Daten
Kommune
Kall
Größe
23 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
08.12.17, 18:07
Aktualisiert
08.12.17, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
274/2017
19.12.2017
Vorlage erstellt:
29.11.2017
Federführung:
1.1
An den
Rat
mit der Bitte um
X
TL:
SB:
öffentliche Sitzung
Frau Emons
Frau Emons
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allg. Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Teamleiter/in
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter/in
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 5
Wahl eines neuen Ortsvorstehers für den Bezirk Kall
Beschlussvorschlag:
Der Rat wählt für die restliche Dauer seiner Wahlzeit Herrn Stefan Kupp zum Ortsvorsteher für
den Bezirk Kall. Ferner beschließt der Rat, Herrn Stefan Kupp ab 01.01.2018 für die restliche
Dauer der Wahlzeit des Rates zum Ehrenbeamten zu ernennen.
Sachdarstellung:
Mit E-Mail vom 17. Oktober 2017 teilte der bisherige Ortsvorsteher für den Bezirk Kall, Herr
Guido Keutgen mit, dass er auf sein Amt als Ortsvorsteher mit Ablauf des 31.12.2017 verzichtet.
Für die restliche Dauer der Wahlzeit des Rates ist daher ein/e Nachfolger/in zu wählen. Bei der
Wahl ist das Stimmenverhältnis zu berücksichtigen, das bei der Wahl des Rates im Jahre 2014
im Bezirk Kall erzielt wurde. Bei der Wahl des Rates im Jahre 2014 erreichte die CDU im Bezirk
Kall die Mehrheit mit 46,784 % der Stimmen (SPD 24,170 %, FDP 14,872 %, Grüne 9,699 % und
Die Linke 4,564 %).
Ortsvorsteher sollen in dem Bezirk, für den sie bestellt werden, wohnen und müssen dem Rat
angehören oder angehören können (§ 39 Abs. 6 GO NRW).
Mit beigefügtem Schreiben vom 29.11.2017 hat die CDU-Fraktion Herrn Stefan Kupp als neuen
Ortsvorsteher für den Bezirk Kall vorgeschlagen.