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Beschlussvorlage (Errichtung einer Sekundarschule der Kommunen Kreuzau und Nideggen zum Schuljahr 2012/2013; hier: Beteiligung der Gemeinde Hürtgenwald und Bestätigung der dringlichen Entscheidung gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 Gemeindeordnung)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
48 kB
Erstellt
05.12.11, 19:02
Aktualisiert
05.12.11, 19:02
Beschlussvorlage (Errichtung einer Sekundarschule der Kommunen Kreuzau und Nideggen zum Schuljahr 2012/2013;
hier: Beteiligung der Gemeinde Hürtgenwald und Bestätigung der dringlichen Entscheidung gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 Gemeindeordnung) Beschlussvorlage (Errichtung einer Sekundarschule der Kommunen Kreuzau und Nideggen zum Schuljahr 2012/2013;
hier: Beteiligung der Gemeinde Hürtgenwald und Bestätigung der dringlichen Entscheidung gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 Gemeindeordnung)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 15.12.2011 172/2011 Abteilung: Sachbearbeiter: Abteilung 2 Frau Kreutz/ Herr Riester Aktenzeichen: Datum: 2 211-00 25.11.2011 öffentlich TOP- Nr.: Errichtung einer Sekundarschule der Kommunen Kreuzau und Nideggen zum Schuljahr 2012/2013; hier: Beteiligung der Gemeinde Hürtgenwald und Bestätigung der dringlichen Entscheidung gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 Gemeindeordnung Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald genehmigt die vom Haupt- und Finanzausschuss in seiner 6. Sitzung am 24.11.2011 einstimmig getroffene dringliche Entscheidung, dass zu der beabsichtigten Errichtung einer Sekundarschule der Kommunen Kreuzau und Nideggen zum Schuljahr 2012/2013 keine Bedenken bestehen. Finanzielle Auswirkungen ? X Nein Ja € Sachverhalt: Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner 6. Sitzung am 24.11.2011 unter TOP 1 (Tischvorlage 167/2011) im Wege der Dringlichkeit gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 Gemeindeordnung (GO) einstimmig entschieden, dass seitens der Gemeinde Hürtgenwald zu der beabsichtigten Errichtung einer Sekundarschule der Kommunen Kreuzau und Nideggen zum Schuljahr 2012/2013 keine Bedenken bestehen. Diese Entscheidung ist gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO dem Rat in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. - Seite 1 von 2 - Abwägung und Entscheidungsvorschlag: ./. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -