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Beschlusstext (Änderung der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt; § 9 Fraktionen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
80 kB
Datum
17.03.2015
Erstellt
23.06.15, 09:14
Aktualisiert
23.06.15, 09:14
Beschlusstext (Änderung der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt; § 9 Fraktionen)

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Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Rates am 17.03.2015 11.7 Änderung der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt; § 9 Fraktionen 149/2015 Die Hauptsatzung der Stadt Erftstadt wird mit Wirkung vom 01.04.2015 wie folgt geändert: §9 Fraktionen (1) Die Fraktionen erhalten aus Haushaltsmitteln der Stadt Zuwendungen zu den sächlichen Die Zuwendung beträgt monatlich: a) 800 € als Sockelbetrag und b) 130 € für jede(n) Stadtverordnete(n) der Fraktion. § 23 Inkrafttreten Die Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt tritt mit Wirkung vom 01.04.2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Hauptsatzung außer Kraft. 35 Ja-Stimme(n), 14 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)