Daten
Kommune
Kall
Größe
105 kB
Datum
07.09.2017
Erstellt
25.08.17, 18:06
Aktualisiert
30.08.17, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
197/2017
07.09.2017
Vorlage erstellt:
22.08.2017
Federführung:
2.1
An den
Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
X
TL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Auel
Herr Auel
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allg. Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Teamleiter/in
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter/in
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 3
Gebietsmeldung von Teilflächen nach der FFH – Richtlinie
Erweiterung der FFH Gebiete im Kreis Euskirchen – FFH Nachmeldung
hier: Gemeinde Kall DE-5505-301 – Wiesen, Borstgrasrasen und Heiden bei Sistig
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen der Biologischen Station des Kreises Euskirchen zur notwendigen Gebietserweiterung werden zur Kenntnis genommen. Gegen die vorgestellte Gebietsnachmeldung für den Bereich der Gemeinde Kall bestehen grundsätzlich keine Einwände.
Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung stimmt der geplanten Gebietserweiterung des FFH-Gebietes DE-5505-301 „Wiesen, Borstgrasrasen und
Heiden“ zu.
Sachdarstellung:
Das Land Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, gemäß §32 des Gesetzes über Naturschutz
und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz- BNatSchG) in der geltenden Fassung
der Kommission der Europäischen Gemeinschaft - über die Bundesrepublik Deutschland
– eine Gebietserweiterung für den Bereich DE-5505-301 „Wiesen, Borstgrasrasen,
Heiden bei Sistig“ nach der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFHRichtlinie) nachzumelden.
Diese FFH-Gebietsnachmeldung ist notwendig, da diese Teilflächen im Rahmen des Life+
Projektes „Allianz für Borstgrasrasen“ aufgenommen worden sind, um dort eine
ökologische Aufwertung zur Umsetzung der Projektziele vorzunehmen.
Die FFH-Erweiterungsfläche liegt im rechtkräftigen Landschaftsplan. Im Rahmen der derzeit laufenden Fortschreibung der Landschaftspläne im Kreis Euskirchen wird seitens des
Kreises die entsprechende Anpassung der Schutzgebiete vorgenommen.
Vorlagen-Nr. 197/2017
Das derzeit 127,35 ha große FFH-Gebiet DE-5505-301 „Wiesen, Borstgrasrasen, Heiden
bei Sistig“ soll um 34,7 ha erweitert werden. Die Erweiterungsfläche befindet sich im Gemeindegebiet Kall zwischen den Ortsteilen Sistig und Krekel östlich an der B258 und
grenzt im Südosten und Nordosten an das bestehende Naturschutzgebiet „Sistiger Heide“
an. Der derzeitige Schutzstatus der Erweiterungsfläche ist: Landschaftsschutzgebiet LSG
2.2-4 Sötenicher Kalkmulde im Landschaftsplan 24 Kall. Mit Teilflächen ist die Gemeinde
Kall die Gemarkung Sistig, Flur 10 und 11 sowie die Gemarkung Wahlen, Flur 4 und 9 von
der Gebietserweiterung betroffen.
Sofern fachliche Anregungen oder Bedenken zur Auswahl und Abgrenzung des zur Meldung vorgesehenen Gebietes bestehen, ist seitens der Gemeinde Kall eine entsprechende Stellungnahme im Rahmen des Beteiligungsverfahrens an den Kreis Euskirchen zu
richten.
Frau Marietta Schmitz von der Biologischen Station des Kreises Euskirchen wird in der
Sitzung die notwendige Gebietserweiterung auf dem Gebiet der Gemeinde Kall sowie die
damit verbundenen möglichen Auswirkungen auf angrenzende Grundstücksflächen vorstellen.
In Anlage sind der Vorlage die entsprechenden Übersichtspläne zur notwendigen Gebietserweiterung sowie eine Übersicht der Erhaltungsziele und Maßnahmen beigefügt.
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