Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
65 kB
Erstellt
05.07.11, 19:01
Aktualisiert
05.07.11, 19:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 14.07.2011
öffentlich
TOP- Nr.:
88/2011
Abteilung:
Sachbearbeiter:
I/3
Herr Görner
Aktenzeichen:
Datum:
752.270
16.06.2011
Ruhehain Hürtgenwald;
Erlass einer Friedhofssatzung
Beschlussvorschlag:
Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald die von
der Verwaltung der Einladung zu diesem Tagesordnungspunkt beigefügte Friedhofssatzung für
den Ruhehain Hürtgenwald.
Finanzielle Auswirkungen ?
X
Nein
Ja
€
Sachverhalt:
In der Sitzung am 14.07.2011 hat der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschlossen, den Ruhehain
Hürtgenwald für Aschebeisetzungen im Wurzelbereich des Aufwuchses zu widmen und nach
Vorliegen der Baugenehmigung durch den Kreis Düren zu eröffnen.
Unter Hinweis auf § 4 Abs. 1 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz – BestG NRW) ist die Gemeinde als Friedhofsträger verpflichtet, durch Satzung Art,
Umfang und Zeitraum der Nutzung und Gestaltung der Friedhöfe und deren Einrichtungen,
insbesondere die Aufbewahrung der Toten und der Totenasche bis zur Bestattung, die
Durchführung der Bestattung sowie die Höhe der Gebühren oder Entgelte für die Nutzung des
Friedhofs und dessen Einrichtungen zu regeln.
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Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Mit der beiliegenden Friedhofssatzung für den Ruhehain Hürtgenwald kommt die Gemeinde der
gesetzlichen Forderung nach.
Dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald ist daher zu empfehlen, die Friedhofssatzung für den
Ruhehain Hürtgenwald in der beiliegenden Fassung zu beschließen.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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