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Allgemeine Vorlage (Begründung Sanierungsgebiet Ortskern Kall)

Daten

Kommune
Kall
Größe
313 kB
Datum
12.09.2017
Erstellt
31.08.17, 18:06
Aktualisiert
31.08.17, 18:06

Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Städtebauliche Sanierungssatzung RaumPlan / Gemeinde Kall 30.08.2017 Begründung der Gemeinde Kall über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes ‚Ortskern Kall‘ Inhaltsverzeichnis 1. Anlass 2. Bestandsaufnahme 2.1. Lage und Ausgangssituation 2.2. Städtebauliche Missstände 3. Leitbild, Ziele, Handlungsfelder und Maßnahmen 3.1. Leitbild 3.2. Ziele 3.3. Handlungsfelder und Maßnahmen 3.4. Nachteilige Auswirkungen 4. Beteiligung und Mitwirkung gemäß §§ 137 und 139 BauGB 4.1. Beteiligung Betroffener gemäß § 137 BauGB 4.2. Beteiligung und Kommunikation 4.3. Abwägung Anregungen und Einwende 5. Förmliche Festlegung gemäß § 136 Abs. 1 BauGB 5.1. Öffentliches Interesse 5.2. Einheitliche Vorbereitung 5.3. Zügige Durchführung 6. Abgrenzung Sanierungsbereich 7. Sanierungsverfahren 7.1. Vereinfachtes Sanierungsverfahren 7.2. Ausschluss Genehmigungspflichten gemäß §§ 144 bis 145 BauGB 7.3. Weitere rechtliche Wirkungen 8. Kosten- und Finanzierungsübersicht 9. Fazit Gemeinde Kall Städtebauliche Sanierungssatzung 1. RaumPlan / Gemeinde Kall 30.08.2017 Anlass Wie viele kleine Städte und Gemeinden im ländlichen Raum steht die Gemeinde Kall vor der Herausforderung, dem demographischen Wandel und dem fortschreitenden Fortzug der jüngeren Generation entgegenzuwirken und eine zukunftsfähige Strategie zur Stärkung der Funktionsfähigkeit des Ortskerns, zur Stabilisierung der Infrastruktur und zur Erhaltung des Ortsbildes zu entwickeln. Insbesondere im Ortskern Kall zeichnen sich zunehmend städtebauliche Missstände ab, die mit den einfachen städtebaulichen Instrumentarien wie etwa die Aufstellung von Bebauungsplänen nicht zu lösen sind. Bereits die intensiven Erörterungen zu den Vorstudien und studentischen Entwürfen der RWTH Aachen, Institut für Städtebau und Landesplanung, für den Ortskern Kall haben den Handlungsbedarf im Ortskern Kall deutlich gemacht und Rat und Verwaltung der Gemeinde Kall dazu veranlasst, ein Integriertes Handlungskonzept Kall mit dem Ziel einer umfassenden städtebauliche Erneuerung auf den Weg zu bringen. Da die Finanzierung der Maßnahmen des IHK von der Gemeinde Kall alleine nicht zu tragen sind, ist die finanzielle Unterstützung mit Mitteln der Städtebauförderung erforderlich. Eine städtebauliche Förderung im Rahmen des Städtebauförderungsprogrammes ‚Kleinere Städte und Gemeinden‘ sieht eine Abgrenzung der Förderkulisse vor, das sogenannte ‚Sanierungsgebiet‘. Die Gemeinde Kall hat das Verfahren zur Aufstellung der Sanierungssatzung ‚Ortskern Kall‘ mit dem Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 3 BauGB in der Sitzung des Rates am 14.02.2017 eingeleitet. Die Beschlüsse wurden am 02.06.2017 öffentlich bekannt gemacht. Das Untersuchungsgebiet wurde in der Bekanntmachung eindeutig dargestellt und es wurde auf die Auskunfts- und Mitwirkungspflichten hingewiesen. Das Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen stützt sich im Wesentlichen auf eine Reihe von Untersuchungen und Gutachten und wurde in enger Abstimmung mit der Gemeinde Kall und intensiver Beteiligung der breiten Öffentlichkeit entwickelt. Die Untersuchungen und Ergebnisse belegen die Notwendigkeit einer städtebaulichen Sanierung und begründen die Festlegung des Sanierungsgebietes ‚Ortskern Kall‘ 2. Bestandsaufnahme 2.1. Lage und Ausgangssituation Die Gemeinde Kall liegt etwa 25 Kilometer südwestlich der Kreisstadt Euskirchen im Naturpark Nordeifel am Rande des Nationalparks Eifel. Die Nachbargemeinden sind Mechernich im Norden, Nettersheim im Osten, Hellenthal im Südwest und Schleiden im Nordwesten. Das etwa 66,0 km² umfassende Gebiet der Gemeinde Kall beheimatet 11.706 Einwohner (Stichtag 30.06.2016) in insgesamt 23 Ortsteilen. Der Siedlungsschwerpunkt liegt eindeutig im Zentralort Kall mit alleine etwa 5.000 Einwohnern. Gemeinde Kall Städtebauliche Sanierungssatzung RaumPlan / Gemeinde Kall 30.08.2017 Kall ist in vielerlei Hinsicht als bedeutender regionaler Wirtschaftsstandort, als Schulstandort, als Standort mit Bahnanschluss für Berufspendler und Touristen, als Teil der Tourismusregion Naturpark und Nationalpark Eifel und als Teil des Netzwerkes der sozialen Daseinsvorsorge mit Jobcenter und Integrationsangeboten interkommunal vernetzt. Diese interkommunale Kooperation soll auch im Rahmen des Städtebauförderungsprojektes in den nächsten 5 bis 10 Jahren weiter ausgebaut werden. Der Bahnhof des Zentralortes Kall hat aufgrund seiner Lage einen besonderen Stellenwert für die Ortsteile und die benachbarten Gemeinden. Mehrere Buslinien verbinden den Siedlungsschwerpunkt Kall mit den anderen Ortsteilen sowie den Nachbargemeinden Schleiden, Mechernich, Nettersheim und Hellenthal. Die Abgrenzung des Sanierungsgebietes ‚Ortskern Kall‘ umfasst den historischen Ortskern von Kall um die Kirche im Norden, die Aachener Straße mit dem historischen Friedhof im Nordwesten, den Bereich des Bahnhofs und der Bahnhofstraße einschließlich der Trasse der Oleftalbahn im Zentrum, das Schulzentrum und die Wohngebiete entlang des Kallbachs im Westen, die Gewerbeflächen und Industriebrachen im Süden des Ortskerns und östlich der Bahntrasse Köln - Trier sowie den Bereich um die Aachener und Gemünder Straße im Osten. Das Sanierungsgebiet entspricht etwa dem Grundriss des historischen Ortes Kall nach Abschluss der Wiederaufbauphase nach 1945 einschließlich der ortskernrelevanten sozialen Infrastruktur und Gewerbeflächen. Die topografische Lage des Untersuchungsgebietes ist geprägt von der Tallage entlang Urft und Kallbach, die sich wie ein grünes Band durch die Baustruktur zieht und nach Außen in die offene Auenlandschaft öffnet. Der Ort wird von den überall optisch präsenten bewaldeten Höhen der Eifel markant umschlossen. Die Kirche steht am höchsten Punkt des Ortskerns und verbindet die historischen Siedlungsbereiche mit den höher gelegenen neueren Wohngebieten. 2.2. Städtebauliche Missstände Einem wachsenden Leerstand in den zentralen Bereichen des Ortskerns steht ein erhebliches Flächenwachstum der Neubaugebiete seit den 1970er Jahren gegenüber. Durch die allmähliche Verlagerung der Nahversorgungseinrichtungen in das benachbarte Gewerbegebiet hat sich der Ortskern in den letzten Jahren stark verändert. Der fortschreitende Funktionsverlust des zentralen Geschäftsbereiches der Bahnhofstraße ist insbesondere für die in ihrer Mobilität eingeschränkten Altersgruppen der Senioren, Kinder und Jugendlichen problematisch und erzeugt durch vermehrten Leerstand in den Erdgeschosszonen ein unattraktives Wohnumfeld im Ortskern. Der Verlust von Arbeitsplätzen und Freizeitangeboten führt darüber hinaus zum Fortzug der Bewohner im Ausbildungs- und Familiengründungsalter. Der Zentralort Kall ist ein wichtiger Schulstandort und verfügt über eine Grundschule, eine Förderschule, eine Hauptschule und ein Berufskolleg. Weitere öffentliche und soziale Einrichtungen sind das Rathaus, das Arbeitsamt, ein Familienzentrum, die katholische Kirche mit Pfarr- und Jugendheim, das evangelische Gemeindezentrum, Kindergärten, Jugendeinrichtungen, das Hallenbad und soziale Wohnprojekte. Insbesondere das Rathaus und das Hallenbad sind sanierungsbedürftig. Zudem muss für die Schulen, unter anderem durch den Wegfall der Hauptschule, ein zukunftsfähiges Konzept mit Öffnung für Weiterbildungsmöglichkeiten und Kulturangebote geschaffen werden. Gemeinde Kall Städtebauliche Sanierungssatzung RaumPlan / Gemeinde Kall 30.08.2017 Die öffentlichen Räume im Ortskern sind in die Jahre gekommen und an vielen Stellen erneuerungsbedürftig. Den öffentlichen Plätzen fehlt grundsätzlich die Barrierefreiheit und eine Aufenthaltsqualität ist nur ansatzweise erkennbar. Die historischen Straßenräume sind für das erhöhte Verkehrsaufkommen der letzten Jahrzehnte sowie für den gesteigerten Stellplatzbedarf nicht ausreichend dimensioniert. Durch verkehrslenkende Maßnahmen, wie die zahlreichen Kreisverkehre, sind an vielen Stellen mindergenutzte und undefinierte Restflächen entstanden. Der Bahnhof ist zentral gelegen, aber als Aushängeschild für den Ort kaum geeignet. Das Bahnhofsumfeld ist wenig repräsentativ und unzureichend gestaltet. Die Unübersichtlichkeit und Länge des Fußgängertunnels macht diesen zu einem klassischen Angstraum. Die viel zu steilen Rampen und die Bahnsteige sind nicht barrierefrei. Lediglich das denkmalgeschützte Bahnhofsgebäude ist in gutem Zustand und mit attraktiven Nutzungen belegt. Die Bausubstanz im Ortskern von Kall ist in weiten Teilen sanierungsbedürftig. Insbesondere an den Gebäuden in der Bahnhofstraße und im historischen Ortskern sind Leerstände und ein Investitionsstau zu beobachten; Brachflächen in vergleichsweise zentraler Lage sind ungenutzt. Diese Entwicklung wurde durch die Ausweisung weiterer Baugebiete in Randlage zusätzlich begünstigt. Doch auch an den Gebäuden in den Baugebieten der 1970er und 1980er Jahre sind nur vereinzelt energetische Sanierungsmaßnahmen erfolgt. Es fehlen zukunftsweisende Baumaßnahmen mit Vorbildcharakter, die eine Erneuerung der vorhandenen Bausubstanz anstoßen können. Die topographisch und landschaftlich reizvolle Lage inmitten des Naturparks Nordeifel und am Rande des Nationalparks Eifel findet zu wenig Beachtung in der Stadtentwicklung. Das große touristische Potenzial der sich in Kall kreuzenden Rad- und Wanderwege und das Potenzial der Oleftalbahn werden nicht ausgeschöpft. Es fehlt eine Beschilderung der touristischen Routen und attraktive Verbindungen durch den Ort, z.B. in Verbindung mit Gastronomieangeboten. Es gibt nur wenige Freiräume im Ortskern und somit wenig Raum für Naherholung und Freizeitgestaltung. Das Alleinstellungsmerkmal von Urft und Kallbach, die mitten durch den historischen Ortskern fließen, wird nur unzureichend genutzt. Die Uferbereiche sind zum Großteil privatisiert, die Querungen unattraktiv und Aufenthaltsbereiche am Wasser nicht vorhanden. Dazu kommt die akute Gefahr des Hochwassers aufgrund von fehlenden Retentionsflächen im Oberlauf der Urft. 3. Leitbild, Ziele, Handlungsfelder und Maßnahmen 3.1. Leitbild Das Leitbild des IHK ‚Ortskern Kall‘ baut auf den Stärken der Gemeinde auf: Der Ortskern erfüllt als Zentralort und regionales Wirtschaftszentrum wichtige Funktionen als Versorgungszentrum sowie als Schul- und Infrastrukturstandort. Der Zentralort ist gut vernetzt und verfügt mit dem Bahnhof über eine hohe Zentralität im regionalen Netz des öffentlichen Nahverkehrs. Kall ist ein ‚lebenspraktischer‘ Ort mit einem funktionierenden sozialen Netzwerk und einer Vielzahl von Integrationsangeboten für Jung und Alt. Gemeinde Kall Städtebauliche Sanierungssatzung RaumPlan / Gemeinde Kall 30.08.2017 Die Gemeinde Kall hat sich als ‚Europäische Energie- und Klimaschutzkommune‘ zu einer nachhaltigen Gemeindeentwicklung mit zukunftsorientierter Mobilität verpflichtet. In Zusammenarbeit mit den örtlichen Akteuren wird ein städtebauliches Gesamtkonzept für den Ortskern von Kall entwickelt, welches die Funktionsstärkung der Mitte als Einzelhandels- und Dienstleistungszentrum sowie als Standort der sozialen Infrastruktur und Administration mit optimaler Erreichbarkeit (‚Kleinstadt der kurzen Wege‘) in den Mittelpunkt stellt. 3.2. Ziele Die Ziele der Erneuerung für den Ortskern von Kall wurden im Dialog mit den Bürgern entwickelt und lassen sich wie folgt zusammenfassen: Stärkung des Zentrums  Ziel ist ein attraktives und lebendiges Zentrum mit hoher Aufenthaltsqualität für alle Altersgruppen in den zentralen öffentlichen Räumen an der Bahnhofstraße.  Ziel ist die Sicherung der Daseinsvorsorge, die Entwicklung der sozialen Infrastruktur und Kultur sowie die Stärkung der Schul- und Bildungslandschaft.  Ziel ist die Aufwertung des Bahnhofes Kall als ‚Willkommenstor‘, die Förderung der Mobilität und die Nutzung des Potenzials eines attraktiven Bahnhofsumfeldes. Stärkung des historischen Ortskerns  Ziel ist die Erhaltung und attraktive Neugestaltung des historischen Ortskerns um die Kirche sowie die Förderung, Erhaltung und Sanierung der Altbausubstanz.  Ziel ist die Förderung eines qualitativ hochwertigen Neuen Bauens im Ortskern sowie die Förderung neuer Wohnformen für Jung und Alt. Bauen und Klimaschutz  Ziel ist die Förderung regenerativer Energiekonzepte, hoher energetischer Gebäudestandards und innovativer Mobilitätskonzepte.  Ziel ist die Realisierung des Leuchtturmprojektes einer Klimaschutzsiedlung mit differenzierten Wohnangeboten auf brachliegenden Industrieflächen in der Urftaue. Natur und Freiraum  Ziel ist die Sichtbarmachung des Bandes der Urft (‚Perle von Kall‘) und der attraktiven landschaftlichen Einbindung der Tallage sowie die Förderung des Tourismus. 3.3. Handlungsfelder und Maßnahmen Handlungsfeld 1: Funktionsstärkung der Mitte -Handel, Gewerbe, Infrastruktur und Bildung Im Handlungsfeld ‚Funktionsstärkung der Mitte‘ ist der Fokus besonders auf die Nutzung des vorhandenen Potenzials der Bahnhofstraße und des Bahnhofplatzes für Einzelhandel, Dienstleistung, Gewerbe und zentralem Wohnen gerichtet. Mit der Aufwertung des Bahnhofsumfeldes soll die Ortsmitte gestärkt werden. Das Haus der Begegnung schafft neue Kultur-, Bildungs- und Integrationsangebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Impulse für den Ortskern werden darüber hinaus von der interkommunalen Einrichtung ‚Sozialleistungszentrum‘ und von der Öffnung der Schulen für Weiterbildung und Kultur, insbesondere von einer Kooperation mit der Tourismus-Fachschule des Berufskollegs Eifel erwartet. Rathaus und Hallenbad sollen energetisch saniert und aufgewertet werden. Nicht Gemeinde Kall Städtebauliche Sanierungssatzung RaumPlan / Gemeinde Kall 30.08.2017 zuletzt ist geplant, mit der Entwicklung des Gewerbestandortes Trierer Straße das westliche Bahnhofsumfeld zu stärken und die Ortsmitte durch neues zentrumsnahes Gewerbe auf Brachflächen zu ergänzen. Die zugehörigen Maßnahmen sind: 1.1 Städtebauliche Planung 1.2 Quartiersmanagement 1.3 Haus der Begegnung (Außenanlagen) 1.4 Energetische Sanierung Rathaus 1.5 Öffnung der Schulen für Weiterbildung und Kultur 1.6 Sozialleistungszentrum Kall 1.7 Energetische Sanierung Hallenbad 1.8 Nachverdichtung Trierer Straße (kein Projekt der Städtebauförderung) 1.9 Gewerbegebiet Trierer Straße (kein Projekt der Städtebauförderung) 1.10 Verfügungsfond Handlungsfeld 2: Gestaltung öffentlicher Räume – Straßen, Plätze, Verkehr, Barrierefreiheit und Mobilität Beim Handlungsfeld ‚Gestaltung öffentlicher Räume‘ stehen die Bahnhofstraße und der Bahnhofsplatz im Vordergrund. Die Bahnhofstraße soll verkehrsberuhigt ausgebaut und der Bahnhofsplatz durch Neubauten räumlich attraktiv gefasst werden. Eine neue Treppenanlage vor dem Bahnhofsgebäude verbindet die beiden Höhenniveaus des Platzes und schafft eine zusammenhängende Platzfläche mit hoher Aufenthaltsqualität. Der Bahnhofsplatz ist die Adresse für neue gastronomische Angebote und für Veranstaltungen. Die Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes bezieht die Trasse der Oleftalbahn ein. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit, die vorhandene Bahnunterführung deutlich einzukürzen und durch neue beidseitige großzügige und einsehbare Treppen- / Rampenanlagen den Angstraum Unterführung zu beseitigen. Zur Aufwertung des historischen Ortskerns soll der Kirchplatz einschließlich Kirchberg neu gestaltet werden. Zwischen Rathausplatz und Kirchplatz entsteht eine ‚Kette der Plätze‘, die dem Ortskern ein neues Gesicht gibt. Der neue Kreisverkehr am REWE-Markt verbessert die Verkehrserschließung im Ortskern und trägt mit dem Anschluss der Südtangente perspektivisch zur Entlastung der Bahnhofstraße bei. Für eine zukunftsweisende Neuausrichtung des Verkehrs wird ein Mobilitätskonzept erarbeitet, das E-Mobilität und Car-Sharing einbezieht. Die zugehörigen Maßnahmen sind: 2.1 Neugestaltung Bahnhofstraße 2.2 Neugestaltung Bahnhofsplatz 2.3 Neugestaltung Bahnhofsumfeld (abzüglich MOF 3 Maßnahme) 2.4 Neugestaltung Kirchplatz 2.5 Neugestaltung der Zwischenräume 2.6 Verbesserung der Verkehrserschließung (Städtebauliche Einbindung Kreisverkehr) 2.7 Mobilitäts- und Verkehrskonzept Kall Handlungsfeld 3: Neues Bauen – Wohnen, Energie und Klimaschutz Das Handlungsfeld ‚Neues Bauen‘ zielt auf die Erhaltung bzw. Erneuerung besonderer historischer Bauten durch die Förderung von Sanierungsmaßnahmen sowie durch ein Fassadenprogramm zur Aufwertung des Ortsbildes. In der Tallage soll durch Qualifizierung und Nachverdichtung im Bestand, insbesondere durch Herausarbeitung der besonderen Qualitäten Gemeinde Kall Städtebauliche Sanierungssatzung RaumPlan / Gemeinde Kall 30.08.2017 des zentralen Wohnens für Jung und Alt ein neues, differenziertes Wohnangebot entwickelt werden. Die Neubebauung am Bahnhofsplatz gilt als Pilotprojekt für neues Bauen und Wohnen im Zentrum mit belebenden Einrichtungen und Angeboten im Erdgeschoss. Kall ist europäische Klimaschutzkommune. Als größeres zusammenhängendes Neubaugebiet ist im Süden des Ortskerns auf ehemaligen Industrieflächen eine Klimaschutzsiedlung in der Urftaue mit einem attraktiven und vielfältigen Wohnraumangebot in zentraler Lage geplant. Weitere Modellprojekte sind eine Mobilitätsstation am Bahnhof, Solarcarports auf der Park&Ride-Anlage des Bahnhofs und die energetische Sanierung des Hallenbades. Geplant ist eine intensive Energie- und Bauberatung für private Hausbesitzer und Bauherren. Die CO2-Minderungsziele des integrierten Klimaschutzes sowie die Erfüllung der Kriterien im European Energy Award sind klar formulierte Zielsetzungen im Klimaschutz. Die zughörigen Maßnahmen sind: 3.1 Erhaltung / Erneuerung historischer Bauten (Modernisierung / Instandsetzung privater Gebäude) 3.2 Neues Bauen und Wohnen im Zentrum (kein Projekt der Städtebauförderung) 3.3 Klimaschutzprojekte Kall (kein Projekt der Städtebauförderung) 3.4 Klimaschutzsiedlung Urftaue (kein Projekt der Städtebauförderung) 3.5 Energie- und Bauberatung Handlungsfeld 4: Freizeit und Erholung – Freiraum, Umwelt und Tourismus Das Handlungsfeld ‚Freizeit und Erholung‘ basiert auf der Urft und dem Kallbach als Alleinstellungsmerkmale des Ortskerns Kall. Die Sichtbarmachung und Gestaltung der Urftaue im Ortskern ist nur in Kombination mit dem Hochwasserschutz (Europäischer Gewässerschutz Wasserrahmenrichtlinien (EG WRRL)) möglich. An der Fußgängerbrücke über die Urft ist eine Freitreppe für Aufenthalt am Wasser geplant, die ein Glied in der ‚Kette der Plätze‘ zwischen Rathausplatz und Kirchplatz darstellt. Die landschaftliche Gestaltung der südlichen Urftaue steht im Zusammenhang mit der Schaffung von Retentionsräumen, bezieht die Außenanlagen des Hallenbades ein und bildet das grüne Rückgrat der Klimaschutzsiedlung. Geplant sind ein Naturspielplatz und ein Naturschwimmbad. Das Potenzial des Kallbachs soll im Bereich Hindenburgstraße und Berufskolleg sichtbar gemacht werden. Nördlich des Ortskerns wird der ‚Eingang zum Fels‘ neu gestaltet. Zur Stärkung des Tourismus in Kall soll ein Marketingkonzept zur Verknüpfung der verschiedenen Tourismusangebote erstellt werden. Die zugehörigen Maßnahmen sind: 4.1 Urftaue im Ortskern (kein Projekt der Städtebauförderung) 4.2 Urftauenpark 4.3 Sichtbarmachung Kallbach 4.4 Hochwasserschutz / Klimafolgen (kein Projekt der Städtebauförderung) 4.5 Inszenierung Aufgang am ‚Fels‘ 4.6 Tourismus – Marketingkonzept (kein Projekt der Städtebauförderung) 3.4. Nachteilige Auswirkungen Wesentliche nachteilige Auswirkungen für die Betroffenen sind durch die Durchführungen der Sanierungsmaßnahmen nicht zu erwarten. Als typische nachteilige Auswirkungen bei der Durchführung der Maßnahmen können beispielsweise veränderte Grundstückszuschnitte, Mehrbelastungen durch Mieterhöhungen, Verlust des Arbeitsplatzes oder eine negative Gemeinde Kall Städtebauliche Sanierungssatzung RaumPlan / Gemeinde Kall 30.08.2017 Veränderung des Kundenstamms bei Betrieben auftreten. Da die Sanierungsmaßnahme im vereinfachten Verfahren durchgeführt wird und sich das Hauptaugenmerk auf den Erhalt und die Verbesserung des Bestandes richtet, viele Maßnahmen im Bereich Verkehr / öffentlicher Raum stattfinden und Betriebsverlagerungen und Modernisierung lediglich auf freiwilliger Basis und durch Anreizförderung erfolgen, können nachteilige Auswirkungen ausgeschlossen werden. Somit kann auch von der Aufstellung eines Sozialplans gemäß § 180 BauGB abgesehen werden. Zeitlich befristete Auswirkungen durch Baustellenlärm und baustellenbedingte Einschränkungen der Zugänglichkeit sind jedoch nicht auszuschließen. 4. Beteiligung und Mitwirkung gemäß §§ 137 und 139 BauGB 4.1. Beteiligung Betroffener gemäß § 137 BauGB Der Prozess der Erarbeitung des IHK wurde von einem intensiv moderierten Kommunikationsprozess begleitet. Die Bürger/innen von Kall konnten sich im Rahmen von zwei öffentlichen Bürgerwerkstätten aktiv an der Ausarbeitung des Handlungskonzeptes beteiligten. Um eine möglichst große Transparenz herzustellen, wurde die gesamte Bürgerschaft Kalls über verschiedene Medien eingeladen sowie zahlreiche Träger und Institutionen gezielt angeschrieben. Die Teilnehmer der beiden Workshops bestanden somit aus Vertretern der Gemeindeverwaltung, der Politik, der Vereine sowie aus Anwohnern, Geschäftsleuten und interessierten Bürgern der Gemeinde. Ziel der beiden Workshops war, das Hintergrundwissen der Bürger/innen und der Akteure vor Ort in die Planung einzubinden. Kritik, Anregungen und Ideen wurden aufgegriffen, die inhaltliche Ausformung von Maßnahmen geschärft und in Hinblick auf die Umsetzung Prioritäten erarbeitet. Die verschiedenen Materialien, die im Laufe der Prozesses des IHK ‚Ortskern Kall‘ entstanden sind wurden auf der Homepage der Gemeinde Kall eingestellt und somit der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. 4.2. Beteiligung und Kommunikation Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 139 Abs. 2 BauGB mit dem Schreiben vom 24.05.2017 aufgefordert worden, bis zum 12.07.2017 zu der geplanten Festlegung des Sanierungsgebietes Stellung zu nehmen. Die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen erfolgte im Rahmen einer Einsichtnahme in der Zeit vom 12. Juni .2017 bis einschließlich 12. Juli 2017. Seitens der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen zum Verfahren eingegangen. 4.3. Abwägung Anregungen und Einwände Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben keine Anregungen und Einwände benannt, die unmittelbar die Ziele und Zwecke der Abgrenzung der Sanierungssatzung betreffen. Gemeinde Kall Städtebauliche Sanierungssatzung 5. RaumPlan / Gemeinde Kall 30.08.2017 Förmliche Festlegung gemäß § 136 Abs. 1 BauGB 5.1. Öffentliches Interesse Ein öffentliches Interesse ist dadurch begründet, dass die Sanierung und die Maßnahmen im Rahmen des IHK nicht nur den Interessen privater Eigentümer und Gewerbetreibenden dient, sondern auch der gesamten Bevölkerung des Zentralortes Kall mit seinen umgebenden Ortsteilen zugutekommt. Mit der Gesamtmaßnahme im Ortskern von Kall wird die Funktionsstärkung der Mitte als Einzelhandels- und Dienstleistungszentrum, sowie als Standort der sozialen Infrastruktur und Administration mit optimaler Erreichbarkeit initiiert. Damit wird die Zukunftsfähigkeit des Zentralortes Kall verbessert. 5.2. Einheitliche Vorbereitung Die einheitliche Vorbereitung der Sanierungsmaßnahme ist gewährleistet. Die unterschiedlichen Maßnahmen innerhalb des Sanierungsgebietes ‚Ortskern Kall‘ (vgl. 3.3 ‚Handlungsfelder und Maßnahmen‘) sind im Rahmen des IHK in einem kooperativen Prozess gemeinsam und aufeinander abgestimmt entwickelt worden. Die Maßnahmen beziehen sich allesamt auf das Leitbild und die daraus abgeleiteten Ziele. Der Masterplan beschreibt den konzeptionellen Zusammenhang aller geplanten Maßnahmen zur Revitalisierung und Erneuerung des Ortskerns von Kall. 5.3. Zügige Durchführung Im Rahmen des IHK sind in den fünf Handlungsfeldern 28 Maßnahmen geplant. Die Zugriffsmöglichkeit auf entsprechende Gebäude und Flächen und die gesicherte Finanzierung der Maßnahmen sind die Grundlage für eine zügige Durchführung der Maßnahme. Im Rahmen der Erarbeitung des IHK gab es Gespräche und Workshops mit Vertretern der Gemeindeverwaltung, der Politik, der Vereine sowie den Anwohnern, Geschäftsleuten und interessierten Bürgern der Gemeinde. Die rege und engagierte Beteiligung am Prozess des IHK zeigt eine positive Stimmung gegenüber den Veränderungen durch die Maßnahmen des IHK. Somit kann von einer zügigen Durchführung der Gesamtmaßnahme ausgegangen werden. Die Bewilligung von Städtebaufördermitteln aus dem Programm ‚Kleinere Städte und Gemeinden‘ ist ebenso eine bedeutende Voraussetzung für die Realisierung einzelner Maßnahmen und damit für eine zügige Durchführung. Die Gemeinde würde zwar auch im Falle der Nichtaufnahme in das Förderprogramm versuchen, einzelne Maßnahmen umzusetzen, insbesondere auch im Hinblick auf die unmittelbar bevorstehende Realisierung des Bahnhofsplatzes und der nördlichen und südlichen Platzbebauung. Allerdings wäre der Handlungsspielraum hierbei aus finanziellen Gründen eingeschränkt. Gemeinde Kall Städtebauliche Sanierungssatzung 6. RaumPlan / Gemeinde Kall 30.08.2017 Abgrenzung Sanierungsbereich Das Sanierungsgebiet ist gemäß § 142 BauGB eindeutig und zweckmäßig abzugrenzen. Die Abgrenzung des Sanierungsgebietes ergibt sich aus dem angehängten Übersichtsplan, welcher Bestandteil dieser Satzung wird. Das Sanierungsgebiet umfasst den historischen Ortskern von Kall um die Kirche im Norden, die Aachener Straße mit dem historischen Friedhof im Nordwesten, den Bereich des Bahnhofs und der Bahnhofstraße einschließlich der Trasse der Oleftalbahn im Zentrum, das Schulzentrum und die Wohngebiete entlang des Kallbachs im Westen, die Gewerbeflächen und Industriebrachen im Süden des Ortskerns und östlich der Bahntrasse Köln - Trier sowie den Bereich um die Aachener und Gemünder Straße im Osten. Das engere Untersuchungsgebiet entspricht etwa dem Grundriss des historischen Ortes Kall nach Abschluss der Wiederaufbauphase nach 1945, einschließlich der ortskernrelevanten sozialen Infrastruktur und Gewerbeflächen. Die topografische Lage des Untersuchungsgebietes ist geprägt von der Tallage entlang Urft und Kallbach, die sich wie ein grünes Band durch die Baustruktur zieht und nach Außen in die offene Auenlandschaft öffnet. Der Ort wird von den überall optisch präsenten bewaldeten Höhen der Eifel markant umschlossen. Die Kirche steht am höchsten Punkt des Ortskerns und verbindet die historischen Siedlungsbereiche mit den höher gelegenen neueren Wohngebieten. Die geplanten Maßnahmen liegen innerhalb des Sanierungsgebietes. Die zügige und zweckmäßige Realisierung ist somit gewährleistet. 7. Sanierungsverfahren 7.1. Vereinfachtes Sanierungsverfahren Im Ortskern von Kall kommt das vereinfachte Sanierungsverfahren zum Tragen. Es sind keine sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen zu erwarten, da keine aufwendige Bodenordnung sondern insbesondere die Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden vorgesehen ist. Somit sind die Voraussetzungen für ein vereinfachtes Sanierungsverfahren gegeben. Die besonderen bodenrechtlichen Vorschriften gemäß § 152 bis 156a BauGB sind auszuschließen. 7.2. Ausschluss Genehmigungspflichten gemäß §§ 144 bis 145 BauGB Bei der Durchführung der Sanierung im vereinfachten Verfahren steht der Gemeinde frei, ob die sanierungsrechtlichen Genehmigungspflichten nach §§ 144 und 145 BauGB Anwendung finden. Es wird von dem Ausschluss der sanierungsrechtlichen Genehmigungspflicht Gebrauch gemacht. Gemeinde Kall Städtebauliche Sanierungssatzung RaumPlan / Gemeinde Kall 30.08.2017 7.3. Weitere rechtliche Wirkungen Neben den allgemeinen städtebaulichen Vorschriften können im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet ‚Ortskern Kall‘ weitere Vorschriften zur Anwendung kommen. Dies sind im Einzelnen:  Aufhebung von Miet- und Pachtverhältnissen gemäß §§ 182 bis 186 BauGB  Ausübung des Vorkaufsrechts nach § 24 Abs. 1 Nr. 3 BauGB  Enteignung aus zwingenden städtebaulichen Gründen gemäß § 88 BauGB  Aufstellung eines Sozialplans und Gewährung eines Härteausgleichs gemäß § 181 BauGB  In Einzelfällen ggf. Erhebung von Abgaben nach dem Kommunalabgabengesetz Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften ist im vereinfachten Verfahren ausgeschlossen, sodass die Erhebung von Ausgleichsbeiträgen nicht möglich ist. Die Aufhebung von Miet- und Prachtverhältnissen, Enteignungen, die Aufstellung eines Sozialplans und Gewährung eines Härteausgleiches sind für die Sanierung im Ortskern von Kall nicht vorgesehen. 8. Kosten- und Finanzierungsübersicht Gemäß § 149 BauGB hat die Gemeinde Kall eine Übersicht über die Kosten und Finanzierung der vorgesehen Maßnahmen im Sanierungsgebiet nach dem Stand der Planungen darzustellen. Die Kosten der gesamten Maßnahmen belaufen sich über den Zeitraum von 2017 bis 2021 auf etwa 24,2 Mio. Euro, davon sind etwa 15,2 Mio. Euro als grundsätzlich zuwendungsfähige Ausgaben einzustufen. Der Eigenanteil der Gemeinde Kall beträgt etwa 4,8 Mio. Euro. 9. Fazit Als zentrales Ergebnis kann festgehalten werden, dass eine Ausweisung des Sanierungsgebietes ‚Ortskern Kall‘ erforderlich ist und somit der Bereich förmlich per Satzung als Sanierungsgebiet festzulegen ist. Die Sanierung soll, wie in der Begründung der Satzung dargelegt, im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden. Die zügige Durchführung der Maßnahme ist nach jetzigen Planungsstand gesichert.