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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 15D, E. - Liblar, Musikschule Heidebroichstraße; Aufstellungsbeschluss gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
73 kB
Datum
17.03.2015
Erstellt
23.06.15, 09:14
Aktualisiert
23.06.15, 09:14
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 15D, E. - Liblar, Musikschule Heidebroichstraße;
Aufstellungsbeschluss gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren))

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Beschluss der Sitzung des Rates am 17.03.2015 16.3 Bebauungsplan Nr. 15D, E. - Liblar, Musikschule Heidebroichstraße; Aufstellungsbeschluss gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren) 513/2014 Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, für das im Anlageplan gekennzeichnete Gebiet einen Bebauungsplan gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 15 D, E. – Liblar, Musikschule Heidebroichstraße. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan-Vorentwurf auf der Grundlage des vorliegenden Nutzungsund Bebauungskonzepts zu erarbeiten und in einer Öffentlichkeitsversammlung vorzustellen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)