Daten
Kommune
Kall
Größe
85 kB
Datum
12.09.2017
Erstellt
01.09.17, 18:07
Aktualisiert
01.09.17, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
180/2017
12.09.2017
Vorlage erstellt:
31.07.2017
Federführung:
1.1
An den
Haupt- und Finanzausschuss
mit der Bitte um
X
TL:
SB:
öffentliche Sitzung
Frau Emons
Frau Emons
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allg. Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt den Haushalt.
X
Mittel verfügbar bei 020 121 000 /
5281 120
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
TOP 1
1.1
Teamleiter/in
22.656,-
Euro
Sachbearbeiter/in
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
Mitteilungen und Beantwortung von schriftlichen Anfragen
Erfrischungsgeld für Wahlhelfer anlässlich der Bundestagswahl 2017
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Die Verwaltung hat gemäß der Bundeswahlordnung die Erfrischungsgelder für die Vorsitzenden
der Wahlvorstände auf 35,- € und für die übrigen Mitglieder auf 25,- € festgesetzt.
Die Bediensteten der Gemeinde Kall, die in einem Wahlvorstand/Briefwahlvorstand mitwirken,
erhalten zusätzlich noch eine pauschale Zeitgutschrift von 4 Stunden.
§ 10 (2) Bundeswahlordnung
Den Mitgliedern der Wahlausschüsse kann für die Teilnahme an einer nach § 5 einberufenen Sitzung und
den Mitgliedern der Wahlvorstände für den Wahltag ein Erfrischungsgeld von je 35 Euro für den Vorsitzenden und je 25 Euro für die übrigen Mitglieder gewährt werden. Es ist auf ein Tagegeld nach Absatz 1
anzurechnen.