Daten
Kommune
Hürtgenwald
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66 kB
Erstellt
12.09.11, 19:00
Aktualisiert
15.09.11, 19:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 22.09.2011
öffentlich
TOP- Nr.: 7
132/2011
Abteilung:
Sachbearbeiter:
II/ Abt. 5
Herr Grießhaber
Aktenzeichen:
Datum:
13.09.2011
Errichtung von Photovoltaikanlagen auf gemeindlichen Dachflächen und Betrieb von
Bürgeranlagen
Beschlussvorschlag:
1.) Die Gemeinde Hürtgenwald stellt ihre im Sachverhalt genannten Dachflächen für die
Errichtung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) pachtfrei zur Verfügung.
2.) Für den Bau und den Betrieb der Anlagen wird eine Genossenschaft gegründet, an der sich
neben der REA GmbH und Bürgern/innen aus Hürtgenwald auch die Gemeindeentwicklungs- und
Dienstleistungsgesellschaft Hürtgenwald (GED) beteiligen soll. Der Bürgermeister wird beauftragt
zu prüfen, inwieweit sich die GED mit Zustimmung der Kommunalaufsicht an der Genossenschaft
beteiligen kann. Bei positiver Prüfung wird er beauftragt, die Satzung erforderlichenfalls den
Anforderungen der Gemeindeordnung anzupassen und dem Rat zur weiteren Beschlussfassung
vorzulegen. Die Gemeinde soll auf jeden Fall einen ausreichenden Einfluss in den Organen der
Genossenschaft erhalten.
3.) Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept zur Beteiligung von Hürtgenwalder Bürgerinnen und
Bürgern an der Genossenschaft sowie eine Wirtschaftlichkeitsberechnung der PV-Anlagen und
legt diese dem Gemeinderat zur Genehmigung vor.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
X
Ja
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Einnahmen aus dem EEG
Sachverhalt:
Zu 1.)
Bei der Verabschiedung des Haushaltssicherungskonzepts 2011 hat der Gemeinderat in seiner
Sitzung am 26.05.2011 u.a. beschlossen, gemeindliche Dachflächen zur Errichtung von
Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) mit Bürgerbeteiligung zu verpachten. Die Verwaltung hat dann
ein Kataster von insgesamt 34 Dachflächen im Gemeindegebiet erstellt. Nach ersten Gesprächen
mit den Firmen RWE, Eifel-Solar sowie der REA GmbH hat die REA die o.g. Dachflächen in
Augenschein genommen und auf ihre Geeignetheit für die Errichtung von PV-Anlagen überprüft.
Herr Schruff und Herr Pirig von der REA schlagen in einem ersten Schritt folgende Dachflächen
aufgrund ihrer Lage, Neigung und Größe für die Anlagen vor:
Mehrzweckhalle in Gey;
Haupt- u. Realschule, Turnhalle, Bauhofhalle, Kindergarten und Rathaus in Kleinhau;
Grundschule (OGS-Anbau) in Straß;
Feuerwehrgerätehaus und Grundschule in Vossenack.
Alle anderen Dachflächen sind aus unterschiedlichen Gründen weniger bzw. gar nicht geeignet.
Die Kollektorenflächen auf den o.g. Dächern würden bei einer Spitzenleistung von 269 kWp und
einem jährlichen Ertrag von ca. 820 kWh/kWp insgesamt rund 220.000 kWh Strom produzieren.
Dies entspricht einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 55 Haushalten und würde ca. 143
Tonnen/Jahr CO²-Emmissionen einsparen. Nach der derzeitigen Einspeisevergütung kann mit den
Anlagen ein Umsatz von ca. 63.000,- Euro pro Jahr erwirtschaftet werden. Die Investitionen liegen
voraussichtlich bei ca. 620.000,- Euro.
Da die Bürger/innen Mitglieder der zu gründenden Genossenschaft für dieses Modell u.a. auch mit
einem finanziellen Anreiz geworben werden sollen und die Gemeinde über ihre GED finanziell an
den Erträgen der Anlage partizipiert, sollte auf eine zusätzliche Pacht für die Dachflächen
verzichtet werden. So kommt auch die Politik in Hürtgenwald dem bundespolitischen Wunsch
nach der Unterstützung beim Ausbau regenerativer Energien nach.
Zu 2.)
Bei der Überlegung zur Rechtsform für den Betrieb der PV-Anlagen bietet sich das Modell einer
Genossenschaft an. Genau wie bei der GmbH wird eine Genossenschaft durch notariell
beurkundete Satzung gegründet. Bei der geplanten Bürgerbeteiligung müssten bei einer GmbH
die Bürger Gesellschafter werden. Jede Änderung der Gesellschafter hätte eine notarielle
Beurkundung zur Folge. Die Genossenschaft kann nach einmalig erfolgter Gründung immer
wieder Mitglieder durch formalen Beschluss aufnehmen. Eine Genossenschaft hat einen Vorstand,
der die Geschäfte führt, sowie einen Aufsichtsrat, der die Geschäfte überwacht. Beschlüsse fasst
eine Generalversammlung, die aus allen Mitgliedern der Genossenschaft besteht.
Die GED könnte Genossenschaftsanteile erwerben. Nach §108 der Gemeindeordnung (GO NRW)
muss die Kommune „einen ausreichenden Einfluss“ auf die private Gesellschaft haben. Diese
gesetzliche Vorgabe wird derzeit noch durch die Kommunalaufsicht geprüft. Im Falle einer
positiven Überprüfung soll die Verwaltung eine Satzung erarbeiten und die Gründung der
Genossenschaft im beschriebenen Sinne voran treiben. Falls dies nicht möglich ist, wäre zu
entscheiden, ob die Gemeinde ihre Dachflächen gegen Zahlung eines Pachtzinses an die
Genossenschaft verpachtet, selbst aber nicht Mitglied der Genossenschaft wird.
Auch die REA hat Interesse bekundet, sich fachlich in die Genossenschaft einzubringen und
Geschäftsanteile zu erwerben. Ziel ist es, die ersten Anlagen noch im Jahr 2011 in Betrieb zu
nehmen.
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Zu 3.)
Wunsch des Gemeinderates ist es, Bürgerinnen und Bürgern aus Hürtgenwald eine Beteiligung an
den PV-Anlagen und somit eine Mitgliedschaft in der Genossenschaft anzubieten. Um ein
konkretes Angebot zu unterbreiten, müssen weitere Planungsarbeiten seitens der Verwaltung
geleistet werden. Für die unter Nr. 1 genannten Dachflächen sollen konkrete Angebote für Module
eingeholt werden. Die Vergütungen aus dem EEG für die ermittelte Leistung der Anlage muss den
Investitionen gegenüber gestellt werden (siehe zu 1.) und mit den Banken müssen
Finanzierungsmodelle ausgearbeitet werden. Ergebnis einer Wirtschaftlichkeitsberechnung muss
die Höhe einer zu erwartenden Rendite sein.
Die Verwaltung soll diese Berechnungen zusammentragen und ein Konzept für eine
Bürgerbeteiligung im Rahmen einer Genossenschaft entwickeln.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Die Gemeinde Hürtgenwald soll ihre Bemühungen beim Ausbau regenerativer Energien
fortsetzen. Die ausgewählten gemeindlichen Dachflächen bieten eine ideale Grundlage für die
Installation von PV-Anlagen. Berichte vergleichbarer Projekte in anderen Kommunen lassen eine
angemessene Rendite für alle Beteiligten erwarten. Für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die
Verwaltung lassen sich keine Risiken oder Nachteile erkennen. Der in den Haushaltsberatungen
eingeschlagene Weg sollte weiter verfolgt und zügig umgesetzt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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