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Beschlussvorlage (Errichtung von Photovoltaikanlagen auf gemeindlichen Dachflächen und Betrieb von Bürgeranlagen)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
66 kB
Erstellt
12.09.11, 19:00
Aktualisiert
15.09.11, 19:00
Beschlussvorlage (Errichtung von Photovoltaikanlagen auf gemeindlichen Dachflächen und Betrieb von Bürgeranlagen) Beschlussvorlage (Errichtung von Photovoltaikanlagen auf gemeindlichen Dachflächen und Betrieb von Bürgeranlagen) Beschlussvorlage (Errichtung von Photovoltaikanlagen auf gemeindlichen Dachflächen und Betrieb von Bürgeranlagen)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 22.09.2011 öffentlich TOP- Nr.: 7 132/2011 Abteilung: Sachbearbeiter: II/ Abt. 5 Herr Grießhaber Aktenzeichen: Datum: 13.09.2011 Errichtung von Photovoltaikanlagen auf gemeindlichen Dachflächen und Betrieb von Bürgeranlagen Beschlussvorschlag: 1.) Die Gemeinde Hürtgenwald stellt ihre im Sachverhalt genannten Dachflächen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) pachtfrei zur Verfügung. 2.) Für den Bau und den Betrieb der Anlagen wird eine Genossenschaft gegründet, an der sich neben der REA GmbH und Bürgern/innen aus Hürtgenwald auch die Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft Hürtgenwald (GED) beteiligen soll. Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, inwieweit sich die GED mit Zustimmung der Kommunalaufsicht an der Genossenschaft beteiligen kann. Bei positiver Prüfung wird er beauftragt, die Satzung erforderlichenfalls den Anforderungen der Gemeindeordnung anzupassen und dem Rat zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen. Die Gemeinde soll auf jeden Fall einen ausreichenden Einfluss in den Organen der Genossenschaft erhalten. 3.) Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept zur Beteiligung von Hürtgenwalder Bürgerinnen und Bürgern an der Genossenschaft sowie eine Wirtschaftlichkeitsberechnung der PV-Anlagen und legt diese dem Gemeinderat zur Genehmigung vor. Finanzielle Auswirkungen ? Nein X Ja - Seite 1 von 3 - Einnahmen aus dem EEG Sachverhalt: Zu 1.) Bei der Verabschiedung des Haushaltssicherungskonzepts 2011 hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 26.05.2011 u.a. beschlossen, gemeindliche Dachflächen zur Errichtung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) mit Bürgerbeteiligung zu verpachten. Die Verwaltung hat dann ein Kataster von insgesamt 34 Dachflächen im Gemeindegebiet erstellt. Nach ersten Gesprächen mit den Firmen RWE, Eifel-Solar sowie der REA GmbH hat die REA die o.g. Dachflächen in Augenschein genommen und auf ihre Geeignetheit für die Errichtung von PV-Anlagen überprüft. Herr Schruff und Herr Pirig von der REA schlagen in einem ersten Schritt folgende Dachflächen aufgrund ihrer Lage, Neigung und Größe für die Anlagen vor: Mehrzweckhalle in Gey; Haupt- u. Realschule, Turnhalle, Bauhofhalle, Kindergarten und Rathaus in Kleinhau; Grundschule (OGS-Anbau) in Straß; Feuerwehrgerätehaus und Grundschule in Vossenack. Alle anderen Dachflächen sind aus unterschiedlichen Gründen weniger bzw. gar nicht geeignet. Die Kollektorenflächen auf den o.g. Dächern würden bei einer Spitzenleistung von 269 kWp und einem jährlichen Ertrag von ca. 820 kWh/kWp insgesamt rund 220.000 kWh Strom produzieren. Dies entspricht einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 55 Haushalten und würde ca. 143 Tonnen/Jahr CO²-Emmissionen einsparen. Nach der derzeitigen Einspeisevergütung kann mit den Anlagen ein Umsatz von ca. 63.000,- Euro pro Jahr erwirtschaftet werden. Die Investitionen liegen voraussichtlich bei ca. 620.000,- Euro. Da die Bürger/innen Mitglieder der zu gründenden Genossenschaft für dieses Modell u.a. auch mit einem finanziellen Anreiz geworben werden sollen und die Gemeinde über ihre GED finanziell an den Erträgen der Anlage partizipiert, sollte auf eine zusätzliche Pacht für die Dachflächen verzichtet werden. So kommt auch die Politik in Hürtgenwald dem bundespolitischen Wunsch nach der Unterstützung beim Ausbau regenerativer Energien nach. Zu 2.) Bei der Überlegung zur Rechtsform für den Betrieb der PV-Anlagen bietet sich das Modell einer Genossenschaft an. Genau wie bei der GmbH wird eine Genossenschaft durch notariell beurkundete Satzung gegründet. Bei der geplanten Bürgerbeteiligung müssten bei einer GmbH die Bürger Gesellschafter werden. Jede Änderung der Gesellschafter hätte eine notarielle Beurkundung zur Folge. Die Genossenschaft kann nach einmalig erfolgter Gründung immer wieder Mitglieder durch formalen Beschluss aufnehmen. Eine Genossenschaft hat einen Vorstand, der die Geschäfte führt, sowie einen Aufsichtsrat, der die Geschäfte überwacht. Beschlüsse fasst eine Generalversammlung, die aus allen Mitgliedern der Genossenschaft besteht. Die GED könnte Genossenschaftsanteile erwerben. Nach §108 der Gemeindeordnung (GO NRW) muss die Kommune „einen ausreichenden Einfluss“ auf die private Gesellschaft haben. Diese gesetzliche Vorgabe wird derzeit noch durch die Kommunalaufsicht geprüft. Im Falle einer positiven Überprüfung soll die Verwaltung eine Satzung erarbeiten und die Gründung der Genossenschaft im beschriebenen Sinne voran treiben. Falls dies nicht möglich ist, wäre zu entscheiden, ob die Gemeinde ihre Dachflächen gegen Zahlung eines Pachtzinses an die Genossenschaft verpachtet, selbst aber nicht Mitglied der Genossenschaft wird. Auch die REA hat Interesse bekundet, sich fachlich in die Genossenschaft einzubringen und Geschäftsanteile zu erwerben. Ziel ist es, die ersten Anlagen noch im Jahr 2011 in Betrieb zu nehmen. - Seite 2 von 3 - Zu 3.) Wunsch des Gemeinderates ist es, Bürgerinnen und Bürgern aus Hürtgenwald eine Beteiligung an den PV-Anlagen und somit eine Mitgliedschaft in der Genossenschaft anzubieten. Um ein konkretes Angebot zu unterbreiten, müssen weitere Planungsarbeiten seitens der Verwaltung geleistet werden. Für die unter Nr. 1 genannten Dachflächen sollen konkrete Angebote für Module eingeholt werden. Die Vergütungen aus dem EEG für die ermittelte Leistung der Anlage muss den Investitionen gegenüber gestellt werden (siehe zu 1.) und mit den Banken müssen Finanzierungsmodelle ausgearbeitet werden. Ergebnis einer Wirtschaftlichkeitsberechnung muss die Höhe einer zu erwartenden Rendite sein. Die Verwaltung soll diese Berechnungen zusammentragen und ein Konzept für eine Bürgerbeteiligung im Rahmen einer Genossenschaft entwickeln. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Die Gemeinde Hürtgenwald soll ihre Bemühungen beim Ausbau regenerativer Energien fortsetzen. Die ausgewählten gemeindlichen Dachflächen bieten eine ideale Grundlage für die Installation von PV-Anlagen. Berichte vergleichbarer Projekte in anderen Kommunen lassen eine angemessene Rendite für alle Beteiligten erwarten. Für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Verwaltung lassen sich keine Risiken oder Nachteile erkennen. Der in den Haushaltsberatungen eingeschlagene Weg sollte weiter verfolgt und zügig umgesetzt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 3 von 3 -