Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,0 kB
Datum
26.01.2011
Erstellt
11.02.11, 12:18
Aktualisiert
11.02.11, 12:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 9. Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr (Wahlperiode 2009/2014)
am 26.01.2011:
3.
Verkehrssicherheit für Radfahrer
hier: Auswirkung der StVO Novelle und der neuen Empfehlungen für
Radverkehrsanlagen (ERA)
Herr Mischer –Bezirksregierung Detmold- gibt einen Überblick über das Urteil des
Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.11.2010, die „neuen“ Empfehlungen für Radverkehrsanlagen
(ERA 2010) und die Auswirkungen der StVO Novelle 2009.
Er betont hierbei besonders, dass Radverkehr Fahrverkehr ist und auf der Fahrbahn stattfindet. Gem.
dem genannten Urteil darf eine Radwegebenutzungspflicht nur angeordnet werden, wenn aufgrund der
besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer
Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt.
Ferner stellt er unterschiedliche Beschilderungsvarianten, Nutzungsrechte/ und –pflichten, sowie
bauliche Voraussetzungen (z.Bsp. erforderliche Breiten) und Möglichkeiten vor.
Einzelne Fragen der Ausschussmitglieder werden durch ihn beantwortet.
In Bezug auf die Frage des FBL Herrn Oortman, inwieweit nunmehr bei der Hauptstraße in Asemissen
mit dem Radverkehr umgegangen werden soll, regt Herr Mischer an, dass der Kreis Lippe,
Straßen.NRW und die Gemeinde Leopoldshöhe zusammen erörtern sollten, ob die bisherige
Bestandsregelung aufrecht erhalten werden kann. Dabei sollte der gesamte Streckenabschnitt
verantwortlich überprüft werden.
Beschluss:
Nach kurzem Meinungsaustausch im Ausschuss regt AV Herr Habicht an, dass –wie von Herrn Mischer
vorgeschlagen- die Verwaltung zusammen mit Straßen.NRW und dem Kreis Lippe eine genaue
Prüfung der bisherigen Bestandregelung in Asemissen durchführen soll.
Beratungsergebnis:
Dieser Vorschlag wird vom Ausschuss einvernehmlich zur
Kenntnis genommen.