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Allgemeine Vorlage ( Gebietsmeldung von Teilflächen nach der FFH – Richtlinie Erweiterung der FFH Gebiete im Kreis Euskirchen – FFH Nachmeldung hier: Gemeinde Kall DE-5505-301 – Wiesen, Borstgrasrasen und Heiden bei Sistig)

Daten

Kommune
Kall
Größe
105 kB
Datum
07.09.2017
Erstellt
25.08.17, 18:06
Aktualisiert
30.08.17, 18:06
Allgemeine Vorlage (           Gebietsmeldung von Teilflächen nach der FFH – Richtlinie
           Erweiterung der FFH Gebiete im Kreis Euskirchen – FFH Nachmeldung
           hier: Gemeinde Kall DE-5505-301 – Wiesen, Borstgrasrasen und Heiden bei Sistig) Allgemeine Vorlage (           Gebietsmeldung von Teilflächen nach der FFH – Richtlinie
           Erweiterung der FFH Gebiete im Kreis Euskirchen – FFH Nachmeldung
           hier: Gemeinde Kall DE-5505-301 – Wiesen, Borstgrasrasen und Heiden bei Sistig)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 197/2017 07.09.2017 Vorlage erstellt: 22.08.2017 Federführung: 2.1 An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Herr Auel Herr Auel Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Teamleiter/in Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter/in über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 3 Gebietsmeldung von Teilflächen nach der FFH – Richtlinie Erweiterung der FFH Gebiete im Kreis Euskirchen – FFH Nachmeldung hier: Gemeinde Kall DE-5505-301 – Wiesen, Borstgrasrasen und Heiden bei Sistig Beschlussvorschlag: Die Ausführungen der Biologischen Station des Kreises Euskirchen zur notwendigen Gebietserweiterung werden zur Kenntnis genommen. Gegen die vorgestellte Gebietsnachmeldung für den Bereich der Gemeinde Kall bestehen grundsätzlich keine Einwände. Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung stimmt der geplanten Gebietserweiterung des FFH-Gebietes DE-5505-301 „Wiesen, Borstgrasrasen und Heiden“ zu. Sachdarstellung: Das Land Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, gemäß §32 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz- BNatSchG) in der geltenden Fassung der Kommission der Europäischen Gemeinschaft - über die Bundesrepublik Deutschland – eine Gebietserweiterung für den Bereich DE-5505-301 „Wiesen, Borstgrasrasen, Heiden bei Sistig“ nach der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFHRichtlinie) nachzumelden. Diese FFH-Gebietsnachmeldung ist notwendig, da diese Teilflächen im Rahmen des Life+ Projektes „Allianz für Borstgrasrasen“ aufgenommen worden sind, um dort eine ökologische Aufwertung zur Umsetzung der Projektziele vorzunehmen. Die FFH-Erweiterungsfläche liegt im rechtkräftigen Landschaftsplan. Im Rahmen der derzeit laufenden Fortschreibung der Landschaftspläne im Kreis Euskirchen wird seitens des Kreises die entsprechende Anpassung der Schutzgebiete vorgenommen. Vorlagen-Nr. 197/2017 Das derzeit 127,35 ha große FFH-Gebiet DE-5505-301 „Wiesen, Borstgrasrasen, Heiden bei Sistig“ soll um 34,7 ha erweitert werden. Die Erweiterungsfläche befindet sich im Gemeindegebiet Kall zwischen den Ortsteilen Sistig und Krekel östlich an der B258 und grenzt im Südosten und Nordosten an das bestehende Naturschutzgebiet „Sistiger Heide“ an. Der derzeitige Schutzstatus der Erweiterungsfläche ist: Landschaftsschutzgebiet LSG 2.2-4 Sötenicher Kalkmulde im Landschaftsplan 24 Kall. Mit Teilflächen ist die Gemeinde Kall die Gemarkung Sistig, Flur 10 und 11 sowie die Gemarkung Wahlen, Flur 4 und 9 von der Gebietserweiterung betroffen. Sofern fachliche Anregungen oder Bedenken zur Auswahl und Abgrenzung des zur Meldung vorgesehenen Gebietes bestehen, ist seitens der Gemeinde Kall eine entsprechende Stellungnahme im Rahmen des Beteiligungsverfahrens an den Kreis Euskirchen zu richten. Frau Marietta Schmitz von der Biologischen Station des Kreises Euskirchen wird in der Sitzung die notwendige Gebietserweiterung auf dem Gebiet der Gemeinde Kall sowie die damit verbundenen möglichen Auswirkungen auf angrenzende Grundstücksflächen vorstellen. In Anlage sind der Vorlage die entsprechenden Übersichtspläne zur notwendigen Gebietserweiterung sowie eine Übersicht der Erhaltungsziele und Maßnahmen beigefügt. Seite 2