhofes herzustellen.
Der gemäß § 12 Abs. 5 ÖPNVG NRW für Maßnahmen der pauschalierten Investitionsförderung vom Zweckverband Nahverkehr - SPNV & Infrastruktur – Rheinland aufzustellende jährliche Katalog wurde über den Zeitraum 2017 bis 2021 fortgeschrieben. Laut Beschluss der
Zweckverbandsversammlung wurde der Gemeinde Kall mitgeteilt, dass die oben stehenden
Investitionsmaßnahmen in den Maßnahmenkatalog des Zweckverbandes aufgenommen worden sind. Der Gemeinde Kall werden zu den Gesamtausgaben i.H.v. 4.930.000,- EUR, - davon zuwendungsfähig 4.589.300,00 Euro- Fördermittel i.H.v. 4.130.370,- Euro (Fördersatz
90%) in Aussicht gestellt.
Eine Förderung kann frühestens erfolgen, wenn die Gemeinde Kall einen entsprechenden
Förderantrag stellt, die Zuwendungsvoraussetzungen vorliegen und die Haushaltsmittel zur
Verfügung stehen.
Die Verwaltung wird nunmehr in Abstimmung mit dem Planungsbüro Raumplan aus Aachen
die jeweiligen Investitionsmaßnahmen für den Bereich des Bahnhofsumfeldes aus dem Inte-
Vorlagen-Nr. 214/2017
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grierten Handlungskonzept (IHK) konkretisieren und einen entsprechenden Antrag auf Förderung an den Zweckverband Nahverkehr Rheinland stellen.
Außerdem sind die notwendigen Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2018 ff. bereit zu stellen.