Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
80 kB
Datum
17.03.2015
Erstellt
23.06.15, 09:14
Aktualisiert
23.06.15, 09:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 17.03.2015
11.7
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt; § 9 Fraktionen 149/2015
Die Hauptsatzung der Stadt Erftstadt wird mit Wirkung vom 01.04.2015 wie folgt geändert:
§9
Fraktionen
(1)
Die Fraktionen erhalten aus Haushaltsmitteln der Stadt Zuwendungen zu den sächlichen
Die Zuwendung beträgt monatlich:
a) 800 € als Sockelbetrag und
b) 130 € für jede(n) Stadtverordnete(n) der Fraktion.
§ 23
Inkrafttreten
Die Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt tritt mit Wirkung vom 01.04.2015 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die bisherige Hauptsatzung außer Kraft.
35 Ja-Stimme(n), 14 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)