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Beschlusstext (Wirtschaftsplan 2012 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
75 kB
Datum
02.10.2012
Erstellt
04.01.13, 13:00
Aktualisiert
17.12.13, 06:18
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Beschluss der Sitzung des Rates am 02.10.2012 14.16 Wirtschaftsplan 2012 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt 416/2011 Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2012 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft wird wie folgt festgestellt: 1. Wirtschaftspläne für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft: 1.1 Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft 1.1.1 Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt im Erfolgsplan in Ertrag und Aufwand auf Gewinn 1.1.2 1.1.3 1.1.4 14.004.345,- € 208.410,- € im Vermögensplan in Einnahme und Ausgabe auf 5.149.452,- € Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf 1.000.000,- € Der Gesamtbetrag der Kassenkredite, der zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen erforderlich ist, wird festgesetzt auf 500.000,- € Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 0,- € 1.2 Betriebszweig Bodenbevorratung und -entwicklung 1.2.1 Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt im Erfolgsplan in Ertrag und Aufwand auf 2.224.525,- € 150.031,- € Gewinn 1.2.2 1.2.3 im Vermögensplan in Einnahme und Ausgabe auf 2.628.163,- € Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf 3.000.000,- € Der Gesamtbetrag der Kassenkredite, der zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen erforderlich ist, wird festgesetzt auf 500.000,- € 2. Erfolgs- und Vermögenspläne 2.1 Der als Anlage beigefügte Erfolgs- und Vermögensplan des Betriebszweiges Hochbau und Gebäudewirtschaft wird beschlossen. 2.2 Der als Anlage beigefügte Erfolgs- und Vermögensplan des Betriebszweiges Bodenbevorratung und -entwicklung wird beschlossen. 3. Die als Anlage beigefügte Stellenübersicht des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft wird beschlossen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Rates vom 02.10.2012 Seite 2