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Allgemeine Vorlage ( Erfrischungsgeld für Wahlhelfer anlässlich der Bundestagswahl 2017)

Daten

Kommune
Kall
Größe
85 kB
Datum
12.09.2017
Erstellt
01.09.17, 18:07
Aktualisiert
01.09.17, 18:07
Allgemeine Vorlage (	Erfrischungsgeld für Wahlhelfer anlässlich der Bundestagswahl 2017)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 180/2017 12.09.2017 Vorlage erstellt: 31.07.2017 Federführung: 1.1 An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Frau Emons Frau Emons Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt den Haushalt. X Mittel verfügbar bei 020 121 000 / 5281 120 über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK TOP 1 1.1 Teamleiter/in 22.656,- Euro Sachbearbeiter/in Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: Mitteilungen und Beantwortung von schriftlichen Anfragen Erfrischungsgeld für Wahlhelfer anlässlich der Bundestagswahl 2017 Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis. Sachdarstellung: Die Verwaltung hat gemäß der Bundeswahlordnung die Erfrischungsgelder für die Vorsitzenden der Wahlvorstände auf 35,- € und für die übrigen Mitglieder auf 25,- € festgesetzt. Die Bediensteten der Gemeinde Kall, die in einem Wahlvorstand/Briefwahlvorstand mitwirken, erhalten zusätzlich noch eine pauschale Zeitgutschrift von 4 Stunden. § 10 (2) Bundeswahlordnung Den Mitgliedern der Wahlausschüsse kann für die Teilnahme an einer nach § 5 einberufenen Sitzung und den Mitgliedern der Wahlvorstände für den Wahltag ein Erfrischungsgeld von je 35 Euro für den Vorsitzenden und je 25 Euro für die übrigen Mitglieder gewährt werden. Es ist auf ein Tagegeld nach Absatz 1 anzurechnen.