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Beschlußtext (Neufassung der Straßenreinigungssatzung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,5 kB
Datum
26.01.2011
Erstellt
11.02.11, 12:18
Aktualisiert
11.02.11, 12:18
Beschlußtext (Neufassung der Straßenreinigungssatzung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 9. Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr (Wahlperiode 2009/2014) am 26.01.2011: 4. Neufassung der Straßenreinigungssatzung AV Herr Habicht erkundigt sich nach den wesentlichen Unterschieden der „alten“ und der „neuen“ Straßenreinigungssatzung. FBL Herr Taron weist zunächst darauf hin, dass die „alte“ Satzung nunmehr 25 Jahre alt sei und die zwischenzeitlichen Änderungen überwiegend nur in den Anlagen (Straßenverzeichnisse) vorgenommen wurden. Er betont, dass sich in den letzten 25 Jahren die tatsächlichen Verhältnisse (Ausbauten der Straßen, Verkehrsberuhigte Bereiche) sehr gewandelt hätten und nunmehr -auch aufgrund der gesammelten Erfahrungen- eine Überarbeitung der Satzung notwendig geworden sei. Viele Bereiche seien deckungsgleich geblieben. Nunmehr wurden u.a. bislang fehlende Konkretisierungen (was ist ein „Gehweg“, was bedeutet „Erschließung“) mit aufgenommen. Geändert wurde des Weiteren die Formulierung zur Verwendung von Salz, sowie die Erfordernisse an die Räumung der Gehwege. Hierfür waren die gesammelten Erfahrungen und die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes maßgeblich. Nunmehr ist auch in Straßen ohne Gehweg eine Räumverpflichtung gegeben, so dass auch hier die Verkehrssicherheit für die Fußgänger in Zukunft gegeben ist. Seitens der Verwaltung werden die während der Diskussion aufkommenden weiteren Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet. Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen sprechen sich gegen die „neue“ Satzung aus, u.a. aufgrund der veränderten Formulierung bzgl. der Salzverwendung. Aufgrund weiterer Vorschläge der Ausschussmitglieder von Streugutalternativen gibt Herr Glatthor zu bedenken, dass dabei auch immer an die Entsorgung und somit auch an die Folgekosten gedacht werden muss (Splitt ist z.Bsp. Sondermüll). Darüber hinaus sind im Rahmen des kommunalen Winterdienstes die Streumengen am Fahrzeug regulierbar, so dass hier tatsächlich nur eine minimale Aufbringung erfolgt. Es wird im Ausschuss einmütig angeregt, im Blauen Blatt die Bürger sowohl über alternative Streumethoden als auch über die Räumverpflichtung der Eigentümer zu informieren. AM Herr Brinkmann und AV Herr Habicht sprechen in diesem Zusammenhang ihren Dank an den Bauhof für die bisher geleistete Arbeit aus. Beschluss: Der Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr empfiehlt dem Rat, die Neufassung der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen und Wege in der Gemeinde Leopoldshöhe – Straßenreinigungssatzung- zu beschließen. Beratungsergebnis: - 10 Ja-Stimme(n), 1 Nein-Stimme(n), 4 Enthaltung(en) -